Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ebenroth/Willburger, Die OT-Fähigkeit US-amerikanischer Kap-Ges im dt KSt-Recht, RIW 8/1995 Beil 3; Willburger, Die OT-Fähigkeit unbeschr stpfl Kap-Ges, DStR 1999, 2064; Rieke, Vorteile und Risiken einer kstlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung, INF 2001, 269; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässigen OT, IStR 2002, 185; Meilicke... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.3 Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft ohne eigenes Vermögen. Wegen der Abgrenzung zur typisch stillen Gesellschaft s von Holtum (GmbH-StB 2013, 312). Der Inhaber des Handelsgeschäfts und der atypisch still Beteiligte sind MU iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG und erzielen beide Eink aus Gew. St-Schuldner der GewSt ist allein der... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft

Tz. 695 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist eine Vorschrift iRd Eink-Ermittlung und betrifft die nach den Vorschriften des EStG und des KStG unter Berücksichtigung des DBA ermittelten negativen Eink eines Wj des OT oder einer OG. Die in § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG geregelte stliche Nichtberücksichtigung betrifft ausschl negative Eink iSd § 2 Abs 2 Nr 1 EStG e... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.7 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit nach alter Rechtslage

Tz. 239 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die FinVerw hat für die Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF und die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, auf die Verhältnisse am vorangegangenen Abschlussstichtag abgestellt. Das sollte (und soll weiterhin) auch bei einem unterjährigen Erwerb oder einer unterjährigen Veräußerung von Gesellschaften gelten. Bei Neugrün... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anscheinsbeweis

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Anscheins- oder sog Prima-facie-Beweis ist eine Beweisregel. Sie besagt, dass aus bestimmten typischen Geschehensabläufen regelmäßig auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann. Der Anscheinsbeweis kann idR (Ausnahmen zB > Rz 2) entkräftet oder erschüttert werden, indem der Anspruchsgegner beweisbare Tatsachen darlegt, aus denen si... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.4 Die unterjährige Beendigung der Organschaft wirkt auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs zurück (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG)

Tz. 643 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Kündigung oder Aufhebung des GAV auf einen Zeitpunkt während des Wj der OG wirkt gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG auf den Beginn dieser Wj zurück. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich ausnahmsweise eine unterjährige Beendigung des GAV möglich ist und dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Zur A... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.1 Allgemeines

Tz. 1578 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Anerkennung einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft kann aus vielerlei Gründen scheitern, die in der Praxis ganz überwiegend mit dem GAV zusammenhängen (dazu im Einzelnen s Tz 1581 ff). Wenn nicht ausnahmsweise eine nachträgliche Heilung dieser Mängel möglich ist (dazu s Tz 390 ff), sind die §§ 14–19 KStG mit der Folge ni... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4 Ausblick

Rz. 73 Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hat § 4c nicht unmittelbar geändert, das aufsichtsrechtliche Umfeld der Pensionskassen aber mWv 22.1.2026 erweitert. Nach § 234j Abs. 4 bis 8 VAG kann die Aufsicht unter engen Voraussetzungen eine vorübergehende Unterdeckung des Sicherungsvermögens zulassen. Erforderlich sind eine Satzungsgrundlage, eine Unterdeckung von höchst... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3.3 Fremdvergleich, Angemessenheit und Überversorgung

Rz. 42 Bei Verträgen mit nahestehenden Personen und Gesellschaftern ist zu prüfen, ob Versorgungszusage und tatsächliche Durchführung einem Fremdvergleich standhalten. Erforderlich sind eine klare, im Voraus getroffene und ernsthaft vollzogene Vereinbarung sowie eine betriebliche Veranlassung der Gesamtvergütung. Ein betriebsinterner Vergleich mit ähnlich tätigen familien- o... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.6.2 Beitragszahlung, Betriebsausgabenabzug und Rechnungsabgrenzung

Rz. 74 Betrieblich veranlasste Beiträge zu einer Direktversicherung sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben. § 4b ist hierfür keine Anspruchsgrundlage, sichert aber die Aufwandwirkung, indem er die korrespondierende Aktivierung ausschließt. Bei Angehörigen- und Gesellschaftergestaltungen kann der Abzug ganz oder teilweise an fehlender betri... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.1 Regelungsgegenstand und Grundgedanke

Rz. 1 § 4b regelt einen eng umgrenzten Ausschnitt der steuerlichen Gewinnermittlung des Versicherungsnehmers. Der Anspruch aus einer betrieblich veranlassten Direktversicherung bleibt bei ihm außer Ansatz, soweit am Schluss des Wirtschaftsjahres die versicherte Person oder deren Hinterbliebene hinsichtlich der Versicherungsleistungen bezugsberechtigt sind. Satz 2 erhält dies... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich erfasst § 4b unbeschränkt und beschränkt Stpfl., soweit sie einen nach deutschem Recht durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnden Gewinn beziehen und Versicherungsnehmer der Direktversicherung sind. Die Vorschrift gilt damit für bilanzierende Betriebe natürlicher Personen und Mitunternehmerschaften sowie über § 8 Abs. 1 KStG für körperschaftsteuerpfli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.1 Regelungsgehalt und Prüfungsfolge

Rz. 19 Satz 1 ordnet für einen Versicherungsanspruch aus einer betrieblich veranlassten Direktversicherung ein gegenständlich und quotal begrenztes Aktivierungsverbot an. Tatbestandlich erforderlich sind eine Direktversicherung, der Abschluss durch den Stpfl. aus betrieblichem Anlass und eine am Schluss des Wirtschaftsjahres bestehende Bezugsberechtigung der versicherten Per... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3.1 Arbeits- oder Dienstverhältnis als Veranlassungsgrund

Rz. 36 Der Abschluss muss durch den Betrieb des Stpfl. veranlasst sein. Bei Arbeitnehmern folgt der erforderliche Zusammenhang regelmäßig daraus, dass die Versorgung als Gegenleistung für die im Arbeits- oder Dienstverhältnis erbrachte Tätigkeit zugesagt wird. Für Nichtarbeitnehmer genügt nach § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG eine Versorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Untern... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.6.1 Umfang und Wirkung des Aktivierungsverbots

Rz. 71 Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf der Versicherungsanspruch beim Stpfl. nicht aktiviert werden, soweit die versicherte Person oder ihre Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Das Verbot erfasst die während der Ansparphase bestehende Versicherungsposition ebenso wie den nach Eintritt des Versicherungsfalls fälligen Leistungsanspruch, solange dieser dem Begünstigte... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.4.2 Bedeutung für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Rz. 17 Persönlich ist § 6a nicht auf eine bestimmte Rechtsform oder auf gewerbliche Arbeitgeber beschränkt. Er kann bei bilanzierenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen ebenso eingreifen wie bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, soweit eine steuerliche Bilanz zu erstellen ist. Bei Körperschaften folgt die Relevanz übe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.8 Überversorgung und Nur-Pensionszusagen

Rz. 130 Rechtsprechung und Verwaltung behandeln eine unangemessen hohe Versorgungsanwartschaft als mögliche Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen. Nach der verwaltungsseitigen Regelvermutung liegt eine Überversorgung vor, wenn die insgesamt zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zuzüglich der erwarteten gesetzlichen Rente 75 % der Aktivbezüge am Bil... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1 Regelungsgehalt und allgemeine Ansatzvoraussetzungen

Rz. 26 Abs. 1 bestimmt die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Pensionsverpflichtung dem Grunde und dem Umfang nach in der Steuerbilanz angesetzt werden darf. Die Vorschrift setzt eine nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen bestehende Rückstellung für eine unmittelbare Pensionsverpflichtung voraus und beschränkt deren steuerliche Anerkennung durch 3 kumulativ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.4 Typische Fallgruppen und Abgrenzungsfragen

Rz. 195 Bei einer Pensionszusage an einen tätigen Mitunternehmer ist die Verpflichtung in der Gesamthandsbilanz nach § 6a anzusetzen und zu bewerten, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gewinnwirkung wird dadurch jedoch nicht abschließend bestimmt. Zuführungen, die die Tätigkeit des Mitunternehmers vergüten, sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG als Sond... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 5.1 Steuerliche Rückbeziehung des Formwechsels

Rz. 27 Da die Kapitalgesellschaft handelsrechtlich keine Übertragungsbilanz nach § 17 Abs. 2 UmwG aufzustellen hat, kann § 2 Abs. 1, 2 UmwStG keine Anwendung finden. § 9 S. 3 UmwStG enthält eine gegenüber § 2 Abs. 1, 2 UmwStG eigenständige Regelung für die steuerliche Rückbeziehung des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft.[1] Danach können – abweichend vo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.6 Maßgebendes Pensionsalter

