Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.3 Schritt 3: Intellektuelles Kapital bewerten

Schwieriger ist meist die Durchführung der Bewertung des intellektuellen Kapitals bzw. der Einflussfaktoren. Es geht darum, jeden Einflussfaktor dreifach zu bewerten: Quantität (Qn) > Ist die Quantität/Menge des Einflussfaktors ausreichend? Gibt es ausreichend davon, um die Ziele erreichen zu können? Qualität (Ql) > Ist die Qualität des Einflussfaktors ausreichend? Ist die Qua...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 4 Transfermaßnahmen als vorgelagertes Instrument

Bevor eine detaillierte Betrachtung der Transfergesellschaft erfolgen kann, lohnt sich ein Blick auf die sog. Transfermaßnahmen, die vor der Gesetzesänderung als Transferagenturen bekannt waren. In der Praxis werden diese beiden Instrumente oft miteinander kombiniert.. Transfermaßnahmen können bereits während der Kündigungsfrist von Mitarbeitenden eingesetzt werden und umfas...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / Zusammenfassung

Überblick Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass ihr Personal sowie alle weiteren Personen, die im Auftrag mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Anforderungen sind bewusst flexibel gestaltet und erlauben Organisationen, Schulungsmaßnahmen an ihre spezifische...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.1 Wissensbilanz ist keine Bilanz im Sinne des Rechnungswesens

In der Praxis bereitet der Begriff Wissensbilanz nicht nur Mitarbeitern aus dem Rechnungswesen immer wieder Probleme, weil der Begriff "Bilanz" im bisherigen Sprachgebrauch auf den klassischen Jahresabschluss mit seinen Vermögensgegenständen und dem zur Finanzierung notwendigen Kapital abstellt. Hierzu gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen, u. a. HGB, EStG, IFRS usw. Für ...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2 Umsetzungsunterstützung mit der WB-Toolbox

Die Umsetzung bzw. Implementierung einer Wissensbilanz kann mit einer selbst konzipierten Excel-Lösung erfolgen. Der wichtigste Vorteil hierbei ist, dass sie einfach an die Bedürfnisse des eigenen Betriebs angepasst werden kann. Allerdings muss dann die Zeit investiert werden, um das Modell zu entwickeln und es sind oft erhebliche Funktionsprüfungen erforderlich, was den Zei...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.8 Schritt 8: Wissensbilanz erstellen

Im letzten Schritt wird die eigentliche Wissensbilanz erstellt. Im Modell der Wissensbilanz-Toolbox müssen lediglich allgemeine Angaben, wie z. B. ein Vorwort, ein Impressum oder einleitende Texte zu den jeweiligen Kapitalarten eingegeben werden. Hierfür gibt es vordefinierte Reiter wie z. B. "Einleitung", "Geschäftsmodell", Intellektuelles Kapital oder "Fazit". Die Wissensb...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 7 Fazit

Die Schulungspflicht nach Art. 4 KI-VO ist ein zentraler Baustein für einen verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz. Sie stellt sicher, dass Menschen weiterhin eine aktive und kompetente Rolle im Umgang mit KI-Systemen einnehmen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass der Aufbau von KI-Kompetenz künftig Teil ihrer Organisations- und Compliance-Strategie sein muss...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.3 Refinanzierung durch eingebrachte Kündigungsfristen

Wenn man über die Kosten einer Transfergesellschaft spricht, denkt man häufig an zusätzliche Ausgaben, die über die „normalen“ Lohnkosten hinausgehen. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass der Refinanzierungseffekt entsteht, wenn die Mitarbeiter ihre Kündigungsfristen in das System der Transfergesellschaft einbringen. Dadurch spart das Unternehmen die Lohnzahlungsverpflich...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 6 Risiken bei fehlender Umsetzung

Unternehmen, welche die Schulungspflicht ignorieren oder nur unzureichend umsetzen, gehen mehrere Risiken ein. Zunächst besteht ein regulatorisches Risiko. Die KI-Verordnung verpflichtet Organisationen ausdrücklich dazu, Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Auch wenn die Anforderungen offen formuliert sind, kann eine vollständige Untätigkeit als Verstoß gege...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.4.2 Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der Europäische Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde Anfang 2007 ins Leben gerufen und ist ein beschäftigungspolitisches Instrument der Europäischen Union[1]. Der EGF wurde ins Leben gerufen, um Arbeitskräften zu helfen, die infolge der Globalisierung entlassen werden. Klassische Fälle hierfür wäre die Schließung eines größeren Unternehmens, Verlagerung eines...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 1 Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedeutung des Beschäftigtentransfers

