Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dienstleistungen/Nutzungsüberlassungen

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mangels Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensgegenstandes führen unentgeltliche Nutzungsüberlassungen und Dienstleistungen nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (BFH vom 26.10.1987, GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; Pung/Werner in D/P/M, § 17 EStG Rz 360). Einlagefähig und zu nachträglichen AK führt hingegen der nachträgliche Verzicht au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Verschleierte Sachgründung

Rn. 222 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer verschleierten Sachgründung stellt sich die Frage, inwieweit hier eine verdeckte Einlage vorliegt. Dies wurde für die Rechtslage vor dem MoMiG vom FG Münster verneint. Der KapGes sei kein Vermögensvorteil entstanden, da durch die verschleierte Sachgründung gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch durch den Gesellschafter an die Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.1 Allgemeines

Tz. 235 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf das Verhältnis zwischen BgA und Träger-Kö werden – aufgr ihrer engen Beziehungen zueinander – im Allgemeinen die Grundsätze angewandt, die für das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem (beherrschenden) AE gelten (s H 8.2 "Vereinbarungen" KStH 2015). Dies gilt auch für die Annahme von vGA: nach der BFH-Rspr ist, soweit bei der Ermittlung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Rechtsfolgen für den Einbringenden

Tz. 169 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht steht nicht dem Einbringenden zu; der stliche Übertragungsstichtag wird von der aufnehmenden Pers-Ges bestimmt (s Tz 164b). Wird kein wirksamer Antrag gestellt, gelten die allg Grundsätze (s Tz 166). Tz. 170 Stand: EL 102 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Besonderheiten bei Konzern-, Gruppen- und Wettbewerbsunterstützungskassen

Rn. 153 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Konzern-, Gruppen- und Wettbewerbsunterstützungskassen gilt seit dem StÄndG 1992 der Grundsatz der Segmentierung (aA BFH vom 29.01.2003, BStBl II 2003, 599, nach dem dieser Grundsatz schon vorher galt). Die Zuwendungen und das zulässige Kassenvermögen sind an dem Versorgungsniveau der Leistungsanwärter des jeweiligen Trägerunternehmens ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.4 Verluste eines Regiebetriebs

Tz. 319 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Vrfahren zu versteuern sind. Entspr kann auch bei einem BgA die Verwendung des Gewinns zum Ausgleich der Verluste früherer W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Höhe des von den öffentlich-rechtlichen Anteilseignern zu tragenden Verlustes

Tz. 62a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Rn 28 des BMF-Schr v 12.11.2009 müssen die jur Pers d öff Rechts den Verlust aus dem Dauerverlustgeschäft tragen, der sich hr-lich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergibt. Eine solche Verlustkompensation kann nach Meier/Semelka (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 555) auch darin zu sehen sein, dass Zuwendungen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.3 Besondere Arten der Rücklagenbildung bei einem Regiebetrieb

Tz. 310 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Mittelreservierung (Rücklagenbildung), die bei der Träger-Kö eines Regiebetriebs das Entstehen von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG und damit auch die KapSt verhindert, liegt nach Verw-Auff auch vor, soweit die verwendbaren Mittel, die aufgr eines gewinnrealisierenden Vorgangs dem BgA zugeführt worden sind, bereits i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Tz. 350 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf Gewinnverwendungen des BgA, die in der Rückgewähr von Einlagen bestehen, ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht anzuwenden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Auch der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen der Träger-Kö das stliche Einlagekto iSd § 27 KStG zu führen (s Schr d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Rechtsfolgen einer nicht begünstigten dauerdefizitären Tätigkeit

Tz. 65 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Annahme einer vGA scheidet nur im Falle eines Verlustes aus einem Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG aus. Handelt es sich bei dem dauerdefizitären Geschäftsbereich der Kap-Ges jedoch nicht um ein "begünstigtes" Dauerverlustgeschäft im oa Sinne, sind hierauf die Grundsätze über die vGA anzuwenden. Hierzu s Urt des BFH v 22.08.2007...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.7 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 324f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 8 Abs 7 KStG werden bei bestimmten ("begünstigten") Dauerverlustgeschäften eines BgA die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen. Dadurch wird auch die Entstehung von Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG verhindert (ausführlich hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 34ff). IHd Verlustes wird jedoch bei Regiebetrieben ein jährlicher Ausgleich des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), stellen zivil- und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.2 Nicht alle beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen an der Verlusttragung teilnehmen

