Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 51 Durch das BilMoG[1] ist der Verweis auf § 329 HGB um die Inbezugnahme des Abs. 4 erweitert worden. Daraus folgt, dass die das Unternehmensregister führende Stelle angehalten ist, den Verwaltungsbehörden Unt zu benennen, die ihre Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht haben. Damit wird die Grundlage geschaffen, um ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335, § 340o o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.3 Vereinbarung über eine Arbeitsrechtsregelung

Für das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst gelten neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen noch Besonderheiten, die sich aus der Kirchenautonomie des Artikels 140 GG ergeben. Sie betreffen vor allem das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Viele der Landeskirchen schließen keine Tarifverträge zur Regelung des Inhalts, des Abs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.3 Umfang der Gegenleistung bei Bauherren- und Erwerbermodellen

Vereinbarter Zustand maßgebend Maßgebend ist, in welchem Zustand das Erwerbsobjekt zum Gegenstand des Vertrags gemacht worden ist. Hat sich der Erwerber durch einheitliches Vertragswerk[1] zur Abnahme eines bebauten Grundstücks verpflichtet, umfasst die Gegenleistung neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden auch: Was gehört zur Gegenleistung? die Herstellungs- und Baunebenko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 239 Stadtst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die nur für die Freie und Hansestadt Hamburg gültige Stadtstaatenklausel lässt der Vorschrift des § 180 entsprechende Regelungen für Stufenvertretungen in Hamburg zu, weil die Hamburger Verfassung nicht zwischen kommunaler und staatlicher Verfassung unterscheidet. Bis zum Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 war die Regelung in § 70 des Schwerbehindertengesetzes enthal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 25 BGB – Verfassung.

Gesetzestext Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt. A. Verfassung. Rn 1 Als rechtliche Grundordnung des Vereins enthält die Verfassung die Grundentscheidungen, die das Vereinsleben bestimmen, insb die Mindesterfordernisse und den Sollinhalt der Satzung nach §§ 57, 58. Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfassung.

Rn 1 Abs I entspricht im Wesentlichen § 85 aF und stellt klar, dass die Verfassung (= rechtliche Grundordnung), soweit sie nicht auf §§ 80–88 und den Landesstiftungsgesetzen beruht, durch das Stiftungsgeschäft und die jew gültige Satzung bestimmt wird (RegE BTDrs 19/28173, 52). Das Stiftungsgeschäft legt die Satzung als Teil der Stiftungsverfassung fest. Rn 2 Für die Auslegun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfassung.

Rn 1 Als rechtliche Grundordnung des Vereins enthält die Verfassung die Grundentscheidungen, die das Vereinsleben bestimmen, insb die Mindesterfordernisse und den Sollinhalt der Satzung nach §§ 57, 58. Rechtsgrundlagen der Verfassung sind die zwingenden vereinsrechtlichen Vorschriften, die nicht nach § 40 zur Disposition der Satzung stehen. Zwingend sind auch § 26 I 1 u § 39...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verfassung der Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft und insbesondere die Satzung bestimmt. (2) Die Stiftungsorgane haben bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung und die zuständigen Behörden haben bei der Aufsicht über die Stiftung den bei der Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Willen, hilfsweise d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insb die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insb über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 2 Das Zusammenwirken der Parteien ist als bloße Soll-Vorschrift ausgestaltet. Im Sinne des dem PatientenRG zugrunde liegenden Partnerschaftsgedankens (›Compliance‹; BTDrs 17/10488 S 21; Olzen/Metzmacher JR 12, 271, 273) sind die Vertragsparteien zur effektiven Unterstützung der Behandlung angehalten, wobei den Patienten vorrangig die Obliegenheit (nicht Pflicht) trifft, f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Auslegung: Das richtige Normverständnis.

Rn 40 Die Auslegung einer Norm bedeutet, den Sinngehalt des jeweiligen Rechtssatzes richtig zu erfassen. Dabei helfen allg und anerkannte Auslegungsgrundsätze. Seit Savigny ist es üblich, die vier klassischen Auslegungsgrundsätze der grammatischen, historischen, systematischen und der teleologischen Auslegung zu trennen. Ausgangspunkt einer Auslegung ist stets der Wortlaut, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dritte.

Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ZMR 21, 394...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zusätzliche materielle Voraussetzungen des S 2.

Rn 13 Unter den zusätzlichen Voraussetzungen des S 2, der mWv 10.6.21 durch das KJSG (BGBl I 1444) eingefügt wurde, kann das Gericht auch das dauerhafte Verbleiben des Kindes in der Pflegefamilie anordnen. Die Anordnung kann nur in einem Verfahren gem S 1 und im Zuge einer Verbleibensanordnung gem S 1 ergehen (BTDrs 19/26107, 128). Bevor ein dauerhafter Verbleib des Kindes b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insbesondere die Grundrechte (S 2).

Rn 13 Bei den Grundrechten handelt es sich um besonders hervorgehobene Wertentscheidungen der Verfassung (MüKo/Sonnenberger Rz 46). Jeder Verstoß gg sie tangiert den op (BGHZ 120, 34; BTDrs 10/504, 44), weshalb der Gesetzgeber in 2 auf das Merkmal der ›Offensichtlichkeit‹ (dazu Rn 1) verzichtet hat. Unter 2 fallen neben dem GG und den Länderverfassungen auch völkerrechtliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 20 Der Vermieter kann eine Miete nicht bereits dann erhöhen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die Vertragsmiete. Die von ihm verlangte Miete darf auch nicht die von Verfassung wegen nicht zu beanstandende (BVerfG NJW 86, 1669; BGH ZMR 05, 184, 186) Kappungsgrenze überschreiten. Begriff und Höhe sind in § 558 III geregelt. Ihr Sinn besteht darin, zum Schu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zeitraum.

Rn 5 Der Zeitraum, in dem die Beweislastumkehr Wirkung entfaltet, wurde im Zuge der Umsetzung der WKRL von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. Die Frist ist nach §§ 187 I, 188 II (MüKo/Lorenz Rz 15) zu berechnen, ohne § 193 (Erman/Grunewald Rz 1; HP/Faust Rz 6; aA Grüneberg/Weidenkaff Rz 6), da es nicht auf das Erkennen, sondern auf die noch nachträglich feststellbare Erk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff Diversity ist längst in aller Munde. Im Zuge einer globalisierten Arbeitswelt schreiben sich auch Unternehmen die Förderung von Vielfalt als Unternehmensziel auf die Fahne. Ein bedeutsames Diversitätsmerkmal ist dabei das Geschlecht. Im Zuge der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit trat am 1.11.2024 das sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendung fremden Rechts.

Rn 57 Wenn ein deutsches Gericht ausl Recht anwendet, muss es so entscheiden wie ein zum selben Zeitpunkt entscheidendes Gericht des fremden Landes (authentische Anwendung). Es hat sich dabei an die ausl Praxis und Lehre zu halten (BGH NJW 03, 2685 [BGH 23.06.2003 - II ZR 305/01]; NJW-RR 02, 1359 [BGH 23.04.2002 - XI ZR 136/01]; NJW 91, 1419 [BGH 21.01.1991 - II ZR 50/90]; R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grenzen.

Rn 2 Zu den Grenzen der Wirkung der Sachnormverweisung s zunächst Art 1, 5–9, 21, 23–25, 28 sowie Vor ROM I Rn 16–20. Art 20 beruft die geltenden Rechtsnormen im berufenen Sachrecht. Die Auswahl des anwendbaren Rechts mit Hilfe von ROM I ist danach nur der erste Schritt auf dem Weg zur Bestimmung des anwendbaren Sachrechts (Art 20 schließt nur das Internationale Privatrecht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Diese Verordnung gilt für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. 2Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›acta iure im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Hilfen/Untervermietung/Verringerung der Leistungsfähigkeit.

Rn 20a Dem Mieter obliegt es nicht, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten, er ist aber gehalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen (KG GE 07, 907; ZMR 82, 318 [KG Berlin 28.05.1981 - 8 W RE-Miet 4712/81]; s.a. LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10). Bsp: Verdopplung der Miete ist mit Blick auf § 22 SGB II ggf keine Härte (KG GE 07, 907). Hat der Mieter nach Zahlung der erhöhte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 1.1 Begriffsbestimmungen

Diversity, oder Diversität im Deutschen, beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu minimieren und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (oder Marker), wie ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Alter, se...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 85 BGB – Voraussetzungen für Satzungsänderungen.

Gesetzestext (1) Durch Satzungsänderung kann der Stiftung ein anderer Zweck gegeben oder der Zweck der Stiftung kann erheblich beschränkt werden, wenn Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 liegen insbesondere vor, wenn eine Stiftung keine ausreiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auslandssachverhalt und Substitution.

Rn 19 Zu den Formvorschriften der § 15 III u IV GmbHG ist umstr, ob diese, wenn sie als lex loci actus berufen wären, sachrechtlich überhaupt Gesellschaften mit Sitz im Ausland erfassen (so BGH NZG 05, 41 [BGH 04.11.2004 - III ZR 172/03]; Celle NJW-RR 92, 1126 und zutr Staud/Winkler von Mohrenfels Rz 310 f; aA München NJW-RR 93, 998; s.a. Merkt ZIP 94, 1417). Rn 20 Die – nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entwicklung des Schuldrechts unter dem BGB.

Rn 6 Das 1896 verabschiedete und 1900 in Kraft getretene Schuldrecht des BGB beruht weitgehend auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zum römischen Recht am Ende des 19. Jahrhunderts (Zimmermann The law of obligations 29 ff; Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 472 ff). Dass der Gesetzgeber dabei im Anschluss an Mommsen und Windscheidt auf eine ausdrückliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 1 §§ 744–746 sind die gesetzlichen Regeln für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands. § 744 I bestimmt als Grundsatz die gemeinschaftliche Verwaltung durch die Teilhaber. Im Fall des Nießbrauchs an einem Miteigentumsanteil hat nach § 1066 I der Nießbraucher das Verwaltungsrecht anstelle des Teilhabers (BGH NJW 02, 1647 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]). Die Brucht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Von Rechtsgeschäften. Grundsatz.