Personalabbau muss arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und kommunikativ planbar gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen Transfersozialpläne an Bedeutung, weil sie Sozialplanmittel nicht nur kompensatorisch (Abfindung), sondern beschäftigungsorientiert (Vermittlung/Qualifizierung) einsetzen und damit das Risiko von Arbeitslosigkeit reduzieren können.[1] Hinweis...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.4 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt einige Förderinstrumente, die bei der Umsetzung einer Transfermaßnahme mit herangezogen werden können. Dies ist z. B. abhängig von der Region, in der das personalabbauende Unternehmen sitzt, der Größenordnung des Personalabbaus und hinsichtlich der Förderziele. Die Übernahme von Beratungskosten ist z. B. weit weniger der Fall als Zuschüsse zu den Qualifizierungsmitte...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 8 Abfindungen und Transfermaßnahmen

Ein Transfersozialplan unterscheidet sich von einem klassischen Sozialplan dadurch, dass neben Abfindungsleistungen des entlassenden Unternehmens die Instrumente des Beschäftigtentransfers, Transferagenturen und/oder Transfergesellschaften, zur Unterstützung der beruflichen Neuorientierung der betroffenen Beschäftigten angeboten werden. Damit soll Arbeitslosigkeit vermieden u...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.5 Schritt 5: Wirkungszusammenhänge erfassen

Im nächsten Schritt werden die Wirkungszusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Einflussfaktoren ermittelt. Hintergrund ist, dass Veränderungen bei einem Einflussfaktor in unterschiedlichem Ausmaß Auswirkungen bei anderen Faktoren haben oder haben können. Um das immaterielle Kapital noch mehr verbessern und steuern zu können, ist die Kenntnis dieser Wechselwirkungen entsc...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 2 Rechtlicher Hintergrund der Schulungspflicht

Die Inhalte der KI-VO treten schrittweise in Kraft. Art. 4 KI-VO verpflichtet Organisationen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, dass ihre Mitarbeiter und andere beteiligte Personen über ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz verfügen. Diese Kompetenz soll es ihnen ermöglichen, KI-Systeme angemessen zu verstehen, ihre Ergebnisse richtig einzuordnen und potenzielle Risiken zu erke...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.6 Schritt 6: Auswertung und Interpretation der Analyseergebnisse

Nach der Beendigung der Erfassungs- und Analysearbeiten geht es um die Auswertung, Interpretation und Visualisierung der Arbeitsergebnisse, also um die Identifikation von Stärken, Schwächen und Zusammenhängen. Die Ergebnisse können mit der Toolbox in unterschiedlicher Art und Weise dargestellt werden. Die Auswertung ist die Basis für die im Anschluss abzuleitenden Maßnahmen....mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / Zusammenfassung

Überblick Abbau von Personal steht derzeit bei vielen Unternehmen auf der Agenda. Aber es ist kein reines Krisenthema: Auch nach Unternehmenszusammenschlüssen, Carve-outs oder im Zuge struktureller Transformationen entstehen Anpassungsbedarfe. In all diesen Situationen ist der Personalbereich nicht nur operativer Umsetzer, sondern ein zentraler Treiber für Planbarkeit, Stake...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 1 Einleitung – Warum KI-Kompetenz zum Compliance-Thema wird

Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Regulierung künstlicher Intelligenz – kurz als KI-VO oder auch "AI Act" bezeichnet – hat die Europäische Union einen umfassenden Rechtsrahmen zur Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen. Ziel der Verordnung ist es, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken für Grundrechte, Sicherheit und Transparenz zu...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.2 Verbleibende Remanenzkosten

Bei den Remanenzkosten ist zu beachten, dass diese zu Beginn der Transfergesellschaft für die gesamte Laufzeit durch das abgebende Unternehmen auf Basis einer Projektkalkulation getragen werden. Einsparungen bei den Remanenzkosten entstehen jedoch durch vorzeitige Vermittlung der Mitarbeiter in den Arbeitsmarkt.. Diese Einsparungen sollten gezielt genutzt werden, um den Erfo...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.7 Schritt 7: Maßnahmen ableiten

Im vorletzten Arbeitsschritt werden aus den Ergebnissen und den Auswertungen Maßnahmen abgeleitet, um Verbesserungen umsetzen zu können. Um schnell zählbare Resultate zu erreichen, sollte man sich auf die Faktoren mit dem größten Entwicklungspotenzial konzentrieren, und nicht zu viele Maßnahmen zugleich umsetzen, z. B. beim Humankapital gezielte Fortbildungen der Mitarbeiter...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten für von Arbeitslosigkeit bedrohte1 Beschäftigte ein sozialversicherungspflichtges Arbeitsverhältnis, das auf maximal 12 Monate befristetet ist. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Neuorientierung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Anders als in der Transferagentur, die während der Kündigungsfristen arbeitet, ermöglicht die Transferge...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 2 Herausforderungen und Aufgaben des Personalmanagements

Restrukturierungen und auftragsbedingte Anpassungen stellen das Personalmanagement regelmäßig vor einen Zielkonflikt: Einerseits müssen Personalkapazitäten kurzfristig an die wirtschaftliche Lage angepasst werden (z. B. über Kurzarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen), andererseits sind Beschäftigungsfähigkeit, Motivation und Bindung der verbleibenden Organisation zu sichern. S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Entnahmevorgänge

Vermietet ein Gesellschafter ein Grundstück nicht mehr zu betrieblichen Zwecken an seine Personengesellschaft, sondern nutzt dieses nun zu privaten Zwecken selbst, entnimmt er das Wirtschaftsgut steuerlich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem Sonder-BV in sein PV. Unmissverständliche Entnahmehandlung: Zu beachten ist, dass für die Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen nicht zwi...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Die Kündigung ist letztes Mittel (Ultima Ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, gegebenenfalls auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung, ob mildere Mittel vorliegen, ist der Zugang der Kündigung.[1] 4.4.1 Weiterb...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.6 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der krankheitsbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen. Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Rege...mehr

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KI-Kompetenz: Die Schulungs... / 3.6 Adressaten

Hinsichtlich der Frage, wer konkret geschult werden muss, spricht die KI-VO von Personal und anderen Personen, die im Auftrag des Anbieters oder Betreibers mit KI-Systemen arbeiten. Das bedeutet, dass jede Person, die im Betrieb des Anbieters oder Betreibers mit KI-Systemen arbeitet, eine entsprechende Schulung erhalten muss. Eine besondere Herausforderung stellt die Schulung...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 3 Kündigung als letztes Mittel

Milderes Mittel Die Kündigung des krankheitsbedingt beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn sie die Ultima Ratio ist, es also kein milderes Mittel zur Behebung der Beeinträchtigung gibt. Ein solches milderes Mittel liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildungsmaßnahme

Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen kommen im Rahmen einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nur dann in Betracht, wenn der aktuelle Arbeitsplatz des Arbeitnehmers mitursächlich für die Erkrankung ist und damit gerechnet werden kann, dass der Wechsel auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu einer Beendigung, jedenfalls aber zu einer...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.3 Wissensbilanz-Schnelltest zur grundsätzlichen Standortbestimmung

Den meisten Unternehmern in kleinen und mittelständischen Betrieben ist kaum bekannt oder bewusst, über welche immateriellen Vermögensgegenstände sie verfügen und wie es um diese bestellt ist. Mit dem Wissensbilanz-Schnelltest kann sich jeder Betrieb binnen rund 10 Minuten einen fundierten Eindruck verschaffen. Die Ergebnisse fließen in eine Studie ein; alle individuellen An...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / III. Einlagefähigkeit

Der BFH qualifiziert den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts als WG und ordnet ihn – bei betrieblicher Nutzung – dem notwendigen Betriebsvermögen (BV) zu. Die Einlage in einen Betrieb ist nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG möglich.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche ... / b) Kapitalbeteiligung dient der Stellung des Mitunternehmers (2. Fall)

Andererseits kann der ganz überwiegende Veranlassungszusammenhang daraus resultieren, dass die Kapitalbeteiligung der Stellung des Mitunternehmers dient, wie z.B. die Beteiligung eines Kommanditisten an einer Komplementär-GmbH ohne eigenen Geschäftsbetrieb.[9] Zudem hat der BFH mit dem vorliegenden Urteil klargestellt, dass eine Willkürung zum Sonder-BV II dann nicht in Betra...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Siehe dazu im Einzelnen Abschn. 5.1.2. Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. Zu den kündigungsrelevanten wirtschaftlichen Belastungen zählen etwa zu erwartende una...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Sonder-BV "der Intensität nach" = notwendiges und gewillkürtes Sonder-BV

Im Hinblick auf die Intensität gibt es, wie auch beim BV eines Einzelunternehmens, neben dem notwendigen Sonder-BV zudem gewillkürtes Sonder-BV. Gewillkürtes Sonder-BV liegt dann vor, wenn das Wirtschaftsgut objektiv dazu geeignet ist, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen und ein Widmungsakt – wie eine entsprechende Verbuchung – ...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / a) Wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit durch Verflechtung (1. Fall)

Einerseits kann dieser ganz überwiegende Veranlassungszusammenhang aus einer wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit für die Personengesellschaft durch Verflechtung der beiden Betriebe der Kapital- und Personengesellschaft resultieren. Für diese Fallvariante hat der BFH bestätigt, dass der Mitunternehmer zudem die Kapitalgesellschaft beherrschen und seine Machtstellung in den Dien...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.5.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Hier ist die Frage zu beantworten, wie groß die Leistungsminderung sein muss, um eine solche Beeinträchtigung annehmen zu können. Klar ist, dass eine geringe Leistungsminderung nicht ausreicht, sie kann die Interessen des Betriebs nicht "erheblich" beeinträchtigen. Das BAG[1] hat eine Leistungsminderung auf 2/8 der Normalleistung als erhebliche Beeinträchtigung der betriebli...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 1. Veräußerungs- und Aufgabetatbestände nach § 16 Abs. 1, 3 EStG

Möchte der Steuerpflichtige seinen Mitunternehmeranteil veräußern, erzielt er steuerlich nur begünstigte[18] Einkünfte nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, wenn er den gesamten Mitunternehmeranteil inklusive Sonder-BV veräußert. Beachten Sie: Allerdings muss das Sonder-BV nur mitveräußert werden, wenn es eine wesentliche Betriebsgrundlage dars...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / 2. Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten nach § 6 Abs. 3 EStG

Insbesondere i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig vor, dass Steuerpflichtige ihre Mitunternehmeranteile unentgeltlich übertragen möchten. Mögliche Buchwertübertragung bei Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils: § 6 Abs. 3 S. 1 EStG ermöglicht dies zu Buchwerten, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil inklusive wesentlichem Sonder-BV übertragen wird. Wirtsch...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / 3. Beeinflussung der Verlustart vor Entstehung

Es könnte zudem angedacht werden, die Verluste vor deren Entstehung bereits steueroptimiert zu strukturieren. Vorteile der Kommanditgesellschaft und von § 15a EStG: Sollte so z.B. ein Betrieb gegründet werden, bei dem man zunächst mit Anlaufverlusten rechnet, kann eine Kommanditgesellschaft Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen bieten. Während die Verluste des Einzelunte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb

Rz. 5 Für die Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb gilt wiederum auch im vereinfachten Wahlverfahren grundsätzlich § 17 BetrVG. Auch insoweit sieht § 17a BetrVG lediglich 2 Modifikationen vor: Rz. 6 Erstens: § 17a Nr. 3 und 4 BetrVG modifizieren die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben ohne Betriebsrat. An die Stelle der Betriebsversammlung in § 17 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat

1 Anwendungsbereich Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben mit Betriebsrat

Rz. 3 Für die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit amtierendem Betriebsrat enthält § 17a BetrVG 2 Abwandlungen, nämlich die Fristverkürzung für die Bestellung durch den Betriebsrat und die Festlegung der Größe des Wahlvorstands. Rz. 4 Der Betriebsrat kann im vereinfachten Wahlverfahren den Wahlvorstand kurzfristig vor Ablauf seiner Amtszeit bestellen. Die Zehnwochen...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Wahl des Wahlvorstands durch Betriebsversammlung ist vom Gesetz als eine nachrangige Lösung ausgestaltet worden. Gehört der betriebsratslose Betrieb zu einem Unternehmen mit Gesamtbetriebsrat oder – falls dies nicht der Fall ist – gehört das Unternehmen mit dem betriebsratslosen Betrieb in einen Konzernverbund mit Konzernbetriebsrat, so haben zunächst Gesamt- oder ...mehr

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Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Errichtung von Anlagen

Rz. 16 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen (Abschn I Nr 1 ATE). Anlagen sind ortsgebundene technische Objekte; dafür kommen in Betracht Fabriken und Bauwerke wie Gebäude, Staudamm, Hafen- und Krananlagen, Schleusen, Flugplätze, städtebauliche Vorhaben, Straßen, Schienenwege, Kanäle, Bohrinseln, Pipelines, Win...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Liechtenstein / 1.4.2 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Ents...mehr