Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / aa) Bereits vorliegende Belastung (anhand Abwandlungsüberlegung)

Sofern eine USt-ID Nummer durch den Empfänger verwendet wird, die nicht vom Empfangsmitgliedsstaat erteilt wurde, erfolgt eine Belastung des Empfängers durch Versagung des Vorsteuerabzuges des im Inland steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbes.[21] In der folgenden Abwandlungsüberlegung ist der empfangende Unternehmer B nicht in Deutschland ansässig, sondern in Öste...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / bb) Drohende Doppelbelastung

Des Weiteren hatte der EuGH in der Rs. B. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w W.[23] klargestellt, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eine Strafbesteuerung nach Art. 41 MwStSystRL nicht gleichzeitig vorgesehen sind. Nach Auffassung des EuGH ist es nicht mit dem EU-Recht vereinbar, eine Strafbesteuerung eines innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / V. Fazit & Praxishinweise

Passive Betriebsstätte: Umsatzsteuerliche Betriebsstätten sind ein Dauerbrenner und beschäftigen nach wie vor die Gerichte. In diesem Zusammenhang ist auch ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH[50] erwähnenswert (Az. XI R 27/23). Die Vorinstanz[51] entschied, dass ein im Inland gelegenes Verbindungsbüro eines im Drittland ansässigen Unternehmers dann keine inländische (...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / III. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass die Vorsteuer aus einer Lieferung, welche nur deshalb nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist, weil der Empfänger die USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates und damit nicht die USt-ID Nummer eines anderen Mitgliedsstaates verwendet hat, im allgemeinen Besteuerungsverfahren abziehbar ist. Eine Anal...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / II. Rechtsprechung des EuGH

Voraussetzung einer im Inland belegenen festen Niederlassung für die Anwendung der Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens: Nach Art. 53 Abs. 1 MwSt-DVO wird eine feste Niederlassung eines Steuerpflichtigen nach Art. 192a MwStSystRL (national in § 13b Abs. 7 UStG umgesetzt) nur dann berücksichtigt, wenn diese feste Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sow...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / 1. Einstufung als innergemeinschaftlicher Erwerb

Art. 20 MwStSystRL definiert den Begriff "innergemeinschaftlicher Erwerb" als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu verfügen, der durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung nach einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Be...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / 3. Lösung Ausgangsfall

In zusammenfassender Lösung des Ausgangsfalls wird A die Lieferung mit Umsatzsteuer abrechnen, da keine gültige USt-ID Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat vorliegt. Der Erwerb von B gilt als innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1a Abs. 1 UStG und Art. 20 MwStSystRL mit dem Ort des Erwerbs nach § 3d S. 1 UStG in Österreich. Bis B nachweist, dass der Erwerb in Österreich v...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / I. Ausgangssitutation

Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium [1] zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle nationalen FG zur Entscheidung vor. So entschied das FG Münster[2] mit Urteil vom 29.10.2024, dass eine durch ausländische Vermie...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finanzwirt (FH) Benno L’habitant, LL.M. / Adrian Künzinger[*] Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung des EuGH in der Rs. Titanium zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle den FG zur Entscheidung vor. Die Urteile der FG Münster (15 K 399/23 U) und München (1...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / II. Systematische Überlegungen anhand eines Beispiels

Ausgangsfall: Der deutsche Unternehmer A liefert Waren von Nürnberg an den deutschen Unternehmer B nach Graz (Österreich). B ist für umsatzsteuerliche Zwecke in Österreich registriert. B verwendet gegenüber A jedoch seine deutsche USt-ID Nummer. (Teil-)Lösung: Mangels gültiger USt-ID Nummer des B aus einem anderen Mitgliedstaat wird A die Lieferung mit Umsatzsteuer abrechnen.[5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / I. Einleitung und Ausgangssituation

Der vorliegende Beitrag befasst sich vornehmlich mit dem Fall, in welchem eine Lieferung nur deshalb nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist, weil der Empfänger die USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates und damit nicht die USt-ID Nummer eines anderen Mitgliedsstaates verwendet hat. Im Fokus ist hierbei die mögliche Gewährung oder Versagun...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / c) Vergleichsüberlegung

Aufgrund der Trennung des inneren Zusammenhangs der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eines innergemeinschaftlichen Erwerbs nach Implementierung der QuickFixes, kommt es bei Verwendung[19] der USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates weiterhin zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb.[20] Im Ausgangsfall wird durch die Verwendung der deutschen USt-...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Äußerungen der Finanzverwaltung

In einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 1989, das anlässlich der Zulassung von Termingeschäften in Deutschland veröffentlicht wurde,[4] finden sich zwei kurze Aussagen zu Swap-Transaktionen: Das Schreiben führt aus, dass bei Zins-Swaps dem Grunde nach von beiden Parteien steuerbare Leistungen erbracht werden, die jedoch nach § 4 Nr. 8 g) UStG von der Umsatzsteuer befreit seien. Au...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / b) Übertragbarkeit auf das allgemeine Besteuerungsverfahren

In der Praxis war es daher schon vor Einführung des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG üblich, dass ein solcher Vorsteuerabzug im Vorsteuervergütungsverfahren versagt wurde. Während dies in Teilen weit ausgelegt und in Betriebsprüfungen als Grundlage dafür verwendet wurde, auch im allg. Besteuerungsverfahren einen entsprechenden Vorsteuerabzug zu versagen, so spricht der zitierte Abschnit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / c) Zur Steuerbefreiung

Angesichts dieser Betrachtung könnte eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerbefreiung von Swaps grundsätzlich entbehrlich sein. Der Vollständigkeit halber soll dennoch kurz hierauf eingegangen werden. Nach § 4 Nr. 8 g) UStG sind "die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze" von der Umsatzste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / [Ohne Titel]

RA StB Jens Müller-Lee / StB Dennis Wagner[*] Infolge der Implementierung der sog. "QuickFixes" zum 1.1.2020 hat die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nummer) im Kontext von innergemeinschaftlichen Lieferungen massiv an Bedeutung gewonnen; dennoch bleiben Fragen basierend auf der Einordnung der USt-ID Nummer als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung für innerg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Leitsatz Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art....mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer

Leitsatz Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, erteilte – über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent – an einem Fortbildungsinstitut Unterricht. Das For...§ 3 Nr. 13 GewStG FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 1130/22 Gmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Aktivie... / 9 Sonderfall: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Erwerb durch Tausch

Ein Wirtschaftsgut kann auch im Wege des Tauschs erworben werden, d. h. durch Hingabe eines anderen Wirtschaftsguts oder durch die Erbringung einer Dienstleistung. Sofern mindestens eine der beiden Parteien zusätzlich eine Zahlung erbringt, liegt ein Tausch mit Baraufgabe vor. Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht, durch den Tauschvorgang entweder einen Gewinn zu realisieren...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.2 Auswirkungen auf die Umsatzsteuer

Die Unangemessenheit der Anschaffungskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG wirkt sich auch auf die Abzugfähigkeit der Vorsteuer aus. Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG gilt, nicht abziehbar. In Verbindung mit den Kriterien zur Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen ergeben sich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ein Unternehmer überlässt einem freien Mitarbeiter einen Firmenwagen

Der Unternehmer hat einen Firmenwagen für 24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer (28.560 EUR brutto) gekauft. Der Bruttolistenpreis beträgt 32.000 EUR. Dieses Fahrzeug überlässt er seinem freien Mitarbeiter, der es sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten nutzen darf.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewin...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt

Leitsatz Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 14 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 19 UStG a.F., Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.5 Sondergewinne

Rz. 184 Allgemeines Mit der Erfassung besonderer Tätigkeitsbereiche und außerordentlicher Geschäftsvorfälle, die in den Abs. 4–6 nicht berücksichtigt wurden,[1] wird die zuvor kritisierte Besteuerungslücke weitgehend vermieden.[2] Rz. 185 Die verschiedenen Arten von Sondergewinnen sind erschöpfend in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG aufgezählt.[3] Sondergewinne sind Gewinne (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.2 Zweite Stufe: Korrekturen des Unterschiedsbetrags beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 57 Gründe für die Korrektur Da der Gesetzgeber von einem Vermögensvergleich ohne Buchführung ausgeht, beruhen seine Korrekturen auf der Annahme, dass in der Steuerbilanz die tatsächlichen Wertveränderungen des Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf die Art der Veranlassung wiedergegeben werden. Da bei der Gewinnermittlung jedoch nur betriebliche Wertänderungen zu berücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 3.3 Lösung

E, die Investoren wie auch die gegründete GmbH sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführen. Der Verkauf der errichteten Ferienhäuser an die Investoren ist eine steuerbare Lieferung, da an einem Gegenstand Verfügungsmacht verschafft wird.[1] Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 2.3 Lösung

M und auch der Architekt sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind.[1] Sie handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Dass der Architekt aus Dänemark stammt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung grundsätzlich ohne Bedeutung. M erhält für sein Unternehmen 2 verschiedene Leistungen, die separat zu beurteilen sind, eine ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 4.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Bei der Vermietung des Hausboots handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, da keine Lieferung vorliegt. Bei der Vermietung handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH[1] um eine Vermietung eines Grundstücks...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lief...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietetes Teileigentum: U... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B sei tatsächlich berechtigt gewesen, die ihm in der Jahresabrechnung 2018 in Rechnung gestellten Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer als Betriebskosten auf K umzulegen, soweit sie umlagefähig gewesen seien. Eine wirksame Vereinbarung, wonach K die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernommen habe, liege vor. B habe auch zur Umsatzbest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung: E... / Zusammenfassung

Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) ist ein wesentlicher Baustein im innergemeinschaftlichen Kontrollsystem der Europäischen Union. Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführen, als zweiter Unternehmer an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder bestimmte sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietetes Teileigentum: U... / 3 Das Problem

Nach seinem Mietvertrag hat Gewerberaummieter K auf die Nebenkosten die "jeweils gültige Mehrwertsteuer von derzeit 19 %" zu entrichten. Vermieter B, ein Teileigentümer, hat gem. § 9 Abs. 1 und 2 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG verzichtet. K ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit seiner Betriebskostenabrechnung vom 8.12.2019 rechnet B gegenüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietetes Teileigentum: U... / 2 Normenkette

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietetes Teileigentum: U... / 1 Leitsatz

Legt der zum Vorsteuerabzug berechtigte Wohnungseigentümer der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter umlagefähige Kosten zugrunde, die in der Jahresabrechnung enthalten sind, muss er diese nicht von der in den Kosten enthaltenen Umsatzsteuer befreien, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG verzichtet hat.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung: E... / 2.1 Sachverhalt

Der deutsche Unternehmer U hat im Voranmeldungszeitraum Januar 2025 Leistungen an verschiedene Kunden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht. Unter anderem hat er die folgenden Leistungen ausgeführt: An den Abnehmer A aus Österreich lieferte er Handelsware im Wert von netto 60.000 EUR. An den Abnehmer B aus Belgien lieferte er Elektrogeräte für ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Seine unternehmerische Betätigung erfasst die Vermietung, unerheblich ist dabei, ob die Vermietung steuerpflichtig oder steuerfrei ausgeführt wird. Da der Umsatz aus der – durch offensichtlich zutreffende Option nach § 9 UStG – steuerpflichtigen Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 4.3 Lösung

Sowohl M als auch U sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens tätig werden. Da der jeweiligen Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, handelt es sich auch jeweils um einen entgeltlichen Vorgang (Leistungsaustausch). Da zumindest U mit seiner Beratungsleistung eine sonstige Leistung ausführt, handelt es sich um einen tauschähnlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr