Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insbesondere die Grundrechte (S 2).

Rn 13 Bei den Grundrechten handelt es sich um besonders hervorgehobene Wertentscheidungen der Verfassung (MüKo/Sonnenberger Rz 46). Jeder Verstoß gegen sie tangiert den op (BGHZ 120, 34; BTDrs 10/504, 44), weshalb der Gesetzgeber in 2 auf das Merkmal der ›Offensichtlichkeit‹ (dazu Rn 1) verzichtet hat. Unter 2 fallen neben dem GG und den Länderverfassungen auch völkerrechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. ›Besondere Gerichte‹.

Rn 20 Das eine besondere Ausprägung des allg Grundsatzes des S 2 darstellende Verbot von Ausnahmegerichten fand sich bereits in der Paulskirchenverfassung von 1848 (dazu Kissel/Mayer § 16 Rz 12 mwN) und in der Preuß Verfassung von 1850, nicht indes in der Reichsverfassung von 1871, was die historische Bedeutung des gleich lautenden § 16 S 1 GVG 1879 unterstreicht. Von den un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zeitraum.

Rn 5 Der Zeitraum, in dem die Beweislastumkehr Wirkung entfaltet, wurde im Zuge der Umsetzung der WKRL von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. Die Frist ist nach §§ 187 I, 188 II (MüKo/Lorenz Rz 15) zu berechnen, ohne § 193 (Erman/Grunewald Rz 1; BeckOKBGB/Faust Rz 6; aA Grüneberg/Weidenkaff Rz 6), da es nicht auf das Erkennen, sondern auf die noch nachträglich feststellb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reform ab 1.7.23.

Rn 2 Abs I entspricht im Wesentlichen § 85 aF und stellt klar, dass die Verfassung, soweit sie nicht auf §§ 80–88 BGB und den Landesstiftungsgesetzen beruht, durch das Stiftungsgeschäft und die jeweils gültige Satzung bestimmt wird (RegE BTDrs 19/28173, 52). Abs II enthält mit der Maßgeblichkeit des Stifterwillens das oberste Prinzip des Stiftungsrechts (Lorenz/Mehren DStR 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Altmeppen (1998), Die Haftung des Managers im Konzern, München. Baumbach/Hueck (1968), Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Eschenbruch (1996), Konzernhaftung, Düsseldorf. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Marchand (1985), Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen, Berlin. OECD (2017), Model Tax Convention on Income an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grenzen.

Rn 2 Zu den Grenzen der Wirkung der Sachnormverweisung s zunächst Art 1, 5–9, 21, 23–25, 28 sowie Vor ROM I Rn 16–20. Art 20 beruft die geltenden Rechtsnormen im berufenen Sachrecht. Die Auswahl des anwendbaren Rechts mit Hilfe von ROM I ist danach nur der erste Schritt auf dem Weg zur Bestimmung des anwendbaren Sachrechts (Art 20 schließt nur das Internationale Privatrecht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Immunität von Staatsgästen.

Rn 1 § 20 GVG gewährt weiter gehende persönliche Freistellungen von der deutschen Gerichtsbarkeit auf völkerrechtlicher – sei es völkervertrags- oder völkergewohnheitsrechtlicher – Grundlage (Art 25 GG). Der in seiner heutigen Fassung auch als lex Honnecker bezeichnete § 20 I GVG (zum Hintergrund Kissel/Mayer § 20 Rz 39; BGH NJW 93, 141 [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92] zu § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dritte.

Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ZMR 21, 394...mehr

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FF 06/2023, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und auf Gewährung von Prozesskostenhilfe verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die mit einer Fremdunterbringung einhergehende vorläufige Entziehung weiter Teile des Sorgerechts für drei Kinder. I. [2] 1. Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer ist der Vater von drei im Februar 2016, im März 2017 und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Richterliches Ermessen, S 4.

Rn 34 IÜ steht die Gestaltung der Kindesanhörung im richterlichen Ermessen. Der ausdrückliche Hinweis in § 159 Abs 4 S 4 schien dem Gesetzgeber insb geboten, um einer Einflussnahme von Verfahrensbeteiligten auf die Gestaltung der Anhörung entgegenwirken zu können (BTDrs 16/6308, 240). Rn 35 Die Entscheidung über die Teilnahme sonstiger Personen steht ausschließlich dem Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche Anforderungen ieS.

Rn 2 Positiv verlangt das Gesetz zunächst, dass der Handelsrichter Deutscher ist (vgl auch § 9 Nr 1 DRiG). Hier steht die rechtspolitische Forderung einer Öffnung zumindest im Rahmen der EU im Raum (für die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dombrowski BB 16, 3129). Eine Erweiterung der Kompetenz und Akzeptanz angesichts der zunehmenden Verflechtungen im H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 1 §§ 744–746 sind die gesetzlichen Regeln für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands. § 744 I bestimmt als Grundsatz die gemeinschaftliche Verwaltung durch die Teilhaber. Im Falle des Nießbrauchs an einem Miteigentumsanteil hat nach § 1066 I der Nießbraucher das Verwaltungsrecht anstelle des Teilhabers (BGH NJW 02, 1647 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]). Die Bruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zulässige Beschwerde – Sachprüfung (Abs 3 S 3).

Rn 12 Ist die Beschwerde zulässig, muss das Beschwerdegericht gem Abs 3 S 3 in eine Sachprüfung eintreten, in dem es festzustellen hat, ob die bisherige Dauer des Verfahrens dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 I entspricht. Dabei ist die gesamte Verfahrensdauer seit Anhängigkeit des Verfahrens in der ersten Instanz zu beurteilen; nichts anderes gilt, wenn die Bes...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / I. Problemstellung

Im Bereich der Vermögensnachfolge stehen verschieden Rechtsformen für eine Bündelung von Familieninteressen für verschiedene Motive und Zwecke zur Verfügung.[1] Welche davon am geeignetsten ist, hängt weitestgehend von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Diese gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen dazu dienen, Familienvermögen in einer Einheit zu bündeln un...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hermeneutik

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Da es beim Thema "GoB" im Zusammenhang mit dem HGB 1985 wegen der vielfachen Nennungen von GoB und der mehr oder weniger konkreten Kodifizierungen von GoB im Gesetz nicht mehr überwiegend um die Ermittlung von außergesetzlichen Normen geht, sondern v.a. um die Auslegung von gesetzlichen GoB-Vorschriften ("gesetzlichen Grundsätzen" i. S. v. Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Anhörung des betroffenen Kindes, § 319.

Rn 15 Gem § 319 I hat das Gericht das betroffene Kind vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm und seinen Lebensumständen zu verschaffen. Die Anhörung des Betroffenen nach § 319 I nach Einholung des Sachverständigengutachtens und vor der Entscheidung über die Unterbringung (BGH FamRZ 12, 1556) gehört zu den wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auslandssachverhalt und Substitution.

Rn 19 Zu den Formvorschriften der § 15 III u IV GmbHG ist umstr, ob diese, wenn sie als lex loci actus berufen wären, sachrechtlich überhaupt Gesellschaften mit Sitz im Ausland erfassen (so BGH NZG 05, 41 [BGH 04.11.2004 - III ZR 172/03]; Celle NJW-RR 92, 1126 und zutr Staud/Winkler von Mohrenfels Rz 310 f; aA München NJW-RR 93, 998; s.a. Merkt ZIP 94, 1417). Rn 20 Die – nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfassungsrechtliche Implikationen; Verhältnis zu anderen Verfahrensgrundsätzen.

Rn 6 Das Mündlichkeitsprinzip selbst ist durch die Verfassung nicht zwingend vorgegeben (St/J/Kern Rz 6; R/S/G § 79 Rz 8). Insbesondere folgt aus dem durch Art 103 I GG geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör (Einl Rn 44) nicht die Mündlichkeit des Verfahrens. Rechtliches Gehör kann nach allgemeiner Meinung vielmehr auch schriftlich gewährt werden (BVerfG NJW 94, 1043; St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Von Rechtsgeschäften. Grundsatz.

Rn 6 Erfasst ist die Form von Verträgen, auch familienrechtlicher Art (vgl zB BGH NJW 20, 2024 [BGH 18.03.2020 - XII ZB 380/19] zu Brautgabeversprechen; BGH NJW-RR 11, 1225 [BGH 13.07.2011 - XII ZR 48/09], m Anm Mörsdorf-Schulte LMK 11, 322656 zur Güterstandsvereinbarung; VG Würzburg BeckRS 22, 8191, Jena FamRZ 20, 1461, München StAZ 20, 177, Mörsdorf-Schulte NJW 07, 1331 zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entwicklung des Schuldrechts unter dem BGB.

Rn 6 Das 1896 verabschiedete und 1900 in Kraft getretene Schuldrecht des BGB beruht weitgehend auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zum römischen Recht am Ende des 19. Jahrhunderts (Zimmermann The law of obligations 29 ff; Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 472 ff). Dass der Gesetzgeber dabei im Anschluss an Mommsen und Windscheidt auf eine ausdrückliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anfrage bei Auskunfteien (Abs 8 S 3 bis 5).

Rn 136 Abs 8 ist durch Art 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.10 (BGBl I, 2248) novelliert worden (zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.19, BGBl I, 1724). Dabei beschränkt sich die Neufassung von 2010 zu Abs 8 S 1 und 2 auf geringfügige redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen von Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeitsgebot.

Rn 5 Abs 1 S 1 bestimmt, dass die Durchsuchung der Wohnung des Schuldners grds nur aufgrund einer richterlichen, inhaltlich hinreichend bestimmten (BVerfG NJW 00, 943 [BVerfG 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97]) Durchsuchungsanordnung erfolgen darf. Zum Begriff der Durchsuchung s § 758 Rn 2; zu dem der Wohnung s § 758 Rn 3. Die Wohnungsdurchsuchung muss dem Grds der Verhältnismäßigk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ablehnung von Richtern, Sachverständigen.

Rn 31 §§ 42, 1036. Für GeS und ReS zählt der volle Wert der Hauptsache (BGH NJW-RR 07, 776: für Beschwer; Ddorf NJW-RR 94, 1086; Brandbg NJW-RR 00, 1091; Frankf JurBüro 06, 370 und JurBüro 17, 364; Bremen MDR 11, 1134: jedenfalls bei Einzelrichter; Frankf JurBüro 17, 364; aA Frankf MDR 07, 1399: generell Bruchteil der Hauptsache, 25 %), weil das Interesse an unparteiischer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Korrektur zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine funktionierende Rechtsprechung.

Rn 17 Ein maßgebliches Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts sieht der BGH auch dann, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr zu beschädigen. Ein solcher schwerer, das Vertrauen der Allgemeinheit in eine funktionierende Rspr gefährdender Rechtsfehler wird zu Recht bejaht, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zulassung neuer Tatsachen.

Rn 30 Vortrag, der Abs 1 unterfällt, ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, insoweit bedarf es weder einer Entscheidung des Gerichts noch steht diesem ein Ermessen zu. Rn 31 Vortrag, der Abs 2 unterfällt, kann zugelassen werden. Die Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind, müssen schon in der Berufungsbegründung angegeben werden (§ 52...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe (Art 22 und 23).

Rn 4 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung sind für Ehesachen in Art 22 und für Sachen betreffend die elterliche Verantwortung in Art 23 abschließend katalogisiert. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften (›wird nicht anerkannt‹) folgt, dass die Anerkennungshindernisse vAw zu prüfen sind. Die Kataloggründe werden aber in Ehesachen durch die Nachprüfungsverbote ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geldzahlung.

Rn 12 Andere vermögensrechtliche Schädigungen (zB durch Betrug, Untreue, Nichtleistung, vielfach auch die Nichterfüllung von Schutzpflichten) betreffen von vornherein das Vermögen. Hier besteht die Herstellung in einer Geldzahlung, ohne dass diese auf § 251 gestützt werden müsste. Denn diese Geldzahlung stellt genau den Zustand her, der ohne den zum Ersatz verpflichtenden Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlgeleitete Schriftsätze.

Rn 56 An ein unzuständiges Gericht gelangte Rechtsmittelschriften müssen iRd üblichen Verfahrens an das zuständige Gericht weitergeleitet werden; dies gilt insb für leicht erkennbare Irrläufer (BVerfG NJW 02, 3692 [BVerfG 02.09.2002 - 1 BvR 476/01]; ähnl BGH MDR 22, 261 [BGH 09.12.2021 - V ZB 12/21] Rz 7; NZM 11, 722 [BGH 20.04.2011 - VII ZB 78/09]: jew zum örtlich unzuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zivil- und Handelssache.

Rn 10 Die Begriffe sind autonom und grds weit auszulegen. Maßgebend ist die rechtliche Qualifikation des der Klage zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien (EuGH Slg 04, I-1543). Das gilt auch im Falle einstweiliger Maßnahmen, für die Art 35 den Anwendungsbereich nach Art 1 nicht erweitert (EuGH Slg 92, I-2149). Deshalb fällt auch die Vollstreckung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit kraft Zulassung durch die Vorinstanz (Abs 2 Nr 2).

Rn 15 Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug sie in dem Beschl zugelassen hat. Eine Zulassung durch das Amtsgericht ist nicht vorgesehen. Über die Zulassung muss im anzufechtenden Beschl entschieden werden, und zwar grds in dessen Tenor. Ausnahmsweise kann sich die Zulassung aus den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 2).

Rn 6 Die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 2). Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht zu prüfen. Das gilt auch, wenn das Beschwerd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Sonn- und Feiertagsruhe, § 1 Nr. 2

Rz. 7 Gemäß § 1 Nr. 2 ist die Festlegung der Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer ebenfalls vom Schutzzweck erfasst. Der Wortlaut entspricht dem des Art. 139 WRV, der nach Art. 140 GG Bestandteil der Verfassung ist. Für die Frage, ob Feiertage staatlich anerkannt sind, ist auf die entsprechenden Lande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Auf den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft finden die Regelungen in den §§ 3 bis 8 UmwStG entsprechende Anwendung (Rz. 1). Rz. 8 Übertragende Rechtsträger im Rahmen des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft können inl. Kapitalgesellschaften i. S. d. § 191 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG sein (GmbH, UG, AG, KGaA). Es ko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 113 Gezahlte KiSt sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben abziehbar. Rz. 114 Ab Vz 2009 gilt dies vorbehaltlich § 32d Abs. 2 und 6 EStG nicht für die nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhobene KiSt. Die Ergänzung ist durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt worden. Nach § 32d EStG wird die Steuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 grundsätzlich durch abgeltenden Steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1 Kündigung im Zweifamilienhaus (§ 573a BGB)

Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen.[1] Gegen diese erleichterte Kündigungsmöglichkeit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da sich aus der Verfassung keine generelle Verpflichtung des Gesetzgebers entnehm...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.9 Entschädigung

Denkmalrechtliche Gebote und Pflichten stellen keine Enteignung dar. Sie sind als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu verstehen.[1] Die sog. "salvatorischen Entschädigungsklauseln" in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer können daher nicht als enteignungsentschädigungsrechtliche Regelungen angesehen werden, sondern ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr