Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband

Rz. 25 Hintergrund: Nach der gesetzlichen Konzeption in § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich beim Wohnungseigentum um eine Mischung von Alleineigentum und Bruchteilseigentum. Eine Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer (Bruchteilsgemeinschaft gem. § 1008 BGB), die wiederum einen Unterfall der "Gemeinschaft" gem. §§ 741 ff. BGB darstellt, besitzt als solche keine Rechtsfähigkeit. De...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 38 Blumenkästen. Die Anbringung (auch) auf der Außenseite des Balkons ist nicht á priori unzulässig, vielmehr sozialadäquat,[98] kann aber in der Hausordnungs-)Beschluss untersagt werden.[99] Im Mietrecht ist es genauso: Wenn vernünftige Gründe gegen die Anbringung auf der Balkonaußenseite sprechen, kann der Vermieter sie untersagen.[100] Beim Gießen ist Rücksicht auf di...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 322 Wenn der Verwalter die Pflichten schuldhaft verletzt, die ihm sein Verwaltervertrag, das Gesetz und die Gemeinschaftsordnung gegenüber der Gemeinschaft auferlegen, ist er gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Den Verwalter kann außerdem eine deliktische Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treffen. Völlig anders gelagert ist d...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 1. Haftung für originär eigene Tätigkeit

Rz. 8 Die Grundsätze, die der Testamentsvollstrecker im Rahmen ordnungsgemäßer Vollstreckung einzuhalten hat, werden durch objektive Maßstäbe bestimmt, nicht durch die subjektiven Fähigkeiten des Testamentsvollstreckers. Vom Testamentsvollstrecker wird in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass er sich der Hilfeleistung durch Fachleute bedient, wenn er selbst nicht über die ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Vorüberlegungen

Rz. 40 Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, die im Zuge der Abwicklung veräußert werden soll, bedeutet dies zunächst, dass der Testamentsvollstrecker grundsätzlich auf Kosten des Nachlasses einen Sachverständigen zur Bewertung der Immobilie einschalten darf. Da der Testamentsvollstrecker aufgrund von § 2219 Abs. 1 BGB den Erben gegenüber persönlich für einen etwaigen Sc...mehr

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Dienstbarkeiten: Nießbrauch... / 1.4.1 Überblick

Rechte des Nießbrauchers Der Nießbraucher ist im Rahmen der Nutzung berechtigt, die Sache in Besitz zu nehmen. Auch darf er unverzinsliche Forderungen einziehen [1] und in der Regel die Sache vermieten.[2] Er kann grundsätzlich nicht über die Sache verfügen, also keine Rechte Dritter daran begründen; nur bei einem Grundstücksnießbrauch hat er das Recht, über das Inventar im Ra...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Haftungsträchtige Punkte: Beispiele aus der Praxis

Rz. 73 Betrachten wir einige Beispiele für die Gefahr einer Haftung von Testamentsvollstreckern:mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / III. Pflichten des Verfassers

Rz. 266 Der Verfasser ist zunächst verpflichtet, dem Verleger das Werk in einem für die Vervielfältigung geeigneten, also druckreifen Zustand abzuliefern, wobei sich dies lediglich auf die äußere Beschaffenheit des Manuskripts, nicht dagegen auf die inhaltliche Qualität des Werkes bezieht.[376] Das Nähere ergibt sich aus der Verkehrssitte, die sich etwa in der Weise konkreti...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Erste Hilfe im Verein / 1 Verpflichtung zur Ersten Hilfe

Eine gesetzliche Vorschrift, dass ein Verein über ausgebildete Ersthelfer verfügen muss, gibt es nicht. Allerdings lassen sich Anforderungen aus anderen Verpflichtungen ableiten. So macht sich strafbar, wer "…bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / Zusammenfassung

Überblick Unfälle durch Ausgleiten, Stolpern, Umknicken oder Stürzen bilden einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik – unabhängig von der Branche. Jeden Tag ereignen sich mehr als 1.000 derartiger Unfälle in Deutschland. Über 50.000 Menschen stürzen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen. Mehr als 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu Dauerschäden mit der Folge neuer Re...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 2.4 BGB

Es gibt eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die sich hauptsächlich aus § 823 BGB ergibt. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Die zu ergreifenden Maßnahme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 3 FAQs

1) Wie erkennt man die Rutschhemmung von Bodenbelägen? Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird gemäß Anhang 2 ASR A1.5 in unterschiedliche Klassen zwischen R9 und R13 eingeteilt. 2) Wo gibt es Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge? Anhang 2 ASR A1.5 enthält Beispiele für unterschiedliche Arbeitsräume und -bereiche. 3) Reicht Reinigung als Maßnahme vor Ausgleitunfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sinngemäße Anwendung auf andere Formen beschränkter Haftung (§ 15a Abs 5 EStG)

Rn. 389 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die doppelte entsprechende Anwendung (sinngemäße Anwendung des § 15a EStG und sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf bestimmte andere Gesellschaftsformen) ist bei bestimmten anderen Gesellschaftsformen vorzunehmen, bei denen eine Haftungsbeschränkung in Betracht kommt. Rn. 390 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von besonderer Bedeutung ist die ents...mehr

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zfs 03/2022, Reichweite der... / 2 Aus den Gründen:

I. [4] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in MDR 2020, 985 veröffentlicht ist, ausgeführt, ein Anspruch aus § 7 StVG, § 115 VVG sei nicht gegeben, weil die Haftungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG nicht vorlägen. In tatsächlicher Hinsicht sei aufgrund der Beweisaufnahme zwar davon auszugehen, dass die Verletzung des Klägers von e...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Veranstaltungen / 1 Allgemeine Anforderungen nach Verkehrssicherungspflicht

Bei einer Veranstaltung sollten folgende Bedingungen besonders eingehend überprüft werden, z. B.: Sind die Verkehrswege eben und breit genug und (im Freien) ausreichend trittsicher? Sind Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger möglichst getrennt (z. B. bei der Einrichtung von Besucherparkplätzen)? Sind Betriebsbereiche, Anlagen usw., die von Unbefugten nicht betreten werden dü...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 2 Entscheidung

Die Klage ist nach Ansicht des OLG Rostock teilweise begründet. Der Unternehmer haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 31, 823 Abs. 1 BGB und § 831 BGB i. V. m. § 116 SGB X. Die Haftung des Unternehmers ist jedoch wegen Mitverschuldens des Geschädigten gemäß § 254 Abs. 1 BGB gemindert.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung des Unternehmers au... / 1 Sachverhalt

Bei Reinigungsarbeiten befand sich ein Mitarbeiter der Reinigungsfirma unter einer ausgeschalteten Maschine, die durch ein auf dem Bedienpult liegendes Schild mit dem Text "Anlage nicht einschalten" gesichert war. Trotzdem wurde die Maschine eingeschaltet, ohne dass sich ein Mitarbeiter des Unternehmens darüber versichert hatte, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Veranstaltungen / Zusammenfassung

Begriff Viele Betriebe führen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs Veranstaltungen durch: Betriebsfest, Tag der offenen Tür, Hausmessen, Produktpräsentationen usw. Während große Betriebe nicht selten über spezielle, genehmigte Versammlungsräume verfügen und Veranstaltungen von eigenen Fachkräften oder professionellen Agenturen vorbereiten und durchführen lassen, werden V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1 Verkehrssicherungspflichten

Das bekannteste Schild an Baustellen ist das Betretungsverbot. Für Schäden, die Personen auf der Baustelle oder einem Grundstück entstehen, ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Betreiber schadensersatzpflichtig. Die Ergänzung "Eltern haften für ihre Kinder" kann die Haftung des Eigentümers nicht ausschließen. Verkehrspflichten sind der Oberbegriff der Verkehrssicherungspflic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.1 Einordnung der Verkehrssicherungspflichten

Verkehrssicherungspflichten sind öffentlich-rechtlich beschrieben durch Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln. Diese beinhalten nicht abschließend die Verhaltensanforderungen. Dennoch dürfte bei Einhalten dieser Vorschriften die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und damit das Haftungsrisiko erheblich reduziert sein. Insbesondere sind Verkehrssicherungspflicht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 3.1 Verantwortung des Bauherrn

Auf Baustellen trifft die primäre Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich den Bauherrn als Veranlasser des Bauvorhabens. Bereits nach dem Bauordnungsrecht obliegt es ihm, dafür zu sorgen, dass sein Bauvorhaben sicher und schadensfrei realisiert wird. Er kann – und wird im Regelfall – die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten delegieren. Die damit beauftragten Architekt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / Zusammenfassung

Überblick Verkehrssicherungspflichten beinhalten Verhaltenspflichten zur Vermeidung von Gefahren im täglichen Verkehr und dienen folglich dazu, Schäden zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen Verkehrssicherungspflichtige erforderliche und geeignete Vorkehrungen treffen, um Schaden an fremden Rechtsgütern, z. B. körperliche Unversehrtheit oder Unversehrtheit von Sachen, abzuwen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.3.2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB

Im Regelfall dürfte zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer ein Bauvertrag zustande kommen, der die Bestimmungen der VOB zum Vertragsbestandteil macht. Sie haben die Qualität von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die VOB enthält im Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Dort sind neben Leistungsumfang, Vergütung und Abnahme auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 3.4 Verantwortung des Bauleiters

Der vom Bauherrn bestellte Bauleiter gem. Bauordnung überwacht, und zwar mit öffentlich-rechtlichem Mandat und Weisungsbefugnis, die Durchführung der Baumaßnahme gemäß den öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Im Rahmen seiner Aufgabe muss er auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 3.2 Verantwortung des Bauunternehmers

Der Unternehmer muss die von ihm übernommenen Arbeiten in Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ausführen und ist damit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich (vgl. MBO). Die Verkehrssicherungspflichten treffen vorrangig den Bauunternehmer. Zum einen wächst er mit Abschluss des Bauvertrages in die Garant...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.3 Privatrecht

Im Gegensatz zum öffentlichen Recht regelt das Privatrecht die Rechtsbeziehungen zwischen gleichrangigen Rechtssubjekten nach dem Prinzip der Gleichordnung und Selbstbestimmung untereinander. 1.3.1 Vertragsrecht Grundlage jeder Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Schadensfall sind zum einen die gesetzlich festgeschriebenen Aufgabenzuweisungen und zum anderen das, was vertrag...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.2.3 Unfallverhütungsvorschriften

Nach § 5 Abs. 3 DGUV-V 1 müssen Unternehmer bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen sicherstellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, welche die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Werden gefährliche Arbeiten von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeführt und erfordern zur Vermeidung v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Inhalt der Verkehrssicherungsmaßnahmen

Der Inhalt der Verkehrssicherungsmaßnahmen kann verschiedenen Quellen entnommen werden: aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Technischen Regeln, Branchenstandards, Richtlinien. Gesetze oder Rechtsverordnungen: Sorgfaltspflichten können in Gesetzen, Rechtsverordnungen bzw. durch in Bezug genommene Technische Regeln konkretisiert sein. Diese müssen nic...mehr

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Verkehrssicherungspflichten bei Bauvorhaben

Zusammenfassung Überblick Verkehrssicherungspflichten beinhalten Verhaltenspflichten zur Vermeidung von Gefahren im täglichen Verkehr und dienen folglich dazu, Schäden zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen Verkehrssicherungspflichtige erforderliche und geeignete Vorkehrungen treffen, um Schaden an fremden Rechtsgütern, z. B. körperliche Unversehrtheit oder Unversehrtheit von ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen

Sicherungsmaßnahmen reichen von Kennzeichnung über Absperrungen bis hin zu technischen Vorrichtungen. Pauschal lassen sich diese nicht festlegen, es kommt darauf an, was im Verkehr erwartet werden kann. Dies hängt wiederum von der konkreten Gefahrenlage und den Umständen des Einzelfalls ab. Je höher die potenzielle Gefahr, desto höher die Anforderungen an die Sicherungsmaßnah...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3 Verkehrssicherungspflichtige auf Baustellen

Die Verkehrssicherungspflicht trifft den, der die rechtliche oder die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt, die für Dritte gefährlich sein kann, in dessen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle liegt, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, der eine gefährliche Sache in Verkehr bringt oder dem allgemeinen Verkehr aussetzt. Wichtig Gleichzeitige Pflichtenstell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Privatrechtliche Rechtsfolgen

Unterschieden werden Haftung aus Vertrag: Haftung besteht grundsätzlich nur zwischen den vertragsschließenden Parteien. Sie haben sich im Vertrag zur Einhaltung von Rechten und Pflichten verständigt. Kommt eine Partei ihren vereinbarten Pflichten schuldhaft nicht oder nur mangelhaft nach, kann sich hieraus eine Haftung gegenüber dem Vertragspartner ergeben. Gefährdungshaftung:...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.3 Verantwortung des Architekten

Der Architekt bzw. Entwurfsverfasser muss zunächst für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfs einstehen, darf also keine Planungsfehler machen. Daneben ist er für die Übereinstimmung seiner Ausführungszeichnungen, -berechnungen und -anweisungen mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Als lediglich planender Architekt trifft ihn hinsichtlich ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.2.2 Staatliches Arbeitsschutzrecht

Eine Fundstelle für originäre Verkehrssicherungspflichten im Arbeitsschutzrecht ist § 8 ArbSchG. Er behandelt die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber. Die Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber dürfen sich durch ihre Tätigkeiten nicht gegenseitig gefährden. Zu diesem Zweck müssen die Arbeitgeber bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusamme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.2.1 Bauordnungsrecht

Verkehrspflichten im Bauordnungsrecht beziehen sich auf bauliche Anlagen und bezwecken den Schutz der Bewohner, Besucher und Benutzer. Bei der Verschiedenartigkeit baulicher Anlagen, z. B. Versammlungsstätten oder Verkaufsstätten, gelten sehr unterschiedliche Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Die Verkehrspflichten sind nicht begrenzt auf die Bauphase, sondern gelten wä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4 Rechtsfolgen

