Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 3 Erfordernis einer Gewerbeerlaubnis für Krankenkassen

Der BGH sieht in der Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch Krankenkassen eine geschäftliche Handlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, da die Krankenkassen bei der Vermittlung auch zur Förderung des Absatzes der Dienstleistungen der mit ihr kooperierenden privaten Krankenversicherungen handeln.[1] Die Krankenkassen benötigen aus diesem Grund im Rahmen der Vermittlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt Anforderungen und Verbote für den Vertrieb auf. Deren Verletzung ist zum Teil bußgeldbedroht (Belästigung, Telefonwerbung und Cold Calling) oder kann in Folge des systematischen Vorgehens von Verbraucherschutzeinrichten, professionellen Abmahnern oder Wettbewerbern zu Vermögensgefährdungen und Reputationsschäden führen. Damit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3 Compliance-Themen des Vertriebs

Die nachstehende Übersicht führt ohne Anspruch auf Vollständigkeit Fragen und Risiken auf, die im Vertrieb übergreifend oder für einzelne Vertriebstypen von besonderer Bedeutung sind. Sie beschreibt kurz rechtliche Vorgaben und Schwierigkeiten und gibt so Hinweise auf mögliche Problemfelder. Soweit möglich, erfolgen auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Die Gl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3.2 Interessenkonfliktpotenziale

Interessenkonfliktpotenziale können Im Vertrieb aus unterschiedlichen Gründen bestehen. Ein Problemfeld ist die Neigung engagierter Vertriebsmitarbeiter, ihre Kunden eher als "persönliches Eigentum" denn als Aktivposten des Unternehmens zu betrachten. Hieraus können Situationen entstehen, in denen der Kundenbetreuer im Konfliktfall die Kundenbelange über die Regeln des eigene...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3.5 Datenschutz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 1.2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312 b BGB schützt den Verbraucher umfassender als früher. Die Rechtsprechung zum früheren Haustürgeschäft gilt insoweit weiterhin entsprechend.[1] Verträge, die durch mündliche Verhandlung am Arbeitsplatz des Kunden oder in einer Privatwohnung zustande kommen, sind also immer Direktvertriebsverträge i. S. d. § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB.[2] Dabei muss es sich nicht um die Wohnu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI im steuerberatenden Beru... / 9.1 Muss man Mandanten offenlegen, dass man KI-Tools einsetzt

Aktuell besteht keine ausdrückliche berufsrechtliche Pflicht, Mandanten über den Einsatz von KI bei der Bearbeitung ihres Falls zu informieren. Steuerberater sind jedoch allgemein verpflichtet, ihre Mandanten über alle wesentlichen Aspekte der Mandatsausführung zu unterrichten. Ob die Nutzung von KI als "wesentlicher Aspekt" anzusehen ist, ist derzeit noch Gegenstand berufsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenschutz: Diese Regeln s... / 7 Besonderheiten bei Kommunikationsmaßnahmen/Werbung

Ob geschäftlicher Internetauftritt oder Direktmarketingaktionen: Überall werden Daten von Nutzern erhoben, verarbeitet oder gespeichert – wenn oftmals auch nur für wenige Augenblicke. Auch hier gelten Datenschutzvorschriften. Besonders das Gebot der Datensparsamkeit (§ 71 BDSG) bzw. Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) wird häufig missachtet. Gerade das Internet mit seinen vielfä...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing

Überblick Die EmpCo-Richtlinie bringt klare Vorgaben gegen Greenwashing und Social Washing. Sie ist seit März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 in nationales Recht überführt werden. Viele Unternehmen unterschätzen ihre Tragweite – besonders jetzt, da die Green Claims Directive vor dem Aus steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Verjährung

Rz. 77 Der Anspruch nach Absatz 1 Nr. 1 auf Einhaltung des gemeinschaftlichen Regelwerks und – daraus folgend – auf Unterlassung einer dem gemeinschaftlichen Regelwerk widersprechenden Nutzung ist im Ausgangspunkt ein schuldrechtlicher Anspruch, der an sich der Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB unterliegt.[231] Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Hauptsacheklage wegen Irreführung, § 5 UWG

1. Typischer Sachverhalt Rz. 118 Siehe Rdn 104. 2. Rechtliche Grundlagen a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG An die Landgerichte _________________________ Kammer für Handelssachen/Wettbewerbskammer Schutzschrift Für den Fall, dass die Z-GmbH, _________________________ (Adresse) – potentielle Antragstellerin – gegen die X-GmbH, _________________________ (Adresse)...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Abmahnbefugnis

Rz. 6 Abmahnbefugt ist nur, wer auch klagebefugt ist. Dies wird gerne und häufig übersehen. Die Klagebefugnis ergibt sich aus § 8 UWG. Klagebefugt sind demnach zunächst die Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Diese müssen allerdings gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG Waren und Dienstleistungen in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Dami...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Verfahren

