Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei Lieferungen (§ 18a Abs. 1 UStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18a Zusammenfassende Meldung

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 25 [Jugendhilfe]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der meldepflichtige Personenkreis

Rz. 133 ZM müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst alle Unternehmer abgeben, die während eines Meldezeitraums (Rz. 102ff.) steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt haben. Gleiches gilt für Unternehmer, die Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG ausgeführt haben, und solche sonstigen Leistungen, für die der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach haben Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abgabezeitpunkt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 116 Eine ZM ist von dem Unternehmer gem. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums – der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder ausnahmsweise das Kalenderjahr (Rz. 53ff. und Rz. 90ff.) – abzugeben; eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist existiert nicht. Dieser 25. Tag ist somit der letzte Abgabetermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung" an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von "der Übermittlu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege (bis 31.12.2019)

Rz. 30 Als steuerbegünstigte andere Einrichtungen mit sozialem Charakter galten bis 31.12.2019 auch die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Ab dem 1.1.2020 sind diese Verbände nicht mehr in § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG explizit aufgeführt. Gemäß der Legaldefinition in § 75 Abs. 3 SGB VIII sind – neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften – die auf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Fokus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 138 Im Geschäftsverkehr geschieht es häufig, dass sich die Bemessungsgrundlage einer Leistung nachträglich ändert, etwa weil Skonti gewährt wurden oder aus anderen Gründen Preisnachlässe einzuräumen waren. Dem trägt § 18a Abs. 7 S. 2 UStG Rechnung, weil die Berichtigungsvorschrift des § 17 UStG für entsprechend anwendbar erklärt wird. Von diesen nachträglichen Änderungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Einrichtungen mit öffentlich vergüteten Leistungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kj. ganz oder zum überwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG vergütet wurden. Rz. 36 Das Merkmal der Vergütung sol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 26 Neben den öffentlichen Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch andere (auch nicht öffentliche) Einrichtungen mit sozialem Charakter subjektiv steuerbegünstigt. Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht der Formulierung der maßgeblichen unionsrechtlichen Grundlage.[1] Auf der Grundlage der dort eingeräumten Befugnis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Einrichtungen mit Leistungen der Kindertagespflege

Rz. 38 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen der Kindertagespflege erbringen, für die sie nach § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sind. Da der Befreiungstatbestand insoweit allein darauf abstellt, dass die Einrichtung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII als Tagespflegeperson geei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Umrechnung ausländischer Währung

Rz. 142 Seit dem 1.1.2002 müssen die Summen der Bemessungsgrundlagen in der ZM in Euro ausgewiesen werden, was gerade für solche Unternehmer einen beachtlichen zusätzlichen Aufwand erfordert, die zu verschiedenen Unternehmern außerhalb des "Euroraums" Geschäftsbeziehungen unterhalten. Gemäß § 18a Abs. 7 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG sind Werte in ausländischer Währung in Eu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung "nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" (Rz. 121) ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 28 Gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen (also nicht natürliche Personen) unter den dortigen Voraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens dr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fitness-Studios

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Sportvereine können mit dem Betrieb eines Fitness-Studios in einem Sportvereinszentrum einen Zweckbetrieb unterhalten. Werden die Benutzer der Räumlichkeiten und Gerätschaften bei ihrem Training von einem Übungsleiter betreut, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen". Die Voraussetzungen des § 67a AO (A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach SGB VIII oder ohne Erlaubnis

Rz. 33 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie für ihre Leistungen eine im SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen. Insoweit handelt es sich um die Erlaubnistatbestände des § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege), § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege),...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Grundlagen der Regelung in der MwStSystRL und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Rz. 40 Durch die Schaffung eines umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts bedurfte es ab dem Jahr 1993 einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Kontrolle der USt bei Leistungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten war nach der Neuregelung aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen und des damit verbundenen Wegfall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Adoptionsvermittlung

Rz. 65a Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII und der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII – auch die Adoptionsvermittlung nach dem AdVermiG [1] steuerfrei. Nach § 1 AdVermiG ist Adoptionsvermittlung das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

Rz. 64 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII – auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII umsatzsteuerfrei. § 42 SGB VIII regelt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Einrichtungen mit Leistungen der Adoptionsvermittlung

Rz. 39a Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen der Adoptionsvermittlung erbringen, für die sie nach § 4 Abs. 1 AdVermiG anerkannt oder nach § 4 Abs. 2 AdVermiG zugelassen sind. Befugt zur Adoptionsvermittlung sind die in § 2 AdVermiG aufgeführten Einrichtungen. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Das nationale und das unionsrechtliche Informations- und Kontrollsystem für innergemeinschaftliche Leistungen

11.1 Einführung Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Fokus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Vorschrift

2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Form der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

5.1 Allgemeines Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung" an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Bemessungsgrundlage

7.1 Allgemeines Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Leistungen

4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Sanktionen

10.1 Vorbemerkung Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. De...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überlassung an Mitglieder zum Zweck "Sport"

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Segel- oder Motorflugzeuge zu dem o. g. Zweck überlassen, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Zum Begriff "Sportliche Veranstaltung" s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 ( Anhang 2). Veranstaltungen dieser Art sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen und genießen Ertragsteuerfreiheit. Sind Nutzungsüberlas...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Umsätze des gemeinnützigen Reitsportvereins können ggf. entweder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) oder aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Vorschriften umsatzsteuerbefreit sein (nachfolgend Rz. 20), bei Reitunterricht gegenüber Jugendlichen unter Umständen zudem nach § 4 Nr. 25 UStG (nachfolgend Rz. 20). Zudem sehen § 12 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermietung von Reitpferden

Tz. 53 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Überlassung von Reitpferden zum Zwecke des Reitunterrichts, durch einen steuerbegünstigten (Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein stellt eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Reitunterricht). Diese unselbständigen Nebenleistungen beurteilen sich umsatzsteuerlich ebenfalls nach § 4 Nr. 22 Buchst. a, ggf. § 4 Nr. 21 Buchst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Reitunterricht durch den Verein mittels eines selbständigen Reitlehrers

Tz. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vertragspartner des Leistungsempfängers ist in diesem Fall nicht der Reitlehrer, sondern die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (der Reitverein). Tz. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Sportunterricht durch einen steuerbefreiten Reit- und Fahrverein an Mitglieder und an Nichtmitglieder ist als "sportliche Veranstalt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr