Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.3 Umfang der Sicherungspflicht

Welche Sicherungsmaßnahmen im Einzelnen zu treffen sind, hängt in erster Linie von Art und Größe der Gefahr ab. Hierbei ist zu bedenken, dass es eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht gibt. Daher muss nicht für alle denkbaren, nur entfernt liegenden Möglichkeiten einer Gefährdung Vorsorge getroffen werden. Es gibt eben Fälle, die – wie es der BGH ausdrück...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2.3 Anspruch auf Schmerzensgeld

Muss wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatz geleistet werden, sind zunächst der Sachschaden und etwaige Kosten für eine ärztliche Behandlung zu ersetzen. In besonders gelagerten Fällen kann der Geschädigte auch wegen eines Nichtvermögensschadens gemäß § 253 Abs. 2 BGB eine "billige Entschädigung in Geld", also Schmerzensgeld, verlangen. Nach ständiger R...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Delegierung der Sicherungspflicht

Überträgt der Grundbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten, hängen im Schadensfall die vertraglichen Rechtsfolgen von der rechtlichen Einordnung ab. Dabei ist streitig, ob in solchen Fällen ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen wird. Der BGH hat dazu entschieden[1]: Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisgl...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2.1 Deliktische Haftung

Hat der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er zum Ersatz des einem Dritten hieraus entstandenen Schadens verpflichtet sein. Gesetzliche Anspruchsgrundlage des Geschädigten, der meist keine vertraglichen Ansprüche geltend machen kann, ist i. d. R. § 823 Abs. 1 BGB. Danach greift die Haftung des Schädigers nur ein, wenn dieser schuldhaft, d. h....mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.4.2 Regress des Sicherungspflichtigen

Wer seine Verkehrssicherungspflicht nicht im Blick hat, läuft Gefahr, mit seinem Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger (teilweise) zu scheitern. Praxis-Beispiel Mitverschulden Weil die Eigentümerin Haus und Grundstück über Jahre verwahrlosen ließ, bleibt sie auf einem Teil des Schadens sitzen, der durch einen von 4 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren verursachten Brand e...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.3 Folgen eines Mitverschuldens

Den vollen Schaden hat der Sicherungspflichtige nur dann zu tragen, wenn den Geschädigten kein Mitverschulden trifft. Hätte dieser die Gefahr erkennen und sich in zumutbarer Weise davor schützen können, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Je nach dessen Höhe bekommt er nur einen Teil seines Schadens (z. B. zwei Drittel) ersetzt: Wenn ein Weg erkennbar weder von ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Mehrere Sicherungspflichtige

Für denselben Sachbereich können durchaus mehrere Personen verantwortlich sein, etwa der Vermieter neben dem Mieter oder Pächter, der Bauherr neben dem Bauunternehmer.[1] Auch den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage treffen Verkehrssicherungspflichten.[2] Gewerbliche Mieter betreiben ihre Geschäfte häufig in der Rechtsform der GmbH, die – wie der Name besagt – das Haftungs...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.4 Kontrollmaßnahmen des Vermieters

Hat der Eigentümer sein Haus vollständig vermietet, bleibt er jedenfalls zur regelmäßigen Kontrolle der Mieter verpflichtet. Er muss eingreifen, wenn er Zweifel an deren Zuverlässigkeit hat oder ihm Gefahrenquellen bekannt geworden sind oder wenn er sie bei der erforderlichen Kontrolle hätte erkennen können.[1] Je mehr Mietparteien das Haus hat, desto größer ist die Gefahr, ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.5.3 Grundstücksnachbarn

Auch gegenüber den Grundstücksnachbarn können sich im Einzelfall besondere Verkehrssicherungspflichten ergeben. So haftet der Eigentümer eines Baums für Schäden, die durch einen infolge Sturms abgebrochenen Ast auf dem Nachbargrundstück angerichtet werden.[1] Andererseits soll bei einem ungewöhnlich heftigen Sturm kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bestehen.[2] Der Hin...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Schadensersatz

2.2.1 Deliktische Haftung Hat der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er zum Ersatz des einem Dritten hieraus entstandenen Schadens verpflichtet sein. Gesetzliche Anspruchsgrundlage des Geschädigten, der meist keine vertraglichen Ansprüche geltend machen kann, ist i. d. R. § 823 Abs. 1 BGB. Danach greift die Haftung des Schädigers nur ein, wenn...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2 Rechtsfolgen der Pflichtverletzung

2.1 Delegierung der Sicherungspflicht Überträgt der Grundbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten, hängen im Schadensfall die vertraglichen Rechtsfolgen von der rechtlichen Einordnung ab. Dabei ist streitig, ob in solchen Fällen ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen wird. Der BGH hat dazu entschieden[1]: Verpflichtet sich der Unternehmer, eine b...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.4 Zivilrechtliche Verfahren

2.4.1 Beweislast Kommt es zum Schadensersatzprozess, obliegt dem Geschädigten der Nachweis sämtlicher Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Auch der Nachweis für die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Verletzungsverhalten und der eingetretenen Rechtsgutverletzung muss nach dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZP...mehr

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Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers

Zusammenfassung Überblick Verkehrssicherungspflichten sind jedem aus dem Alltag bekannt: Wer ein Auto fährt, einen Hund spazieren führt oder giftige Chemikalien verwahrt, muss dafür Sorge tragen, dass hierdurch andere Personen, mit denen er "verkehrt", nicht zu Schaden kommen. Dies gilt auch für Hauseigentümer, die Besucher und Passanten vor Gefahren schützen müssen, die von i...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.7 Sicherungspflicht der Privatstraßenanlieger

Besteht an einer Privatstraße für die Anlieger ein gemeinschaftliches Miterbbaurecht, so obliegt allen Miterbbauberechtigten die Verpflichtung, die Straße in einem für Benutzer verkehrssicheren Zustand zu halten, gemeinsam. Dies gilt auf jeden Fall, solange keine abweichende Regelung getroffen ist. Weder aus § 745 Abs. 2 BGB noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben[1] erg...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1 Grundsatz

Jeder, der Gefahrenquellen schafft, hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Dies gilt auch für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. In der Sprache der Juristen bedeutet dies: Wer auf dem ihm gehörigen Grund und Boden einen Verkehr für Menschen eröffnet, zulässt oder andauern lässt, hat im Rahmen des Zumutbaren die Pflicht zur Verhütung von Gefahren, ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.4.1 Beweislast

Kommt es zum Schadensersatzprozess, obliegt dem Geschädigten der Nachweis sämtlicher Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Auch der Nachweis für die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Verletzungsverhalten und der eingetretenen Rechtsgutverletzung muss nach dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO zur vollen Übe...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2.4 Feststellungsantrag

Ist etwaiger Schaden noch nicht absehbar und dementsprechend nicht bezifferbar, kommt ein (zusätzlicher) Feststellungsantrag in Betracht. Er ist auf die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für den materiellen Zukunftsschaden aus dem betreffenden Unfall gerichtet. Eine solche Feststellungsklage ist bereits dann zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahr...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3 Haftung bei Nachbarschaftshilfe

Nicht selten übernehmen Nachbarn wechselseitig die Bewässerung der Hausgärten in der urlaubsbedingten Abwesenheit des jeweils anderen. Das kann bei Nachlässigkeiten zu haftungsträchtigen Schäden führen. Praxis-Beispiel Wasser marsch! Der Beklagte bewässerte absprachegemäß den nachbarschaftlichen Garten mit Wasser aus dem Teich und füllte den Teich sodann über einen an der Auße...mehr

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Wald- und Baumbesitz (Verke... / 1 Haftung bei Wald- und Forstbesitz

Auch die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers umfasst (nur) diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Da eine Verkehrssicherungspflicht, die jede Schädigung ausschließt, nicht erreichbar ist, muss der Pflichtige nicht für alle denkbaren,...mehr

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Treppen und Zugänge zum Hau... / 2.2 Außenbeleuchtung

Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auch auf die Beleuchtung der Zuwegung zum Haus. Praxis-Beispiel Problem mit Außenbeleuchtung Sturz auf der Außentreppe Das OLG Köln [1] wies die Schadensersatzklage des Besuchers eines Mietshauses ab, der beim Verlassen des Hauses auf der Außentreppe bei völliger Dunkelheit gestürzt war und sich erheblich verletzt hatte. Er hatte den Sc...mehr

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Treppen und Zugänge zum Hau... / 2.4 Podeste und Stufen vor dem Eingang

Podeste vor dem Ladeneingang stellen grundsätzlich keine "Stolperfalle" dar. Praxis-Beispiel Sturz am Eingangspodest Eingangspodest Dem Eingang eines Geschäftshauses war ein etwa 11 cm hohes Podest mit einer Größe von 1,6 m x 1,2 m vorgelagert. Eine Kundin stürzte beim Verlassen des Hauses am Übergang vom Podest auf den Fußweg und zog sich erhebliche Fußverletzungen zu. Ihre Sc...mehr

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Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.1.1 Treppenstufen

"Normale" Stufen Treppen dürfen nicht zu steil und in der Stufentiefe zu schmal ausgeführt sein (allerdings sind steile Dachbodentreppen verkehrsüblich). Die baupolizeiliche Genehmigung spielt hierfür keine Rolle. Vor Stufen, mit denen man nicht rechnen kann, muss deutlich gewarnt werden. In öffentlichen Gebäuden müssen Zugänge einschließlich der zugehörigen Treppenanlage so ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppen und Zugänge zum Hau... / Zusammenfassung

Überblick Bei Treppen werden an die Verkehrssicherungspflicht hohe Anforderungen gestellt. Dies rechtfertigt sich aus dem besonders hohen Unfallrisiko. Aber auch auf die Zugänge zum Haus ist besonderes Augenmerk zu legen. Sie dürfen keine verborgenen Gefahrenquellen darstellen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wald- und Baumbesitz (Verke... / Zusammenfassung

Überblick Zunehmend stürmische Zeiten führen im waldreichen Deutschland zu Baum- und Astbruch und damit zu schwer kalkulierbaren Risiken für erholungsuchende Spaziergänger und Radfahrer. "Ast- und Beinbruch" könnte ihr zukünftiger Gruß werden. Welche Anforderungen werden an die Verkehrssicherungspflicht des Wald- und Baumbesitzers gestellt? Dabei geht es auch um die Haftung ...mehr

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Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.1.2 Ausreichender Handlauf

Häufiger Streitpunkt Längere Treppen müssen mit Handlauf oder Geländer versehen sein. Dies gilt nicht für nur 3- oder 4-stufige Treppen.[1] Eine 6-stufige Treppe ist jedenfalls dann mit einem Handlauf auszustatten, wenn die Stufenhöhe unterschiedlich ist.[2] Über die Anforderungen an einen Handlauf im konkreten Fall gibt es immer wieder Streit. Zwar sind Treppen zu einem Gesch...mehr

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Treppen und Zugänge zum Hau... / 2.5.1 Grundsatz

Verunreinigungen Gefährliche Verschmutzungen müssen entfernt werden, jedoch ist nicht umgehend jede Verunreinigung zu beseitigen.[1] Ebenso trifft den Geschäftsinhaber keine (besondere) Verkehrssicherungspflicht, wenn der normal geflieste Eingangsbereich bei Schlagregen oder hineingetragener Nässe glatt wird.[2] Der Vermieter muss auch nicht den Zugang zur Garage täglich reini...mehr

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Schadensersatz bei Pflichtv... / 1 Pflichten der Vertragsparteien

Schadensersatzansprüche können sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter zustehen. Schadensersatzansprüche des Mieters sehen die mietrechtlichen Vorschriften des BGB in § 536a BGB vor. Ansprüche des Mieters können sich auch aus der Verletzung allgemeiner schuldrechtlicher Vorschriften ergeben, z. B. aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters. Ein Ausschlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.1 Haftungsmaßstab

Die dargelegten Grundsätze für die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Straßenbäumen lassen sich nur teilweise auf die Anforderungen an die Pflichten des privaten Grundstückseigentümers übertragen.[1] Für Privatleute sind die Anforderungen i. d. R. geringer. Diese müssen nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.4 Beleuchtung

Automatische Beleuchtung Schließlich hat der Hauseigentümer für eine ausreichende Beleuchtung des Treppenhauses zu sorgen. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses muss eine automatische Beleuchtung auch außerhalb der Stunden des allgemeinen Verkehrs sicherstellen. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass es einer gesunden erwachsenen Person nach Betätigen des Lichtschalters möglich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppen und Zugänge zum Hau... / 2.1 Beseitigung von Gefahrenquellen

Sichere Zuwegung wichtig Zugänge zum Haus sind so anzulegen und zu unterhalten, dass keine verborgenen Gefahrenquellen für den Besucher bestehen. Allerdings müssen kleinere Mulden neben den Zugangswegen nicht verfüllt werden.[1] Aber: Augen auf! Allerdings wird von den Besuchern Eigenverantwortung erwartet: Grundsätzlich hat der Benutzer eines Gehwegs Unebenheiten von ca. 2 cm ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auswirkungen der Veräußerun... / 2 Haftpflichtversicherungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erlischt Hat der Veräußerer neben den Sachversicherungen (z.B. Feuerversicherung) eine Haftpflichtversicherung für das Objekt (z.B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) abgeschlossen, geht diese nicht nach den §§ 69ff. VVG auf den Erwerber über, da es sich insoweit um eine Versicherung handelt, die nicht allein das In...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 4.3 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z. B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Organisations- und Überwachungspflichten Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z. B. Architekten, B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.2.1 Reinigungsart

Bohnerglätte Bei der Pflege der Treppen ist besondere Sorgfalt geboten. Flure und Treppen dürfen nicht zu glatt gebohnert sein. Das Hinweisschild "Vorsicht! Frisch gebohnert!" befreit bei unsachgemäßem Bohnern nicht von der Verantwortlichkeit.[1] Problem: Nass wischen Der Hauseigentümer, der im Treppenhaus die glänzende Natursteintreppe nass wischen lässt, verhält sich nicht pf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.5 Unzulässige Nutzung des Treppenhauses

Gefahren durch funktionswidrige Nutzung? In Gemeinschaftsräume wie etwa einem Treppenhaus werden häufig personenbezogene Hilfsmittel wie Kinderwagen oder Rollatoren abgestellt. Dies ist sowohl nach Mietrecht wie auch nach WEG-Recht grundsätzlich zulässig, sofern nicht der Zugang gehindert wird oder Verkehrssicherungspflichten verletzt werden.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungen während der ... / 2 Bauherren-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger und Grundstücksbesitzer Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunterne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Bestandserhaltung Der Zwangsverwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen (§ 152 Abs. 1 ZVG). M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 5 Verkehrssicherungspflicht und Versicherungen

Im Zusammenhang mit Balkon-PV muss die Verkehrssicherungspflicht des Wohnungsunternehmens als Eigentümer des fraglichen Wohngebäudes unbedingt mit einbezogen werden. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsaktionen: Auch an al... / 4.3.3 Versorgungsleitungen

Befinden sich auf dem Gelände Wasser- und Stromleitungen? Verfügen diese über die vorgeschriebenen Anschlüsse? Die Anschlüsse müssen so gesichert sein, dass keine Gefahren für die Teilnehmer der Veranstaltung auftreten können (Verkehrssicherungspflicht). Bei wem muss die Erlaubnis zur Nutzung der Anschlüsse eingeholt werden?mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsaktionen: Auch an al... / 7 Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter

Bitte nehmen Sie die Frage der Genehmigungen[1] nicht auf die leichte Schulter. Es mag ja sein, dass die Behörde nicht kontrolliert oder großzügig über die eine oder andere fehlende Genehmigung hinwegsieht. Doch wenn beispielsweise die Genehmigung zum Verkauf offener Lebensmittel nicht vorliegt oder die damit verbundenen Auflagen nicht erfüllt werden, müssen Sie damit rechne...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 2.9 Verkehrssicherungspflichten

Nutzung zugewiesener Flächen für Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Maschinen, Ausrüstungen Verwehren des Zutritts unbefugter Personen auf die Baustelle Objektschutz der Baustelle Baustelle und außenliegende Lagerflächen durch Umzäunung sichern, Intaktheit prüfen Ein- und Ausfahrt zum öffentlichen Straßenbereich zum Arbeitsende Maschinen und Geräte, insbesondere Krane und G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 7. Verkehrssicherungspflicht/Baustelle/Absicherung/Geschwindigkeit/Seitenstreifen

Rz. 2133 Rz. 2134 OLG Karlsruhe [1997] Pkw-Fahrer (1) nähert sich der Stoppstelle vor der vorfahrtberechtigten Straße mit ca. 27 bis 35 km/h. Wegen einer glatten Stahlplatten-Abdeckung von 5,40 m Länge über einem Baustellenloch kann er nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Beschilderung mit Zeichen 112 (unebene Fahrbahn) sowie Zeichen 122 (links verengte Fahrbahn) und Zeichen 12...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 16. Verkehrssicherungspflicht/Schlagloch

Rz. 2361 Rz. 2362 OLG Nürnberg [2216] Im Baustellenbereich einer Autobahn muss vor einem 60 × 40 cm großen, 10 cm tiefen Schlagloch besonders gewarnt werden. Nicht ausreichend ist die wegen der Baustelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h. Das verkehrssicherungspflichtige Bundesland (2) haftet für diesbezügliche Schäden am Fahrzeug eines Pkw-Fah­rers (1) zu ¾...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 11. Verkehrssicherungspflicht/Parkplatz/Abstellfläche

Rz. 2225 Rz. 2226 AG Bremen [2085] Stellt der Betreiber einer Waschanlage (2) im Bereich der anliegenden Abstellfläche feststehende 20 cm hohe Poller auf, so haftet er für einen beim Rangieren eines Kundenfahrzeugs entstehenden Schaden zu ⅔ wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht aus dem Werkvertrag. (2) hat durch das Aufstellen der nur 20 cm hohen Poll...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / XXIX. Verkehrssicherungspflicht

1. Verkehrssicherungspflicht/Sturm/Baum/Verkehrszeichen/Werbetafeln/Gebäudeteile Rz. 1930 Rz. 1931 OLG München [1800] Der Ast des Baumes (2) fällt auf den vorbeifahrenden Pkw (1). Der Verkehrssicherungspflichtige für den Baum (2) haftet nur dann nicht für den Schaden, wenn die Schadhaftigkeit des Asts auch bei ordnungsgemäßer Überprüfung nicht zu erkennen war. Ohne Anhaltspunkt...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Verkehrssicherungspflicht/Sturm/Baum/Verkehrszeichen/Werbetafeln/Gebäudeteile

Rz. 1930 Rz. 1931 OLG München [1800] Der Ast des Baumes (2) fällt auf den vorbeifahrenden Pkw (1). Der Verkehrssicherungspflichtige für den Baum (2) haftet nur dann nicht für den Schaden, wenn die Schadhaftigkeit des Asts auch bei ordnungsgemäßer Überprüfung nicht zu erkennen war. Ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung des Baumes sind eingreifende Maßnahmen des Verkehrssicheru...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 9. Verkehrssicherungspflicht/Blumenkübel/Dunkelheit/Radfahrer

Rz. 2183 Rz. 2184 OLG Celle [2045] Ein auf einer Gemeindestraße innerorts aufgestellter Blumenkübel ist durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen so kenntlich zu machen, dass ein Radfahrer auch in der Dunkelheit rechtzeitig auf ihn aufmerksam wird. Eine auf der nur mangelhaft ausgeleuchteten Fahrbahn aufgetragene weiße Sperrfläche nur wenige m vor dem Kübel und die Anbringung ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 12. Verkehrssicherungspflicht/Tor/Dachlawine/Parkplatz

Rz. 2263 Rz. 2264 OLG Koblenz [2122] Der Verkehrssicherungspflichtige (2) haftet für den durch eine in einer Ortsdurchfahrt vom Torbogen eines Turms abgehende Dachlawine entstehenden Schaden an einem Kfz (1), wenn dessen Fahrer wegen Gegenverkehrs vor der Durchfahrt anhalten musste, zu mindestens 70 %. Rz. 2265 OLG Oldenburg [2123] Es gilt keine allgemeine Verkehrssicherungspflic...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 3. Verkehrssicherungspflicht/Räumpflicht/Streupflicht

Rz. 1990 Rz. 1991 OLG Hamburg [1858] Die Streupflicht der Gemeinde (3) besteht innerorts nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Zwar kann die Einmündung einer innerörtlichen Nebenstraße gefährlich sein, eine Streupflicht besteht jedoch erst bei Verkehrswichtigkeit der Straßenstelle. Glatteisbildung alleine macht die Einmündung noch nicht zu einer besonders gefährlic...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 8. Verkehrssicherungspflicht/Schwellen als Hindernis

Rz. 2153 Rz. 2154 LG Aurich [2016] Die Radfahrerin (1) stürzt bei Dunkelheit über eine 40 cm breite und 19 cm hohe Kunststoffstraßenschwelle, auf die ein Verkehrszeichen 40 cm vor der Schwelle hinweist. Die Gemeinde (2) haftet zu 100 % für den Schaden. Das Anbringen solcher Schwellen stellt, unabhängig von darauf hinweisender Beschilderung, eine erhebliche Gefahrenquelle für d...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 13. Verkehrssicherungspflicht/Wildschutzzäune/Kollision mit Damwild

Rz. 2299 Rz. 2300 BGH [2157] Der Straßenverkehrssicherungspflichtige (3) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Wildschutzzäune anzubringen. Bei der Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Gefahren, die dem Verkehr auf der Straße von Wild drohen, gilt es zu bedenken, dass Wild herrenlos und eine natürliche Erscheinung ist. Im Grunde kann Wild an jeder län...mehr