Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung von Kapitalge... / 6 Besteuerung beim übertragenden Rechtsträger

Die übertragende Kapitalgesellschaft hat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG auf den Tag, der dem handelsrechtlichen Umwandlungsstichtag vorausgeht, eine handelsrechtliche und steuerrechtliche[1] Schlussbilanz zu erstellen. Beispiel: Wird die A-GmbH zum 1.1.07 auf die B-GmbH verschmolzen, muss die A-GmbH zum 31.12.06 eine Schlussbilanz erstellen. Der Verweis in § 11 Abs. 3 UmwStG wur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 8.2 Form des Antrags

Nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG ist bei einem Wertansatz unter den gemeinen Werten neben der Einreichung der Schlussbilanz ein ausdrücklicher formloser Antrag zu stellen. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form, er ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich.[1] Ein vor Ablauf der Antragsfrist gestellter Antrag, kann auch nicht bis zum Ablauf der Antragsfrist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 6.1 Einbringung eines Betriebs

Eingebracht werden kann sowohl ein gewerblicher, ein land- und forstwirtschaftlicher als auch ein freiberuflicher Betrieb. Eingebracht werden kann daher ein verpachteter Betrieb, bei dem die Betriebsaufgabe nicht erklärt wurde[1] oder auch ein Besitzunternehmen i. S. der Betriebsaufspaltung. Im Zuge der Betriebseinbringung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.1 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Im Gegensatz zu entgeltlichen Übertragungen von sperrfristbehafteten Anteilen und Umwandlungen nach einer sperrfristbegründenden Einbringung löst die unentgeltliche Übertragung auf eine natürliche Person grundsätzlich keine Sperrfristverletzung aus.[1] Werden nämlich die im Zuge der Einbringung einer Sachgesamtheit (z. B. ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil) nach § 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 14 Einbringungsgewinn I bei Veräußerung der bei der Einbringung gewährten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Soweit der Einbringende bei einer Sacheinlage zum Buch- oder Zwischenwert die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwStG rückwirkend für das Jahr der Einbringung den sogenannten Einbringungsgewinn I zu versteuern. Ob die Veräußerung innerhalb der Sperrfrist erfolgt ist, b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Veränderung seiner Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 24 Gleiches gilt für die Verlängerung von zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen [1] oder deren Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme soll für die Verlängerung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses gelten, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, der Arbeitnehmer solle bei Bewährung weiterbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Formwechsel eines Vereins

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Rechtsfähige Vereine können nur formwechselnde Rechtsträger sein, nicht jedoch die Zielrechtsform. Formwechselfähig sind auch aufgelöste rechtsfähige Vereine, sofern sie ihre Fortsetzung in der bisherigen Rechtsform beschließen könnten. Nicht beteiligungsfähig an einem Formwechsel ist der nicht rechtsfähige Verein, solange er sich nicht als e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Umwandlungsrechtlich ist dem Verein nur der Formwechsel in andere Körperschaftsteuersubjekte gestattet, so dass es wegen der Steuersubjektsidentität keiner Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes bedarf. Anderes gilt, wenn ein mehrstufiger Formwechsel erfolgt (Verein – Kapitalgesellschaft – Personengesellschaft), Rz. 2. Tz. 8 Stand: EL 142 – ET...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung

Rz. 74 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften neben erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. Die Erbauseinandersetzung stellt bezüglich vorhandener Nachlassgrundstücke grundsätzlich einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Allerdings ist der Erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der Verein als Rechtsträger kann durch Formwechsel nach Maßgabe des Umwandlungsrechts eine andere Rechtsform erhalten, behält dabei aber seine rechtliche Identität (keine Liquidation, sondern Fortgeltung bestehender Rechtsverhältnisse). Zivilrechtliche Einzelheiten regeln §§ 190 UmwG, für den Verein speziell die §§ 272ff. UmwG. Allerdings sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Combining Planet and Profit... / 2 Nachhaltigkeitsziele gehen weit über Mindestanforderungen hinaus

