Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO oder den anderen genannten Verfahrensordnungen zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die Verteidigung in den strafverfahrensrechtlichen Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsverfahren sein. Deshalb ist i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. h.M. dargelegt, wie sie insbesonde...mehr

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Vorwort

Zur Stellung des Verteidigers lesen wir an vielen Stellen immer wieder: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten. Und: Aufgabe des Verteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren, zur Beachtung aller dem Beschuldigten günstigen Umstände beizutragen und auf strenge "Justizförmigkeit" de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 30 Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 392]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 73 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1075]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 78 Wiederaufnahme, Antragsgründe, EGMR-Entscheidung [Rdn 1179]

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 Beim Inkrafttreten des UStG 1980 war das Unionsrecht für die Anordnung ermäßigter Steuersätze durch das nationale Recht weitgehend bedeutungslos. Denn Art. 12 Abs. 4 S. 1 der 6. EG-Richtlinie regelte bei Inkrafttreten lediglich, dass bestimmte Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen erhöhten oder ermäßigten Sätzen unterworfen werden konnten. Zu einer Einschränkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.3 Strafverfahren

Rz. 100 Kosten eines Strafverfahrens können zunächst Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, sofern die Straftat(en) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde(n).[1] Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann nicht in Betracht. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings nur dann bestehen, wenn die Tat in einem besonderen beruflichen Risiko begründet lie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / II. Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung der Anhörungsrüge

Soweit sich die Betroffene gegen den ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschl. des AG v. 25.4.2023 wende, fehle der Verfassungsbeschwerde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis. Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, seien nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits dur...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / III. Verfassungsbeschwerde gegen die Auslagenentscheidung

I.Ü. sei die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet. Der angegriffene Beschl. des AG v. 3.4.2023 verletzt die Betroffene in ihrem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot. 1. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde sei zulässig. Insbesondere habe die Betroffene den Rechtsweg i.S.d. § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfG...mehr

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zfs 08/2024, Parkverstoß, Haltereigenschaft und Täterschaft; Beweiswürdigung; Willkürverbot; erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Halters gg. ein Bußgeld wg. Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3; StVG § 24; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 13 Var. 3 § 13 Abs. 1, Abs. 2; BVerfGG § 95 Abs. 1 § 93c Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 93a Abs. 2 Leitsatz Aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer eines gegen ihn gerichteten Bußgeldverfahrens wegen Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer Halter des in Rede stehenden Pkws ist, darf bei Fehlen jedes weiteren Bewei...mehr

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zfs 08/2024, Parkverstoß, H... / 2 Aus den Gründen:

“… II. [7] Mit seiner am 9.10.2023 eingegangenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer, durch das angegriffene Urt. des AG in seinen Rechten aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG verletzt zu sein. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass eine Beweisaufnahme nach strafprozessualen Regeln nur insoweit stattgefunden habe, als ein Lichtbild in Augenschein ...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / I. Sachverhalt

Der (ehemaligen) Betroffenen wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 4.10.2022 vorgeworfen, verkehrsordnungswidrig im eingeschränkten Halteverbot geparkt zu haben. Die Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragte die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Ferner beantragte sie, ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. In der Hauptverhan...mehr

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zfs 08/2024, Parkverstoß, H... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer. 1. Mit Bußgeldbescheid vom 29.12.2022 setzte der Bürgermeister der Kreisstadt S. gegen den Beschwerdeführer eine Geldbuße in Höhe von 30 EUR fest. Hintergrund war der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe am 6.10.2022 als Halter und Fahrer eines Pkw die vor Ort zulässige Höchstpar...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unverständnis über das Vorgehen des AG Man reibt sich ein wenig verwundert die Augen und schüttelt den Kopf, wenn man es gelesen hat, und fragt sich: Warum muss für eine solche Frage eigentlich ein Verfassungsgericht bemüht werden, das dann die richtige Entscheidung trifft und das AG "zwingt", noch einmal mit den Fragen zu befassen. Das ist in meinen Augen Ressourcenversch...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005

Rz. 18 Die rechtspolitische und verfassungsrechtliche Diskussion des Pflichtteilsrechts (siehe § 1 Rdn 3 ff.) fand zunächst einen gewissen Schlusspunkt in der Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005.[43] Darin hat das höchste deutsche Gericht nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts der Abkömmlinge bestätigt, sondern sogar festgestellt, dass dieses als grundsä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; Abfärbe- bzw. Infektionsregelung)

Schrifttum: Bürger, Gewerbesteuerpflicht und Freiberuflichkeit, NJW 2019, 1407; Kratzsch, Zur Abfärberegelung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften, Inf 2005, 378; Levedag, Gewerbliche Einkünfte von Rechtsanwaltssozietäten durch Abfärbung, DStR 2018, 2094; Müller/Funk/Müller, Die neue BFH-Rechtsprechung zur Abfärbung, Halten einer gewerb...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / I. Diskussionsstand in der Literatur

Rz. 3 Als Gründe für die Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und dem damit verbundenen weitreichenden Eingriff in die Testierfreiheit werden genannt:[4]mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Schenkungen an Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 192 Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die Zehn-Jahres-Frist auch nach der Erbrechtsreform[561] nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB), so dass die Anforderungen für den Beginn der Ausschlussfrist verschärft werden. Wird demnach die Ehe erst durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, sind alle während der gesamten Ehezeit vom Erblasser an den überlebend...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / II. Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005 zum Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Das BVerfG hatte zunächst in mehreren Entscheidungen die Frage der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Pflichtteilsrechts nicht abschließend bestimmt.[13] Mit dem Beschl. v. 30.8.2000[14] hat die erste Kammer des ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Pflichtteilsrechts gerügt wurde und von der man sich eine gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.10 Versicherungsfreiheit Hinterbliebener (Abs. 2)

Rz. 57 Die Regelung schließt an die grundsätzlich aufgrund der Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 eintretende Versicherungspflicht an und schließt diese durch Versicherungsfreiheit zugleich aus. Die in Abs. 2 geregelte Versicherungsfreiheit Hinterbliebener der (zuvor) nach Nr. 2, 4 bis 6 Versicherungsfreien steht im engen Zusammenhang mit der Regelung in Nr. 6. Sie ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.2 Teilnehmer an dualen Studiengängen (Satz 2)

Rz. 323 Der Satz 2, wonach Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden, wurde mit dem 4. SGB IV-Änderungsgesetz in den Abs. 4a eingefügt. Gleiche Regelungen wurden mit § 1 Satz 5 SGB VI für die Rentenversicherung und § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III für die Arbeitslosenversicherung getroffen. Auch diese Regelung...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung (BBW 50.1) auf den Bewertungsstichtag. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung von Unternehmensvermögen ist der § 11 Abs. 2 BewG ergänzt ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.3) und weitere Angaben zu § 13a ErbStG, § 13b ErbStG und § 13c ErbStG/ Ermittlung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.2). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung der Beteiligungen an Personengesellschaften ist der § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG. Für das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (BBW 80). Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung ist § 153 BewG zu beachten, wonach das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserkläru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Vermittlung der Umsätze von Gesellschaftsanteilen

Rz. 183 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags.[1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt e...mehr

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zfs 07/2024, Rechtsstaatliches und faires Verfahren; unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl. Ahndung einer Geschwindigkeitsübertretung aufgrund eines standardisierten Messverfahrens; nicht verfügbare Rohmessdaten; Verletzung des Anspruchs auf wirksame und unbeschränkte Verteidigung; Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht im Fall eines standardisierten Messverfahrens; Rechtsprechung des BVerfG

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3; ThürVerf Art. 3 Abs. 2 Art. 44 Abs. 1 S. 2 Art. 88 Abs. 1 S. 2, S. 3; OWiG § 62; StPO § 147 Leitsatz 1a. Art 88 Abs. 1 S. 2 ThürVerf gewährleistet für das Strafverfahren über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinaus, sich zu verteidigen. Art 88 Abs. 1 S. 3 ThürVerf gewährleistet für alle gerichtlichen Verfahren, sich eines rechtlichen Beistand...mehr

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FoVo 07/2024, Einstellung d... / 2 II. Die Entscheidung

Einstweilige Anordnung als Ausnahmefall Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei haben die Gründe, d...mehr

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zfs 07/2024, zfs Aktuell / 1.1 Unzulässiger Schluss von der Halter- auf die Fahrereigenschaft (BVerfG, Beschl. v. 17.5.2024 – 2 BvR 1457/23)

Mit Beschluss v. 17.5.2014 hat die 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg wegen eines Parkverstoßes stattgegeben. Das Amtsgericht hatte gegen den Betroffenen wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer eine Geldbuße in Höhe von 30,00 EUR verhängt. Die angegriffene Entscheidung vers...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 432 Wird der Nasciturus anlässlich einer unfallversicherten Tätigkeit der Mutter verletzt (z.B. anlässlich eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls, aber auch im Fall des § 11 SGB VII), ist auch die Leibesfrucht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Rz. 433 Ein unfallkausal behindert zur Welt kommende Kind erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / h) Prozesszinsen, Verzugszinsen

Rz. 38 Prozess- und Verzugszinsen sind als Einnahme zu versteuern.[48] Rz. 39 Dieser Steueranteil ist mangels Schadenkongruenz von einem Schadenersatzpflichtigen nicht zu ersetzen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.4 Endgültige Erfolglosigkeit

Rz. 18 Endgültig ohne Erfolg geblieben ist ein Rechtsbehelf, wenn eine abweisende Rechtsbehelfsentscheidung des Gerichtes oder der Finanzbehörde über die Anfechtungsklage oder den Einspruch unanfechtbar geworden ist oder wenn auf irgend eine andere Weise, z. B. durch Rücknahme des Rechtsbehelfs nach § 362 AO oder § 72 FGO, das durch den Rechtsbehelf in Beziehung auf den ange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Weltanschauung

Rz. 457 Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[548] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[549]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[550] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[551]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Kinderzulage, Kindergeld

Rz. 524 Kinderzulagen sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.[422] Rz. 525 Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Normen. Nur soweit der Getötete im Zeitpunkt des Unfalles Dritten familienrechtlich zum Unterhalt verpflichtet war, haben diese Unterhaltsberechtigten eigene Ansp...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr