Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.7 Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken

Nach § 18d AufenthG ist die Erteilung einer mindestens 1-jährigen Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken möglich. Erforderlich ist die Einbindung in ein anerkanntes Forschungsprojekt sowie grundsätzlich die Kostenübernahme des Forschungsträgers. Forschungseinrichtungen im Sinne der maßgeblichen Forscher-Richtlinie können auch privatwirtschaftliche Unternehmen sein. Dem Aufen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (Abs. 1)

(1) 1 Für eine Betriebsstätte, die zur Förderung von Bodenschätzen entsteht und nach Abschluss der Förderung endet (Förderbetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. 2 Ein Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen. Rz. 3701 [Auto...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Höchstbetrag der Dotation (Satz 2)

2 Das Dotationskapital darf jedoch den Betrag nicht übersteigen, der sich entsprechend § 12 Absatz 1 bis 3 nach der Kapitalaufteilungsmethode ergibt. Rz. 3235 [Autor/Stand] Höchstbetrag. Das nach § 13 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 BsGaV ermittelte Dotationskapital darf den Höchstbetrag nicht übersteigen, der sich ergibt, wenn die Kapitalaufteilungsmethode nach § 12 Abs. 1 bis 3...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Anwendungsbereiche

Rz. 766 [Autor/Stand] Zumeist "Ultima Ratio". Sind die Anwendungsvoraussetzungen sowohl für die Preisvergleichs- als auch für die Wiederverkaufspreismethode nicht erfüllt, was bei der Fülle und Verschiedenartigkeit der in einem internationalen Unternehmensverbund ausgetauschten Güter und Dienstleistungen oft der Fall ist, kommt der Kostenaufschlagsmethode in der Praxis letzt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Historie

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Seit 01.04.1999 ist die Eigenverbrauchsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt enthält das Umsatzsteuergesetz keinen eigenständigen Steuertatbestand "Eigenverbrauch" mehr. Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG a. F. aufgehoben, welches der Konzeption der 6. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Nahestehen zweier Personen (allgemein)

(2) Satz 1 Dem Steuerpflichtigen ist eine Person nahestehend, wenn ..., Rz. 501 [Autor/Stand] Begriff. § 1 Abs. 1 erfordert eine Geschäftsbeziehung zu einer dem Stpfl. nahestehenden Person. Unter den Begriff "Person" fällt jede, die die Eignung hat, Vereinbarungen zu treffen, die Gegenstand einer Gewinnverlagerung sein können. Insoweit sind an die nahestehende Person die glei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 1186 [Autor/Stand] Instrumente zur Vermeidung der Funktionsverlagerungsbesteuerung. Um die steuerlichen Risiken für deutsche Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in Grenzen zu halten, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, mit denen sich die negativen Folgen einer Funktionsverlagerungsbesteuerung vermeiden bzw. reduzieren lassen. Im Einzelnen hand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Obergrenze: handelsrechtliches Kapital der ausländischen Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) Einer ausländischen Betriebsstätte ist ungeachtet der Absätze 1 bis 3 höchstens das in einer ausländischen Handelsbilanz der ausländischen Betriebsstätte tatsächlich ausgewiesene Kapital als Dotationskapital zuzuordnen. Rz. 3238 [Autor/Stand] Handelsbilanzielle Dotation. § 13 Abs. 4 BsGaV sieht als Obergrenze für das Dotationskapital der ausländischen Betriebsstätte den...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VIII. Verrechnungspreisbestimmung für einzelne Bereiche des Liefer- und Leistungsaustauschs

Rz. 930 [Autor/Stand] Die bisher in den Rz. 1601 ff. des Kommentars enthaltenen Ausführungen zur Verrechnungspreisbestimmung für die einzelnen Bereiche des Liefer- und Leistungsaustauschs aus dem Jahr 2016 wurden dem Werk entnommen. Siehe hierzu aktuell und ausführlich das Kapitel 6 des Handbuchs Wassermeyer/Baumhoff/Ditz, Verrechnungspreise international verbundener Unterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur LSt-Außenprüfung

Rn. 7 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau ist nach § 42g Abs S 2 EStG ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, sie ist damit primär gegenwartsbezogen (Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 20 (Dezember 2022)) und dem Veranlagungsverfahren zuzuordnen. Anders als die LSt-Außenprüfung zielt die LSt-Nachschau auf nicht auf abgeschlo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Abgrenzung der vGA von den Entnahmen

Tz. 604 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Hinsichtlich der Abgrenzung vGA zu Entnahmen ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des § 4 Abs 1 und des § 6 EStG auch bei Kö anzuwenden sind und somit grds auch die Regelungen über Entnahmen (s Beschl des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 34; s R 7.1 KStR 2015). Bei Entnahmen handelt es sich nach dem Verständnis des EStG um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.3 Gewerbesteuerfreiheit auch für die nach der Einbringung entstandenen stillen Reserven

Tz. 128 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die einbringungsgeborenen Anteile repräsentieren die stillen Reserven des (Teil-)Betriebs, oder MU-Anteils, die unter Anwendung der Begünstigungsvorschriften des § 20 UmwStG bei der Einbringung nicht aufgedeckt worden sind. Es ist systematisch zutr, wenn der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung, die als Besteuerungsäquivalent an die St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Einkunftsart

Tz. 103 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Hält eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV, gehört der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven der Anteile zu der Einkunftsart, der auch der (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil zuzuordnen war, der zum Erwerb der Anteile in die Kap-Ges eingebracht worden ist (hA; s W/M, § 21 UmwStG [Anh 15] Rn 315 mwNachw; H/B, UmwStG, 2....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungsgeborene Anteile infolge Sacheinlage unter dem Teilwert

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG entstehen, wenn die Beteiligung zwar durch eine Sacheinlage nach §§ 20 Abs 1 oder 23 UmwStG erworben wird, die aufnehmende Kap-Ges aber (freiwillig oder auf Grund ges Bestimmung) den Tw angesetzt hat. Die Formulierung in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG "unter dem Teilwert erworben hat" bede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 1 Sachverhalt

Die Kl., ein Bauunternehmen, begehrt Deckungsschutz und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aus einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie hat zum 15.9.2005 bei der Bekl. unter Einbeziehung der damals geltenden Versicherungsbedingungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei eine Versicherungssumme von 5.000.000,00 EUR vereinbart war und die Versicherung am 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

1 Geschäftsbeziehungen im Sinne dieser Vorschrift sind ... Rz. 2782 [Autor/Stand] Begriff. Der Ausdruck "Geschäftsbeziehung" erfährt in § 1 Abs. 4 eine gesetzliche Definition. Er setzt sich aus den Wortteilen "Geschäft" und "Beziehung" zusammen. Der Ausdruck "Geschäft" ist unter Einbeziehung von Begriffen wie Geschäftsführer, geschäftlich, Geschäftsträger und Geschäftsordnun...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen

Rz. 131 Ist der Betreute geschäftsunfähig, kann er kein wirksames Schenkungsversprechen abgeben. Auch eine Schenkung, die er an den Betreuer selbst vornimmt, ist in dieser Konstellation nicht möglich, da der Betreuer den Betroffenen hierbei wegen eines verbotenen In-sich-Geschäfts nicht wirksam vertreten kann (§§ 1824, 181 BGB).mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Anwaltliche Gebühren

Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine Beratungsgebühr nach de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rückwirkungsverbot und Vorteilsausgleich

Tz. 290 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erbringen Kö und Gesellschafter einander gegenseitig Leistungen, ist ein Vorteilsausgleich möglich. Dieser wird grds auch kstlich anerkannt, da es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch handelt (Tausch oder tauschähnlicher Umsatz). Näheres dazu s Tz 82ff. Im Verhältnis zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter sin...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Aufsicht des Betreuungsgerichts

Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer kann für den Betroffenen Rechte gegenüber dessen Bevollmächtigten wahrnehmen. Originäre Betreuungsaufgaben übernimmt der Kontrollbetreuer nicht;[69] seine Befugnisse gegenüber dem Bevollmächtigten ergeben sich aus dem der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Der doppelte Fremdvergleich – Einbeziehung des Vertragspartners

Tz. 117 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr verlangt der BFH, dass in die Prüfung des Fremdvergleichs nicht nur die Ebene der Kö und deren Interesse einzubeziehen ist. Vielmehr ist auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Keine Anteile iSd § 21 UmwStG aus Einbringungs-/Umwandlungsfällen

Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile entstehen bei: einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 23 UmwStG oder einem Formwechsel gem §§ 25 iVm 20 UmwStG zu Tw (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG im Umkehrschluss, s Tz 17; zum Formwechsel s Tz 18a), einer Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder Genossenschaft iR eines Anteilst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Weitere Besonderheiten im Personengesellschaftskonzern

Tz. 843 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Übertragungen von WG können im Bereich der Pers-Ges häufig (allerdings nicht immer) zu BW erfolgen. Anders als bei Kap-Ges gilt dies idR auch für Einzel-WG. Dafür können folgende Rechtsnormen bzw -instrumente einschlägig sein: § 6 Abs 3 EStG für die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, MU-Anteile), § 6 Abs 5 EStG für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.1 Ausnahmen von der Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

Tz. 126 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Ein gewstpfl VG aus einbringungsgeborenen Anteilen des BV ist allerdings dann gegeben, wenn bei dem zugrunde liegenden Einbringungsvorgang, der zu dem Erwerb der Anteile geführt hat, ein Einbringungsgewinn der GewSt unterlegen hätte. Dies ist der Fall, wenn die (im laufenden Betrieb) veräußerten Anteilemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Begriff der verdeckten Einlage

Rz. 28 [Autor/Stand] Wertzuführungen zu einem Betriebsvermögen. Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auf Personen i.S.d. § 1 KStG entsprechende Anwendung findet, sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb zuführt. Diese Definition ist insoweit widersinnig, als unter einer Einlage nur die sich in einer bestimmten Form vollziehen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.5 Behandlung eines Gewinns nach der Einlage

