Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.3 Die Verletzung des Zitiergebots (Verfassungsmäßigkeit des § 27b UStG)

Rz. 56 § 27b UStG wirft nun vor allem im Zusammenhang mit dem Betreten Räumen – und insbesondere von gemischt genutzten Räumen – eine wichtige verfassungsrechtliche Frage auf.[1] Wie in den letzten Absätzen ausgeführt, wird durch das Betretensrecht der Regelung jedenfalls in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG eingegriffen. Das Grundgesetz sieht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.8 Bauabzugssteuer

Keine Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen für die Vornahme der Bauabzugssteuer. Diese legt die Begriffe "Bauleistungen" und "Bauwerk" zugrunde, die beides abdecken.[1] Hinweis Anhängiges Verfahren beim BFH Beim BFH ist die Frage anhängig, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des Bewertungsgesetzes, die s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvor-Beschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Das V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 75 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Allgemeines [Rdn 1144]

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Teil C: Außerordentliche un... / 78 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, materielle Subsidiarität [Rdn 1176]

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Teil C: Außerordentliche un... / 62 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / 79 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Rechtswegerschöpfung [Rdn 1181]

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Teil C: Außerordentliche un... / 76 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1155]

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Teil C: Außerordentliche un... / 52 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil C: Außerordentliche un... / 67 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Unschuldsvermutung [Rdn 1078]

Rdn 1079 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1080 1. Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (dazu aus der st.Rspr. des...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 73 Verfassungsbeschwerde, Frist [Rdn 1126]

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Teil C: Außerordentliche un... / 77 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1170]

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde

A. Einleitung Rz. 1 Wenn die zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 93, 23 BVerfGG. B. Erschöpfung des Rechtswegs Rz. 2 Die Anrufung des BVerfG ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zu...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 61 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Nemo-Tenetur-Grundsatz [Rdn 965]

Rdn 966 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 967 1. Die dogmatische Herleitung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist fraglich. Jedenfalls genießt er Verfassungsrang, sei es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung, die auf der Menschenwürde beruht (BVerfGE 38, 105, 113), oder sei es aus dem allg...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 65 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Schuldgrundsatz (nulla poena sine culpa) [Rdn 1054]

Rdn 1055 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1056 1. Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" (nulla poena sine culpa) ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG), sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er gebietet, dass Strafen oder strafähnliche Sank...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 71 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1111]

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Teil C: Außerordentliche un... / 70 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Wahrheitserforschungsgebot [Rdn 1103]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1104 Literaturhinweise: Volk, Bin ich Jurist als solcher – und wenn ja, wie viele, ZIS 2012, 214 s.a. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 72 Verfassungsbeschwerde, Form [Rdn 1122]

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Teil C: Außerordentliche un... / 74 Verfassungsbeschwerde, Streitgegenstand [Rdn 1135]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1136 Literaturhinweise: Klein, Der Streitgegensta...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil C: Außerordentliche un... / 66 Verfassungsbeschwerde, Begründung, U-Haft [Rdn 1058]

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil C: Außerordentliche un... / 63 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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Teil C: Außerordentliche un... / 68 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1082]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1083 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 55 Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

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Teil C: Außerordentliche un... / 53 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Bestimmtheitsgrundsatz [Rdn 795]

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / D. Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 9 Welcher der beiden Senate des BVerfG für das Verfahren zuständig ist, richtet sich bei Verfassungsbeschwerden danach, aus welchem Rechtsgebiet der Fall stammt und welche GG-Norm verletzt sein soll. Ein Eintrag in das Verfahrensregister erfolgt nicht, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG ...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn die zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 93, 23 BVerfGG.mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / C. Fristen und Form

Rz. 6 Nach §§ 93 Abs. 1 S. 1, 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde schriftlich binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Rz. 7 Die Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert eine substantiierte Darlegung des grundrechtsverletzenden Vorgangs. Dies beinhaltet folgende Anforderungen:mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / B. Erschöpfung des Rechtswegs

Rz. 2 Die Anrufung des BVerfG ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und sowe...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / F. Etwaige Übernahme des Verfahrens

Rz. 15 Sollte der Mandant einen Auftrag zur Anfertigung einer Verfassungsbeschwerde erteilen wollen, sollte gründlich erwogen werden, ein derartiges Mandat überhaupt anzunehmen. Rz. 16 Das Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde ist aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters aufreibend (binnen Monatsfrist zu erheben, vollständig zu begründen, erforderliche Beweismittel angeben, §§...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / E. Erfolgshoffnungen

Rz. 14 Die Frage des Mandanten nach den Erfolgsaussichten dürfte ernüchternd zu beantworten sein, denn nur ein äußerst geringer Teil der Beschwerden hat Erfolg. Der Anteil der stattgegebenen Beschwerden an den entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren betrug in den Jahren 2011 bis 2020:[11] 2011: 1,62 %; 2012: 2,78 %; 2013: 1,46 %; 2014: 1,92 %; 2015: 1,89 %; 2016: 1,98 %;...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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