Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 92 Erbringt eine inl. Körperschaft Leistungen an einen inl. oder ausl. Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, gehören die Bezüge nach Abs. 1 bei dem Empfänger zwar nicht zum Einkommen und sind daher steuerlich nicht belastet; es stellt sich aber die Frage, ob KapESt einzubehalten ist. Nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegen ausdrücklich auch die Bezüge, die n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber meh...mehr

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Jansen, SGG § 41 Großer Sen... / 2.6 Verfahren und Entscheidung

Rz. 7 Während bei der Vorlage wegen grundsätzlicher Bedeutung ein bestimmtes Verfahren nicht eingehalten werden muss, ist das Vorlageverfahren bei der Divergenzvorlage genau vorgeschrieben. Der erkennende Senat hat zuerst zu der Rechtsfrage, in der abgewichen werden soll, einen sog. Anfragebeschluss zu fassen. Dieser hat unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu gescheh...mehr

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zfs 05/2022, Zum Subsidiari... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Die Klägerin kam am 1.10.2015 mit dem von ihr gefahrenen Pkw Audi A 8 vor einem Kreisverkehr zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Lkw fuhr auf das Heck des Audi A 8 auf. [3] Auf die von der Klägerin geforderten Schadensersatz- und Schmerz...mehr

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AGS 05/2022, Keine inhaltli... / I. Sachverhalt

Im Januar 2019 wurde durch die Antragstellerin unter Beifügung einer Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen und die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. Eine persönliche Beratung hatte nicht stattgefunden, stattdessen war eine Beratung nur schriftli...mehr

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Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Geschäftsordnung ist eine autonome Verwaltungsanordnung, die keinen Rechtsnormcharakter besitzt und den inneren Dienstbetrieb, Äußerlichkeiten und technische Einzelheiten des Verfahrensablaufs regelt (Hauck, in: Hennig, SGG, § 50 Rz. 4). Dabei ist die richterliche Unabhängigkeit als verfassungsrechtlich geschütztes Gut unbedingt zu wahren. Die Nichtbeachtung der Ge...mehr

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Jansen, SGG § 22 Amtsentheb... / 2.3 Verfahren

Rz. 7 Zuständig für Entscheidungen gemäß § 22 ist der vom Präsidium des Gerichts im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Spruchkörper. Es entscheidet also nicht der Spruchkörper, dem der ehrenamtliche Richter angehört. Dieser Spruchkörper hat von Amts wegen tätig zu werden (SG Leipzig, Beschluss v. 23.1.2010, § 1 SF 11/10 ERI), wobei jedoch die entsprechende Anregung von jeder...mehr

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Jansen, SGG § 41 Großer Sen... / 2.3 Divergenzvorlage

Rz. 4 Gemäß § 41 Abs. 2 besteht eine Vorlagepflicht, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will. Zu den Rechtsfragen gehören nur solche, die entscheidungserheblich sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um materielle oder verfahrensrechtliche Rechtsfragen handelt. Zu den entscheidungserheblichen Fra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Sich- oder einem Dritten-Verschaffen"

Rz. 46 [Autor/Stand] Wesentliches Merkmal des "Sich-Verschaffens" ist, dass die Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken übernommen wird, also darauf abzielt, die Sache dem eigenen Vermögen (oder dem eines Dritten) unter Ausschluss des Vortäters einzuverleiben[2]. Damit ist nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis, sondern die tatsächliche Sachherrschaft über das Tatobjekt ge...mehr

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FF 05/2022, Abänderung eine... / 2 Anmerkung

In seiner Grundsatzentscheidung vom 1.2.2017[1] hat der BGH die bis dahin in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage der familiengerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells[2] mit dem Inhalt entschieden, dass eine solche Regelung grundsätzlich auch gegen den erklärten Willen eines Elternteils erfolgen kann. Mit den für die Elternebene sowie d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des Sachwertverfahrens auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Grundbesitz

Rz. 61 [Autor/Stand] Gemäß § 250 Abs. 3 BewG ist das Sachwertverfahren i.S.d. §§ 258–260 BewG ausschließlich auf nicht zu Wohnzwecken dienende Grundstücksarten anzuwenden. Dazu gehören gemäß ausdrücklicher gesetzlicher Vorgabe: Geschäftsgrundstücke (§ 250 Abs. 3 Nr. 1 BewG i.V.m. § 249 Abs. 7 BewG) Gemischt genutzte Grundstücke (§ 250 Abs. 3 Nr. 2 BewG i.V.m. § 249 Abs. 8 BewG...mehr

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Jansen, SGG § 6 Geltung von... / 2.2 Aufgaben des Präsidiums nach dem GVG

Rz. 6 Zur Kernaufgabe des Präsidiums gehört die Geschäftsverteilung (§ 21e Abs. 1 Satz 1 GVG). Allgemein gelten für die Geschäftsverteilung folgende Prinzipien: Vollstreckungsprinzip Abstraktionsprinzip Bestimmtheitsgrundsatz Stetigkeitsgrundsatz Jährlichkeitsprinzip Vorauswirkungsprinzip Geltungsprinzip (dazu näher Kissel, GVG, § 21e Rn. 78 ff.). Das Präsidium legt unter Berücksich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Revisibilität des Landesrechts (Satz 3)

Rz. 429 [Autor/Stand] Durch § 15 Satz 3 HGrStG wird die Revisibilität der Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts nach dem HGrStG durch den Bundesfinanzhof angeordnet. Dadurch erklärt das Landesgesetz die §§ 115 bis 127 FGO ausdrücklich für anwendbar. So gesehen kommt es nicht darauf an, ob bereits der Gesamtverweis auf die Finanzgerichtsordnung nach § 15 Satz 2 HGrStG ...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 4.3 Korrektur um Effekte des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (Abs. 2 S. 2)

Rz. 59 § 51a Abs. 2 S. 2 EStG, eingefügt durch G. v. 21.12.2000[1] mit Wirkung ab 1.1.2001, bestimmt, dass die ESt als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuer um die Effekte des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens zu bereinigen ist. Der wesentliche Grund hierfür liegt in der KiSt. Die Reduzierung der ESt durch das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren beruht auf dem Gedanken, ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Umgehungsverbot technischer Schutzvorrichtungen

Rz. 445 § 95a UrhG spricht das Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen aus (Abs. 1). Dabei kommt es auf die verwendete Technologie nicht an, miterfasst sind also auch software-implementierte Schutzmaßnahmen. Verlangt wird Umgehungsabsicht, obwohl solch ein subjektives Element für einen objektiven Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 1 UrhG nicht verlangt wird. Te...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Neues Vergütungsrecht – wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 156 Auf dem Gebiet des Urhebervertragsrechts besteht auch nach Geltung der Art. 18–23 DSM-RL kaum Änderungsbedarf, denn diese orientieren sich am deutschen Urhebervertragsrecht.[202] Soweit das deutsche Recht einen höheren Schutzstandard als die DSM-RL bildet (etwa in § 32 Abs. 3 UrhG betreffend die Unabdingbarkeit der angemessenen Vergütung), kann das deutsche Urheberve...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 480 Sendeunternehmen haben das ausschließliche Recht an Funksendungen. Nach Art. 3f RA ist Funksendung definiert als "Ausstrahlung von Tönen oder von Bildern und Tönen mittels radioelektrischer Wellen zum Zweck des Empfanges durch die Öffentlichkeit."[649] Gegenstand der Funksendungen braucht kein urheberrechtsfähiges Schutzwerk zu sein.[650] Rz. 481 Im Einzelnen sind ges...mehr

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Realteilung / 4.6 Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / Exkurs: Schriftliche Stellungnahme

Weder die BT-Drucks 19/23707[93] noch die BR-Drucks 634/20[94] treffen irgendwelche Aussagen darüber, wie der schriftliche Bericht des Verfahrensbeistandes auszusehen hat. Auch Jokisch [95] weist in ihrer Kommentierung zur Neufassung des § 158b FamFG nur darauf hin, dass der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme erstatten soll. Nach Ansicht des Gesetzgebers[96] "...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / d) Begründung der Bestellung des Verfahrensbeistandes?

Ob die Bestellung eines Verfahrensbeistandes eingehend begründet werden muss, ist umstritten.[17] Zweifel hieran könnten sich aus § 158 Abs. 2 Satz 2 FamFG ergeben, der bestimmt, dass nur in Fällen des Absehens von der Bestellung eines Verfahrensbeistandes eine Begründung erforderlich ist. Im Hinblick darauf, dass es mit dem grundsätzlichen Inkrafttreten des Gesetzes zur Bek...mehr

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Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Kommentar Jahrelang hat die Gerichte die Frage bewegt, ob Krankheits- und Pflegekosten um eine zumutbare Belastung gemindert werden dürfen. Nachdem die Kürzung letztlich bestätigt worden ist, folgen nun die verfahrensrechtlichen Aufräumarbeiten: Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen Einsprüche zur Thematik allgemein zurück. Krankheits- und Pflegekosten Krankheits- und ...mehr

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Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anwendbarkeit eines Gesetzes ist vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Existenz des Gesetzes zu unterscheiden. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnt grundsätzlich die Außenwirksamkeit, d. h. die Geltung der Rechtsregeln. Existent ist das Gesetz mit seiner Verkündung. Der Zeitpunkt, der für die Anwendbarkeit des Gesetzes, etwa hinsichtlich einzelner Sachver...mehr

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Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze

Rz. 18 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags. [1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt ei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Dauer der Beschäftigung im Inland

Rz. 28 Die Grundverpflichtungen aus § 20 gelten grundsätzlich zwingend für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland unabhängig davon, ob die Beschäftigung im Inland Tage, Wochen oder Monate oder nur wenige Minuten dauert. Die in Rz. 24 dargestellte Diskussion darum, was unter einer Beschäftigung im Inland zu verstehen ist, ist durch § 24 AEntG etwas entschärft wor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 97c § 3c Abs. 4 EStG gilt zunächst für alle Sanierungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Sanierungserträgen aus Schuldenerlassen nach dem 8.2.2017 (Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats) stehen und die gem. § 3a EStG steuerfrei gestellt werden (sog. Neufälle). Gem. § 52 Abs. 5 S. 3 EStG findet das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 EStG auf Betriebsverm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.2 Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 7 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.). Als juristische Person hat eine Körperschaft allgemeine Rechtsfähigkeit; sie ist selbständige Trägerin von Rechten und Pfli...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / II. Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Es hat die Verfassungsbeschwerde als unzulässig angesehen. Sie sei nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG eingelegt worden. Denn die vom OLG als unzulässig verworfene sofortige Beschwerde sei offensichtlich aussichtslos gewesen und habe deswegen nicht zum Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG gehört. Darüber hinaus sah das BVerfG nicht die Begründun...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Verfassungsgerichtliche Eilanordnung gegen Entscheidung nach § 64 Abs. 3 FamFG

Auch die Entscheidung des BVerfG vom 29.12.2020 betraf eine Entscheidung nach § 64 Abs. 3 FamFG.[13] Im Sorgerechtsstreit warfen sich die Eltern wechselseitig vor, die Tochter misshandelt oder missbraucht zu haben. In einstweiliger Anordnung übertrug das Familiengericht die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit auf den Vater mit der Maßgabe, dass das Kind seinen ...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Keine Prozessstandschaft des Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Erfolglos blieb die Verfassungsbeschwerde eines Jugendamtes. Dieses hatte 2018 das 2007 geborene Kind in Obhut genommen, weil die Mutter mit dem Kind in den Haushalt ihres wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten neuen Lebensgefährten gezogen war. Das Familiengericht lehnte kinderschutzrechtliche Maßnahmen ab, das OLG[19] en...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Widerspruch gegen Eilregelung des BVerfG

Den gegen diese Eilregelung vom Vater eingelegten Widerspruch verwarf das BVerfG als unzulässig.[12] Dem Vater fehle die Widerspruchsbefugnis: Der Begünstigte des einer Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens sei nur äußerungs-, nicht aber widerspruchsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Eine Beteiligtenstellung könnten im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / I. Sachverhalt

Das LG hat mit Beschl. v. 1.6.2021 dem Beschuldigten im Rahmen einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ohne vorherige Anhörung seine notwendigen Auslagen auferlegt. Dagegen hat der Beschuldigte sofortige Beschwerde eingelegt, die das OLG als unzulässig verworfen hat. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Rückführung durch den Vormund in die Pflegefamilie

