Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 29 Als steuerbegünstigte andere Einrichtungen mit sozialem Charakter gelten auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Diese Einrichtungen sind gemäß der Legaldefinition in § 75 Abs. 3 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Mit "Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts" ist der Status der Körperschaften des öffen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sonderfragen zum Brexit und die Zusammenfassende Meldung

Rz. 99 MWz 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, was zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf sämtliche grenzüberschreitenden Leistungen aus den Mitgliedstaaten der EU in das Vereinigte Königreich und in die umgekehrte Richtung und natürlich auch auf die Abgabe der ZM hatte. Ohne dieses (komplexe) Thema und die Sonderstellung von Nordirland hier vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.6 Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Rz. 63 Nach § 41 Abs. 1 SGB VIII soll einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird i. d. R. nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen sol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Die Zukunft der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 48 Mittelfristig ist die unionsweite Abschaffung der Regelung der Verpflichtung zur Einreichung einer ZM mit der Einführung einer zwingenden elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zwischen Unternehmern in der Europäischen Union geplant. Wenn sämtliche Daten über grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der Europäischen Union ohnehin digital ...mehr

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Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2023 Brandis/Heuermann, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 174. Auflage 2024 Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2022 Fischer/Pahlke/Wachter (Hrsg.), ErbStG, Online-Kommentar, 57. Auflage 2020 Götz/Hülsmann, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Reitunterricht an Jugendliche

Tz. 50 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Entgelte aus der Erteilung des Reitunterrichts von gemeinnützigen und entsprechend in der Jugendfürsorge tätigen Vereinen an Jugendliche erzielt, können diese unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 25 Buchst. a UStG (Anhang 5) fallen. Bei dem Reitunterricht muss es sich um eine Betätigung der dem betreffenden Reit-, Fahr- un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Je nach Zuordnung der Festzeitschrift zum Zweckbetrieb oder zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb findet der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG (Anhang 5) oder der Regelsteuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) Anwendung. Zu beachten ist jedoch auch, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausbildung von Pferden

Tz. 29 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die entgeltliche Ausbildung von Pferden (z. B. Longieren, Freispringenlassen, Zu- und Bereiten) ist grundsätzlich eine eigenständige (steuerbare) Leistung. Die Einnahmen sind unter Umständen im Einzelfall dem nicht steuerpflichtigen Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b) zuordenbar. Tz. 30 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Durch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Reitunterricht durch angestellten Reitlehrer

Tz. 45 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vertragspartner der Reitschüler ist auch in diesem Fall der Verein. Zwischen dem im Dienstverhältnis stehenden Reitlehrer und den Teilnehmern selbst kommt kein Vertrag und kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch zustande. Tz. 46 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Aus ertragsteuerlicher Sicht sind die Einnahmen aus der Erteilung des Reitunterrichts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fachzeitschriften

Tz. 90 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Fachzeitschrift ist ein Wirtschaftsgut, das einen allgemeinen Marktwert hat. Der Inhalt einer solchen Fachzeitschrift ist nicht nur auf Vereinsmitteilungen beschränkt, sondern enthält vielmehr Artikel, die u. U. auch in anderen Fachzeitschriften Veröffentlichung finden. Tz. 91 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Soweit Fachzeitschriften kostenlos...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reit-/Fahrturnier

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit- und Fahrturniere, die von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Reit- oder Fahrvereinen veranstaltet werden, erfüllen die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b), wenn bei den Reit- und Fahrturnieren Amateurreiter Nennungen abgeben. Nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen R...mehr

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§ 3 Der Erbfall / N. Umsatzsteuer und Erbfall

Rz. 236 Zuwendungen von Todes wegen (insbesondere Erbschaft und Vermächtnisse) sind keine entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar. Das gilt auch insoweit, als bei einer Erbauseinandersetzung Abfindungen an Miterben gezahlt werden müssen, da diese ebenfalls kein Entgelt darstellen, das für U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Renn- und Reitsportveranstaltungen

Tz. 63 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Wird eine Reitsportveranstaltung von einem gemeinnützigen Zwecken dienenden Verein durchgeführt, so stellen Veranstaltungen dieser Art in der Regel "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) dar, die dem Tätigkeitsbereich eines steuerbefreiten Zweckbetriebs i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen sind. Entgelte, die die Zusch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vereinszeitschrift

Tz. 88 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Vereinszeitschrift (Vereinsmitteilungsblatt) ist ein Druckerzeugnis, das nur Berichte des Reitsports und Illustrationen über das Vereinsleben enthält. Eine solche Zeitschrift ist Ausfluss des steuerneutralen Tätigkeitsbereichs (ideellen Bereiches), weil sie lediglich Mitteilungen des Vereins an seine Mitglieder enthält und regelmäßig ko...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Tz. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Tz. 37 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Pensionsreitställe, die Stallboxen vermieten ("Box ohne Pflege")

Tz. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden an Mitglieder oder andere Personen von Reit-, Fahr- oder Pferderennvereinen Stallboxen (Stallplätze) zum Unterstellen von Pferden vermietet, ohne dass weitere Leistungen erbracht werden (z. B. Fütterung, Pflege, Reinigen, tägliche Bewegung der Reitpferde usw.), liegt eine Vermietungsleistung vor. Die dauerhafte Vermietung von Pferdebo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorsteuerbeträge auf nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 12 Nr 3 Hs 1 Alt 4 EStG)

Rn. 229 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird dem StPfl USt in Rechnung gestellt, ist diese Steuer gem § 15 UStG als Vorsteuer abzugsfähig, wenn die Leistung von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des StPfl ausgeführt wird. Ertragsteuerlich wird die in Rechnung gestellte Vorsteuer im Rahmen einer Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG als BA oder im Rahmen einer Überschuss...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Teilnahme an Leistungsprüfungen

Tz. 32 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen [Turniere]). Tz. 33 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) ist der ermäßigte Steuersatz auf Entgelte anzuwenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Angebote hinsichtlich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit/Kinderschutz

Rz. 42 Die Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII definiert. Gem. § 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege

Rz. 51 Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.[1] Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Betreiben Vereine Motor- und Segelflugsport, können sie als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Der Begriff des "Sports" ist in der Abgabenordnung geregelt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Auch der Motor- und Segelflugsport ist unter den Begriff "Sport" einzuordnen (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erteilung von Flugunterricht

Tz. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erteilen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Motor- und Segelflugsportvereine entgeltlich Flugunterricht an Mitglieder bzw. Nichtmitglieder, sind derartige Einnahmen im Zweckbetrieb Sport zu erfassen. Die Zweckbetriebsgrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen unter 45 000 EUR s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) ist zu beachten. Auf die Mög...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verkauf der Zeitschrift

Tz. 95 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerliche Zuordnung des Verkaufs der Zeitschrift richtet sich nach deren Inhalt sowie der Höhe der jeweiligen Auflage des Druckwerkes. Bezieht sich der Inhalt im Wesentlichen auf den Reitsport (steuerbegünstigte satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins), sind die Erlöse im Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Wird die Fachz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage (Tag der offenen Tür)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach Art der Durchführung handelt es sich bei Flugtagen im Regelfall um Massenveranstaltungen, weil der Bevölkerung in unbegrenztem Maße Zutritt gewährt wird. Im Übrigen überwiegen auch Elemente der Show und der Unterhaltung. Veranstaltungen dieser Art sind in den Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" i. S. ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft: Aktuelle Entwicklungen

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.1 Voraussetzungen

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Frauenhäuser

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Frauenhäuser können wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens gemeinnützig sein (s. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, Anhang 1b). Frauenhäuser, die Unterkunft und Verpflegung stellen, sind regelmäßige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, da die Frauen dort in Notsituationen untergebracht werden. Frauenhäuser schützen jedoch auch misshandelte Frauen, so dass im Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. USt auf Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3)

Rn. 223 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Abzugsverbot für USt auf Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3) bezweckt die einkommensteuerliche Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern. Nach § 3 Abs 1b UStG und § 3 Abs 9a UStG werden die Entnahme eines Gegenstands durch den Unternehmer für außerunternehmerische Zwecke, die Verwendung des Gegenstands zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft

Tz. 92 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Enthält eine Fachzeitschrift einen Anzeigenteil und werden die Anzeigen durch den Verein selbst akquiriert, sind die getätigten Einnahmen und die erzielten Umsätze aus dem Anzeigengeschäft dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), kan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuerliche Behandlung des ideellen Tätigkeitsbereiches und der steuerneutralen Posten

Tz. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Beide Bereiche sind umsatzsteuerlich der außerunternehmerischen Sphäre einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft zuzuordnen. Mangels Leistungsaustausch liegen keine steuerbaren Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) vor. Tz. 21 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vorsteuerbeträge, die diese beiden Bereiche betreffen, können ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Feuerwehrkameradschaftskasse als Sondervermögen der Kommune

Tz. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Gemeinde bildet für die Kameradschaftskasse ein Sondervermögen. Die Abwicklung erfolgt in einem jährlich für das Sondervermögen zu erstellenden Wirtschaftsplan der Gemeinde. Mit der Bildung des sogenannten Sondervermögens Kameradschaftskasse wird dieses Bestandteil der kommunalen Finanzwirtschaft (§ 18 Abs. 2 FwG für Baden-Württemberg). D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Umsatzsteuerbeträge, die in Rechnung gestellt wurden und die z. B. auf den Druck und das Papier entfallen, können nicht als Vorsteuerbeträge abgezogen werden, weil die Leistungen für den außerunternehmerischen Bereich erbracht wurden und es an den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug mangelt (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Vorsteuerabzug

Tz. 66 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der Vorsteuerabzug eines gemeinnützigen Reitvereins gestaltet sich in der Praxis schwierig, weil abzugsfähige Vorsteuerbeträge, nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5), und teilweise abzugsfähige Vorsteuerbeträge vorliegen können. S. "Vorsteuerbeträge".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Zuwendung bei der Zuwendung eines WG, das einem BV entnommen worden ist (§ 10b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird ein WG zugewendet, das unmittelbar vor seiner Zuwendung einem BV entnommen worden ist, bemisst sich nach § 10b Abs 3 S 2 EStG idF EhrenamtsstärkungsG ab dem VZ 2013 die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde, zuzüglich der USt, die auf die Entnahme nach § 3 Abs 1b UStG entfällt. Als USt-Bemessungsgrundlage is...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zu den in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) bezeichneten Veranstaltungen belehrender Art gehört auch die Erteilung von Reitunterricht.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorflugvereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung unbeschränkt eingeladen wird. Die während eines Flugtages bzw. eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Überlassung an Nichtmitglieder

Tz. 9 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Motor- und Segelflugzeuge können an Nichtmitglieder zu folgenden Zwecken und in folgenden Varianten überlassen werden: Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied ist eigener Pilot des Flugzeugs); Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied fliegt bei einem Vereinsmitglied mit). Ertragsteuerlich kann § 65 AO (Anhang 1b) nicht greifen, weil d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 9 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die anteiligen Vorsteuerbeträge (Umsatzsteuerbeträge, die auf Druck und Papier entfallen) können zum Abzug gelangen, weil die Schriften entweder im Zweckbetrieb oder im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegen Entgelt verkauft werden und somit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Reitsportanlagen

Tz. 61 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetrei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.2 Organträger

Die Rechtsform des Organträgers ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Organträger kann nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung jedes Unternehmen sein.[1]mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flutlichtanlagen

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die im Zusammenhang mit Aufwendungen für die Anschaffung und Unterhaltung einer dem Trainingsbetrieb dienenden Flutlichtanlage stehenden Umsatzsteuerbeträge sind ganz oder anteilig als Vorsteuerbeträge i. S. v. § 15 UStG (Anhang 5) abzugsfähig, soweit für die vom Verein durchgeführten Mannschaftsspiele ein Entgelt erhoben oder die Anlage umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freigrenzen

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Für Vereine gelten folgende Freigrenzen: Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" i. H. v. 45 000 EUR brutto gem. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b). Diese Freigrenze ist für alle anderen Zweckbetriebe, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft unterhält, nicht zu beachten. Es können Gewinne in jeglicher Größenordnung erzielt werden, ohne dass sich e...mehr