Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (bis 31.12.2025)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG gilt die Steuerbefreiung ebenfalls nicht für die Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG (ab 1.1.2026 ist dieser Ausschluss der Steuerbefreiung wegen der Abschaffung der Umsatzsteuerlagerregelung weggefallen[1]). Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt nach dieser Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Blindheit

Rz. 26 Blind sind Personen ohne jedes Sehvermögen. Nach SGB XII § 72 (Blindenhilfe) stehen blinden Menschen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.[1] Nach § 2 Abs. 4 Blindenwarenvertriebsgesetz [...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 18 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 19 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten. Ausdrücklich nachzuweisen ist nach der Vorschrift lediglich die Blindheit; der Nachweis ist nach den für die Besteuerung des Einkommens maßgebenden Vorschriften zu f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Der Gesetzeswortlaut "die Umsätze der Blinden" schränkt den Kreis der begünstigten Umsätze nicht näher ein. Die Steuerbefreiung erfasst (mit Ausnahme der in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG genannten Umsätze, Rz. 41ff.) alle Umsätze, also sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die diesen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (z. B. die Entn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 65 Sachlich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf die Lieferungen (und ihnen entsprechende unentgeltliche Wertabgaben) von Blindenwaren und Zusatzwaren [1] sowie auf die sonstigen Leistungen (und entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben), soweit bei ihrer Ausführung ausschließlich Blinde mitgewirkt haben.[2] Rz. 66 Blindenwaren [3] sind Waren, die in ihren wesentlichen...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Ausschluss vom Arbeitnehmerstatus

Rz. 33 Nicht als Arbeitnehmer gelten der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die minderjährigen Abkömmlinge, die Eltern des Blinden und die Lehrlinge (Auszubildenden).[1] Das gilt auch dann, wenn diese Personen im Betrieb des Blinden mitarbeiten und wie Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit Arbeitslohn beziehen. Unerheblich ist, ob die ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit...mehr

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Land- und Forstwirte / 4 Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsart oder bei Betriebsaufgabe

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 7 UStG kann sich u. a. ergeben bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 24 UStG und umgekehrt [1], wenn der Berichtigungszeitraum nach § 15 a Abs. 1 UStG einzelner Wirtschaftsgüter (grds. 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Gebäuden ab der erstmaligen Verwendung) noch nicht abgelaufen ist. Bei der Lieferung von Tieren...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.1 Übersicht Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierungen

Wichtig Änderungen des Durchschnittsatz und der Vorsteuerpauschale durch das Jahressteuergesetz 2024 Im JStG 2024 wurde beschlossen, dass der Durchschnittsatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG für Land- und Forstwirte für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % und ab 1.1.2025 auf 7,8 % abgesenkt wird. Überblick: Durchschnittsätze und Vorsteuerpauscha...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.5 Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland

§ 24 UStG ist auch bei (eigentlich umsatzsteuerfreien) Umsätzen i. S. d. § 4 Nr. 1 – 7 UStG und bei (eigentlich nicht steuerbaren) Umsätzen im Ausland anzuwenden. Deshalb ist z. B. eine (eigentlich steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6 a Abs. 1 UStG durch einen pauschal versteuernden deutschen Land- und Forstwirt an einen EG-Abnehmer mit USt-IdNr. im Rah...mehr

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Land- und Forstwirte / 11 Option zur allgemeinen Besteuerung

Land- und Forstwirte können auf die Sonderbesteuerung des § 24 UStG verzichten und zur Regelbesteuerung optieren[1], z. B. bei der Betätigung von großen vorsteuerbehafteten Investitionen (z. B. Stallgebäude). Die Vorsteuer wäre im Rahmen des § 24 UStG verloren, eine Option zur Allgemeinbesteuerung und damit Auszahlung der Vorsteuer durch das Finanzamt lohnt sich daher. Wicht...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Energieerzeugnisse

Rz. 42 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Energieerzeugnissen ist auf § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG [1] abzustellen. Rz. 43 Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 EnergieStG der Energiesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Ener...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 63 Begünstigt sind die Inhaber der anerkannten Blindenwerkstätten und die anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten i. S. v. § 226 SGB IX . Nach § 226 SGB IX sind die §§ 223 und 224 SGB IX auch zugunsten von aufgrund des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) v. 9.4.1965 [1] anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden. Dies stellt sicher, dass – auch nach Aufhebung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

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Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Land- und Forstwirte / 6 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwirbt der nach § 24 UStG pauschalierende Land- und Forstwirt aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten Gegenstände, unterliegt er der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb [1], wenn er die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR des Vorjahrs überschritten hat oder freiwillig zur Erwerbsbesteuerung optiert und dies dem Finanzamt erklärt (dies wird er dann machen, wenn der auslän...mehr

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Land- und Forstwirte / 7 Rechnungsstellung

Rechnet der Land- und Forstwirt seine erbrachten Leistungen selbst ab, muss er eine Rechnung ausstellen, in der er die Umsatzsteuer, das Nettoentgelt, den nach § 24 Abs. 1 UStG maßgeblichen Durchschnittssatz, eine laufende Rechnungsnummer sowie seine Steuernummer oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist (Rechnung). Der Leistungsempfänger benötigt eine derartige...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.2 Aktiv bewirtschafteter Betrieb als Voraussetzung für die Durchschnittsbesteuerung

Die Anwendung des § 24 UStG setzt grundsätzlich voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb noch aktiv bewirtschaftet wird.[1] Leistungen nach Einstellung der Erzeugertätigkeit unterliegen daher grundsätzlich der allgemeinen Regelbesteuerung. Werden nach Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs selbst erzeugte Produkte geliefert, gilt hierfür jedoch die Durchschnittsbesteuerung ...mehr

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Land- und Forstwirte / Zusammenfassung

Überblick Für die im Rahmen eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ausgeführten Umsätze wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer abweichend von der Regelbesteuerung nach Durchschnittssätzen festgesetzt. Bei der Durchschnittssatzbesteuerung ergibt sich für viele Umsätze letztlich keine vom Land- und Forstwirt abzuführende Umsatzsteuer. Jedoch erhält der gewerbliche Abnehmer ...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Land- und Forstwirte / 2.3 Verkauf zugekaufter Produkte, Verarbeitung von Produkten

Die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG [1] gilt nicht für den Verkauf zugekaufter Produkte.[2] Werden nicht selbst erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse im eigenen Betrieb durch urproduktive Tätigkeiten zu einem Produkt anderer Marktgängigkeit weiterverarbeitet, gelten diese hingegen als eigene Erzeugnisse, z. B. wenn zugekaufte Samen, Zwiebeln, Knollen, Stecklinge und...mehr

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Land- und Forstwirte / 8 Unrichtiger Steuerausweis in der Rechnung

Pauschalierende Land- und Forstwirte sind zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags verpflichtet. Weist der Abnehmer in einer Gutschrift die Umsatzsteuer zu hoch aus, muss der Land- und Forstwirt den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag an das Finanzamt abführen.[1] Das Gleiche gilt, wenn der Land- und Forstwirt für eine gar nicht erbrachte Leistung oder...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.4 Holzverkauf an Selbstwerber, Forstbetriebsgemeinschaften, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Beim Holzverkauf des Waldbesitzers an einen sog. Selbstwerber [1] (= dieser nimmt Fällung, Aufarbeitung und Rückung vor) können entsprechend der vertraglichen Vereinbarung folgende Fälle vorliegen[2]:mehr

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Land- und Forstwirte / 2.7 Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter

Umsätze aus der zeitweiligen oder endgültigen Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter[1] unterliegen nur dann der Durchschnittssatzbesteuerung, wenn sie im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugertätigkeit entstanden sind. Danach fällt weder die Verpachtung (zeitweilige Übertragung) noch der Verkauf (endgültige Übertragung) von Zahlungsansprüchen nach der EU-Ag...mehr

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Land- und Forstwirte / 10 Aufzeichnungspflichten

Pauschalierende Landwirte sind für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG befreit. Aufzeichnungen sind nur erforderlich für die Lieferungen und den Eigenverbrauch bestimmter Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (Umsätze, bei denen der Steuersatz den Vorsteuerpauschalsatz übersteigt und für ...mehr

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Land- und Forstwirte / 14 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften

Als ehrenamtliche Tätigkeit ist steuerfrei nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 Abs. 2 UStG) mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 2.2 Optionsrecht

Im Hinblick darauf, dass Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer regelmäßig zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, kann der Vermieter auch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG verzichten (sog. Option nach § 9 UStG). Eine Option ist allerdings nur möglich, wenn die Vermietungsleistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die Vermietung und die Verpachtung von ganzen Grundstücken, sondern auch für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücksteilen.[1] Hierzu gehören insbesondere Gebäude und Gebäudeteile wie Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume.[2] Zu den nach ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Vereinbarung von Abschlagszahlungen

Bei frei finanziertem Wohnraum Im frei finanzierten Wohnungsbau dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein (Unzulässigkeit einer Warmmiete), da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der übrigen Betriebskosten steht es...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / 4. Stellungnahme

Dies gilt für beide Varianten der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO. Auch bei der Steuerhinterziehung durch aktives Tun realisiert der Täter erst mit der Festsetzung und Fälligkeit der Steuern die Ersparnis von Aufwendungen, die – "durch die Tat" – herbeigeführt worden ist.[59] Vor Eintritt des Taterfolgs kann der gegen die steuerliche Erklärungspflicht Verstoßende no...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / 1. Versuchte Steuerhinterziehung

Problematischer ist, ob der Täter oder Teilnehmer durch Steuerhinterziehung in Höhe ersparter Aufwendungen etwas erlangt, wenn die Steuerhinterziehung im Versuchsstadium stecken bleibt. Konkret stellt sich die Frage, ob das Kriterium "etwas erlangt" bereits vor Vollendung der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Für den Versuchsbeginn ist zwischen Steuerhinterziehung durch Handel...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer: Wird in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt unter den Voraussetzungen de...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG: Das BMF regelt den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vollständig neu (BMF v. 9.12.2024 – III C 2 - S 7306/19/10003 :004, BStBl. I 2024, 1604 = UR 2024, 149). Neben den allgemeinen Grundsätzen erläutert die Verwaltung u....mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz: Die Verwaltung ergänzt Abschn. 1.3 Abs. 9 UStAE, welcher die Fälle von echtem nicht steuerbarem Schadensersatz anführt, um die Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens (Kartellschadensersatz) (BMF v. 8.10.2024 – III C 2 - S 7100/19/10004 :006, BStBl. I...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2024: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF, Schr. v. 22.12.2023 (BMF v. 22.12.2023 – S 7015/22/10003 :001, BStBl. I 2023, 2248) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. Mit Schrei...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Frage der unternehmensfremden Zwecke ist lt. EuGH geklärt

BFH lässt Ausgangsfrage offen: Die diesen Ausführungen zugrunde liegenden Gedanken sind recht komplex. Was man auf jeden Fall vorab sagen kann, ist, dass der BFH mit seiner Begründung die eigentliche Frage, derentwegen das Verfahren im Rahmen der Revision bei ihm anhängig gemacht wurde, letztendlich offen ließ. Das könnte man – nach, wie gesagt (s. oben I.), sechs Entscheidu...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Zweite Vorlagefrage

Frage nach unentgeltlicher Wertabgabe: Die zweite Frage, die der V. Senat dem EuGH vorlegte, betraf den eigentlichen Streitpunkt im Revisionsverfahren. Es ging darum, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (hier U als Teil des Organkreises der S) für einen anderen (Betriebs-)Teil erbringt,[10] in dem hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) Unternehmen und unternehmensfremde Zwecke

Bereits mehrfach entschieden: Mit der Frage, ob mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unternehmensfremde Zwecke verfolgt werden, hat sich der EuGH in den letzten 15 Jahren bereits mehrfach beschäftigt.[43] Hierbei hat er festgestellt, dass nichtwirtschaftliche Tätigkeiten keine steuerbaren Umsätze i.S.d. Art. 2 MwStSystRL darstellen. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsb...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / bb) Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten = Erweiterung des Unternehmens

Erweiterung des Unternehmens: Man kann die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten also am besten als einen (separaten) Teil des Unternehmens ohne steuerbare Umsätze umschreiben. VNLTO ...: Wie z.B. im Fall der VNLTO. Dieser Verein erbrachte Dienstleistungen an die Mitglieder, für die diese ein Entgelt entrichteten (wirtschaftliche Tätigkeit) und nahm daneben die Interessen seiner ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / II. Sachverhalt

Den Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Uniklinik: S war eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer medizinischen Universitätsklinik. Zum einen führte sie Dienstleistungen gegen Entgelt aus (Krankenbehandlungen), zum anderen bildete sie Studenten aus. Zwei Tätigkeiten: Die Krankenbehandlungen im Krankenhausbereich sind als wirtschaftliche Tätigkeit ein...mehr