Tz. 247 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hinsichtlich eines Gewinns aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nach Einlage in ein BV gelten die allg Grundsätze der §§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG, 3 Nr 40 EStG oder 8b KStG. Dies gilt auch, wenn stille Reserven nicht durch eine Veräußerung, sondern durch Ersatztatbestände gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG (zB Entstrickung auf A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Tz. 133 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei Veräußerungen von einbringungsgeborenen Anteilen des BV ab dem 01.01.1999 ist eine Anwendung des § 6b EStG auf den VG entfallen (s § 6b EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 und § 52 Abs 18 S 1 EStG). Denn die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges ist nicht mehr von § 6b Abs 1 EStG erfasst. Wird demnach eine Beteiligung iSd § 21 UmwStG nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.2 Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Tz. 109 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile, die durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG erworbenen worden sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem stlichen Übertragungsstichtag der Sacheinlage (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) veräußert, ist eine St-Befreiung nach dem sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c Abs 2 EStG) ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wertabgabe durch Nutzung von Gegenständen/Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Wertabgabebesteuerung ist aber auch in den Fällen zu überprüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft, Gegenstände (Wirtschaftsgüter), die dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind (Gegenstände gehören zum unternehmerischen Vermögen), für Zwecke nutzt (verwendet), die außerhalb des Unternehmens liegen (hier: Nutz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO (Abs. 3)

(3) In den Aufzeichnungen, die nach § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung auf Anforderung zu erstellen und vorzulegen sind, sind auch darzulegen 1. die Gründe für die Zuordnung der Bestandteile, einschließlich der Gründe für die Zuordnung der Geschäftsvorfälle des Unternehmens (§ 9), der Chancen und Risiken (§ 10) und der Sicherungsgeschäfte (§ 11), sowie 2. die Gründe für da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch

Rz. 2633 [Autor/Stand] Lizenzierung bei gleichzeitigem Leistungsaustausch. Gemäß Tz 3.50 VWG VP 2023 ist die Verrechnung von gesonderten Nutzungsentgelten steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen steht und Fremde nur ein Gesamtentgelt gezahlt hätten.[2] Zweck dieser Regelung, die korrespondierend zu derjenige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein sonstiger Vermögenswert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3097 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen sonstigen Vermögenswert nicht eindeutig ermitteln, besteht ein Beurteilungsspielraum des Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Gründung einer Vertriebsgesellschaft

Rz. 1238 [Autor/Stand] Auffassung der Finanzverwaltung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn der Vertrieb (als Ganzes oder Teile davon) auf ein übernehmendes Unternehmen übertragen wird."[2] Nach Auffassung der Finanzverwaltung löst damit der in der Praxis äußerst relevante Fall der erstmaligen Gründung einer Vertriebsgesellschaft e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), den das Unternehmen mit einem unabhängigen Dritten oder mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat, zu einer Betriebsstätte ist die Personalfunktion, auf der das Zustandekommen des Geschäftsvorfalls beruht, die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3111 [Autor/Stand] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Gleichzeitige Ausübung der maßgeblichen Personalfunktion in verschiedenen Betriebsstätten (Satz 2)

2 Üben verschiedene Betriebsstätten gleichzeitig jeweils eine Personalfunktion aus, auf der das Zustandekommen eines solchen Geschäftsvorfalls beruht, so ist der Geschäftsvorfall der Betriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung für den Geschäftsvorfall zukommt. Rz. 3113 [Autor/Stand] Funktionsaufteilung. § 9 Abs. 1 Satz 2 BsGaV sieht eine Zuordnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträge aus diesen Vermögenswerten (Abs. 4)

(4) 1 Vermögenswerte, die Grundlage für eine externe Anlage von Liquiditätsüberhängen sind oder die auf Grund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, und Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern jeweils den anderen Betriebsstätten zuzuordnen. 2 Ist eine direkte Zuordnung der Vermögenswerte und Erträge, die auf G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 1 KStG erklärt die §§ 14–16 KStG für entspr anwendbar, wenn eine andere als die in § 14 S 1 KStG bezeichnete Kap-Ges (SE, AG, KGaA) mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / f) Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 28 [Autor/Stand] Zielsetzung und Hintergrund. Ziel des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) [2] ist es, Staaten und Gebiete (Steuerhoheitsgebiete), die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der verbindlichen BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verrechnungspreisbestimmung bei negativen Einigungsbereichen

Rz. 1059 [Autor/Stand] Aufteilung negativer Einigungsbereiche/Wertfindung. In der Transaktionspraxis wird in Fällen eines negativen Einigungsbereichs unter Marktbedingungen die Konzessionsbereitschaft ausschließlich auf Seiten des Veräußerers festgemacht. Eine Transaktion kommt nur dann zustande, wenn der Veräußerer sein Anspruchsniveau im Hinblick auf den Preis einseitig va...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr