Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Mitglieder der Betriebsverfassung (Abs. 1)

Rz. 6 Besonderen Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung haben nicht nur die Betriebsratsmitglieder, sondern auch die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), der Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und des Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG) . Hinweis Mitglieder des Gesamt- und Konzernbetriebsrats genießen bereits in ihrer Eigenschaft als Mitglied de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Inhalt und Gegenstand der Unterrichtung

Rz. 99 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG alle zweckdienlichen Auskünfte hinsichtlich der beabsichtigten Massenentlassung zu erteilen. Dies umfasst z. B. alle vorhandenen Unterlagen, die einen Bezug zur geplanten Entlassung haben und deren Kenntnis für den Betriebsrat zur Vorbereitung der Stellungnahme erforderlich ist.[1] Praktisch relevant im Rahmen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Rechtsgrundlage

Rz. 49 Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, "dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen" (§ 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 KSchG). Obwohl § 15 KSchG seit der Neugestaltung durch das BetrVG 1972 nicht mehr ausdrücklich auf § 626 BGB hinweist, bestimmt sich das Re...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Benennung

Rz. 10 § 20 KSchG enthält keine Vorgaben an die von den Beisitzern zu erfüllenden Qualifikationen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Mitglieder geschäftsfähig sind und das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, richten sich die persönlichen Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit nach § 378 Abs. 1 SGB III. Danach sind berufungsfähig Deutsche, die das passive Wahlrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.5 Geduldetes Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört haben und, z. B. aufgrund einer Nutzungsänderung, nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen sind, aber dadurch auch nicht zu notwendigem Privatvermögen geworden sind, und die der Steuerpflichtige auch nicht eindeutig entnommen hat, können als geduldetes Betriebsvermögen weiterhin im Betriebsvermögen verbleiben.[1] D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Heutige Praxis

Rz. 35 Durch die "Junk" -Entscheidung (Rz. 16) und die darauf zurückgehende Änderung der Rechtsprechung des BAG hat sich diese Praxis grundlegend geändert. Heute ist wie folgt zu verfahren[1] (vgl. Rz. 20 ff.): Rz. 36 Zunächst ist festzustellen, ob die beabsichtigten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG innerhalb von 30 Kalendertagen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 16 Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Zulassung von Kurzarbeit – auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen – nicht verpflichtet, hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und hierbei die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen.[1] Der Behörde obliegt dabei nicht nur die Entscheidung über das "Ob", sondern auch über das "Wie" der Zulassung.[2]...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 86 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren.[1] Antragsgegner ist der Betriebsrat. In dem Verfahren ist der betroffene Arbeitnehmer Betei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Heutige Rechtslage

Rz. 48 Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 17 Abs. 1 KSchG ist unter Entlassung der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung sowie jede vom Arbeitgeber veranlasste und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Handlung (z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Ausspruch einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG) zu verstehen (vgl. Rz. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1.1 Qualifizierte Mitarbeiter leistungsfähig im Unternehmen halten

Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsintensiven Alter oder mit Pflegeaufgaben sind durch die an sie gestellten Anforderungen im Beruf und in der Familie einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt als vergleichbare Mitarbeiter ohne familiäre Verpflichtungen. Die Doppelbelastung kann zu erhöhtem Stress, psychischer Belastung und einer höheren Krankheitsanfälligkeit führen, we...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 3.4 Mittlere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern schließlich bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw. Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priori...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 5.2 Große Unternehmen

Große Unternehmen haben häufig integrierte Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz eingerichtet. Ein BGM lässt sich – falls noch nicht vorhanden – auch hier mit relativ geringem Aufwand einbinden. Dies ermöglicht eine systematische Vorgehensweise mit dem für Managementsysteme typischen PDCA-Zyklus: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 5.1 Kleine und mittlere Unternehmen

Falls in KMU bereits ein Qualitätsmanagement- und/oder ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist, lassen sich Prozesse eines betrieblichen Gesundheitsmanagements leicht integrieren, wie z. B. der Gesundheitszirkel: Prozesse im Unternehmen sind festgelegt und Dokumente beschreiben die Verfahren. Sie können um den Aspekt Gesundheitsmanagement erweitert bzw. ergänzt werden. P...mehr

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Beruf und Familie: Vereinbarkeit im Unternehmen verbessern

Zusammenfassung Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter...mehr

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Crowdworking / 2 Umsetzung des Crowdworking im Unternehmen

2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2 Ein Gewinn für alle

2.1 Angebote zur Vereinbarkeit rechnen sich 2.1.1 Qualifizierte Mitarbeiter leistungsfähig im Unternehmen halten Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsintensiven Alter oder mit Pflegeaufgaben sind durch die an sie gestellten Anforderungen im Beruf und in der Familie einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt als vergleichbare Mitarbeiter ohne familiäre Verpflichtungen. Die Dop...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1 Angebote zur Vereinbarkeit rechnen sich

2.1.1 Qualifizierte Mitarbeiter leistungsfähig im Unternehmen halten Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsintensiven Alter oder mit Pflegeaufgaben sind durch die an sie gestellten Anforderungen im Beruf und in der Familie einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt als vergleichbare Mitarbeiter ohne familiäre Verpflichtungen. Die Doppelbelastung kann zu erhöhtem Stress, psych...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 1 Beruf und Familie: Begriff und Geschichte

1.1 Begriff Zitat Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie meint die Fähigkeit von Erwerbstätigen, sich einerseits dem Beruf, andererseits dem Familienleben zu widmen. Familienleben umfasst hierbei alle (Lebens-)Gemeinschaften, in denen langfristige soziale Verantwortung für andere übernommen wird. Dazu zählen vor allem traditionelle Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, ...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.3 Lebensphasenorientierte Führung

2.3.1 Neue Anforderungen an Führungskräfte Auch die Ansprüche an Führungskräfte sind gestiegen. Diese sollen fachlich, aber auch persönlich für die Führung geeignet sein. Der moderne Mitarbeiter möchte aktiv und individuell weiterentwickelt, in seiner Lebenswelt verstanden und unterstützt werden. Eine gute Führung umsorgt und fordert, interessiert sich und ist authentisch. Wu...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 3 Betroffene Gruppen und deren Kernthemen

3.1 Neue Rollenmodelle für Familien mit Kindern Seit Ende der 1960er-Jahre rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus. Nachdem es zu einer Abwendung von der traditionellen Rollenverteilung im Haushalt kam und sowohl Frauen wie auch Männer auf dem Arbeitsmarkt tätig wurden, war die Rollenverteilung in der Familie nicht mehr strikt...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1.3 Fachkräfte gewinnen und halten

Die Rekrutierung von Fachkräften und das Vermeiden einer erhöhten Fluktuation der Mitarbeiter sind für viele Unternehmen inzwischen zu einer großen Herausforderung geworden (Abb. 2). Dabei sind qualifizierte Mitarbeiter mit spezifischem Wissen und hohen Erfahrungswerten in den meisten Unternehmen ein zentraler Erfolgsfaktor. Durch eine hohe Fluktuation geht dieses Wissen ver...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5 Maßnahmen des Unternehmens

Die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Wissenschaftliche Studien bestätigen, dass gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter langfristig leistungsfähiger sind. Mit Verantwortung und Initiative tragen sie zur Erreichung der Ziele bei und erhöhen damit die wirtschaftlichen Chancen des Unternehmens. Eine ...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 7 Fazit

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahren begleiten. Eltern mit Kindern benötigen familienfreundliche und oftmals flexible Arbeitszeiten. Außerdem muss die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet sein. Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen aber nicht...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.2 Wichtige Multiplikatoren einbinden

Hat ein Unternehmen sich für die Einführung von lebensphasen- und familienorientierten Maßnahmen entschieden, gilt es, alle wichtigen Multiplikatoren mit einzubeziehen. Hierzu können neben der Geschäftsführung und Personalabteilung möglicherweise Betriebsräte und Betriebsärzte zählen. Gemeinsam wird mit dem externen Anbieter ein Konzept dazu, wie der neue Service im Unterneh...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.4 Beratungsqualität

Wichtige Kriterien bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollten die Qualität der Beratung und der ganzheitliche Ansatz sein. So gibt es Anbieter, die ausschließlich telefonische Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung anbieten, ohne dem Mitarbeiter die Möglichkeit einer Konsultation von Angesicht zu Angesicht zu ermöglich. Oftmals beschränkt sich das Angebot dieser h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung

Begriff Personalentwicklung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Steuerung betrieblicher Qualifizierungs- und Entwicklungsprozesse der Mitarbeiter, Führungs- und Führungsnachwuchskräfte. Personalentwicklung ist ein System, das alle Instrumente und Maßnahmen umfasst, mit denen das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter identifiziert, die notwendige Entwicklungsrichtung und de...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.3.3 Führungskräfte sind selbst betroffen

Führungskräfte sind Mitarbeiter, die viel leisten und dabei häufig sehr hohe Ansprüche an sich selbst stellen. Bekommt die Führungskraft dann Kinder, werden die vielen Ansprüche an sich selbst und die Erwartungen von außen oft zur Zerreißprobe. Gleichzeitig sind Führungskräfte Vorbilder für Mitarbeiter – auch wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Was für w...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3 Externe Dienstleister

Schneller und effektiver ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters, der ein ganzheitliches Paket entsprechend der Bedürfnisse des Unternehmens schnüren kann. Langjährige Expertise, ein großes Netzwerk, effiziente Strukturen und Angebote, wie: Externe Mitarbeiterberatung (EAP), Work-Life-Service, Organisationsberatung und Qualifizierungsangebote, werden hier im Idealfall ...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.2 Neue Herausforderungen für Mitarbeiter

Die heutige Lebens- und Arbeitswelt zeichnet sich durch eine Vielzahl an Möglichkeiten aus, sich persönlich und beruflich zu entfalten. Gleichzeitig bringt sie neue Herausforderungen in Bezug auf Familie und Beruf mit sich. Mitarbeiter müssen im familiären Kontext Familie und Haushalt organisieren, pflegebedürftige Angehörige unterstützen, Kinder betreuen und Haustiere verso...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 3.3 Generation 50plus

Mitarbeiter 50plus verfügen über langjährig gepflegte Netzwerke, Disziplin und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – Eigenschaften, die jüngeren Mitarbeitern zumeist noch fehlen. Sie bringen viel Erfahrung und oftmals auch eine lange Betriebszugehörigkeit mit. Führungskräfte haben die Herausforderung, diese Mitarbeitergruppe bezüglich der neuen Anforderungen der di...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 4.3 Belastung der Pflegenden

Die Pflege von einem Angehörigen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch körperlich und psychisch sehr belastend. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema Pflege in vielen Kreisen immer noch tabuisiert wird. Häufig wagen es die Betroffenen nicht, an ihrer Arbeitsstelle von den Belastungen z. B. durch einen demenzkranken Angehörigen zu erzählen. Der Pflegende versucht stattd...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 6 Themenfelder einer lebensphasenorientierten Unternehmenspolitik

Mögliche Themengebiete, die einen Mitarbeiter in seinem Arbeits- und Privatleben beschäftigen können (Abb. 7): Kindererziehung und -entwicklung, Elternschaft und Beziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, älter werdende Eltern, Pflegebedürftigkeit und Krankheit von Angehörigen, berufliche und arbeitsplatzbezogene Fragestellungen persönliche, mentale und gesundheitliche Themen,...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / Zusammenfassung

Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter als Versorgeri...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1.2 Generation Y legt Wert auf Sinn und Vereinbarkeit

Bis 2030 sinkt die Zahl der Deutschen im erwerbsfähigen Alter – je nach Studie – um bis zu 6 Millionen. Als Resultat des Fachkräftemangels müssen sich Unternehmen zunehmend im Kampf um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter positionieren. Dabei spielen Aspekte der Vereinbarkeit eine immer größere Rolle, denn Mitarbeiter der Generation Y beziehen bei der Berufswahl und der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 3.1 Neue Rollenmodelle für Familien mit Kindern

Seit Ende der 1960er-Jahre rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus. Nachdem es zu einer Abwendung von der traditionellen Rollenverteilung im Haushalt kam und sowohl Frauen wie auch Männer auf dem Arbeitsmarkt tätig wurden, war die Rollenverteilung in der Familie nicht mehr strikt nach Beruf und Familie getrennt.[1] Immer häufi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 1.1 Betrieb oder Betriebsteil

Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit handeln, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschrä...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 1.2 Geschichtlicher Rückblick

Bis in die 1960er-Jahre dominierte in Familien eine klare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Der Mann war für die außerhäusliche Erwerbsarbeit zuständig, während die Frau die innerhäuslichen Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben übernahm. Als Ende der 1960er-Jahre das Hamburger Abkommen die Reform der unteren Schulformen und Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesl...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 1 Betroffene Betriebe

1.1 Hoch- und Tiefbau Als Klassiker der Baubranche gelten der Hoch- und der Tiefbau. Daneben können noch Reparaturbetriebe, Gerüstbau, Dachdecker sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden. 1.2 Architekten und Bauingenieure Bei Architekten und Bauingenieuren ist auf eine strenge Abgrenzung der Einkunftsarten zu achten. Während Bauunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetr...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 4.2 Herausforderung für die Familie

Für viele Familien ist die Auseinandersetzung mit der Pflege des Angehörigen eine große Herausforderung, denn nicht immer haben Familien untereinander einen intensiven und vertrauensvollen Umgang. Im Laufe des Lebens kommt es zu Konflikten unter Geschwistern, Eltern und Kindern. Sich nun gemeinsam mit Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten, Vollmachten und der Finanzierung der...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.3 Vorgehen des externen Dienstleisters

Nachdem ein ratsuchender Mitarbeiter (Klient) dem Berater persönlich, telefonisch oder per Online-Format sein Anliegen vorgetragen hat, wird eine klassische systemische Auftragsklärung durchgeführt. Ist der Auftrag klar und angenommen, folgt die Beratung. Hier werden durch unterschiedliche systemische Fragestellungen und Methoden Blickwinkel erweitert, Perspektiven neu einge...mehr

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Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.5 Beratung zu einer Informationsanfrage

Grundsätzlich wird auch bei einer reinen Fakten- oder Informationsberatung die systemische Grundhaltung durch den Berater beibehalten. Aus einer Beratung zum Elterngeld oder der Pflegegradberatung, die hauptsächlich auf der Vermittlung von Informationen basiert, kann sich durchaus auch weiterer Beratungsbedarf auf psychosozialer Ebene ergeben. Praxis-Beispiel Paar, Kinder und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 1.1 Begriff

Zitat Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie meint die Fähigkeit von Erwerbstätigen, sich einerseits dem Beruf, andererseits dem Familienleben zu widmen. Familienleben umfasst hierbei alle (Lebens-)Gemeinschaften, in denen langfristige soziale Verantwortung für andere übernommen wird. Dazu zählen vor allem traditionelle Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, Patchwork- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.3.1 Neue Anforderungen an Führungskräfte

Auch die Ansprüche an Führungskräfte sind gestiegen. Diese sollen fachlich, aber auch persönlich für die Führung geeignet sein. Der moderne Mitarbeiter möchte aktiv und individuell weiterentwickelt, in seiner Lebenswelt verstanden und unterstützt werden. Eine gute Führung umsorgt und fordert, interessiert sich und ist authentisch. Wurden in der Vergangenheit in der Qualifizi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4.1 Pflege organisieren

Eine Pflegebedürftigkeit tritt häufig plötzlich ein. Wenn ein Angehöriger auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ändert sich der Alltag der Pflegenden komplett. Plötzlich müssen Mitarbeiter Berufstätigkeit und Pflege zugleich bewältigen. Es gibt elementare Fragen: Wie gestalte ich die richtige Pflege? Was muss ich beachten? Wer übernimmt welche Kosten? Mitarbeiter st...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.1 Rolle der Führungskräfte

Eine klare, gut kommunizierte und gelebte Unternehmenspolitik ist für eine lebensphasengerechte Arbeitswelt unerlässlich. Hier sind im Besonderen die Führungskräfte gefordert. Sie haben eine Vorbildfunktion und weisen belastete Mitarbeiter aktiv auf Unterstützungsmöglichkeiten hin, denn kein Mitarbeiter nimmt an diesen teil, wenn sie nicht auch von seiner Führungskraft tatkr...mehr