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Mitarbeitergespräche zur Entgelttransparenz: Leitfaden f ... / 3 Umgang mit Auskunftsansprüchen

Nora-Franziska Först, Davia Vijesh Kumar
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Besonderes Konfliktpotential kann in dem durch die ETRL verschärften Auskunftsanspruch liegen.

Ein Auskunftsanspruch auf die Angabe zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie dem Vergleichsentgelt besteht bereits jetzt.[1] Bisher war dieser jedoch auf größere Betriebe mit mind. 200 Mitarbeitern begrenzt und der Arbeitgeber hatte 3 Monate[2] zur Beantwortung Zeit. Die Entgelttransparenzrichtlinie sieht eine solche Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf größere Unternehmen per se nicht mehr vor. Ebenfalls soll der Arbeitgeber nun nur noch 2 Monate zur Beantwortung des Auskunftsverlangens in Anspruch nehmen. Auch zieht die Entgelttransparenzrichtlinie nicht mehr den Median, sondern den durchschnittlichen Mittelwert[3] aller Gehälter der Mitarbeiter in einer Vergleichsgruppe heran.

Wichtig ist hier insbesondere für Führungskräfte, zu verinnerlichen, dass sie durch die Entgelttransparenzrichtlinie nicht Einsicht in individuelle Gehaltsdaten einzelner Mitarbeiter auf Nachfrage gewähren müssen. Es geht darum, wie das Unternehmen innerhalb eines anhand von objektiven Kriterien festgelegten Systems gleiche und gleichwertige Arbeit vergütet. Daher sollte der Umgang mit Fragen von Mitarbeitern immer souverän unter Verweisung auf die zuständigen Stellen und in einem sachlichen Ton erfolgen:

 
Praxis-Beispiel

Typische Fragen und mögliche Antworten

F: "Meine Kollegin in meiner Abteilung verdient aber 700 EUR mehr als ich, stimmt‘s? Ich will gleich viel verdienen wie sie."

A: "Ich kann Ihnen bereits aus Datenschutzgründen nicht einfach so mitteilen, welcher Mitarbeiter im Einzelnen was genau verdient. Wenn Sie nach Geschlecht aufgeschlüsselte Informationen über die durchschnittliche Höhe des Entgelts derjenigen Mitarbeiter, die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie Sie verricht...

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