Bei seiner Zielsetzung geht Heraeus Precious Metals weit über die Mindestanforderungen hinaus, die die Gesetzgebung vorschreibt. Der Ausgangspunkt der Transformation liegt im Controlling: Hier wurde das Projekt aufgesetzt und der Grundstein für alle weiteren Maßnahmen gelegt. Im Rahmen des Edelmetallkreislaufs hat Heraeus Precious Metals gleich 2 Ansatzpunkte, um einen Beitra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.3 Umwandlung bzw. Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine juristische Person – insbesondere GmbH

Will der Verwalter sein bislang als einzelkaufmännisches Unternehmen geführtes Verwaltungsunternehmen in eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH umwandeln, kann dies ohne Mitwirkung der von ihm bislang verwalteten Eigentümergemeinschaften erfolgen. Im einen wie im anderen Fall muss weder die UG noch die GmbH neu bestellt und ein neuer Verwalterve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7 Exkurs: Umwandlung des Verwalterunternehmens während der Bestellungszeit

Das Verwalteramt ist höchstpersönlich. Haben die Wohnungseigentümer eine bestimmte natürliche oder juristische Person zum Verwalter bestellt, müssen sie sich ohne erneuten Bestellungsakt in der Regel keine andere Person als Verwalter aufdrängen lassen. Der Verwalter kann seine Aufgaben auch nicht vollständig auf Dritte delegieren. 7.1 Grundsätze Wenn es um das Thema der Umwand...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.1 Grundsätze

Wenn es um das Thema der Umwandlung des Verwaltungsunternehmens geht, sind zunächst 2 Aspekte zu beachten: Höchstpersönlichkeit des Verwalteramts und Publizität des Verwalterunternehmens Zu 1: Höchstpersönlichkeit Das Verwalterverhältnis ist höchstpersönlicher Natur: Es beruht insbesondere auf dem persönlichen Vertrauen der Wohnungseigentümer zum Verwalter sowie dem Vertrauen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.4 Wechsel von Komplementär/Geschäftsführer

Wechsel des persönlich haftenden Komplementärs einer KG Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet stets persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis versucht man diese Haftung durch einen Wechsel des Komplementärs zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird dann eine GmbH gegründet, die künftig als Komplementärin fungiert. Die ursprünglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.5 Verkauf bzw. Abtretung von GmbH-Anteilen

Auch bei einem Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH ist eine Mitwirkung der verwalteten Gemeinschaften nicht erforderlich. Bestellt bleibt auch hier weiter die GmbH. Die Übertragung ist mithin zustimmungsfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.6.3 Abspaltung

Bei der Abspaltung wird ein Teilbereich der unternehmerischen Tätigkeit in eine selbstständige Gesellschaft verlagert, die zu diesem Zweck gegründet wird. Praxis-Beispiel Bauträger gründet Verwaltungs-GmbH Die Bauträgergesellschaft, die auch eine Abteilung zur Wohnungseigentumsverwaltung unterhält, hat sich in der Teilungserklärung als Erstverwalterin eingesetzt. Im Laufe des...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.2 Übernahme eines bestehenden Verwalterunternehmens

Will der Verwalter ein bestehendes Verwalterunternehmen übernehmen, kommt es für die Frage, ob die von diesem zu übernehmenden verwalteten Gemeinschaften ohne ihre Mitwirkung auf den neuen Inhaber übergehen, auf die Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens an. Handelt es sich bei dem zu übernehmenden Unternehmen um eine juristische Person, also insbesondere eine GmbH, wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.6 Verschmelzung

Grundsätzlich sind bei der Verschmelzung 2 unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung. Die Verschmelzung kann in der Weise erfolgen, dass die eine Gesellschaft die andere Gesellschaft aufnimmt oder dass im Wege der Neugründung die beiden Gesellschaften ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.6.2 Verschmelzung von Personengesellschaften

Ob im Fall der Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften obige Grundsätze ebenfalls gelten, hat der BGH noch nicht entschieden. Diese Frage ist umstritten. Man wird wie folgt unterscheiden müssen: Verschmelzen 2 GmbH & Co. KGs, ist kein Grund ersichtlich, warum andere Grundsätze gelten sollten als bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen. Anderes könnte dann ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 7.6.1 Verschmelzung juristischer Personen

Verschmelzen 2 juristische Personen, z. B. 2 GmbHs, ist nach maßgeblicher BGH-Rechtsprechung[1] sowohl eine Verschmelzung durch Aufnahme wie eine solche durch Neugründung ohne Beteiligung der von den Gesellschaften verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. In beiden Fällen endet weder die Organstellung der bisherigen GmbH, die als Verwalterin bestellt ist, noch w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 3.1.4 Finanzielle Anforderungen

Die Bestellung eines Verwalters entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn dieser in finanzieller Hinsicht über ausreichende Sicherheiten verfügt. Zwar haben Verwalter nach § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO für Versicherungsschutz zu sorgen. Diese Verpflichtung bezieht sich allerdings nur auf eine Berufshaftpflichtversicherung. Umfasst eine solche nicht auch Gebäude- oder Per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Umwandlungen mit Eintragung in ein öffentliches Register (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist das UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 11 – 18 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Abs. 7)

Rz. 68 Durch die Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG durch das JStG 2008 v. 10.12.2007[1] wurde die Gewerbesteuerbarkeit eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist auch auf das Betriebsvermögen ausgeweitet, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war. Rz. 69 Na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 13 Rückwirkende Geltung des § 8b Abs. 4 KStG (Abs. 11)

Rz. 89 Durch das Gesetz v. 21.3.2013[1] zur Umsetzung des EuGH-Urteils v. 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 wurde § 8b Abs. 4 KStG insbesondere dahingehend neu gefasst, dass sog. Streubesitzdividenden (bei unmittelbarer Beteiligung von weniger als 10 %) nicht mehr nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, sondern bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind. Auswei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 19 Ausweitung der Verlustausgleichsbeschränkung durch Einfügung des § 2 Abs. 5 UmwStG und Folgeanpassungen in § 9 S. 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 16)

Rz. 102 § 2 Abs. 5 UmwStG (s. § 2 Rz. 182ff.) wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] eingefügt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.4 Zur Änderung des § 18 Abs. 3 S. 3 und S. 4 UmwStG (Abs. 22)

Rz. 109 Ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn unterliegt der Gewerbesteuer, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung einer Körperschaft in die Personengesellschaft oder der Verschmelzung auf die natürliche Person aufgegeben oder veräußert wird, § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG. Dies gilt nunmehr auch für mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 14 Einfügung des § 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG (Abs. 12)

Rz. 92 Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 2 Abs. 4 UmwStG dahingehend verschärft, dass bei rückwirkender Umwandlung bzw. Einbringung einer Gewinn- auf bzw. in eine Verlustgesellschaft der Ausgleich bzw. die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 122 Niedersch... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zu den Änderungen der §§ 5 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 108 Durch § 5 Abs. 2 UmwStG wurde die Einlagefiktion insoweit erweitert: Bei Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft nach § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen des übernehmenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Letztmalige Anwendung des UmwStG a. F. (Abs. 2)

Rz. 21 Korrespondierend zu dem in Abs. 1 geregelten zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG a. F. grundsätzlich nur noch anzuwenden , wenn die Anmeldung zur Eintragung in das Register bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 13.12.2006 erfolgt war. Rz. 22 – 24 einstweilen frei Rz. 25 Die grundsätzlich letztmali...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 12 Anpassung an die Einführung eines EBITDA-Vortrags (Abs. 10)

Rz. 84 Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009[1] ist in § 4h Abs. 1 EStG die Möglichkeit aufgenommen worden, ein nicht verbrauchtes EBITDA auf Folgejahre vorzutragen (EBITDA-Vortrag). Rz. 85 Da für den EBITDA-Vortrag bei Umwandlungen und Einbringungen die gleichen Regelungen gelten sollen wie für den Zinsvortrag, wurden die Regelungen zur Behandlung eines etwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.2 Zu den Änderungen der §§ 3 Abs. 2a und 11 Abs. 3 UmwStG (Abs. 20)

Rz. 107 Nach § 3 UmwStG ist jede übertragende Körperschaft zur Erstellung und Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag verpflichtet. Die steuerliche Schlussbilanz ist dem zuständigen FA fristgerecht zu übermitteln, § 3 Abs. 2a UmwStG. Der neue § 3 Abs. 2a UmwStG regelt, dass die steuerliche Schlussbilanz innerhalb von 14 Monaten nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 18 Vorübergehende (coronabedingte) Verlängerung des Rückwirkungszeitraums i. S. d. § 9 S. 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG (Abs. 15)

Rz. 101 In § 17 Abs. 2 S. 4 UmwG wurde die rückwärts zu berechnende Höchstfrist für den Stichtag der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers von acht auf zwölf Monate verlängert.[1] Über § 2 UmwStG schlägt diese Verlängerung steuerlich auf die Umwandlungen i. S. d. §§ 3, 11 und 15 UmwStG durch. Die §§ 9 und 20 UmwStG sehen dagegen eigene Rückwirkungsfristen vor. Durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG (Abs. 8)

Rz. 70 Bei der Einführung des Teileinkünfteverfahrens anstelle des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] hatte es der Gesetzgeber versäumt, entsprechende Anpassungen im UmwStG vorzunehmen. Dies wurde mit der Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] nachgeholt. Rz. 71 D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Neueinfügung des § 2 Abs. 4 und Neufassung des § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 9)

Rz. 74 Die Neufassung des § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG beinhaltet lediglich den zusätzlichen Verweis auch auf den neu eingefügten § 2 Abs. 4 UmwStG. Rz. 75 § 2 Abs. 4 UmwStG [1], eingeführt durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2], soll verhindern, dass durch Ausnutzung der Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 und 2 die Regelungen über den Untergang von Verlusten und von Zinsvorträgen um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21 Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des 2. bis 5. Teils des UmwStG durch Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG (Abs. 18)

Rz. 106 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021 (sog. KöMoG)[1] wurde § 1 Abs. 2 UmwStG aufgehoben und § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG ohne inhaltliche Änderung angepasst. Damit wurde die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs nur des 2. bis 5 Teils ("Umwandlungsteil") des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften aufgehoben, sodass nach der Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 2.10.6 Zusammenfassung

Wird eine Personengesellschaft entgeltlich begründet, dies kann auch im Wege des Tausches sein (d. h. Einbringung von Vermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), ist ein entgeltlicher Vorgang von der Systematik her vorliegend. Dieser Vorgang ist gem. § 24 UmwStG mit einem Ansatzwahlrecht begünstigt. Dies ist unabhängig davon, ob im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Sac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 1.1 Zivilrechtliche Grundsätze bei der Gründung einer Personengesellschaft – Einzel- vs. Gesamtrechtsnachfolge und Anwendung des UmwG bei Gründung einer Personengesellschaft

In der Praxis entstehen Personengesellschaften oftmals dadruch, dass eine Personengesellschaft bar gegründet wird (sog. Bargründung), durch Einbringung von verschiedenen Wirtschaftsgütern (sog. Sachgründung, grundsätzlich Einzelrechtsnachfolge) oder durch Aufnahme einer weiteren Person in ein bereits bestehendes Einzelunternehmen (sog. Neugründung durch Aufnahme). Dies ist gera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 3 Gewerbesteuer bei § 24 UmwStG

Liegt wirtschaftlich eine Veräußerung an sich selbst vor, so ist insoweit ein laufender Gewinn vorliegend. Dieser Gewinn ist gewerbesteuerpflichtig[1], soweit ein gewerbliches Unternehmen vorliegt. Wird der Anteil an einem Mitunternehmeranteil veräußert, dann liegt einkommensteuerrechtlich laufender Gewinn vor. Gewerbesteuerpflichtig ist dieser Gewinn nur insoweit, als er auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr