Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / l) Wurfpfeilbude

Rz. 412 Der Inhaber einer Wurfpfeilbude muss dafür sorgen, dass Pfeile nicht aus dem Bereich der Rückwand eines Wurfpfeilstandes in der Weise zurückgeschleudert werden, dass sie aus dem Wurfpfeilstand herausfliegen und dort stehende Menschen gefährden können.[1186] Als Sicherungsmaßnahme kommt die Errichtung eines Absperrgitters um den gefährdeten Bereich verbunden mit einem...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Sprunganlage

Rz. 429 Bestimmungen über allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schwimmbadgeräte enthält die DIN EN 13451–1. Die DIN EN 13451–10 befasst sich speziell mit Anforderungen für Sprungplattformen und Sprungbretter. Sprunganlagen und Sprungbecken müssen so beschaffen sein, dass die Springer, selbst wenn sie steil in das Wasser eintauchen und die Fede...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Überprüfung der Spielgeräte

Rz. 418 Der Verkehrssicherungspflichtige muss Spielgeräte regelmäßig warten und kontrollieren. Er hat ihre Standfestigkeit zu prüfen. Dabei muss er auch die unterhalb der Erdoberfläche befindlichen Teile des Spielgeräts untersuchen.[1212] Anhaltspunkte für die einzuhaltenden Intervalle für regelmäßige Kontrollen ergeben sich aus der DIN EN 1176, Teil 7. Danach sind neben jäh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Skispringen

Rz. 485 Der Veranstalter eines öffentlichen Skispringens genügt seiner Verpflichtung nicht, wenn er lediglich am Auslauf der Sprungschanze zur Sicherung der dort stehenden Zuschauer eine einfache Seilabsperrung anbringt.[1420] Der Auslauf an der Sprungschanze muss so angelegt sein, dass die Skispringer auch bei Stürzen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten beim Sprung nicht mit ...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 4. Pflichten aus dem Produktbeobachtungsbereich, insbesondere Warn- und Rückrufpflichten

Rz. 31 Die Verkehrssicherungspflicht des Herstellers endet nicht schon mit dem Inverkehrbringen seiner Produkte.[91] Auch danach muss er sein Produkt fortwährend auf Mängel und Gefahren hin beobachten (sog. Produktbeobachtungspflicht). Erkennt er solche, hat er geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu treffen, die von einer Warnung bis hin zum Rückruf der gesamten Produk...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Pflichten weiterer produkthaftpflichtiger Personen

Rz. 45 Die deliktische Produkthaftung trifft in erster Linie den Warenhersteller. Es können aber auch Ersatzansprüche gegen andere Unternehmer, die an der Produktion oder am Warenabsatz beteiligt sind, eröffnet sein, etwa gegen Vertriebshändler, Importeure oder Zulieferer. Das ist insbesondere dann von erheblichem Interesse, wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist oder reali...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fußboden

Rz. 425 Die Badegäste und Saunabesucher dürfen ein bestimmtes Maß an Rutschfestigkeit der Bodenbeläge erwarten. Mit einer gewissen Fußbodenglätte, die sich durch Tropf- und Spritzwasser zwangsläufig bildet, müssen sie aber immer rechnen;[1228] sie müssen sich hierauf durch besonders vorsichtiges Gehen einstellen. Der Inhaber eines Hallenbads muss keine Vorkehrungen (etwa dur...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / VI. Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 116 Die Voraussetzungen für die Eingliederung des Schädigers liegen bei den sog. Leiharbeitnehmern grundsätzlich vor (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz [AÜG] bzw. vorübergehende Überlassung eigener Beschäftigter gemäß § 133 Abs. 2 SGB VII). Es handelt sich um Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber (Stammunternehmer) unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags einem anderen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Autowaschanlagen

Rz. 505 Die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage müssen zum Schutz des Eigentums des Benutzers so umfassend sein, dass bei ordnungsgemäßer Benutzung der Anlage das Fahrzeug nicht beschädigt wird. Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber einer Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Verkehrsflächen außerhalb geschlossener Ortslagen

Rz. 1033 Die gesetzliche Regelung, dass nach besten Kräften oder im Rahmen des Zumutbaren zu streuen und zu räumen ist (vgl. etwa § 9 Abs. 3 StrWG NRW) begründet keine Pflicht, alle Teile der Straße zu jeder Zeit und vollständig gegen Glättebildung zu sichern. Das wäre schlechterdings nicht leistbar. Der sicherungspflichtige Hoheitsträger hat vielmehr ein Ermessen, ob und in...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsatz: Keine Haftung für waldtypische Gefahren

Rz. 382 Da dem unentgeltlichen Betretungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 BWaldG (vgl. BT-Drucks 17/1220 S. 7) und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen lediglich eine Duldungspflicht des Waldbesitzers (gemäß § 4 BWaldG ist Waldbesitzer der Waldeigentümer und der Nutzungsberechtigte, sofern dieser unmittelbarer Besitzer des Waldes ist) gegenübersteht, braucht dieser keine beson...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 316 Nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung (siehe dazu Rdn 293) muss der Verletzte alle Umstände beweisen, aus denen eine Streupflicht erwächst und eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht resultiert. Er muss deshalb den Sachverhalt dartun und gegebenenfalls beweisen, aus dem sich ergibt, dass zur Zeit des Unfalls aufgrund der Wetter-, Straßen- oder Wege...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Aufwendungs- und Schadensersatz bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 36 § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht

Rz. 93 Bis heute streiten die Lehre vom Erfolgsunrecht und die Lehre vom Handlungsunrecht darüber, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit zu bestimmen ist. Rz. 94 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter indiziert (anders bei sog. Rahmenrechten). Der Schädiger kann dem Rechtswi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftung gemäß § 89 BGB

Rz. 658 § 89 Abs. 1 BGB ordnet die Anwendung des § 31 BGB auf den Fiskus sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts an. Damit haften gemäß § 31 BGB auch diese Rechtsträger – wie die juristischen Personen des Privatrechts – auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln ihrer verfassungsmäßigen Vertreter verursacht worden sind. Rz. 659 Fiskus bez...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / A. Haftungsverhältnisse in der Ehe – Grundlagen

Rz. 1 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1359 BGB: Umfang der Sorgfaltspflicht Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur fü...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / P. Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 244 Der Haftungsausschluss hat Auswirkungen nicht nur für und gegen die in den §§ 104, 105 SGB VII genannten Personen. Er kann auch Auswirkungen haben auf die Haftung Dritter, die am Sozialversicherungsverhältnis nicht beteiligt sind. In Literatur und Praxis werden diese Fallgestaltungen unter dem Begriff des von der Rechtsprechung entwickelten "gestörten Gesamtschuldver...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 34 Haftung der Ehegatten ... / A. Außenverantwortlichkeit des Ehegatten und Lebenspartners

Rz. 1 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber einem geschädigten Dritten trifft grundsätzlich, insbesondere im deliktsrechtlichen Bereich, (nur) denjenigen persönlich, dem ein schadensersatzrechtlich relevantes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen angelastet werden kann. Demgemäß ist ein Ehegatte in der Regel nicht verpflichtet, für eine haftungsrechtliche Veran...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / D. Haftungsumfang

Rz. 32 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt im Jahre 1998 haftet nach § 4 BinSchG der Schiffseigner persönlich, kann jedoch seine Haftung auf bestimmte – in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückte – Haftungshöchstbeträge, die sich an Art und Größe des verwendeten Schiffs orientieren, besch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Mitverschulden

Rz. 942 Ein Mitverschulden des Geschädigten ist nach § 254 BGB im Anwendungsbereich von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG zu berücksichtigen.[2920] Es gelten die allgemeinen Regeln. Haftungsausschließend wirkt das Mitverschulden, eine zumutbare anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in Anspruch genommen zu haben. Insoweit hat der Geschäd...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Straßen innerhalb geschlossener Ortslage

Rz. 1036 Innerhalb geschlossener Ortslagen sind Fahrbahnen der Straßen bei winterlichen Verhältnissen nur an zugleich gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu räumen und zu streuen.[3128] Dabei kommt es auf die Erkennbarkeit der Gefahr, das Ausmaß drohender Schäden und die berechtigte Erwartung des Verkehrs auf der einen Seite und die Zumutbarkeit von Abhilfemaßnahmen a...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / n) Reiten

Rz. 472 Der Veranstalter eines Reitturniers ist verpflichtet, geeignete Wettkampfanlagen zur Verfügung zu stellen, die keine versteckten oder atypischen Gefahren aufweisen, mit denen der Teilnehmer nicht zu rechnen braucht (s. dazu allgemein Rdn 445 ff.).[1361] Er muss dafür Sorge tragen, dass die Zuschauer durch die Pferde nicht in vermeidbarer Weise gefährdet werden. Zwar ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 6. Rennfahrerhaftung

Rz. 97 Auch auf Autorennen findet das StVG mit seinen Haftungsbestimmungen grundsätzlich Anwendung,[301] und zwar unabhängig davon, ob es auf öffentlichen oder privaten Straßen stattfindet. Dabei ist in Bezug auf die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rennfahrers ein objektiver Maßstab anzulegen, jedoch mit der Einschränkung in subjektiver Hinsicht, dass es auf den Pe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vertragliche Haftungsprivilegien

Rz. 1158 Vertragliche Haftungsfreistellungen können vor oder nach der Entstehung der Gesamtschuld vereinbart werden. Hat der Geschädigte mit einem der Gesamtschuldner eine Haftungsprivilegierung vereinbart, bleibt dieser im Ausgleichsverhältnis grundsätzlich voll verpflichtet. Solche Vereinbarungen hätten andernfalls die Wirkung eines unzulässigen Vertrages zu Lasten Dritter...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Kausalität und Beweislast

Rz. 1055 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte bei einem Glätteunfall beweispflichtig dafür, dass die Schadensverursachung auf der Pflichtverletzung beruht. Er hat zu beweisen, dass nach der Witterungslage und den Straßenverhältnissen eine Streupflicht ausgelöst und dass eine angemessene Reaktionszeit überschritten war.[3185] Entlastende Umstände – wie beispielswe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ii) Unfälle zwischen Eisenbahn und Pkw/Lkw

Rz. 1340 Stößt auf einem Bahnübergang ein Kraftfahrzeug mit einer Schienenbahn zusammen, so kann die Betriebsgefahr der Bahn bei der Ursachenabwägung völlig zurücktreten, falls dem Kraftfahrer gravierendes Verschulden angelastet werden muss.[3650] Trotz grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers eines Lkw-Gespanns haftet das Bahnunternehmen nach einem Unfall auf einem unbeschr...mehr

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / V. Zustandshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG)

Rz. 85 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG (Zustandshaftung) setzt voraus, dass ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden auf das Vorhandensein einer der in Satz 1 genannten Anlagen zurückzuführen ist, ohne auf den Wirkungen des geleiteten Stoffes oder Stroms zu beruhen.[302] Diese Haftung für die mechanischen Wirkungen der Anlage [303] gründet nicht darauf, das...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Kenntnis

Rz. 50 Für eine Kenntnis genügt dabei ein solches Wissen um die Grundzüge des Sachverhalts[94] und daraus möglicherweise erwachsende Ansprüche[95] sowie um den Anspruchsgegner, dass dem Berechtigten die Erhebung zumindest einer Feststellungsklage ebenso möglich wie auch – mit Blick auf die bei verständiger Würdigung bestehenden Erfolgsaussichten – zumutbar ist.[96] Ein bloße...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Unterlassen

Rz. 20 Ein Unterlassen wird schadensrechtlich erst dann bedeutsam, wenn eine spezielle Rechtspflicht zum Handeln besteht. Dies ist insbesondere im Bereich der Verkehrssicherungspflichten der Fall (vgl. dazu Rdn 267 ff.).[27] Eine allgemeine Pflicht, Dritte vor Schäden an Leib und Leben, Eigentum oder Ähnlichem zu bewahren, gibt es nicht. Rz. 21 Die spezielle Rechtspflicht zum...mehr

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§ 9 Produkthaftung / I. Allgemeine deliktsrechtliche Produkthaftung

Rz. 7 Die allgemeine deliktsrechtliche Produkthaftung knüpft an die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aus der Eröffnung einer Gefahrenquelle an und schützt das Integritätsinteresse. Im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB dient sie dem Schutz absoluter Rechtsgüter; das Vermögen ist nur in den engen Grenzen des § 826 BGB geschützt. Für eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m....mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) § 599 BGB (Leihe)

Rz. 7 § 599 BGB: Haftung des Verleihers Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 8 Diese Vorschrift ist nur für Pflichtverletzungen des Verleihers anwendbar, die das Erfüllungsinteresse des Entleihers an der Gebrauchsgestattung betreffen. Bei Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten, die zu Schäden des Entleihers an seinen sonstig...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / X. Konkurrenzen

Rz. 33 Die Umwelthaftung nach dem UmweltHG ist für Fälle nuklearer Ereignisse ausgeschlossen. Das bestimmt § 18 Abs. 2 UmweltHG, der für hieraus entstehende Schäden auf das Atomgesetz in Verbindung mit den entsprechenden internationalen Übereinkommen (vgl. hierzu § 7 Rdn 81 f.) als Spezialregelung verweist. Rz. 34 Nach § 18 Abs. 1 UmweltHG bleibt die Haftung aufgrund anderer ...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 7. Schuldhafte Ermöglichung der Schwarzfahrt

Rz. 138 Wie dargelegt[401] endet die Halterhaftung im Fall der ohne Wissen und Wollen des Halters erfolgenden Benutzung des Fahrzeugs. Gleichwohl besteht die Halterhaftung neben der Haftung des Schwarzfahrers im Verschuldensfall. Hierzu legt § 7 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StVG fest, dass der Halter neben dem Schwarzfahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet bleibt, wenn die Benutzun...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Begleitetes Fahren

Rz. 173 Nachdem die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31.12.2010 befristeten Modellvorhabens "Begleitetes Fahren ab 17" belegt hatten, dass dieses Modell einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger mit sich bringt, wurde das "Begleitete Fahren ab 17" in seiner bisherigen Form durch Gese...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Beschränkte dingliche Rechte

Rz. 90 Beschränkte dingliche Rechte – wie etwa Hypothek, Grundschuld, Reallast oder das in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit eingeräumte Nutzungsrecht – sind als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu qualifizieren und damit deliktsrechtlich geschützt.[157] Rz. 91 Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung beschränkter dinglicher Rechte setzt ein...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Haftungsprivilegien der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 1160 Die sozialrechtlichen Haftungsbeschränkungen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts (§§ 104 ff. SGB VII – früher §§ 636, 637 RVO) stellen die Unternehmer und die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der persönlichen Haftung frei, soweit es sich um Personenschäden in Folge eines Arbeitsunfalls handelt (vgl. dazu § 38 Rdn 204 ff.). Entsprechendes gilt...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 945 Es gelten die allgemeinen Grundsätze, wonach jede Partei im Prozess die Beweislast für die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm trägt. Deshalb sind der Tatbestand der Amtspflichtverletzung, das Verschulden und der Schaden vom Geschädigten zu beweisen. Erfüllt die Amtspflichtverletzung die Tatbestände der §§ 836, 832, 833 S. 2 BGB, gelten deren Regeln der Beweislast...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verrichtungsgehilfe

Rz. 686 Maßgeblich für die Qualifikation als Verrichtungsgehilfe sind die faktischen Verhältnisse.[2031] Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einen anderen (Geschäftsherr), unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden ist; der Verrichtungsgehilfe muss den Weisungen...mehr

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§ 9 Produkthaftung / Literaturtipps

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§ 8 Bergschadensrecht / II. Verpflichteter (§§ 115, 116, 119 BBergG)

Rz. 40 Zum Ersatz des Bergschadens ist zunächst der Unternehmer verpflichtet, der den Bergbaubetrieb zur Zeit der Verursachung des Bergschadens betrieben hat oder für eigene Rechnung hat betreiben lassen (vgl. § 115 Abs. 1 BBergG). Maßgebend ist, wer den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Bergbau zieht und wem die Verfügungsgewalt über den Betrieb zusteht.[45] So können etwa au...mehr