Es gibt die Rechtspflicht zum richtigen Tun. In der Folge entsteht für den Verantwortlichen eine Pflichtverletzung bei "falschem Tun" und bei "Nichtstun" (Unterlassen). Eine Pflichtverletzung kann Haftung begründen. Im Haftungsrecht gilt der Grundsatz "keine Haftung ohne Verschulden". Er findet sich grundsätzlich im Zivilrecht wie im Strafrecht. Strafrecht: Täter → Tun oder U...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.1 Öffentlich-rechtliche Rechtsfolgen

Ordnungswidrigkeiten Das ArbSchG hält Bußgeldvorschriften bereit für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen Rechtsverordnungen, die aufgrund des ArbSchG erlassen wurden, soweit sie dort für einen bestimmten Tatbestand mit Bußgeld bedroht sind. Die Verordnungen, wie ArbStättV, BaustellV, BetrSichV oder GefStoffV führen derartige Tatbestände auf. Für den Fall, dass...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt. Der Einzelne ist dem Staat untergeordnet. Öffentliches Baurecht basiert vornehmlich auf dem Gedanken der Gefahrenabwehr. Es zielt auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere indem Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrund...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.3 Versicherungen

Versicherungen helfen bei Ansprüchen von Personen, die zu Schaden kamen. Beispiele sind Bauherrenhaftpflichtversicherung: versichert werden Gefahren, die von den Bauarbeiten oder dem Bauvorhaben an sich ausgehen, Bauleistungsversicherung: versichert werden Beschädigungen oder die Vernichtung von Baumaterialien oder Bauleistungen während der Bauzeit, Berufshaftpflicht für Archit...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.3.1 Vertragsrecht

Grundlage jeder Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Schadensfall sind zum einen die gesetzlich festgeschriebenen Aufgabenzuweisungen und zum anderen das, was vertraglich fixiert ist. Beispiele hierfür sind der Bauvertrag zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Generalunternehmer (Auftragnehmer), die Untervergabe von Bauleistungen zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer, d...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2 Verkehrssicherungsmaßnahmen

Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen bestimmen sich einerseits aus den allgemeinen in dem bestimmten Verkehrsbereich üblichen und erwartbaren Gepflogenheiten, andererseits aus den spezifischen örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten (Jahreszeit, Bauzeit) sowie bauprojektbezogenen Parametern, wie Art des Bauvorhabens, anzuwendende Technologien, Gewährleistung des ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.5 Verantwortung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

Der Koordinator arbeitet als fachlich kompetenter Experte den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus und passt ihn bei erheblichen Änderungen in der Bauausführung an. Für diese und seine weiteren Leistungen gemäß § 3 BaustellV, u. a. die Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG, ist er primär verkehrssicherungspflichtig. Allerdings ist es i...mehr

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Mangelhafte Baustellensiche... / 2 Urteil des OLG Stuttgart vom 5.4.2005 – 5 Ss 12/05

Zum Sachverhalt Der Angeklagte hatte im Januar 2003 eine Halle gekauft, die er demontieren und auf seinem Weingut wieder errichten wollte. Die Seitenverkleidung hatte der Angeklagte bereits in den Tagen vor dem 28.7.2003 abgebaut. An diesem Tag sollte die Abdeckung des Dachs erfolgen. Das fast flache Dach war mit etwa 30 Jahre alten, nicht durchtrittsicheren Wellasbestplatten...mehr

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Haftung für mangelhafte Bau... / 1 Vorbemerkung

Der Unternehmer muss als Auftraggeber bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmen (Fremdfirmen) dafür sorgen, dass eine Person als Koordinator und erforderlichenfalls ein Vertreter bestellt wird, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Dieser früher in § 6 Abs. 1 VGB 1 geregelte Grundsatz wird heute durch § 6 Abs. 1 DGUV-V...mehr

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Mangelhafte Baustellensiche... / 1 Vorbemerkung

Der Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände ist eine der grundlegenden Anforderungen an Arbeitsstätten. Normalerweise wird ein dreiteiliges Geländer – bestehend aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste – als Absturzsicherung und Schutz gegen herabfallende Gegenstände verwendet. Aber auch die Verwendung von Fanggerüsten, Fangnetzen oder der Einsatz von persönlicher S...mehr

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Baustellenunfall: Deliktisc... / 1 Vorbemerkung

Die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind grundlegend in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV beschrieben. Der SiGeKo muss im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten dabei unterstützen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Zusammenarbeit zu beachten, und zwar sowohl während der Plan...mehr