Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Türkei / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 7 Übertragung von Betriebsvermögen

Betriebe werden in vielen Fällen neben Vermögen auch Schulden beinhalten. Wird ein solcher Betrieb übertragen, stellt sich die Frage, ob hier ebenfalls eine gemischt freigebige Zuwendung gegeben ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt die Übernahme der Betriebsschulden keine Gegenleistung dar, was zur Folge hat, dass keine gemischt-freigebige Zuwendung gegeben ist.[1...mehr

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Belarus / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Fris...mehr

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Luxemburg / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Kroatien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Ungarn / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Schweden / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Dänemark / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Rumänien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Bulgarien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Polen / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Sonderregelung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-F...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis?

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen einer Rechn...mehr

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Slowenien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur...mehr

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Italien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ...mehr

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Finnland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Norwegen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Norwegen eingesetzt werden, können auch in Norwegen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Spitzbergen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

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Niederlande / 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal

Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine Kontrollpflicht für die Auftraggeber. Diese müssen bei Beginn der Beschäftigung kontrollieren, ob die Meldung vollständig ist und ggf. eine Korrektur veranlassen. Vom 1.3.2020 an ist diese Meldung verpflichtend. Hierfür wurden v...mehr

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Spanien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Spanien eingesetzt werden, können auch in Spanien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Balearen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehme...mehr

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Belgien / 2.3.1 Meldung über das belgische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Ort der Beschäftigung in Belgien, zu den Identifikationsdaten des Kunden, zum Anfangs- und Enddatum der Beschäftigung (maximal 24 Monate...mehr

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Finnland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Finnland eingesetzt werden, können auch in Finnland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Helsinki Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Niederlande / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in den Niederlanden eingesetzt werden, können auch in den Niederlanden Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die niederländischen Antillen Eine deutsche Firma entsendet ihren in De...mehr

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Zypern / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend auf Zypern eingesetzt werden, können auch auf Zypern Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Südzypern Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer ...mehr

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Dänemark / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Dänemark eingesetzt werden, können auch in Dänemark Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Färöer-Inseln Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbe...mehr

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Italien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Italien eingesetzt werden, können auch in Italien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach San Marino Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Portugal / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Portugal eingesetzt werden, können auch in Portugal Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Azoren Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehme...mehr

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Malta / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Malta eingesetzt werden, können auch in Malta Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Malta Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für eine...mehr

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Belgien / 2.3.4 Selbstständige

Die belgische Regierung hat festgelegt, dass die Meldung auch von Selbstständigen erfolgen muss, wenn die Tätigkeit im Baugewerbe, in der Reinigungsbranche oder einem fleischverarbeitendem Betrieb erfolgt.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.15 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 betrifft Personengesellschaften oder Einzelunternehmen mit Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen nach § 18 Abs. 3 UmwStG. Wird der Betrieb fünf Jahre nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.mehr

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Arbeitgeber / 2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) häufig verwendet.[1] Allerdings wird der Arbeitgeber hier regelmäßig mit dem Begriff des "Unternehmers" gleichgesetzt. Arbeiten mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb, steht ihnen das Recht zu, einen Betriebsrat zu wählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig in entsprechen...mehr

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Arbeitgeber / 2 Arbeitgebereigenschaft in Sonderfällen

Bei der Betriebsführung durch einen Dritten ist in der Regel allein der Betriebsinhaber der Arbeitgeber.[1] Bei Leiharbeitnehmern i. S. d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gilt als Arbeitgeber der Verleiher. Der Entleiher haftet dabei für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, wenn der Verleiher seine Zahlungspflichten nicht erfüllt. Liegt keine rechtmäßige (erlaubte) Arbeitn...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Bildschirmarbeit / 1 Kein Arbeitslohn bei Kostenübernahme für Bildschirmbrille

Trägt der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille bzw. Arbeitsplatzbrille), ist die Übernahme der Kosten hierfür kein Arbeitslohn.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass aufgrund einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person i. S. d. § 6 Abs. 1 Bildschirmarbeitsverordn...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.10 Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Rz. 50 In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG. Der Unternehmer muss den Steuerbetrag für die von ihm ausgeführte steuerpflichtige Leistung Cent genau berechnen. Ergibt sich bei der Steuerberechnung kein voller Centbetrag, ist der Centbetrag abzurunden...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ( Vordruck GewSt 1 D ) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.3 Aufbewahrungsfrist von Rechnungen

Rz. 124 Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche ...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitfaden für Unternehmen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität und zur Rolle von Kompensationszertifikaten

Zusammenfassung Überblick In diesem Beitrag werden die Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien für die Erreichung und den Nachweis der Treibhausgasneutralität entsprechend der ISO 14068-1 dargelegt. Die Anforderungen umfassen die Quantifizierung, Reduzierung und Kompensation von CO2-Fußabdrücken und definiert relevante Begriffe. Der Standard ist für verschiedene Einrichtunge...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3.2 Maßnahmenbezogene Prinzipien

Die ISO 14068 bietet einen umfassenden Rahmen für Unternehmen, um ihre Treibhausgasneutralität zu erreichen und zu kommunizieren. Deshalb haben konkrete Maßnahmen zur Absenkung der Emissionen oder zur Erhöhung der Senkenkapazität und deren Ambitionsniveau eine wichtige Rolle. Die maßnahmenbezogenen Prinzipien werden in den folgenden Abschnitten erläutert. 3.2.1 Prinzip der Un...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3.1.5 Prinzip der Verantwortung und Rechenschaft der Geschäftsleitung

Die oberste Führungsebene eines Unternehmens trägt die Verantwortung für die Erreichung und Darstellung der THG-Neutralität und unterliegt einer Rechenschaftspflicht. Dies stellt sicher, dass die Anstrengungen zur THG-Neutralität im gesamten Unternehmen ernst genommen werden.mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3.1 Allgemeine Prinzipien

Dieses Kapitel beleuchtet die grundlegenden Prinzipien und Richtlinien für die effektive und verantwortungsbewusste Anwendung von Klimaneutralitäts-Claims. Diese sind eine wesentliche Komponente im Bestreben von Unternehmen und Organisationen, ihre Umweltauswirkungen transparent und authentisch zu kommunizieren. 3.1.1 Prinzip der Transparenz Transparenz ist das Fundament aller...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 1 Einleitung

1.1 Die hohe Bedeutung der "Klimaneutralität" Die Begrenzung des globalen durchschnittlichen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C erfordert umfassende Verringerungen bei den globalen Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahrzehnten. Bis spätestens 2050 muss bilanzielle "Klimaneutralität" erreicht werden.[1] Hierzu müssen alle Akteure und insbesondere Unternehmen aus klimaintensiv...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3.1.6 Prinzip des Wertschöpfungsketten- und Lebenszyklusansatzes

Unternehmen müssen die THG-Quellen und Senken entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen (Beispiele siehe folgende Tab. 2). Bei Produkten sollten alle wesentlichen Lebenswegabschnitte vom Ressourcenabbau, Herstellungs- und Nutzungsphase, alle Transporte sowie Recycling bzw. Entsorgung berücksichtigt werden. Dieser ganzheitliche Ansatz trägt zu einer umfassender...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3 Grundprinzipien der ISO 14068

In der Norm werden eine Reihe von Prinzipien dargelegt, die beachtet und erfüllt werden müssen, wenn Treibhausgasneutralität auf faire und nicht irreführende Weise erreicht werden soll. Die im Folgenden beschriebenen Grundsätze helfen, die Anforderungen an Claims zur Treibhausgasneutralität zu erfüllen. Es wird zwischen Grundsätzen allgemeinerer Natur und konkreteren, auf Ma...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 6 Carbon Neutrality Management Plan (CNMP) und Carbon Neutrality Report

6.1 Carbon Neutrality Management Plan (CNMP) Ein Carbon Neutrality Management Plan (CNMP) nach ISO 14068-1 (Kap. 9) zielt speziell darauf ab, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens Treibhausgasneutralität zu erreichen. Er beinhaltet detaillierte Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (THG) auf Netto-Null sowie den vorgesehenen Ausgleich über Kompensationszerti...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3.2.3 Prinzip der Maßnahmenhierarchie

ISO 14068 legt dabei den Schwerpunkt auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) als primären Schritt zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Erst wenn Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der THG-Emissionen technisch nicht mehr möglich sind, kann zu technologie- oder landbasierten Maßnahmen der THG-Entnahme innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches gegri...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag werden die Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien für die Erreichung und den Nachweis der Treibhausgasneutralität entsprechend der ISO 14068-1 dargelegt. Die Anforderungen umfassen die Quantifizierung, Reduzierung und Kompensation von CO2-Fußabdrücken und definiert relevante Begriffe. Der Standard ist für verschiedene Einrichtungen wie Organisat...mehr

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ISO 14068-1:2023: Ein Leitf... / 3.1.1 Prinzip der Transparenz

Transparenz ist das Fundament aller Bemühungen um THG-Neutralität. Unternehmen müssen relevante Informationen offenlegen, um ein klares Verständnis ihrer THG-Neutralitätsansprüche zu ermöglichen. Dies umfasst Daten über Treibhausgasemissionen, verwendete Methoden und erreichte Fortschritte. Hierzu zählt ebenso die Berücksichtigung von Anforderungen aus anderen relevanten Nor...mehr