Rn 6 Erfasst ist die Form von Verträgen, auch familienrechtlicher Art (vgl zB BGH NJW 20, 2024 [BGH 18.03.2020 - XII ZB 380/19] zu Brautgabeversprechen; BGH NJW-RR 11, 1225 [BGH 13.07.2011 - XII ZR 48/09], m Anm Mörsdorf-Schulte LMK 11, 322656 zur Güterstandsvereinbarung; VG Würzburg BeckRS 22, 8191, Jena FamRZ 20, 1461, München StAZ 20, 177, Mörsdorf-Schulte NJW 07, 1331 zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Berechtigtes ... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin, eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wendet sich mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung ihres Antrags auf (ergänzende) Akteneinsicht in eine Nachlassakte. Am 12.10.2020 erteilte das AG … – Abteilung für Nachlasssachen – aufgrund gesetzlicher Erbfolge den drei Schwestern des am … ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geldzahlung.

Rn 12 Andere vermögensrechtliche Schädigungen (zB durch Betrug, Untreue, Nichtleistung, vielfach auch die Nichterfüllung von Schutzpflichten) betreffen von vornherein das Vermögen. Hier besteht die Herstellung in einer Geldzahlung, ohne dass diese auf § 251 gestützt werden müsste. Denn diese Geldzahlung stellt genau den Zustand her, der ohne den zum Ersatz verpflichtenden Um...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.2 Mittelverwendung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nur als Versicherungsträger i. S. d. gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung gilt. § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bestimmt, dass die Vorschriften des SGB IV über die Verfassung der Träger der Sozialversicherung nicht gelten; die haushalts- und vermögensrechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 31 Die Steuerbefreiung kommt subjektiv einem abschließend aufgezählten Personenkreis zugute, der wiederum weitere subjektive und mit seinen Umsätzen objektive Voraussetzungen erfüllen muss. Diese subjektiven und objektiven Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Rz. 32 Unter die Steuerbefreiung fallen die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die der fre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 179 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Herrenberg und die Folgen – die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des BSG zur Selbständigkeit von Lehrkräften und die Übergangsregelung in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 4.2 Wissenschaftliche Evidenz

Der IGA Report 28 "Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention" stellt Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention sowie Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes von 2006 bis 2012 dar. Die gute Nachricht, auch wenn sie nicht gänzlich neu ist (vgl. iga.Reporte 3 und 13): Sowohl für die betriebliche Gesundheitsförderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneinkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichte...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Von der Mitbestimmung ausgenommene Personengruppen

In § 69 Abs. 5 ThürPersVG sind die Personengruppen definiert, für die eine Mitbestimmung des Personalrats ausscheidet. Die Mitbestimmung entfällt bei personellen Maßnahmen für die Beamten und Beamtenstellen der Besoldungsgruppen A 16 und höher sowie bei Arbeitnehmern, die ein außertarifliches Entgelt erhalten, und bei der Regelung des § 30 BeamtStG in Verbindung mit § 27 Thü...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 3 Die Verfassung des Vereins: § 25 BGB

Auf der Suche nach der Definition und der gesetzlichen Grundlage für die Vereinssatzung im BGB-Vereinsrecht stößt man auf § 25 BGB. Danach ist Grundlage für jeden Verein dessen Verfassung. Das Gesetz spricht also nicht vorrangig von der Satzung des Vereins, sondern von dessen Verfassung. Bevor man sich also Gedanken über den Inhalt der Satzung des Vereins macht, sind die Begr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.1 Ausgangspunkt: Die Bausteine der Verfassung (§ 25 BGB)

Ausgehend vom Verfassungsbegriff des § 25 BGB (vgl. dazu oben) gibt es im Vereinsrecht zwei Arten von Vorschriften, die man nach ihrer rechtlichen Qualität unterscheiden muss. Zwingende Vorschriften Zwingende Vorschriften des BGB können durch die Satzung des Vereins nicht abgeändert werden und sind fester Bestandteil der Verfassung des Vereins. Sie gelten also neben der Satzun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.2 Die unabdingbaren gesetzlichen Bestandteile der Verfassung

Nachfolgend werden die unabdingbaren Regelungen des BGB dargestellt. Diese Regelungen des Vereinsrechts sind zwingend und können durch eine Regelung in der Satzung nicht abgeändert werden. Trifft eine Satzung dennoch abweichende Bestimmungen, so sind sie nichtig (§ 134 BGB). Insoweit sind folgende Gegenstände der satzungsmäßigen Regelung entzogen: Vorstand (§ 26 BGB) Jeder Ver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 3.1 Anforderungen an die Eintragung

Unabhängig davon ist für die Eintragung eines rechtsfähigen Idealvereins in das Vereinsregister § 60 BGB maßgebend. Danach ist es zur Anmeldung eines e. V. erforderlich, dass dieser eine schriftliche Satzung vorlegt, die bestimmten Mindestanforderungen genügen muss, da sonst die Anmeldung des Vereins zurückgewiesen wird. Es gibt also ein wichtiges Zusammenspiel zwischen der V...mehr