Rz. 122 Für Leistungsbarwert, Finanzierungszeitraum und Jahresbeträge ist grundsätzlich das in der Zusage vereinbarte Pensionsalter maßgebend. Es bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach dem verbindlichen Zusageinhalt die Altersleistung einsetzen soll. Verweist die Zusage dynamisch auf die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, folgt das maßgebende Pensionsalter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.4 Besondere Berechtigtenkonstellationen

Rz. 48 Bei Geschäftsführern und Vorständen hängt die Wirksamkeit der Zusage von der Vertretungs- und Zuständigkeitsordnung des jeweiligen Rechtsträgers ab. Ein interner Gesellschafterbeschluss genügt nicht, wenn die Versorgungszusage dem Begünstigten nicht durch das zuständige Organ erteilt oder bekannt gegeben wird. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist darüber hinaus zwi... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.111 Verdeckte Gewinnausschüttung

Brune/Hayn, Verdeckte Gewinnausschüttung durch § 6b EStG begünstigt? – Vom Nutzen der doppelten Buchführung, DStR 18/2024, S. 1023. mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 6 Zuschläge bei GmbH-Geschäftsführern

Für den Fremdgeschäftsführer lehnt der BFH die Steuerfreiheit nach § 3b EStG grundsätzlich ab.[1] Bei Gesellschafter-Geschäftsführern werden die Zuschläge grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angesehen und hierauf die Steuerbefreiung versagt, sowohl von der Rechtsprechung[2] als auch der Finanzverwaltung.[3] Das gilt auch in den Fällen, in denen regelmäßig in... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.33 Ergebnisverwendung

Schiffer, Ergebnisabführungsvertrag – bilanzielle Herausforderungen bei Gewinn- oder Verlustvortrag, BB 20/2026, S. 1136; Heußner, Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften? – Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung wird zum K.-o.-Kriterium, NWB 15/2026, S. 963; Scholz, Berücksichtigung von Gewinnabführung... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.9 Auslandskapitalgesellschaften

Braul, Die Aufdeckung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, Ubg 1/2026, S. 11; Kraft/Hentschel/Waldraff, Strukturelle, steuersystematische und praxisrelevante Dreieckskonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext – zugleich Überlegungen zur Dogmatik der Konkurrenz von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 AStG (Teil 2), FR 1... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.113 Verrechnungspreise

Eymann, Steuerpolitik, Unternehmensbewertung und Verrechnungspreise im deutsch-chinesischen Vergleich – Teil 2 — Interdependenzen im internationalen Steuerrecht und Rechnungswesen, Ubg 7/2025, S. 389; Horak, Verfahrensdokumentation: Wegweiser zur digitalen Transformation – Potenziale der Verfahrensdokumentation erkennen und nutzen, BBK 6/2025, S. 275; Zabel, Kann der im AStG... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Hamacher, Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell, DB 23–24/2026, S. 1442; Posch, Der Korrekturposten Pensionsaufwand nach § 25 MinStG, Ubg 5/2026, S. 254; S... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge

Rz. 287 Ein zusätzlicher Schwierigkeitsgrad tritt auf, sofern der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG unterschiedlich hoch ausfällt. Dies ist bei (ausländischen) Zwischengesellschaften insbesondere der Fall, wenn dem Stpfl. innerhalb eines Zeitraums offene und verdeckte Gewinnausschüttungen zufließen. Erstere sind in der Regel ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)

Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr der BCo entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Stpfl. die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine Hinzurechnu... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.3 Für jeden Steuerpflichtigen

Rz. 321 Das Hinzurechnungskorrekturvolumen ist für jeden Steuerpflichtigen gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen. Dies gilt insbesondere, sofern mehrere hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige an einer Zwischengesellschaft beteiligt sind (Beispiel 4 zu § 11 Abs. 3 S. 2 AStG, Rz. 392). Rz. 322 Sind an einer Zwischengesellschaft mehrere hinzurechnungsverpflichtete... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.2 Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 3 Die Funktion des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung diente bis 1976 der Sicherung der körperschaftsteuerlichen Doppelbelastung. Da nach dem vor 1977 geltenden KSt-Recht sowohl das Einkommen bei der Körperschaft als auch die Ausschüttung bei dem Anteilseigner besteuert ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann... mehr