Rz. 133 Die Form des Antrags auf Anrufung der Einigungsstelle ergibt sich aus den Durchführungsverordnungen der Länder.[157] Anträge sind regelmäßig schriftlich mit Begründung in mindestens dreifacher Ausfertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger Beweisstücke einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (vgl. § 5 Ein...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.18: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Antrag der Firma A, _________________________, – Antragstellerin – gegen die Konsum KG, _________________________ – Antragsgegnerin – auf Einleitung eines Einigungsstellenver...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Zuständigkeit

Rz. 121 Bei der Wahl des Gerichtsstandes ist die Sonderregelung des § 14 UWG zu beachten. Diese enthält zumindest in Abs. 2 eine Einschränkung gegenüber § 32 ZPO, der regelmäßig wegen des durch die beanstandete Wettbewerbshandlung zugleich vorliegenden Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ebenfalls Anwendung finden würde. Rz. 122 Zuständig si...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _________________________ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _________________________ gegen die RAe A...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Inhalt

Rz. 3 Eine Abmahnung muss das konkret beanstandete Verhalten wiedergeben (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Der Abgemahnte muss in die Lage versetzt werden, das als wettbewerbswidrig angegriffene Verhalten zu erkennen. Daher ist der Verletzte kurz vorzustellen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG), damit der Abgemahnte das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses überprüfen kann. Dies ist trot...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In dem Verfügungsverfahren der Z-GmbH, _________________________ (Adresse), – Antragstellerin – Verfahrensb...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.1: Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einwurf/Einschreiben Firma Z Geschäftsführer Wettbewerbsverstoß Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 Mit der Abmahnung wird regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags unterbreitet. Zu diesem Zweck wird üblicherweise der Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unter...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Hauptsacheklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 131 Das Einigungsstellenverfahren bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs mittels Aussprache vor einer unabhängigen Stelle. Obwohl neben der vertraglichen Beendigung von Wettbewerbsstreitigkeiten durch Abmahnung und Unterwerfung dies die wohl kostengünstigste Lösung bietet, hat das Verfahren vor den Einigungsstellen in der Praxis keine rechte Resonanz gefun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Veröffentlichungsbefugnis

Rz. 49 Strittig ist, ob ein Verfügungsantrag einen Antrag auf Veröffentlichung enthalten darf. Dies wird teilweise bejaht, wobei aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 UWG "Urteil" geschlossen wird, dass die Veröffentlichungsbefugnis nur in einer Urteilsverfügung angeordnet werden darf.[68] Die Gestattung einer Veröffentlichungsbefugnis selbst beruht auf einer Güterabwägung zwische...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Verjährung

Rz. 52 Wettbewerbsrechtliche Verstöße unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Danach verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem UWG in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat; ohne solche Kenntnis in drei Jahren von Begehung der Handlun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Vertragsstrafeversprechen

Rz. 19 Eine Unterwerfungserklärung lässt regelmäßig nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn sie mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist und damit ein Druckmittel im Falle zukünftiger Verletzungen begründet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein Mitbewerber einen erstmaligen Verstoß gegen Fälle des § 13 Abs. 4 UWG abmahnt, also einen Verstoß gegen Datenschutzvorschr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Klageaufbau

Rz. 127 Der Klageaufbau unterliegt keinen Besonderheiten mit der Ausnahme, dass anders als bei den reinen Leistungsklagen die Antragsfassung häufig Schwierigkeiten bereitet (siehe Rdn 48). Bei "insbesondere"-Anträgen ist zu berücksichtigen, dass diese lediglich ein Ausführungsbeispiel eines ansonsten abstrakten Antrages darstellen. Häufig ist aber gerade der abstrakte Antrag...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 3. Wettbewerbsrecht

Rz. 15 Ebenfalls ein "Klassiker" unter den Problembereichen des Franchising ist die Frage der Zurechenbarkeit wettbewerbswidriger Handlungen gem. §§ 5 ff. UWG einzelner Franchisenehmer für den Franchisegeber nach § 8 Abs. 2 UWG.[27] Rz. 16 Nachdem ursprünglich die Ansicht vertreten worden war, dass der Franchisegeber sich uneingeschränkt wettbewerbswidrige Handlungen seiner F...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / h) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 27 In § 90 HGB werden die Verschwiegenheitspflicht sowie ein Verwertungsverbot auch nach Vertragsende festgeschrieben. Die Geheimhaltungspflicht besteht unabhängig vom Grund des Vertragsendes ohne zeitliche Begrenzung so lange, wie es der Geheimhaltungszweck verlangt.[96] Im Falle einer Verletzung kann der Handelsvertreter sowohl auf der Grundlage des BGB – Schadensersat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _________________________ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abmahnung

Rz. 2 Das Abmahnverfahren – mittlerweile detailliert geregelt in den §§ 13, 13a UWG – steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Mandant schildert entweder einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und erwartet ein rasches Vorgehen oder er ist Empfänger eines Abmahnschreibens geworden. Auch wenn die Abmahnung an sich "nur" eine Aufforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 67 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[181] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr