Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 2. Bestimmung in einem Vertrag zugunsten Dritter als vorrangige Individualvereinbarung gegenüber Drittem

Zwischen den Parteien eines Vertrags zugunsten Dritter individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen können – so der BGH (Beschl. v. 20.11.2025 – I ZB 9/25) – auch im Verhältnis zum begünstigten Dritten als eine nach § 305b BGB gegenüber AGB vorrangige Individualvereinbarung angesehen werden, wenn die Interessen des Dritten bei den Vertragsverhandlungen von dem Versprechens...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.1 Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das Equal-Pay-Gebot für Leiharbeitnehmer existiert nicht erst seit der Richtlinie; § 8 AEntG und die entsprechenden Vorschriften des AEntG schreiben bereits heute vor, dass Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb dieselben wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte erhalten müssen. Die Durchsetzung war in der Praxis allerdings überschaubar. Die Richtlin...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.3 Nachzahlungen: Sozialversicherung und Steuer

Ein in der Beratungspraxis konsequent unterschätzter Punkt betrifft die Mechanik der Nachzahlung. Wenn ein Unternehmen verurteilt wird, einem oder mehreren Beschäftigten rückwirkend 3 oder mehr Jahre Entgeltdifferenz auszuzahlen, entstehen erhebliche Nebenfolgen, die in der Erstberatung oft nicht mitgedacht werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach dem Entstehun...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 9 Mailto-Link im Impressum ist unzureichend

Ein Unternehmen, das u.a. auch in Deutschland Dekoartikel und Blechschilder vertreibt, ging als Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Mitbewerberin mit Sitz in Polen, die über einen Online-Shop Blechschilder präsentiert (Antragsgegnerin), vor. Die Antragsgegnerin betrieb eine ausschließlich englischsprachige Webseite, lieferte nach Deutschland und veranlas...mehr

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Entgelttransparenz: Schnitt... / 4.1 Rechtsgrundlage für die laufende Datenverarbeitung

Wer als Arbeitgeber Gehaltsdaten erfasst, sie zu Kategorien vereinigt und Durchschnittswerte bildet, verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO. Die Rechtsgrundlage ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO – die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die sich aus der Richtlinie bzw. dem Umsetzungsgesetz ergibt.[1]mehr

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Entgelttransparenz: Schnitt... / 3.2 Der Datenschutz bremst nicht

Die praktisch wichtigste Feststellung des genannten BAG-Urteils: Der Verwendung personenbezogener Verdienstinformationen einer Vergleichsperson – einschließlich ihrer namentlichen Nennung im Prozess – stehen keine datenschutzrechtlichen Belange entgegen. Die Datenverarbeitung sei nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und f DSGVO in Verbindung mit §§ 138, 286, 355 ff. ZPO zulässig; di...mehr

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Entgelttransparenz: Verglei... / Zusammenfassung

Überblick Die Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) stehen und fallen mit einer Frage: Wer ist mit wem vergleichbar? Jede Auskunft nach Art. 4 ETRL, jeder Bericht nach Art. 9 ETRL und jede gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10 ETRL setzt voraus, dass das Unternehmen seine Beschäftigten in Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit eingeteilt hat. Wer hier fa...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) verlangt nicht zwingend ein bestimmtes Stellenbewertungsverfahren, setzt aber voraus, dass Entgeltstrukturen eine objektive, geschlechtsneutrale und nachvollziehbare Beurteilung des "Werts der Arbeit" ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Bewertung der Job- und Vergütungsarchitektur wird zum zentralen Compliance-Baus...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.5 Chancenperspektive

Wer Ausschluss- und Abgeltungsklauseln jetzt prüft, reduziert nicht nur sein Prozessrisiko. Er gewinnt zugleich Flexibilität in einem Feld, das künftig stärker reguliert ist. Es ist der seltene Fall, in dem die Umsetzung einer Pflicht gleichzeitig zur Modernisierung eines historisch gewachsenen Vertragsbestands genutzt werden kann. Für Unternehmen, die in den nächsten Jahren...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Arbeitsrechtliche/Sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit

Das ArbG Berlin wies allerdings die Klage dieser Musikschullehrerin – festzustellen, dass sie Beschäftigte des Landes Berlin sei – ab und stellte fest, dass kein Arbeitsverhältnis bestehe. Begründet wurde dies damit, dass das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht „zwei Paar Schuhe” seien. Die Kriterien zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen würden sich ...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 2 Zwingende Angabe von E-Mail und Mobilfunknummer für Erwerb von Bahntickets rechtswidrig

Das OLG Frankfurt (Urt. v. 10.7.2025 – 6 UKl 14/24) hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG den Erwerb von „Spar-” und „Super-Sparpreis”-Tickets nicht vom Zwang zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer abhängig machen darf. Eine solche Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich und verstößt gegen die DSGVO. Die Beklagte vertr...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 4 Kein Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Provider wegen rechtsverletzender Bewertungen

Das OLG München hatte sich mit der Rechtsfrage zu befassen, ob ein E-Mail-Hosting-Dienst als digitaler Dienst i.S.d. § 21 TDDDG anzusehen ist, der zur Auskunft über die Bestandsdaten von Rezensenten verpflichtet werden kann. Es ging um zwei anonyme, aus Sicht eines betroffenen Automobilunternehmens rechtsverletzende Bewertungen auf einer Online-Bewertungsplattform. Die Einträ...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 5 Studie zu Frauen in der Rechtsbranche

Wie geht es eigentlich den Frauen in der Rechtsbranche? Wie beurteilen Juristinnen, die vor allem als Anwältinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie Verwaltungs- und Unternehmensjuristinnen arbeiten, ihre berufliche Situation? Welche Erfahrungen haben sie gemacht, wo sehen sie Schwierigkeiten und was wünschen sie sich von ihrem Beruf? Diese Fragen hat eine internationale ...mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 5 Persönliche Nachrichten eines Maklers auf kleinanzeigen.de sind E-Mail-Spam

Auch persönliche Nachrichten über Online-Plattformen sind elektronische Post i.S.d. § 7 UWG, wie das LG Stuttgart (Urt. v. 5.6.2025 – 33 O 10/25 KfH) bzgl. der Plattform kleinanzeigen.de ausgeführt hat. Unternehmen dürfen solche Kommunikationskanäle nicht zu Werbezwecken nutzen, ohne vorher die Einwilligung des Empfängers einzuholen. Ein Verbraucher bot auf der Handelsplattfo...mehr

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Plattformarbeit: Varianten ... / 5.2 Inhalte der Richtlinie

Das zentrale Element der Richtlinie ist: Es gibt eine gesetzliche Vermutung für ein Arbeitsverhältnis. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Regel in ihr eigenes Recht übernehmen. Die Vermutung gilt, wenn Tatsachen vorliegen, dass die digitale Plattform die Arbeit der Personen steuert und kontrolliert. Dann gilt die Zusammenarbeit zwischen Plattform und Plattformarbeitskräften...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 2. Lufthansa-Nachzahlklausel

Der BGH (Urt. v. 28.10.2025 – X ZR 110/24) hat in Ergänzung seiner bisherigen Judikatur (BGH, Urt. v. 29.4.2010 – Xa ZR 5/09, Xa ZR 101/09) festgestellt, dass eine AGB-Klausel der Lufthansa, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reiseda...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Vorbemerkung

Das OLG Köln hat sich in seinem Urt. v. 21.6.2024 (6 U 112/23) mit der Lieferung von Masken während der Corona-Pandemie befasst. Diese Entscheidung hätte sicherlich nicht eine so große Öffentlichkeitswirkung erzielt, wenn es sich nicht um ein Verfahren gehandelt hätte, das von Maskenlieferanten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geführt wurde – und dies mit einem Strei...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Grundsätze der Entscheidung

Wie kartellrechtlich problematisch der Informationsaustausch sein kann, zeigt bereits der Leitsatz der Entscheidung des EuGH v. 29.7.2024: Zitat „ Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein vertiefter monatlicher Informationsaustausch auf Gegenseitigkeitsbasis zwischen konkurrierenden Kreditinstituten, der auf Märkten mit starker Konzentration sowie mit Zutrittsschrank...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / VI. Lärmkonflikte im Wohnungsbau

Um Lärmkonflikten im Wohnungsbau zu begegnen, hat der Gesetzgeber Änderungen in § 9 und § 216a BauGB vorgenommen. Obwohl die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) entsprechend ihrer Ziff. 1 nicht unmittelbar für die Bauleitplanung gilt, wird sie regelmäßig von der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 – 4 C 8.11, juris Rn 19) für die Beurteilung der Zulässigkeit von Wohnba...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Catch-All-Klausel

Mit dem Geheimnisschutz über eine solche allgemeine „Catch-All-Klausel” hat sich das BAG in seinem Urt. v. 17.10.2024 (8 AZR 172/23) befasst. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Wirksamkeit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitsklausel, die Geschäftsgeheimnisse schützen soll – so wie sich solche Klauseln auch in vielen – um nicht zu sagen in den meisten – Vertr...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.2 Share Deal oder Asset Deal: Wer erbt was?

Für das Risikoverständnis ist die Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal fundamental. Beim Share Deal kauft der Investor die Anteile an der Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt Arbeitgeberin; die Arbeitsverhältnisse und alle darin angelegten Ansprüche laufen unverändert weiter. Wirtschaftlich bedeutet das: Der Investor erbt die gesamte Compliance-Historie ...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.1.3 Widerruf der Erlaubnis

Eine generell oder für den Einzelfall erteilte Erlaubnis kann grundsätzlich nicht widerrufen werden; eine Formularklausel, wonach der Widerruf jederzeit erfolgen kann, ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam.[1] Ein Widerruf ist aber stets dann möglich, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.[2] Praxis-Beispiel Wichtiger Grund für Widerruf Dies kann dann anzunehmen se...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Böswillig unterlassener Erwerb

Rz. 24 Um den Dienstberechtigten davor zu schützen, dass der Dienstpflichtige auf seine Kosten vorsätzlich Verdienstmöglichkeiten außer Acht lässt, muss sich der Dienstpflichtige auch den hypothetisch erzielbaren Verdienst anrechnen lassen. Eine Anrechnung findet jedoch nur statt, wenn der Dienstpflichtige die anderweitige Verwendung seiner Dienste böswillig unterlässt. Ein ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.1 Tatsächliches Angebot

Rz. 10 Nach § 293 BGB gerät der Gläubiger nur dann in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. § 294 BGB ordnet an, dass die vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich angeboten werden muss.[1] Voraussetzung ist aber nach der Rechtsprechung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.[2] Bei dem tatsächlichen Angebot handelt es sich um einen Realakt, der die Anwe...mehr

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Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.1 Betriebs(teil)übergang – § 613a BGB

Zu einem Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang und damit zu einer Anwendung der Regelungen des § 613a Abs. 1 BGB kommt es insbesondere in den folgenden Konstellationen: Asset Deal: Ein Unternehmen (Veräußerer) überträgt seine Wirtschaftsgüter (Anlagen, Betriebsmittel, Kundenstamm) ganz oder teilweise per Einzelrechtsnachfolge an ein anderes Unternehmen (Erwerber) Im Zuge ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 3 Umgang mit Auskunftsansprüchen

Besonderes Konfliktpotential kann in dem durch die ETRL verschärften Auskunftsanspruch liegen. Ein Auskunftsanspruch auf die Angabe zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie dem Vergleichsentgelt besteht bereits jetzt.[1] Bisher war dieser jedoch auf größere Betriebe mit mind. 200 Mitarbeitern begrenzt und der Arbeitgeber hatte 3 Monate[2] zur Beantwortung Zeit....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vorwort / 2 Ziel, Nutzen und Aufbau des Praxishandbuchs

Die ETRL und deren Umsetzung werden zweifellos eine der größten Herausforderungen und Risiken für Unternehmen darstellen. Deutschland hat hier – im Vergleich zu vielen Ländern der europäischen Union – einen erheblichen strukturellen Nachteil: Der überwiegende Teil der Unternehmen ist nicht tarifgebunden und verfügt über eigens entwickelte Vergütungsordnungen und/oder gewachs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / Zusammenfassung

Überblick Die Neuerungen der Entgelttrannsparenzrichtlinie (ETRL) werden auch im Umfeld von Re- und Umstrukturierungen erhebliche Auswirkungen haben. Unternehmen, die Umstrukturierungen planen, müssen sich auch vor einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht mit diesen Auswirkungen auseinandersetzen und diese in ihre Planungen miteinbeziehen. Dies gilt für betriebsinter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 2 Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs

Zusätzlich zu den sonstigen Vorbereitungen, die vor Mitarbeitergesprächen zu treffen sind, sollten sich Führungskräfte die folgenden Fragen stellen: Welche Themen könnte der Mitarbeiter aufbringen? Ist dem Gespräch bereits ein Konflikt über die Vergütung vorausgegangen? Was wurde mit dem Mitarbeiter bereits hinsichtlich seiner Vergütung in der Vergangenheit besprochen? Bin ich m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 4 Fragen zur Vergleichsgruppenbildung

Ebenso liegt viel Spannkraft in der Frage, welche Arbeit als "gleich" oder "gleichwertig" anzusehen ist. Auch hier ist es wichtig, ein auf objektiven Kriterien basierendes Stellenbewertungssystem zu nutzen und dies auch gegenüber den Mitarbeitern kommunizieren zu können. Die folgenden, typischen Fragen von Mitarbeitern können in diesem Zusammenhang auftauchen: Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 3.4 Empfehlungen für Arbeitgeber

Die bestehenden Überschneidungsmengen bieten Chancen für Unternehmen und schaffen gleichzeitig Risiken: Unternehmen, die bereits im Rahmen eines Personalabbaus umfassend Vergleichsgruppen gebildet haben, können auf die dort gewonnen Erkenntnisse und vorgehaltenen Informationen zumindest teilweise zurückgreifen, um die Anforderungen der ETRL zu erfüllen. Umgekehrt können Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.2 Grundsatz der Gleichbehandlung

Die gesetzliche Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 BGB kann daher dazu führen, dass im Betrieb/Unternehmen des Erwerbers die neu eintretenden Arbeitnehmer andere Arbeitsbedingungen und insbesondere Vergütungsstrukturen "einbringen", die mit der bisherigen Vergütungsstruktur nicht kompatibel sind, also nach unten oder nach oben abweichen. Diese "Inkompatibilität" kann gerade auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 2 Anwendung unterschiedlicher Vergütungsregelungen als gesetzliche Rechtsfolge – Auswirkungen der Entgelttransparenzrichtlinie im Umfeld von § 613a BGB

Verschiedene Maßnahmen im Rahmen von Re- und Umstrukturierungen können zur Folge haben, dass es mit ihrer Umsetzung durch die gesetzliche Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 BGB zur Anwendung von unterschiedlichen Vergütungsregimen in demselben Unternehmen/in demselben Betrieb kommt. Insbesondere bei größeren Maßnahmen wird dies häufig auch Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 1 Transparente Kommunikation zahlt sich bereits jetzt aus

Auch wenn in Deutschland derzeit noch kein Umsetzungsgesetz zu der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in Sicht ist, bedeutet dies nicht, dass sich Unternehmen zurücklehnen können. Die Entgelttransparenzrichtlinie entfaltet ab dem 8.6.2026 auch so durch die Auslegung der deutschen Gerichte der bestehenden Entgelttransparenzrechte im Sinne der Richtlinie ihre Wirkung.[1] Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 6 Zusammenfassung

Mitarbeitergespräche über Vergütungsthematiken bergen vor dem Hintergrund der anstehenden Verschärfungen durch die Entgelttransparenz ein gewisses Konfliktpotenzial. Jedoch können Führungskräfte bereits jetzt durch gute Vorbereitung und transparente Kommunikation die richtigen Akzente setzen. Wichtig ist dabei v.a. der Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen der fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 1.2 Rolle des Betriebsrats

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rolle des Betriebsrats. Handelt es sich bei der Organisationsänderung um eine Betriebsänderung, ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.[1] Die geplanten Betriebsänderungen sind ferner mit dem Betriebsrat zu beraten und ggf. ein Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Ferner bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.5 Weitere Hinweise für Arbeitgeber

Weitere praktische Themen, die Unternehmen in diesem Kontext im Blick behalten sollten, sind insbesondere die Auswirkungen einer Umstrukturierung auf die Schwellenwerte für die Berichtspflichten sowie potenzielle Haftungsfragen im Zusammenhang mit einem Erwerb: Allein durch den zahlenmäßigen Zuwachs der Belegschaft als Folge eines Erwerbs mit übergehenden Arbeitsverhältnissen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 4.2 Geschlechterspezifische Diskriminierung bei Abfindungszahlungen

Unternehmen sollten daher sicherheitshalber schon jetzt über geleistete Abfindungszahlungen eine Übersicht vorhalten. Auch diese Informationen sollten – für den Fall, dass sie nach der deutschen Umsetzung bei Auskunftsanspruch und Berichtspflicht berücksichtigt werden müssen – zugänglich und aufbereitet sein. Vollkommen unabhängig von der Richtlinie und ihrer Umsetzung gilt j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.4 Empfehlungen für Arbeitgeber

In diesem Sinne sollten Unternehmen künftig bei der Planung von Maßnahmen, die die Rechtsfolgen des § 613a BGB auslösen können, vorab die Folgen für die Anwendung von Vergütungsregelungen prüfen, um ein möglicherweise nach Betriebsübergang unterschiedliches Niveau zwischen Stammbelegschaft und neuer Belegschaft zu ermitteln und hier insbesondere bereits vorab analysieren, ob e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.3 Auswirkungen der ETRL

Eine Änderung an den dargestellten Leitlinien, was den Inhalt des Grundsatzes der Gleichbehandlung angeht, ist der ETRL in dieser Form nicht zu entnehmen. Die Richtlinie und ihre Erwägungsgründe selbst geben zu der Frage, wie mit unterschiedlichen Vergütungsregimen als gesetzliche Rechtsfolge im Zuge einer Umstrukturierung umzugehen ist, keine direkte Auskunft. Auch der Absch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 1 Auswirkungen der ETRL bei Änderung der Betriebsorganisation

Wird der Aufbau eines Betriebs, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt, stellt dies eine Änderung der Betriebsorganisation dar.[1] Wirkt sich die Änderung einschneidend auf den Betriebsablauf, die Arbeitsweise oder die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer aus, ist sie als "grundlegend" anzusehen und damit eine Betriebsänderung.[2] Im Rahmen vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 3.3 Überschneidungsmengen und Unterschiede

Beide Herangehensweisen und Erfordernisse zeigen große Überschneidungsmengen. Insbesondere das Kriterium der Verantwortung nach Art. 4 Abs. 4 ETRL deckt sich in weiten Teilen mit der horizontalen Vergleichbarkeit. Im Rahmen der qualifikationsmäßigen Vergleichbarkeit spielen insbesondere die für die Tätigkeit notwendigen Kompetenzen eine entscheidende Rolle. Grundlegende Unter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vorwort / 1 Einleitung

Schon heute gilt in Deutschland das Entgeltgleichheitsgebot: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nicht wegen des Geschlechts ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden. Jede unmittelbare oder mittelbare Entgeltbenachteiligung ist verboten.[1] Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ergänzt diesen Grundsatz bereits jetzt um Instrumente wie den individuell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 4 Prozessgestaltung im Unternehmen – vom Einzelfall zur Struktur

Der Auskunftsanspruch entfaltet seine praktische Wirkung nicht isoliert im konkreten Auskunftsfall, sondern im Zusammenspiel mit der organisatorischen Verankerung im Unternehmen. Sowohl die Zweite Evaluation als auch der Abschlussbericht der Kommission[1] betonen, dass wiederholte Auskunftsverlangen strukturelle Rückschlüsse auf die Vergütungsorganisation zulassen und daher ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.2 ESRS E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 23 ESRS E3.9 fordert die berichtenden Unternehmen auf, Konzepte zu beschreiben, welche das Management für seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext von Wasser- und Meeresressourcen einsetzt. Verwiesen wird sowohl auf die Offenlegungs-VO[1] als auch auf die (die Offenlegungs-VO ergänzende) Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards[2] ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Vergabebeschleunigungsgesetz passiert Bundesrat

Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossene Sache. So soll schneller geplant und gebaut werden können. Beim Losgrundsatz gibt es Lockerungen. Das sind die neuen Regeln: Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 8.5.2026 dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) zugestimmt. Der Entw...mehr