Tz. 62d Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Verw-Auff (s Vfg des BayLfSt v 18.10.2010, DStR 2010, 2636) reicht es für die ausschl Verlusttragung durch die an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts aus, dass dann, wenn an der Kap-Ges eine jur Pers d öff Rechts oder eine Gr von jur Pers d öff Rechts die Mehrheit der Stimmrechte innehat, nur diese jur Pers d öff Rechts oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.5 Einbeziehung nahestehender Personen nach § 3a Abs. 3 S. 3 EStG

Rz. 75 Während der Katalog des § 3a Abs. 3 S. 2 EStG zunächst auf Verlustausgleichspositionen des zu sanierenden Unternehmen, des stpfl. Einzel- und Mitunternehmers und unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 3a EStG von dessen Ehegatten abstellt, erweitert § 3a Abs. 3 S. 3 EStG den Kreis noch auf nahestehende Personen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Übersteigt demgem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.6 Forderungsverzicht

Rz. 200 Bei einem Forderungsverzicht sind die entsprechenden Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers in der steuerlichen Schlussbilanz nicht mehr auszuweisen. Dies gilt auch bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Allerdings geht in diesen Fällen die bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf den übernehmenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.10 Verschmelzungskosten

Rz. 207 Für die Abziehbarkeit der Verschmelzungskosten beim übertragenden und beim übernehmenden Rechtsträger gelten unterschiedliche Regelungen. Während Verschmelzungskosten beim übertragenden Rechtsträger grundsätzlich zu abziehbaren Betriebsausgaben führen, gilt dies beim übernehmenden Rechtsträger nur im Rahmen von § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG.[1] Rz. 208 Für die Zuordnung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.3 Nachversteuerung bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 97 Der Nachversteuerungstatbestand des § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG greift ein, wenn die Betriebsstätte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[1] Die Vorschrift ist gewinnunabhängig, greift also unabhängig von der Höhe der ggf. realisierten Gewinne ein.[2] Die Regelung ist durch die Symmetrie zwischen Besteuerung der Gewinne und Abzug der Verluste europarechtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.5 Anteile an einer Drittstaaten-Körperschaft (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23d Abs. 1 Nr. 3 schließt den Ansatz von negativen Einkünften aus der Teilwertabschreibung (Nr. 3a) und der Veräußerung und der Entnahme von Anteilen an einer Drittstaaten-Körperschaft aus, die zu einem Betriebsvermögen gehört. Die Verlustberücksichtigung ist jedoch möglich, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist durch G. v. 25.2.199...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beherrschender Gesellschafter einer KapGes

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei beherrschenden Gesellschaftern wird ein Zufluss bereits mit der Fälligkeit der von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungen angenommen, BFH vom 14.04.2016, VI R 13/14, BStBl II 2016, 788, s ofern die Gesellschaft zahlungsfähig ist, BFH vom 14.02.1984, VIII R 221/80, BStBl II 1984, 480; BFH vom 02.12.2014, VIII R 2/12, BStBl II 2015, 333, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Finanzplankredite und § 15a EStG, BB 1999, 665; Gunsser, Finanzierungsbindungen in der GmbH nach Abschaffung des EK-Ersatzrechts, GmbHR 2010, 1250; Graw, Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen nach der Neuregelung in § 17 Abs 2a EStG, DB 2020, 690. Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm vom 09.12.2016, S 2241 a A – 005 – St 213, DStR 2017, 498 zu VIII (Umfang des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verzicht

auf Forderung: Verzichtet der ArbG auf eine ihm gegen den ArbN zustehende Forderung, kann Letzterem Lohn zufließen, BFH v24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; BFH vom 13.08.2020, VI R 1/17, BStBl II 2021, 103, ausführlich dazu s § 11 Rn 27b (Pust). Kein Zufluss von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit ist dann gegeben, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr