Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.6 Was bei der Umsetzung beachtet werden muss

Wurde ein Nachfolger gefunden, geht es ab jetzt um die Beantwortung der Frage, wie und innerhalb welcher Zeit dieser die Geschäfte im Betrieb übernehmen soll, und auch wie die Übergabe geregelt werden kann. Wahrscheinlich haben die Mitarbeiter den Nachfolger schon einmal gesehen, z. B. während einer Betriebsbesichtigung oder auf dem Weg zu den Übergabegesprächen. Wenn der Na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sein, dass der B...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.2.2 Rückstellungen für drohende Verluste

Schwebende Geschäfte wirken sich auf die Buchführung normalerweise erst aus, wenn der Schwebezustand beendet wird, weil die Leistung teilweise oder ganz erbracht wird. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte liegt jedoch dann vor, wenn einem bilanzierenden Unternehmen am Bilanzstichtag aus einem schwebenden Geschäft (mit einem Dritten) ein Ver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen zwingend beachten

Beim Wissensmanagement muss geprüft werden, ob sensible oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Damit besteht das Risiko von juristischem Fehlverhalten, egal ob wissentlich oder unwissentlich. Beim Wissensmanagement sind im Kern meist drei Rechtsbereiche betroffen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Wichtig Rechtliche Regelungen zum KI-E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.7 Loslassen nach der Übergabe

Vor allem, wenn der Betrieb vom aktuellen Inhaber aufgebaut worden ist, fällt es ihm meist schwer, wirklich loszulassen, und sich einem neuen Lebensabschnitt zuzuwenden. Auch dieses Thema sollte Bestandteil der Übergabeplanung sein. Denn der Altinhaber muss sich möglichst früh darüber klar werden, wie er sein Leben nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb gestalten will, etwa mi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.4.4 Nachhaltigkeit der Nutzung kontrollieren und sicherstellen

Abgeschlossen wird das (Teil-)Projekt, indem zeitnah nach Beendigung geprüft wird, ob Vorbereitung, Planung und Umsetzung erfolgreich waren. Es sollte nach etwa 2-3 Monaten u. a. geprüft werden, ob die Ziele erreicht worden sind, ob und welche Probleme und Lösungen es gegeben hat und ob Maßnahmen zur Korrektur und Anpassung erforderlich waren oder sind. Die Ergebnisse der Pr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.2 Impliziertes und expliziertes Wissen

Wissen lässt sich zudem nach verschiedenen Aspekten untergliedern. Für die unternehmerische Praxis ist vor allem die Unterteilung nach impliziertem und expliziertem Wissen von Bedeutung. Beim implizierten Wissen handelt es sich um Wissen, das sich nur in den Köpfen einzelner Mitarbeiter befindet oder um Fertigkeiten, die zumindest aktuell nur bestimmte Personen beherrschen. D...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.3 Mitarbeiter bereits in Vorbereitungen einbinden

Damit Wissensmanagement erfolgreich umgesetzt werden kann, ist es notwendig, möglichst alle Mitarbeiter frühzeitig aktiv in den Prozess einzubinden, spätestens nachdem die Ziele definiert worden sind. Die Mitarbeiter sollten von der Geschäftsführung persönlich in Kenntnis gesetzt werden, z. B. im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Auftaktveranstaltung (nicht nur per...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.4.1 Kerndimension Bestandsaufnahme

In der ersten Phase sollte mittels einer Bestandsaufnahme analysiert werden, ob und wodurch es Wissenslücken und -verluste im Betrieb gibt. Solche Lücken oder Verluste können u. a. durch Fluktuation, Wissenshortung (Silodenken zur Machterhaltung) oder fehlende und lückenhafte Dokumentationen entstehen. Um die Defizite aufzudecken, sind z. B. Gespräche mit allen Führungskräfte...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.2 Wissensmanagement in der Unternehmenskultur verankern

Unternehmen, die Wissensmanagement erfolgreich betreiben wollen, müssen zunächst dafür sorgen, dass es eine entsprechende offene Unternehmens- und Organisationskultur gibt. Es muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass der Wille, sich mit der Umsetzung von Wissensmanagement im Betrieb zu befassen, von der Geschäftsführung ausgeht und diese Wissensmanagement "vorlebt", un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / Zusammenfassung

Überblick Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt nicht mehr "nur" von der Nutzung moderner Technologie und Produktionsanlagen ab. Diese sind im Prinzip lediglich Basisfaktoren, die benötigt werden, um überhaupt am Markt tätig sein zu können. Wichtig ist es, Kunden einen zählbaren Mehrwert zu geben, um sich damit stärker vom Wettbewerb abzusetzen und letztendlich me...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.3 Zugangskonzepte entwickeln

Wer KI-gestütztes Wissensmanagement einführt, trägt Verantwortung – gegenüber seinen Mitarbeitern, dem Gesetzgeber und dem eigenen Unternehmen. Ein durchdachtes Rollen- und Rechtekonzept ist dabei keine bürokratische Pflichtübung, sondern die Grundlage dafür, dass das System funktioniert und akzeptiert wird. Dabei wird einem möglichem Missbrauch vorgebeugt und einen möglichs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus Teilen des Baugewerbes oder der IT, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.9 Unterstützungsmöglichkeiten durch künstliche Intelligenz prüfen

Auch der Prozess des Unternehmensverkaufs kann in weiten Teilen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt werden. Dabei bleibt der beschriebene Prozess grundsätzlich bestehen und die Arbeiten des Verkäufers oder Verkäufers im Prozess, insbesondere was Vorbereitungen und Entscheidungen, z. B. in Bezug auf interne oder externe Nachfolger oder Termine, anbe...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.1 Wissen ist nicht einheitlich definiert

Wissensmanagement befasst sich mit der Frage, wie das in einem Unternehmen vorhandene Wissen möglichst vollständig erfasst, gesichert und sowohl für das Unternehmen als auch für möglichst viele Mitarbeiter nutzbar gemacht werden kann, um daraus einen Wissensvorsprung und Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Und natürlich geht es darum, die Entstehung neuen Wissens zum Nutzen des...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.4.3 Kerndimension Projektumsetzung

Bei der Umsetzung des Projekts geht es zunächst um die Identifikation der benötigten Wissensquellen, z. B. interne Dokumente, genutzte IT-Systeme, Experten mit speziellem Fachwissen. Auch hier hat es sich bewährt, die Beteiligten gezielt danach zu fragen, welche Datenquellen sie nutzen bzw. benötigen, um z. B. das Projektziel Einarbeitungszeit neuer Beschäftigter zu reduzier...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.4.2 Kerndimension Ziele formulieren und Projektteam benennen

In der Praxis hat es sich bewährt, mit abgegrenzten, kleineren Projekten zu beginnen, statt direkt mit einem "vollumfänglichen" Projekt zu starten. Der Vorteil ist, dass die Komplexität geringer ist, man schnell zu Ergebnissen kommt und Erfahrungen für weitere Projekte sammeln kann. Dazu ist es notwendig, abhängig von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme (Wo besteht der größ...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / KI im Finanzwesen

Künstliche Intelligenz KI verändert den Arbeitsalltag im Finanz- und Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen - etwa solche zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Die Antworten und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswesen finden Sie in...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.4 Überblick: Rückstellungskonten in den Standardkontenplänen

Insbesondere die Tatbestände, die den Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zur Folge haben, sind vielfältig und führen zu vielen unterschiedlichen Arten von Rückstellungsfällen. Die in den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 aufgenommenen Konten für Rückstellungen geben einen Überblick über solche Rückstellungen, die in den meisten Unternehmen zu bil...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.1 Hemmnisse und Störfaktoren beseitigen

Bei der Umsetzung von Wissensmanagement gibt es meist Hemmnisse und Störfaktoren, die man kennen und bedenken muss, etwa Nach wie vor fehlendes Bewusstsein für die Wichtigkeit von Wissen bei vielen Mitarbeitern und Führungskräften. Keine oder unzureichende "Wissenskultur"; Wissen wird nicht (gerne) weitergegeben, sondern tendenziell gehortet, weil man so glaubt, sich Macht und...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1 Was ist Wissensmanagement?

Wissensmanagement (engl. Knowledge-Management) ist für viele Unternehmer und Führungskräfte zunächst ein abstrakter Begriff und kann häufig nicht genau eingeordnet werden. Inhalt und Nutzen erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Damit fehlt die Motivation, sich mit dem Thema aktiv zu befassen, da nicht erkennbar ist, wie man kurz- und mittelfristig einen Nutzen aus dem...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.1 Vorteile von Wissensmanagement mit KI statt manueller Bearbeitung

Unternehmen, die Wissensmanagement nutzen und umsetzen wollen, sollten dazu heute unbedingt KI einsetzen. Denn anders als klassische, oft manuell gepflegte Wissensmanagement-Ansätze bietet KI elementare Vorteile, die die anfänglichen Aufwendungen, etwa durch die Einführung als Projekt mehr als ausgleichen. Einige Beispiele Zeitersparnis: KI-gestützte Systeme reduzieren nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.5 Kennzahlen zur Steuerung und Umsetzungskontrolle

Ob und in welchem Umfang Wissensmanagement genutzt wird, kann auch mithilfe von Kennzahlen geprüft und verfolgt werden. Einige Beispiele:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / KI im Finanzwesen

Künstliche Intelligenz KI verändert den Arbeitsalltag im Finanz- und Rechnungswesen. Aufgaben können effizienter bearbeitet, Prozesse automatisiert und Innovation gefördert werden. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen - etwa solche zur KI-Verordnung und zum Datenschutz. Die Antworten und praxisnahe Einblicke in die Einsatzmöglichkeiten von KI im Rechnungswesen finden Sie in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Aktuelle Rechtsentwicklungen

Verschaffen Sie sich hier einen Schnellüberblick über Gesetzesvorhaben sowie weitere Rechtsentwicklungen. Fördermittel-Radar für Unternehmen Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Arbeitsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Lohnsteuerliche Änderungen Steueränderungsgesetz 2025 Gesetz für ein steuerliches Investitionsso...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.3.2 Unterlassene Abraumbeseitigungen

Abraumbeseitigungen sind insbesondere bei Unternehmen relevant, die Bodenschätze abbauen. Abraum bezeichnet die Deckschicht (aus Gestein bzw. Erdreich) über dem abzubauenden Material. Nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB sind Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung zu bilden, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Hinweis Bei gesetzlich vorgeschriebener Abr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung, zielt die Bundesregierung darauf ab, die EU Richtlinie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.3 Unternehmenscheck

Die erste eigentliche Arbeit besteht häufig darin, dass sich der aktuelle Eigentümer ein genaues Bild von den Stärken und Schwächen seines Unternehmens verschaffen muss. Dabei geht es noch nicht darum, den Wert des Betriebes zu bestimmen, sondern eine realistische Einschätzung aller vorhandenen Stärken und Schwachstellen zu identifizieren. Auch wenn der jetzige Inhaber meint...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.1 Konjunkturlage und der Einfluss auf den Unternehmenswert

Die konjunkturelle Entwicklung im Allgemeinen hat massiven Einfluss auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, auch auf die Unternehmensnachfolge. Das bedeutet, dass sich sowohl Verkäufer als auch Käufer die Frage stellen müssen, ob sie derzeit an ihrem Vorhaben festhalten wollen oder müssen. Wird die Frage im Kern mit "Ja" beantwortet, muss...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.1 Rückstellungen in der Handelsbilanz (Grundsätze)

In § 249 HGB ist geregelt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Danach müssen Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten,[1] drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] unterlassene Auf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.5 Abweichungen bei Rückstellungen in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Passivierung von Rückstellungen ist nach Steuerrecht in den folgenden Fällen unzulässig oder eingeschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 6 Aufhebung des Aufhebungsvertrags

Oftmals liegen zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und der vereinbarten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses längere Zeiträume (z. B. bei Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Zeitspanne von 6 Monaten oder mehr). Entfallen während dieser Zeit die für den Abschluss des Aufhebungsvertrags ursächlichen Gründe, können die Parteien vor E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3 Unternehmen oder ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Nichtsteuerbarkeit einer GiG nach § 1 Abs. 1a UStG setzt grundsätzlich voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. Rz. 171 ff.) oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb (vgl. Rz. 183 ff.) veräußert werden (Abschn. 1.5 UStAE). Rz. 169 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine nicht steuerbare GiG kann auf ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach polnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Island, Nordmazedonien, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergüte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Besondere Umsatzsteuerregelungen für bestimmte Unternehmen

9.1 Besteuerung von Reiseleistungen Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen kennt keine Margenbesteuerung für Reiseveranstalter nach dem EU-Vorbild. 9.2 Differenzbesteuerung Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen hat eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten eingeführt (vgl. Art. 4–5, 4–6 und 4–11 Meh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 9 UStG kann nur für Umsätze erfolgen, die für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt werden. Durch die Verwendung der Worte: "… für das Unternehmen …" wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG geschaffen, vgl. Ausführungen zu § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG. Rz. 19 Stand: 6....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach griechischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Griechenland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Griechenland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Griechenland steuerbare Lieferungen von Gegenständen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach italienischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Italien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Italien steuerba...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach französischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Frankreich unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Frankreich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, wenn sie eine Lieferung oder Leistung inkl. eines i. g. Erwerbs vornehmen, deren Ort sich in Frankreich be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach norwegischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Norwegen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Norwegen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Norwegen steuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach lettischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Großbritannien, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergütet...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach litauischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Armenien, Großbritannien, Island, Kanada, Norwegen, der Schweiz und der Türkei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Unternehmen

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Unternehmen ist das sachliche Substrat der Unternehmertätigkeit. Es umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG), es ist tätigkeitsbezogen. Mehrere Betriebe bzw. die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Unternehmers bilden nur ein (Gesamt-) Unternehmen – sog. Einheitstheorie. Dies gilt auch dann, wenn der U...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lief...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach polnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Polen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Polen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach litauischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Litauen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Litauen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Litauen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unte...mehr