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde eines 2014 geborenen Kindes, das bereits kurz nach der Geburt zu einem Ehepaar in Adoptionspflege gegeben wurde, gegen die Rückführung in die Adoptionspflegefamilie.[4] Das Kind wird durch einen Amtsvormund vertreten.[5] Während des Adoptionsverfahrens wurde der Ehemann u.a. wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften 2017...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / a) Ausgangsentscheidung

Ausgangspunkt war ein Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein 2008 geborenes Kind. Nach der Trennung der Eltern 2013 lebte das Kind zunächst bei der Mutter und wechselte 2018 übergangslos zum Vater. Ein erstes Gutachten hielt die Mutter für besser erziehungsgeeignet und empfahl im Februar 2019 wegen akuter psychischer Kindeswohlgefährdung eine zeitlich begrenzte ex...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Hinreichende Bestimmung der Ausgestaltung

Trotz Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde aus verfahrensrechtlichen Gründen[17] äußert das BVerfG materielle Bedenken an der angeordneten Umgangsregelung.[18] Diese enthalte weder den Ort noch den genauen Zeitpunkt des Umgangs noch regele sie hinreichend bestimmt, welche Jugendhilfeeinrichtung und welche Fachpersonen den Umgang begleiten sollten. Die Befristung des Auss...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 3. Auswahl von Pflegern und Vormündern

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde einer Mutter gegen deren Auswechslung als Betreuerin für ihre Tochter, wobei das BVerfG[25] dies mit Grundsätzen begründet, die auch für minderjährige Kinder gelten. Art. 6 Abs. 1 und 2 GG würden eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern für das (minderjährige) Kind gebieten,...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Begründungserfordernisse

Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gehört die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das BVerfG nur so in die Lage versetzt w...mehr

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AGS 03/2022, Anhörungspflic... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Ausführungen des BVerfG zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde beruhen auf der h.M. in der obergerichtlichen Rspr. Gem. § 464 Abs. 3 S. 1 HS 2 StPO ist eine sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung in einem nicht anfechtbaren Einstellungsbeschluss des LG nicht statthaft (vgl. BVerfG NJW 2002, 1867; u.a. OLG Hamburg, wistra 2012, 324; Gieg, in: Karlsru...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / b) Eilanordnung des OLG nach Rückverweisung

Das OLG setzte im Juni 2021 durch einstweilige Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamFG die Vollziehung der Entscheidung des Familiengerichts aus und ordnete die Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens an. Bereits aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufs sei neu zu beurteilen, ob und wenn ja in welchem Maß ein Wechsel des Kindes zur Mutter als kindeswohlgefährdend anz...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Ohne Erfolg blieb die Verfassungsbeschwerde einer allein sorgeberechtigten Mutter gegen den durch Eilanordnung im November 2019 erfolgten vorläufigen Entzug u.a. des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die 2013 geborene Tochter. Das Familiengericht hatte entschieden, die Mutter habe nur eine unzureichende Bindungstoleranz und baue ein Feindbild des Vaters beim Kind auf; zugleic...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Überforderung des Kindes

Das BVerfG[1] billigte den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge der allein sorgeberechtigten Mutter für die inzwischen 16jährige Tochter. Gegen den Rat der Fachkräfte bestand die Mutter nach Beendigung der Grundschule durch die sonderpädagogisch förderungsbedürftige Tochter auf einer inklusiven Beschulung und meldete sie zunächst auf dem Gymnasium an, von wo sie kurze Zei...mehr

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Grundsteuerreform: Status q... / 4 Ausblick

Nachdem die Gesetzgebungsverfahren in den Ländern bereits abgeschlossen sind, gilt es als nächstes die Wertverhältnisse zum 1.1.2022 zu ermitteln und bis zum 31.10.2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Es bleibt abzuwarten, welche Umstände die Bewertung der großen Masse an Grundstücken mit sich führen wird und ob die Frist zur Einreichung der Feststellungserklär...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach dem Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach dem Sozialrecht besteht, sin...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr