Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / s) Wassersport

Rz. 492 Die Regeln der Segelverbände über die Durchführung von Regatten können für einen Teilnehmer Verkehrssicherungspflichten zugunsten der anderen Teilnehmer begründen (Rdn 448). Die Teilnehmer haften untereinander bei Manövern an der Wendemarke nicht, wenn ihnen kein oder kein gewichtiger Regelverstoß zur Last fallen.[1441] Bei Kollisionen auf der Regattabahn soll dagege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Dachdecker

Rz. 494 Besteht bei Dachdeckerarbeiten die Gefahr, dass Dachziegel auf die Straße fallen, muss der Dachdeckerbetrieb dafür sorgen, dass der betroffene Teil der Straße abgesperrt wird.[1445] Das Dachdeckerunternehmen ist verpflichtet, zum Schutz der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ein Fanggerüst anzubringen.[1446] Auch bei Beendigung einer Teilleistung müssen Schutzvork...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Schaffung einer besonderen Gefahrenlage

Rz. 277 Wer eine besondere Gefahrenlage schafft, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.[616] Haftungsgrund ist der Gesichtspunkt der Ingerenz. Auch diese Fallgruppe überschneidet sich in weiten Teilen mit der Bereichshaftung und der Eröffnung eines Verkehrs. Eine besondere Gefahrenlage schafft beispielswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Privatrechtliche Räum- und Streupflicht des Anliegers

Rz. 307 Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer "allgemeinen Glätte" oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 16. Kfz-Werkstätten, Autowaschanlagen und Tankstellen

a) Kfz-Werkstätten Rz. 502 Der Inhaber eine Kraftfahrzeugwerkstatt hat diese so zu gestalten, dass Kunden keinen unerwarteten Gefahren ausgesetzt sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Inhalt und Umfang der Pflicht

a) Streupflicht für den Fahrzeugverkehr Rz. 1032 Insoweit ist grundlegend die Unterscheidung danach, ob sich der Unfall innerorts oder außerhalb geschlossener Ortslage ereignet hat. b) Verkehrsflächen außerhalb geschlossener Ortslagen Rz. 1033 Die gesetzliche Regelung, dass nach besten Kräften oder im Rahmen des Zumutbaren zu streuen und zu räumen ist (vgl. etwa § 9 Abs. 3 StrW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Organisatorische Anforderungen und Einschränkungen des Winterdienstes

Rz. 1052 Auch für den zeitlichen Umfang der Streupflicht kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Von Bedeutung für die Bemessung ist insbesondere die Verkehrswichtigkeit der zu streuenden Fläche; eingrenzendes Korrelat ist dagegen die zeitliche und personelle Leistungsfähigkeit der streupflichtigen Körperschaft.[3172] Weil vorrangig das Verkehrsbedürfnis den Ausschlag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Diskuswerfen

Rz. 453 Durch Absperrmaßnahmen und Sicherheitszonen muss verhindert werden, dass Unbeteiligte und Zuschauer gefährdet werden. Ein Schutzgitter in Höhe von 3,40 m zum Schutz der Zuschauer ist nicht ausreichend.[1302]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Jahrmarktstand

Rz. 404 Der Inhaber eines Jahrmarktstandes ist verpflichtet, seine Versorgungsleitungen so zu verlegen, dass sich die – abgelenkten – Jahrmarktbesucher möglichst nicht verletzen können. Er muss daher entweder dafür Sorge tragen, dass sich keine Schlingen bilden können, oder er muss die Kabel deutlich kenntlich machen.[1174]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Riesenrad

Rz. 406 Handräder zum Drehen der Gondeln eines Riesenrads dürfen keine Speichen haben.[1177]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / o) Rodel- und Skisport

Rz. 473 Angesichts zunehmender "Verkehrsdichte" auf, aber auch abseits der Skipisten drohen den Wintersportlern erhebliche Gefahren. Neben dem Skisport kommen immer neue Wintersportgeräte zum Einsatz. Auf diese sind die für Skifahrer geltenden Regelungen meist entsprechend anwendbar. aa) Persönlicher Geltungsbereich der Verkehrssicherungspflicht Rz. 474 Adressaten von Verkehrs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Schauwettpflügen

Rz. 409 Der Veranstalter eines Schauwettpflügens ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Durchführung des Wettpflügens nicht mit Gefahren für die Zuschauer verbunden ist. Notfalls muss er Absperrungen errichten, um sicherzustellen, dass keine Zuschauer in die unmittelbare Nähe der Motorpflüge gelangen.[1181]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeine Maßstäbe

Rz. 993 Ausgangspunkt zur Bestimmung des Inhalts der Amtspflicht zur Sicherung öffentlicher Verkehrswege ist der allgemeine deliktsrechtliche Grundsatz, dass jeder, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind.[3033] Allerdings ist eine Verkehrssicherung, die jede G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / h) Handball

Rz. 463 Heute müssen die Hallenwände von Sporthallen, in denen Handball gespielt wird, in der Regel gepolstert sein.[1338]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Wasserrutschbahn

Rz. 430 Badegäste sind auf Wasserrutschbahnen – wie auch sonst in öffentlichen Bädern (vgl. Rdn 422) – vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko der Anlagenbenutzung hinausgehen und die sie nicht vorhersehen und nicht ohne weiteres erkennen können.[1247] Anhaltspunkte für den Umfang der berechtigten Erwartungen liefert die DIN EN 1069.[1248] Rz. 431 Der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 12. Spielplätze

Rz. 413 Spielplätze sind möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten.[1188] Das Ausmaß der geforderten Sicherheit orientiert sich am Alter der jüngsten Kinder, die für die Benutzung infrage kommen.[1189] Kleine Kinder werden sich zwar nur unter Aufsicht auf einem Spielplatz aufhalten, jedoch muss berücksichtigt werden, dass sie sich dem Einfluss der Aufsichtsperson auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Inhalt der Streupflicht des Anliegers

Rz. 312 Grundvoraussetzung für die winterliche Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[752] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls.[753] Bei öffentlichen Straßen und Gehwegen sind dabei Art und Wichtigkeit des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Streu- und Räumpflicht bei winterlicher Glätte

1. Überblick Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Streupflicht für den Fahrzeugverkehr

Rz. 1032 Insoweit ist grundlegend die Unterscheidung danach, ob sich der Unfall innerorts oder außerhalb geschlossener Ortslage ereignet hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / 2. Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 372 Das Teilungsabkommen dient unter anderem dem Zweck, die Prüfung der Haftungsfrage auszuschließen. Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen bleibt indessen, dass der Haftpflichtversicherer zur Schadensdeckung verpflichtet ist. Der Deckungskomplex wird daher durch das Teilungsabkommen nicht berührt.[454] Rz. 373 Dies hat zur Folge, dass unabhängig von der Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

1. Entwicklung und Funktion der Verkehrssicherungspflichten Rz. 267 Das Deliktsrecht knüpft die Schadensersatzpflicht nach dem Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB an eine schuldhafte Verletzung eines absoluten Rechts durch eine unerlaubte Handlung an. Schon nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte eine unerlaubte Handlung sowohl in einem Tun als auch in einem Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fahrbahn

Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit höheren Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Baustellen

Rz. 317 Auf Baustellen können die Bauunternehmer, der Bauherr sowie der Architekt für die Verkehrssicherheit allein, aber auch gemeinschaftlich verantwortlich sein. a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Berechtigte Sicherungserwartungen des Verkehrs

Rz. 285 Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrskreises.[644] Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält.[645] Es gilt daher ein objektivierter Maßsta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Sicherungspflicht bei besonderen Gefahren

1. Allgemeines Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Überblick

Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreiche Judikatur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Zumutbarkeit, Kontrolle, Warnung

Rz. 995 Die Sicherungspflicht für öffentliche Straßen und Wege umfasst nur zumutbare und verhältnismäßige Maßnahmen. Das Kriterium der Zumutbarkeit hat sowohl eine wirtschaftliche als auch eine organisatorische Komponente. Bei qualifizierten Gefahren, die zu besonders schweren Schäden führen können, sowie bei Unfallschwerpunkten kann der Straßennutzer aber stets darauf vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Fußball

Rz. 457 Bei Fußballspielen muss der Veranstalter grds. keine Absperrungen gegen abirrende Bälle zum Schutz der Zuschauer errichten; denn diesen ist es zuzumuten, das Geschehen auf dem Platz so weit zu verfolgen, dass sie einem in den Zuschauerbereich fliegenden Ball ausweichen können.[1314] In größeren Fußballstadien müssen auf Stehplätzen der Tribünen Stangen und Rohre, an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen

a) Friedhöfe Rz. 368 Die Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen erstreckt sich auf sämtliche Wege zu den Gräbern, auf die Anlagen um die Gräber und auf die Gräber selbst,[1002] nicht aber auf ein erkennbar unfertiges und mit ausgehobenen Gräbern versehenes Gräberfeld.[1003] Bei einem Hauptweg auf einem Friedhof erwartet der Fußgänger eine einigermaßen ebene Fläche mit allen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / l) Motorsport

Rz. 468 Bei Rennveranstaltungen, wie Motocross-, Motorrad- und Autorennen, sind zum Schutz der Rennfahrer und der Zuschauer Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Rennstrecke muss im Interesse der Teilnehmer des Rennens von Hindernissen und Gegenständen frei gehalten werden.[1347] Der Leiter eines Rennens handelt grob fahrlässig, wenn er während der Trainingsläufe und der Ren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Dachlawinen

Rz. 346 Eine Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen gegen von Dächern fallendende Schnee- und Eismassen kann sich aus öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und bauordnungsrechtlichen Anordnungen ergeben (vgl. Rdn 278). So verpflichten manche gemeindliche Satzungen die Grundstückseigentümer, unter bestimmten Umständen Schneefanggitter anzubringen, und begründen auf diese We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Produkthaftung / I. Herstellerpflichten

Rz. 11 Die deliktische Haftung knüpft stets an die Verletzung von Sorgfaltspflichten an, die deliktische Produkthaftung an einen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten. Allgemein bestehen Verkehrssicherungspflichten bei der Eröffnung einer Gefahrenquelle. Sie richten sich auf die Vornahme aller zur Abwendung der Gefah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / H. Verjährung und sonstige Fragen

Rz. 57 Für das binnenschifffahrtsrechtliche Havariegeschehen sind im Wesentlichen vier Verjährungstatbestände maßgebend:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderheime

Rz. 370 Dort wo sich erkennbar Kinder aufhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen, die Gefahrenquellen gegen typisch kindliches, unbesonnenes Verhalten absichern. Daher muss im Umgang mit Kindern mit einem alterstypisch unsachgemäßen Verhalten gerechnet und auch der kindliche Spieltrieb, die kindliche Neugier und Unerfahrenheit und ein Unvermögen in Rechnung gestellt werden, sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Gefahren aus anliegenden Grundstücken

Rz. 1024 Grundsätzlich ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks sicherungspflichtig; der zuständige Träger der Straßenbaulast ist aber verpflichtet, gegen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und von denen er Kenntnis erlangt, vorzugehen. Bei unvermeidbaren Immissionen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können, sind Warnungen geboten. Dies k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / k) Seifenkistenrennen

Rz. 411 Die Gefahr, dass die Fahrer durch fehlende Erfahrung, Wagemut, Ungeschicklichkeit oder technische Defekte die Herrschaft über das Fahrzeug verlieren, liegt bei einem Seifenkistenrennen in der Natur der Sache. Der Veranstalter eines Seifenkistenrennens muss die Rennpiste durch Strohballen oder ähnlich weiche Materialien absichern.[1184] Ein Unfall, der darauf beruht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Baumfällarbeiten

Rz. 386 Wer im Wald Bäume fällt, schafft eine atypische Gefahr. Der Umfang der bei Holzfällerarbeiten notwendigen Sicherungsmaßnahmen, um Menschen vor Verletzungen durch fallende Bäume zu sichern, ergibt sich aus der jeweiligen Situation am Standort des Baumes. Bei Arbeiten an abgelegener Stelle kann es genügen, wenn die Arbeiter das Arbeitsfeld beobachten und Personen wegwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Rodelhänge

Rz. 484 Für die Eröffnung und Unterhaltung eines Rodelhangs gelten die Grundsätze der Pistensicherungspflicht entsprechend.[1413] Der Verkehrssicherungspflichtige eines Rodelhangs ist verpflichtet, die Benutzer lediglich vor atypischen Gefahren der Rodelstrecke zu sichern oder zu warnen.[1414] Bei einer Rodelabfahrt auf einem Fahrweg im Hochgebirge muss typischerweise damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Straßenbäume

Rz. 389 Von Straßenbäumen geht eine Gefahr für den Verkehr aus, wenn die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher sind und die naheliegende Möglichkeit besteht, dass Äste oder gar ganze Bäume unvermittelt auf die Straße stürzen. Zwar stellt jeder Baum an einer Straße eine mögliche Gefahrenquelle dar, weil durch Naturereignisse sogar gesunde Bäume entwurzelt oder geknickt oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Schusswaffe

Rz. 391 Ein Schuss darf nur dann abgegeben werden, wenn das Zielobjekt genau und sicher abgesprochen ist und die Gewissheit besteht, dass kein Mensch unmittelbar durch den Schuss oder durch ein Abprallen des Geschosses getroffen werden kann.[1131] In unübersichtlichem Gelände darf nicht geschossen werden, sofern die Möglichkeit besteht, dass ein Mensch in die Schusslinie ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Dächer

Rz. 345 Dächer müssen so beschaffen sein und unterhalten werden, dass sie gewöhnlichen Wetterereignissen, wozu auch starke Sturmböen gehören, standhalten.[884] Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat daher alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch bei star...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Kinos

Rz. 372 Der Kinobetreiber hat dafür zu sorgen, dass Besucher, die nach dem Beginn der Vorstellung in den verdunkelten Vorführraum eingelassen werden, gefahrlos ihre Plätze erreichen können.[1027] Der Betreiber eines Kinos muss die Funktionsfähigkeit der Sicherungsbeleuchtung eines Notausgangs regelmäßig überprüfen, wobei tägliche Kontrollen im Allgemeinen ausreichend sind.[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Gefahren für den Straßenverkehr und für Wohngebiete

Rz. 397 Nach § 20 Abs. 1 BJagdG darf an Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden. Der Jagdleiter ist verpflichtet, in der Nähe von befahrenen Straßen Gefahren für den Straßenverkehr durch aufgescheuchtes Wild zu verhindern, sofern von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Autoscooter

Rz. 399 Die Fahrgäste müssen sicher ein- und aussteigen können.[1158] Autoscooter müssen so ausgestattet sein, dass für jeden Platz ein Sicherheitsgurt vorhanden ist.[1159] Die Fahrfläche einer Autoscooteranlage ist in griffigem Zustand zu halten.[1160] Zum Schutz der Benutzer vor einer Rutschgefahr durch Regen ist eine Abdeckung der Fahrfläche nach oben und falls erforderli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Kampfsport

Rz. 464 Der Veranstalter muss Wettkampf- und Trainingsbedingungen bieten, die den üblichen Sicherheitserwartungen entsprechen (vgl. Rdn 445 ff.). Der Veranstalter eines Trainingsboxkampfs haftet für die Folgen eines Unfalls, den sich ein Trainingsteilnehmer durch Sturz aus dem nur behelfsmäßig gesicherten Ring zugezogen hat. Es ist nicht ausreichend, wenn der Boxring nur dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Schutz der Zuschauer voreinander

Rz. 451 Bei Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, treffen rivalisierende, emotionsaufgeladene und zum Teil sogar gewaltbereite Fans in großer Zahl aufeinander. Daraus kann die nicht unerhebliche Gefahr bewusster tätlicher Auseinandersetzungen resultieren. Dies erfordert vom Veranstalter Schutzmaßnahmen, die einer solchen Gefahr entgegenwirken.[1299] Die Sicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Fastnachtsveranstaltungen

Rz. 400 Der Veranstalter eines Fastnachtsumzugs ist verpflichtet, von den Zuschauern vermeidbare Gefahren nach Möglichkeit fernzuhalten. Er muss für die Umzugsteilnehmer Verhaltensmaßregeln aufstellen und für deren Beachtung und Durchsetzung sorgen.[1162] Eine schriftliche Aufforderung der Umzugsteilnehmer, sich nicht von den Gruppen zu entfernen, ist regelmäßig nicht ausrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerun...mehr