Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 63 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 55 Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 53 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Bestimmtheitsgrundsatz [Rdn 795]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / D. Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 9 Welcher der beiden Senate des BVerfG für das Verfahren zuständig ist, richtet sich bei Verfassungsbeschwerden danach, aus welchem Rechtsgebiet der Fall stammt und welche GG-Norm verletzt sein soll. Ein Eintrag in das Verfahrensregister erfolgt nicht, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn die zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 93, 23 BVerfGG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / C. Fristen und Form

Rz. 6 Nach §§ 93 Abs. 1 S. 1, 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde schriftlich binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Rz. 7 Die Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert eine substantiierte Darlegung des grundrechtsverletzenden Vorgangs. Dies beinhaltet folgende Anforderungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / B. Erschöpfung des Rechtswegs

Rz. 2 Die Anrufung des BVerfG ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und sowe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / F. Etwaige Übernahme des Verfahrens

Rz. 15 Sollte der Mandant einen Auftrag zur Anfertigung einer Verfassungsbeschwerde erteilen wollen, sollte gründlich erwogen werden, ein derartiges Mandat überhaupt anzunehmen. Rz. 16 Das Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde ist aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters aufreibend (binnen Monatsfrist zu erheben, vollständig zu begründen, erforderliche Beweismittel angeben, §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / E. Erfolgshoffnungen

Rz. 14 Die Frage des Mandanten nach den Erfolgsaussichten dürfte ernüchternd zu beantworten sein, denn nur ein äußerst geringer Teil der Beschwerden hat Erfolg. Der Anteil der stattgegebenen Beschwerden an den entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren betrug in den Jahren 2011 bis 2020:[11] 2011: 1,62 %; 2012: 2,78 %; 2013: 1,46 %; 2014: 1,92 %; 2015: 1,89 %; 2016: 1,98 %;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 3 Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 1 Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 25 Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 329]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 2 Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 70 Untersuchungshaft, Rechtsbehelfe, außerordentliche [Rdn 1029]

Rdn 1030 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 847, bei → Menschenrechtsbeschwerde, Teil C Rdn 1, und bei → Verfassungsbeschwerde, Individualbeschwerde, Teil C Rdn 729. Rdn 1031 1.a) Als außerordentlicher Rechtsbehelf ist gegen Haftentscheidungen auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben. Nicht zuletzt wegen der besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 69 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1045]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.31 Anwendungsregelung zu § 36 KStG (§ 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010, die durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 11 KStG wurde, ist eine Reaktion des Ges-Gebers auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326). Demzufolge verstoßen die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und Abs 4 KStG idF des StSenkG vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nach der ersten Instanz / I. Gehörsrüge und Gegenvorstellung

Rz. 13 Wenn das rechtliche Gehör entscheidungserheblich verletzt wurde und ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist, kann Gehörsrüge gemäß § 312a Abs. 1 und 2 S. 1 ZPO erhoben werden,[13] und zwar innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen. Weil mithin eine kürzere Frist als die der Berufung oder der Revision gegeben ist, sollte bei Zweifeln, ob ein Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 142 Revision, Allgemeines [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 16 Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 87 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293. Rdn 1304 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 5 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebegründung [Rdn 40]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 143 Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2025]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 21 Gegenvorstellung, Entscheidung [Rdn 299]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Taktik nach mündlic... / C. Anhörungsrüge

Rz. 6 § 321a ZPO soll den Gerichten die Möglichkeit zu einer Selbstkorrektur getroffener Entscheidungen geben, welche unter Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei gefällt worden sind, und dadurch das BVerfG von Verfassungsbeschwerden entlasten, die auf Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG beruhen.[2] Ohne diesen Rechtsbehelf könnte das Bundesverfassungsgericht mittels...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 155 Revision, Entscheidung, Beschluss [Rdn 2145]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 35 Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 442]

Rdn 443 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 444 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 716) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. Im Einzelnen gilt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 24 Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 303]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 97 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines [Rdn 1521]

Rdn 1522 Literaturhinweise: Bernd, Neue Tendenzen im Recht der Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen, StraFo 2003, 112 Büttner, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 1996 Burhoff, Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung. StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe in Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Adressat

Rn 11 Adressat der Bindungswirkung sind alle Gerichte, die über den Kündigungsschutzprozess entscheiden, also das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht und im Falle einer Verfassungsbeschwerde auch das Bundesverfassungsgericht. Sie alle haben die Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten, aber nicht von Amts wegen zu ermitteln, weil im Urteilsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 28 Revision, Gebühren [Rdn 369]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 40 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 511]

Rdn 512 Literaturhinweise: Burhoff, Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, StV 2017, 418 Feltes, Der Strafverfolgungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Taktik nach mündlic... / B. Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

Rz. 3 In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen, wie z.B. bei Verfahrensfehlern des Gerichts, insbesondere bei der Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, oder wenn ein Richter zwischenzeitlich ausgeschieden ist, kann eine Wiedereröffnung des Verfahrens begründet sein, § 156 Abs. 1 ZPO. Das Gericht kann eine Veranlassung zur Wiedereröffnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Revision, Sprungrevisi... / C. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 7 Ist keine Zulassung erfolgt, kommt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 1 ZPO in Betracht. Diese setzt aber voraus, dass ein Beschwerdewert von 20.000,00 EUR überschritten ist (was oftmals nicht der Fall sein dürfte), § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Etwas anderes gilt nach § 544 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn das Berufungsgericht die Berufung nach § 522 Abs. 1 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 48 Wiedereinsetzungsverfahren, Abrechnung [Rdn 656]

mehr