Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer

Rz. 1457 [Autor/Stand] Da eine vGA bei den begünstigten Gesellschaftern zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt (§ 20 EStG), muss die Gesellschaft auch im Fall einer vGA Kapitalertragsteuer einbehalten und an die Finanzbehörde abführen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Unbeschadet davon ist Steuerschuldner der Empfänger der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Einkommensteuer

Rz. 1460 [Autor/Stand] Ob die nicht offenbarte oder unzutreffend bezeichnete vGA beim Anteilseigner eine Verkürzung von Einkommensteuer (oder im Konzern von Körperschaftsteuer, s. Rz. 1424 f.) bewirkt, ist eine Frage des Einzelfalls[2]. Bei der Verurteilung eines nicht an einer GmbH beteiligten Ehemanns wegen Einkommensteuerhinterziehung aufgrund einer vGA bedarf es der Fests...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.7 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 324f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 8 Abs 7 KStG werden bei bestimmten ("begünstigten") Dauerverlustgeschäften eines BgA die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen. Dadurch wird auch die Entstehung von Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG verhindert (ausführlich hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 34 ff). IHd Verlustes wird jedoch bei Regiebetrieben ein jährlicher Ausgleich de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahren Anwendung f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesellschaftsebene

Rz. 1425 [Autor/Stand] Auf der Ebene der Gesellschaft werden die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA durch die Zentralnorm des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG geregelt: Die vGA ist dem zu niedrigen Jahresabschluss außerhalb der Steuerbilanz wieder hinzuzurechnen[2]. Auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt neben der Körperschaftsteuer i.H.v. derzeit 15 % der Solidaritätszuschlag und die G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.1 Allgemeines

Tz. 235 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf das Verhältnis zwischen BgA und Träger-Kö werden – aufgr ihrer engen Beziehungen zueinander – im Allgemeinen die Grundsätze angewandt, die für das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem (beherrschenden) AE gelten (s H 8.2 "Vereinbarungen" KStH 2015). Dies gilt auch für die Annahme von vGA: nach der BFH-Rspr ist, soweit bei der Ermittlung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Fremdvergleich

Rz. 1451 [Autor/Stand] Soweit der BFH eine vGA bereits dann annimmt, wenn es im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus geschlossenen Vereinbarung fehlt[2] (s. Rz. 1421), kann aus dem bloßen Nichterfüllen formeller Nachweispflichten kein strafrechtlich relevantes Verhalten gefolgert werden[3]. Dagegen hat de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.4 Verhältnis des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG enthält – anders als Nr 2 (s Tz 104 ff) – nicht den "Vorbehalt" des § 8 Abs 3 KStG. Es ist daher umstritten, ob unangemessene Leistungen der KGaA an den phG überhaupt eine vGA darstellen können oder ob der Vorschrift des § 8 Abs 3 KStG im Verhältnis zwischen KGaA und phG keine Bedeutung zukommt. Diese F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG

Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14, 17 KStG nur eine Kap-Ges und nicht auch ein BgA OG sein kann, ist § 15 S 1 Nr 4 KStG uE nur hinsichtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH am Vermögen der GmbH & Co KG und deshalb an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (Letzteres ist im Regelfall zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s Wacker in Schmidt, § 15 EStG, 43. Aufl 2024, Rn 723) erhält. Wird der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.1 Berücksichtigung mittelbarer Spenden an den Gewährträger im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 243 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die der Gewährträger von seiner Sparkasse mit der Auflage erhält, sie an Dritte weiterzuleiten (Durchlaufspenden über den Gewährträger) sind grds keine Spenden an den Gewährträger. Ausnahmsweise sind solche Durchlaufspenden – für die Ermittlung des Fremdspendenrahmens – als Spenden zugunsten des Gewährträgers zu beurteilen, wenn de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Übertragerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art?

Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine angemessene Gegenleistung aus dem BV des BgA in den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.12 Kapitalerträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Auflösung eines BgA

Tz. 343b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 UE ist fraglich, wie im Fall eines BgA zu verfahren ist, der seinen Gewinn bisher nicht durch BV-Vergleich ermittelt hat und auch die Umsatz- und Gewinngrenze des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht überschritten hat und der nunmehr durch Betriebsaufgabe beendet werden soll. Hierzu ist uE folgende Rechts-Auff zu vertreten: Nach R 4.5 Abs 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.3 Entstehung

Tz. 361 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Da in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Identität der Rechtssubjekte besteht, kann zur Entstehung der KapSt nicht auf den Zufluss der Kap-Erträge abgestellt werden (zum Zeitpunkt des Zuflusses s Tz 303 ff und s Tz 322 ff). Demzufolge regelt § 44 Abs 6 S 2 ff EStG als Spezialvorschrift den Entstehungszeitpunkt für die KapSt eigens...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Umsatzsteuer

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter vereinnahmte Schw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beispiele für eine Körperschaftsteuerverkürzung

Rz. 1439.1 [Autor/Stand] Neben der verdeckten Gewinnausschüttung (s. Rz. 1420 ff.) liegt eine Körperschaftsteuerhinterziehung insbesondere auch dann vor, wenn z.B. bei der Gewinnermittlung falsche Angaben gemacht und/oder Einnahmen verschwiegen wurden. Aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter zunehmenden internationalen Betätigung von Unternehmen sind darüber hinaus a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung von Rückstellungen

Tz. 29 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 2 UmwStG betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Zusammenfassendes Beispiel zur Anwendung des § 15 S 1 Nr 4 und Nr 5 KStG

Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Beispiel: Der OT betreibt in der Rechtsform einer Kap-Ges mit Verlust den ÖPNV sowie – ebenfalls mit Verlust – die Hausmüllentsorgung. 100%iger AE ist die Stadt A. Die OG I betreibt – jeweils mit Verlust – ein Schwimmbad und einen Tiergarten, die OG II – mit Gewinn – ein Stromversorgungsunternehmen und die OG III – mit Verlust – ein Messeze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.3 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 340 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Einbringung eines Teilbetriebs nach § 20 UmwStG stellt einen Tauschvorgang dar. An die Stelle der WG des Teil-BgA (Teilbetrieb) treten bei diesem Tauschvorgang die erlangten (st-verhafteten) Anteile. Diese Anteile gehören demzufolge zum BV des Rest-BgA. Solange diese Anteile zum BV des Rest-BgA gehören, liegen Eink der Träger-Kö des BgA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.3 Steuerbefreite BgA

Tz. 293c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Stbefreite BgA fallen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG; bei einer nur partiellen StBefreiung bzw einem stpfl wG eines ansonsten st-befreiten BgA unterliegt der Gewinn aus dem stpfl Bereich dem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 38). Im Falle der par...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.5 Rücklagen bei Regiebetrieben, die die Umsatz-/Gewinngrenzen in aufeinanderfolgenden Jahren über- bzw. unterschreiten

Tz. 317 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Regiebetrieben, die den Gewinn nicht durch BV-Vergleich ermitteln, kann es vorkommen, dass in aufeinander folgenden Jahren die Umsatz- bzw Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG einmal über-, dann wieder unterschritten sind. Der KapSt unterliegt nach dem Ges-Wortlaut nur der Gewinn der Jahre, in denen die Grenzen überschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.2 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Eigenbetriebs

Tz. 370 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf den Gewinn eines Eigenbetriebs kann die Träger-Kö erst dann zugreifen, wenn der Gewinn durch Ausschüttungbeschl oder vGA an die Träger-Kö für Zwecke außerhalb des BgA überführt wird (s Tz 322). Der Gewinn eines in 2001 endenden Wj eines Eigenbetriebs unterfällt daher der KapSt-Pflicht, wenn ein entspr Ausschüttungsbeschl nach dem 31.12.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 1

Tz. 296 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bemessungsgrundlage für den KapSt-Abzug bei BgA der Gruppe 1 (Gewinnermittlung durch BV-Vergleich/Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenzen) gehören der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG), die in späteren Zeiträumen erfolgte Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA (s § 20 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Sinn und Zweck der Regelung des § 15 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 96 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 UE erschließt sich der Sinn und Zweck des § 15 S 1 Nr 4 KStG nicht ohne Weiteres: wenn man hinsichtlich des Vorliegens der pers Voraussetzungen für ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft auch auf die Verhältnisse bei der OG abstellt (s Tz 95c ff), so könnte diese Entscheidung auch bereits (allein) bei der OG getroffen werden. Dies würde kein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Selbstversorgungsbetriebe

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4 Abs 1 S 2 KStG ist zur Annahme eines BgA die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich. Daher können auch Selbstversorgungsbetriebe BgA sein. Selbstversorgungsbetriebe sind Betriebe (zB Druckereien, Bäckereien, Tankstellen, Werkstätten, zentrale Beschaffungsstellen), die ausschl oder fast ausschl ihre Lieferungen und Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veräußerung und Aufgabe von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 168 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 22.07.1964, BStBl III 1964, 559) fallen im Falle der Veräußerung eines BgA die WG des BV, die bei der Veräußerung nicht auf den Erwerber übergehen, in das allg Vermögen der jur Pers d öff Rechts zurück; eines besonderen, ausdrücklichen Beschl der jur Pers d öff Rechts oder des BgA bedarf es insoweit nicht. Das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Körperschaft als Organträger

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT ebenfalls eine Kö, ist bei ihm § 8b KStG anzuwenden, dh das ihm zuzurechnende (idR zu hohe) Organeinkommen ist um die nach § 8b Abs 1 bzw 2 KStG stfreien inl oder ausl Dividendenerträge bzw Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zu kürzen. Auf der Ebene des OT ist auch darüber zu entscheiden, ob für das dem OT zugerechne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz

Rz. 1464 [Autor/Stand] Wie allgemein im Steuerstrafrecht auch muss der Täter bei der Verkürzung von Körperschaftsteuer den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennen bzw. ihn von der Höhe her für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (Eventualvorsatz)[2]. Dies erfordert aber nicht, dass dem Täter die Berechnung des Hinterziehungsbetrags oder gar d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19 ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Nichtanwendung des § 8b Abs 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG)

Tz. 22 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 51) und s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 15 KStG Rn 25). Diese Nichtanwendung betrifft:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG

Tz. 231 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anknüpfungspunkt für eine etwaige schädliche Veräußerung sind die Anteile der an der Spaltung beteiligten Kö. So geht die FinVerw zutr davon aus, dass die Rechtsfolgen des § 15 Abs 2 S 2 bis 5 UmwStG an die Veräußerung der Anteile durch die Gesellschafter und nicht an die Veräußerung von BV durch eine an der Spaltung beteiligte Kö anknüpfen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 93 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 8 Abs 7 S 2 KStG liegt ein Dauerverlustgeschäft vor, soweit aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Durch diese Definition sollen die Tätigkeiten der öff Hand erfasst werden, die diese insbes nach den einschlägigen kom...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.12 Rechtsfolgen einer steuerlich nicht anzuerkennenden Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 150 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Ges nicht geregelt sind die Folgen, die sich ergeben, wenn BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG genannten Grundsätzen zusammengefasst werden. UE ist in diesen Fällen jeder der vd BgA mit dem von ihm erzielten Ergebnis zu besteuern. Aus der nicht "erlaubten" Zusammenfassung sind keine weiteren Folgerungen zu ziehen. Insbes kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Die Vorbereitungsphase

Tz. 51 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ausgangspunkt einer Spaltung ist bei der Spaltung zur Aufnahme der Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Kö und der bzw den übernehmenden Kö (s §§ 125, 126 UmwG) bzw bei einer Spaltung zur Neugründung der Spaltungsplan, dessen Wesen, Funktion und Inhalt dem Spaltungsvertrag entspr (s § 136 UmwG). Wegen des Mindestinhalts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung

Tz. 90 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 4 steht in engem Zusammenhang mit den ebenfalls im JStG 2009 erfolgten Änderungen des § 8 KStG. Insoweit handelte es sich bei dem JStG 2009 um ein "NichtanwendungsGes" zur Rspr des BFH (insbes s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBI I...mehr