Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Schutz vor Gehörschäden

Rz. 367 Betreiber von Diskotheken und Veranstalter von Konzerten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Gehörschäden der Besucher durch übermäßige Lärmbelastung zu verhindern.[1000] Anhaltspunkte hierfür bieten die Grenzwerte der DIN 15905 Teil 5.[1001]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Gokartbahn

Rz. 403 Auf einer Gokartbahn ist es üblich, dass sich die Benutzer mit ihren Fahrzeugen überholen, bedrängen und Berührungen mit anderen Fahrzeugen suchen. Deshalb braucht der Betriebsinhaber für derartige Gefahren nicht einzustehen.[1172] Die Richtlinien für den Bau und Betrieb fliegender Bauten schreiben zwei Aufsichtspersonen bei Gokartbahnen vor. Sie müssen nur gegen sol...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Fahrstuhl

Rz. 344 Fahrstühle müssen regelmäßig gewartet werden.[881] Ältere Anlagen müssen nur die Sicherheit bieten, die nach den technischen Möglichkeiten zur Zeit ihrer Errichtung erreichbar war, auch wenn sich die Sicherheitsbestimmungen für neu zu errichtende ähnliche Anlagen verschärft haben.[882] Der Hauseigentümer haftet nicht, wenn ein Fahrstuhlbenutzer wegen eines Niveauunte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 13. Bäderbetriebe und Saunen

Rz. 422 Der Betreiber eines öffentlichen Bades stellt der Allgemeinheit eine Freizeiteinrichtung zur Verfügung, von der Gefahren ausgehen. Aufgrund der Eröffnung dieses Verkehrs (vgl. Rdn 272) und der Schaffung einer Gefahrenlage (vgl. Rdn 275) muss er die Badegäste vor Gefahren schützen, die über das übliche Risiko der Anlagenbenutzung (vgl. Rdn 286) hinausgehen und die sie...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Obdachlosenunterkunft

Rz. 375 Den Betreiber einer Obdachlosenunterkunft trifft die Verpflichtung, die Häuser so auszustatten und in einem solchen baulichen Zustand zu halten, dass die Bewohner bei ordnungsgemäßer Nutzung nicht gefährdet werden.[1048] Die Beleuchtung von Keller- und Kellertreppe ist aber dann nicht erforderlich, wenn die Nutzung des Kellers von der Einweisung nicht umfasst ist.[10...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 11. Karussells, Schausteller, Fahrgeschäfte und sonstige "Kirmesanlagen"

Rz. 398 Die Teilnahme an Schaustellungen birgt typischerweise gewisse Gefahren in sich, zu deren Erlebnis der Schausteller geradezu einlädt. Solche den eigentlichen Reiz bildende Gefahren werden von den Benutzern im Allgemeinen erkannt und in Kauf genommen.[1154] Der Betreiber eines Fahrgeschäfts oder einer anderen Vergnügungseinrichtung hat die Benutzer nur vor solchen Gefa...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / j) Kegeln

Rz. 466 Die Anlauffläche einer Kegelbahn muss so rutschfest sein, dass für einen Kegler mit gängigem Schuhwerk die Gefahr eines Ausrutschens nicht besteht. Ist die Anlauffläche einer Kegelbahn nicht rutschfest, sondern glatt – der Grad der Glätte spielt keine Rolle –, ist sie verkehrsunsicher, ganz gleich, worauf die Glätte zurückzuführen ist, ob auf Verwendung ungeeigneten ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Aufsicht über den Schwimm- und Badebetrieb

Rz. 437 Die den Betreiber eines öffentlichen Bades treffende deliktische Garantenpflicht (vgl. Rdn 422) verlangt die Organisation einer Schwimm- und Badeaufsicht.[1264] Sie muss durch eine Fachkraft erfolgen, also grds. durch einen Fachangestellten oder einen geprüften Meister für Bäderbetriebe. Einzelne Aufgaben können einem Rettungsschwimmer übertragen werden. Die Aufsicht...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Atypische Gefahren

Rz. 384 Nur für atypische Gefahren ist der Waldbesitzer verkehrssicherungspflichtig. Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Walbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sic...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Wahllokal

Rz. 379 Die Gemeinde, die Schulgebäude für die Durchführung der Bundestagswahl zur Verfügung stellt, ist für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich.[1074] Sie muss bei Bedarf den PVC-Boden in regelmäßigen – etwa stündlichen – Abständen wischen und durch Aufstellen von Schirmständern und Auslegen von Matten von vornherein eine übermäßige Nässe fernhalten.[1075]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) An eine öffentliche Straße grenzendes Waldgrundstück

Rz. 387 Der Eigentümer des an einer öffentlichen Straße liegenden Waldgrundstücks ist mit Rücksicht auf den Straßenverkehr verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer durch umstürzende Bäume zu vermeiden. Dazu gehört es, den Baumbestand in angemessenen Zeitabständen zum Beispiel auf Krankheitsbefall oder Äste, die herunterfallen könnten, zu überwachen.[1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Schutz der Sporttreibenden voreinander

Rz. 448 Je nach Sportart bestehen unterschiedlich große Gefahren, dass sich die Sportler gegenseitig verletzen. Die zwischen den Sporttreibenden untereinander geltenden Sorgfaltsanforderungen werden durch das für die jeweilige Sportart geltende Regelwerk konkretisiert.[1294] Ein Sportler haftet nicht für Verletzungen, die er durch eine regelgerechte Sportausübung verursacht....mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / j). Schiffschaukel

Rz. 410 Der Betreiber einer Schiffschaukel ist verpflichtet, an der Überschlagschaukel Brustgurte und an der Einstiegsöffnung Sicherungsketten anzubringen.[1182] Bei einer Kinderschiffschaukel darf sich der Betreiber darauf verlassen, dass ein Kind, das ohne Begleitung durch Erwachsene die Schiffschaukel benutzen will, die Erlaubnis seiner Eltern hat und deshalb über die erf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Sprunganlage

Rz. 429 Bestimmungen über allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schwimmbadgeräte enthält die DIN EN 13451–1. Die DIN EN 13451–10 befasst sich speziell mit Anforderungen für Sprungplattformen und Sprungbretter. Sprunganlagen und Sprungbecken müssen so beschaffen sein, dass die Springer, selbst wenn sie steil in das Wasser eintauchen und die Fede...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Streupflicht für den Fußgängerverkehr

Rz. 1042 Zugunsten des Fußgängerverkehrs gelten innerhalb geschlossener Ortslagen strengere Anforderungen an den Winterdienst als gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Das beruht nicht zuletzt auf der Vorstellung, dass gerade bei winterlichen Verhältnissen durch Schnee und Eis ein unentbehrliches Verkehrsbedürfnis für Fußgänger verbleibt, um die besonders notwendigen Alltagsgeschäf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Fußböden

Rz. 342 Fußböden und Treppen müssen ausreichend trittsicher sein. Deshalb ist bei deren Reinigung die Wahl des Pflegemittels dem Belag anzupassen, auf sorgfältige Verteilung des Mittels zu achten und auch sonst darauf zu sehen, dass keine übermäßige Glätte durch die Bodenpflege auftritt.[874] In Privaträumen muss sich der Besucher eher auf Glätte einstellen. Fußmatten und Tr...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IX. Konkurrenzen; Sonstiges

Rz. 102 Zustands- und Wirkungshaftung schließen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig bestehen.[358] Neben der Haftung gemäß § 2 HaftpflG kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht:[359]mehr

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§ 9 Produkthaftung / 4. Pflichten aus dem Produktbeobachtungsbereich, insbesondere Warn- und Rückrufpflichten

Rz. 31 Die Verkehrssicherungspflicht des Herstellers endet nicht schon mit dem Inverkehrbringen seiner Produkte.[91] Auch danach muss er sein Produkt fortwährend auf Mängel und Gefahren hin beobachten (sog. Produktbeobachtungspflicht). Erkennt er solche, hat er geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu treffen, die von einer Warnung bis hin zum Rückruf der gesamten Produk...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Karussell

Rz. 405 Ein Kinderkarussell muss entweder mit einer Vorrichtung zum Halten oder mit verschließbaren Querbügeln ausgestattet sein, um ein Hinausschleudern zu verhindern.[1175] Den Betreiber einer Karussellanlage trifft eine Beobachtungspflicht während der Fahrt. Er muss darauf achten, dass sich kein Fahrgast auf den Sitz oder Sicherheitsbügel kniet.[1176]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / l) Wurfpfeilbude

Rz. 412 Der Inhaber einer Wurfpfeilbude muss dafür sorgen, dass Pfeile nicht aus dem Bereich der Rückwand eines Wurfpfeilstandes in der Weise zurückgeschleudert werden, dass sie aus dem Wurfpfeilstand herausfliegen und dort stehende Menschen gefährden können.[1186] Als Sicherungsmaßnahme kommt die Errichtung eines Absperrgitters um den gefährdeten Bereich verbunden mit einem...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Flugsport

Rz. 455 Bei Drachenflugveranstaltungen mit Zugdrachen sind die Zuschauer durch Einrichtung einer Sicherheitszone zur vorgesehenen Flugbahn zu schützen.[1308] Zu den Aufgaben des Lehrers einer Sportschule gehört es nicht nur, im Rahmen der Verkehrssicherung dafür zu sorgen, dass von den zur Verfügung gestellten Sportgeräten und -einrichtungen für die Benutzer keine Gefahren a...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Tankstellen

Rz. 507 Die Überdachung einer Tankstelle muss auch großen Fahrzeugen mit der nach § 32 Abs. 2 StVZO zulässigen Höhe ein Unterfahren erlauben. Ist dies nicht möglich, so ist der Tankstelleninhaber verpflichtet, auf die unzureichende Tankstellendachhöhe hinzuweisen oder ein Durchfahren zu verbieten.[1481] Rz. 508 Zur Vermeidung einer Falschbetankung sind die Kraftstoffsorten an...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Überprüfung der Spielgeräte

Rz. 418 Der Verkehrssicherungspflichtige muss Spielgeräte regelmäßig warten und kontrollieren. Er hat ihre Standfestigkeit zu prüfen. Dabei muss er auch die unterhalb der Erdoberfläche befindlichen Teile des Spielgeräts untersuchen.[1212] Anhaltspunkte für die einzuhaltenden Intervalle für regelmäßige Kontrollen ergeben sich aus der DIN EN 1176, Teil 7. Danach sind neben jäh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Skispringen

Rz. 485 Der Veranstalter eines öffentlichen Skispringens genügt seiner Verpflichtung nicht, wenn er lediglich am Auslauf der Sprungschanze zur Sicherung der dort stehenden Zuschauer eine einfache Seilabsperrung anbringt.[1420] Der Auslauf an der Sprungschanze muss so angelegt sein, dass die Skispringer auch bei Stürzen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten beim Sprung nicht mit ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Begriff des Gesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 520 Gesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, Art. 2 EGBGB. Hierunter fallen daher nicht nur Gesetze im formellen Sinn – Bundes- und Landesgesetze – sondern auch:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Rathaus, Verwaltungsbehörden

Rz. 376 Im Rathaus ist ein glatter Kunststeinfußboden, der unaufmerksamen Besuchern gefährlich werden kann, mit rutschfesten Läufern zu belegen oder mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln.[1051] Die Verpflichtung zum Räumen und Streuen der Zugangswege besteht in der Regel von Beginn der Öffnungszeiten bis eine Stunde nach Ende der Öffnungszeit.[1052] In Bereichen, in denen s...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Pflichten weiterer produkthaftpflichtiger Personen

Rz. 45 Die deliktische Produkthaftung trifft in erster Linie den Warenhersteller. Es können aber auch Ersatzansprüche gegen andere Unternehmer, die an der Produktion oder am Warenabsatz beteiligt sind, eröffnet sein, etwa gegen Vertriebshändler, Importeure oder Zulieferer. Das ist insbesondere dann von erheblichem Interesse, wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist oder reali...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fußboden

Rz. 425 Die Badegäste und Saunabesucher dürfen ein bestimmtes Maß an Rutschfestigkeit der Bodenbeläge erwarten. Mit einer gewissen Fußbodenglätte, die sich durch Tropf- und Spritzwasser zwangsläufig bildet, müssen sie aber immer rechnen;[1228] sie müssen sich hierauf durch besonders vorsichtiges Gehen einstellen. Der Inhaber eines Hallenbads muss keine Vorkehrungen (etwa dur...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Aufwendungs- und Schadensersatz bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 36 § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Autowaschanlagen

Rz. 505 Die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage müssen zum Schutz des Eigentums des Benutzers so umfassend sein, dass bei ordnungsgemäßer Benutzung der Anlage das Fahrzeug nicht beschädigt wird. Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber einer Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsatz: Keine Haftung für waldtypische Gefahren

Rz. 382 Da dem unentgeltlichen Betretungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 BWaldG (vgl. BT-Drucks 17/1220 S. 7) und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen lediglich eine Duldungspflicht des Waldbesitzers (gemäß § 4 BWaldG ist Waldbesitzer der Waldeigentümer und der Nutzungsberechtigte, sofern dieser unmittelbarer Besitzer des Waldes ist) gegenübersteht, braucht dieser keine beson...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht

Rz. 93 Bis heute streiten die Lehre vom Erfolgsunrecht und die Lehre vom Handlungsunrecht darüber, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit zu bestimmen ist. Rz. 94 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter indiziert (anders bei sog. Rahmenrechten). Der Schädiger kann dem Rechtswi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 316 Nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung (siehe dazu Rdn 293) muss der Verletzte alle Umstände beweisen, aus denen eine Streupflicht erwächst und eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht resultiert. Er muss deshalb den Sachverhalt dartun und gegebenenfalls beweisen, aus dem sich ergibt, dass zur Zeit des Unfalls aufgrund der Wetter-, Straßen- oder Wege...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftung gemäß § 89 BGB

Rz. 658 § 89 Abs. 1 BGB ordnet die Anwendung des § 31 BGB auf den Fiskus sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts an. Damit haften gemäß § 31 BGB auch diese Rechtsträger – wie die juristischen Personen des Privatrechts – auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln ihrer verfassungsmäßigen Vertreter verursacht worden sind. Rz. 659 Fiskus bez...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / A. Haftungsverhältnisse in der Ehe – Grundlagen

Rz. 1 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1359 BGB: Umfang der Sorgfaltspflicht Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur fü...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / P. Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 244 Der Haftungsausschluss hat Auswirkungen nicht nur für und gegen die in den §§ 104, 105 SGB VII genannten Personen. Er kann auch Auswirkungen haben auf die Haftung Dritter, die am Sozialversicherungsverhältnis nicht beteiligt sind. In Literatur und Praxis werden diese Fallgestaltungen unter dem Begriff des von der Rechtsprechung entwickelten "gestörten Gesamtschuldver...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / VI. Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 116 Die Voraussetzungen für die Eingliederung des Schädigers liegen bei den sog. Leiharbeitnehmern grundsätzlich vor (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz [AÜG] bzw. vorübergehende Überlassung eigener Beschäftigter gemäß § 133 Abs. 2 SGB VII). Es handelt sich um Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber (Stammunternehmer) unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags einem anderen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / D. Haftungsumfang

Rz. 32 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt im Jahre 1998 haftet nach § 4 BinSchG der Schiffseigner persönlich, kann jedoch seine Haftung auf bestimmte – in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückte – Haftungshöchstbeträge, die sich an Art und Größe des verwendeten Schiffs orientieren, besch...mehr

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§ 34 Haftung der Ehegatten ... / A. Außenverantwortlichkeit des Ehegatten und Lebenspartners

Rz. 1 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber einem geschädigten Dritten trifft grundsätzlich, insbesondere im deliktsrechtlichen Bereich, (nur) denjenigen persönlich, dem ein schadensersatzrechtlich relevantes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen angelastet werden kann. Demgemäß ist ein Ehegatte in der Regel nicht verpflichtet, für eine haftungsrechtliche Veran...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Mitverschulden

Rz. 942 Ein Mitverschulden des Geschädigten ist nach § 254 BGB im Anwendungsbereich von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG zu berücksichtigen.[2920] Es gelten die allgemeinen Regeln. Haftungsausschließend wirkt das Mitverschulden, eine zumutbare anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in Anspruch genommen zu haben. Insoweit hat der Geschäd...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 6. Rennfahrerhaftung

Rz. 97 Auch auf Autorennen findet das StVG mit seinen Haftungsbestimmungen grundsätzlich Anwendung,[301] und zwar unabhängig davon, ob es auf öffentlichen oder privaten Straßen stattfindet. Dabei ist in Bezug auf die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rennfahrers ein objektiver Maßstab anzulegen, jedoch mit der Einschränkung in subjektiver Hinsicht, dass es auf den Pe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vertragliche Haftungsprivilegien

Rz. 1158 Vertragliche Haftungsfreistellungen können vor oder nach der Entstehung der Gesamtschuld vereinbart werden. Hat der Geschädigte mit einem der Gesamtschuldner eine Haftungsprivilegierung vereinbart, bleibt dieser im Ausgleichsverhältnis grundsätzlich voll verpflichtet. Solche Vereinbarungen hätten andernfalls die Wirkung eines unzulässigen Vertrages zu Lasten Dritter...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Kausalität und Beweislast

Rz. 1055 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte bei einem Glätteunfall beweispflichtig dafür, dass die Schadensverursachung auf der Pflichtverletzung beruht. Er hat zu beweisen, dass nach der Witterungslage und den Straßenverhältnissen eine Streupflicht ausgelöst und dass eine angemessene Reaktionszeit überschritten war.[3185] Entlastende Umstände – wie beispielswe...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Kenntnis

Rz. 50 Für eine Kenntnis genügt dabei ein solches Wissen um die Grundzüge des Sachverhalts[94] und daraus möglicherweise erwachsende Ansprüche[95] sowie um den Anspruchsgegner, dass dem Berechtigten die Erhebung zumindest einer Feststellungsklage ebenso möglich wie auch – mit Blick auf die bei verständiger Würdigung bestehenden Erfolgsaussichten – zumutbar ist.[96] Ein bloße...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / V. Zustandshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG)

Rz. 85 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG (Zustandshaftung) setzt voraus, dass ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden auf das Vorhandensein einer der in Satz 1 genannten Anlagen zurückzuführen ist, ohne auf den Wirkungen des geleiteten Stoffes oder Stroms zu beruhen.[302] Diese Haftung für die mechanischen Wirkungen der Anlage [303] gründet nicht darauf, das...mehr