Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Programmhefte

Tz. 97 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Programmhefte beinhalten zum einen den Ablauf des Turniers (startende Reiter, Zeitplan usw.) und zum anderen meist einen Inseratenteil (Anzeigen). Die Einnahmen aus dem Inseratenteil (Anzeigenteil) sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Mit den Einnahmen wird der Verein beim Ü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Beiträge,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.12 Aufzeichnungen bei Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 215 § 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG ist im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft für inländische Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG sowie bestimmter Leistungen im Inland oder Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 ff. UStG zu verstehen, sog. "Wechsel der Steuerschuldnerschaft" oder "Reverse-Charge." Rz. 216 Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Aufzeichnungen bei Ausführung sonstiger Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c UStG (§ 22 Abs. 4b UStG)

Rz. 213 Gem. § 22 Abs. 4b UStG hat der Unternehmer körperliche Gegenstände aufzuzeichnen, die ihm von einem Auftraggeber aus einem anderen EU-Mitgliedstaat übergeben wurden, die er im Inland bearbeitet oder begutachtet hat und die anschließend zur Verfügung des Auftraggebers wieder in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangen. Es handelt sich hierbei begrifflich um "Arbeiten an be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Aufzeichnungen bei unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 172 Eine besondere Aufzeichnungspflicht erlegt § 22 Abs. 2 Nr. 4 UStG denjenigen auf, die in einer Rechnung USt unrichtig oder unberechtigt ausweisen. Die nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbeträge sind in den Aufzeichnungen besonders festzuhalten und nach § 62 Abs. 2 UStDV am Schluss des Voranmeldungszeitraums zusammenzurechnen. Die Verpflichtung gilt nicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Aufzeichnungen bei Kleinunternehmern (§ 65 UStDV i. V. m. § 19 Abs. 1 UStG)

Rz. 39 Seit 2025 erzielen Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze. Grundsätzlich sind auch Kleinunternehmer zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt jedoch gem. § 15 Abs. 2 UStG der Höhe nach ausgeschlossen. Sie unterliegen insofern in vollem Umfang den allgemeinen Bestimmungen des UStG. Rz. 40 Bei Unternehmern, deren Umsatz zuzüglich der darauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Weitere Aufzeichnungspflichten außerhalb von § 22 UStG

Rz. 28 Neben den Regelungen des § 22 UStG und der §§ 63 bis 68 UStDV hat der Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht folgende weitere Aufzeichnungspflichten zu beachten: § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG: § 22b Abs. 3 UStG: Aufzeichnungspflichten für Fiskalvertreter (§ 22b UStG Rz. 29ff.); § 22f UStG: Aufzeichnungspflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (§ 22f Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen nach § 10 Abs. 5 UStG für verbilligte Leistungen an Arbeitnehmer und Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder usw.

Rz. 160 Leistungen, die von Vereinigungen an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder usw. oder von Unternehmern aufgrund des Dienstverhältnisses an Arbeitnehmer und deren Angehörige ausgeführt werden, werden vielfach nicht kostenlos, sondern gegen Entgeltsberechnung ausgeführt. Derartige Leistungen unterliegen – unabhängig von der Höhe des Entgelts – gem. § 1 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.17 Zusätzliche Aufzeichnungen in den Fällen des § 22 Abs. 4f und 4g UStG

Rz. 235a Der mWv 1.1.2020[1] eingefügte § 22 Abs. 4f S. 1 UStG verpflichtet einen Unternehmer, der einen Gegenstand aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein dort belegenes Konsignationslager[2] befördert oder versendet, die in Satz 2 enthaltenden Angaben aufzuzeichnen. Die in § 6b UStG normierten Regelungen setzen gem. § 6b Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Aufzeichnungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 201 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen (Erwerbsteuer) als Vorsteuer abziehen. Die der Erwerbsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1a UStG definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Sachverhalte im kommerziellen Warenverkehr, wie dem Erwerb oder Verbringen vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Aufzeichnungen beim vorübergehenden innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 22 Abs. 4a UStG)

Rz. 209 § 22 Abs. 4a UStG enthält eine Aufzeichnungsverpflichtung ganz besonderer Art. Während § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für die gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen regelt (Rz. 89), bei denen es sich um entgeltliche Lieferungen sowie in den Fällen des § 6a Abs. 2 UStG um unentgelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Rz. 244 Die in § 15a UStG vorgesehene Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben, bedingt auch besondere Aufzeichnungspflichten. Dies gilt insbesondere, wenn der Unternehmer wegen § 15 Abs. 2 UStG bislang keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht und insoweit gem. § 22 Abs. 3 S. 1 UStG auch keine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Rz. 133 Aus den Aufzeichnungen müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 UStG auch die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hat. Diese Vorschrift gilt gem. 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 UStG auch für die Istversteuerung von Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Optionsumsätze[1] ergibt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG

Rz. 241 Bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG sind zur Ermittlung der abzugsfähigen Beträge die in § 15 UStG Rz. 358 dargelegten Grundsätze zu beachten. Danach muss der Unternehmer seine Vorsteuern in folgende drei Gruppen unterscheiden: Vorsteuern in Zusammenhang mit Umsätzen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen (Vorsteuergruppe 1), Vorsteuern in Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Aufzeichnungen bei der Sonderregelung bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR gem. § 21a UStG

Rz. 226a Gem. § 22 Abs. 2 Nr. 10 UStG muss aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein in den Fällen des § 21 UStG Name und Anschrift des Versenders; Name und Anschrift des Sendungsempfängers; die Bemessungsgrundlagen für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11); die hierzu von den Versendern, Sendungsempfängern und Dritten erhaltenen Informationen; die Sendungen, die im abgelaufenen Kalen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Aufzeichnungen bei Unternehmern, die ihre Vorsteuern nach einem Durchschnittssatz berechnen (§§ 66 u. 66a UStDV i. V. m. §§ 23 u. 23a UStG)

Rz. 44 In dem Umfang, in dem der Vorsteuerabzug auf der Grundlage einer Durchschnittssatzberechnung erfolgt, ist eine Aufzeichnung der Vorumsätze i. S. d. § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung nicht erforderlich. Nach § 22 Abs. 6 Nr. 1 UStG i. V. m. §§ 66, 69 und 70 UStDV ist der Unternehmer deshalb insoweit von den Aufzeichnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Aufzeichnungen bei Steuerlagern (§ 22 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4c UStG)

Rz. 222 Um die Gleichbehandlung bestimmter Umsätze von Gemeinschaftswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern zu erreichen, sind gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager geschaffen worden. Art und Umfang des Umsatzsteuerlagers sind von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.16 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Aufzeichnung der Entgelte für noch nicht ausgeführte Leistungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 145 Aus den Aufzeichnungen des Unternehmers müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG die vereinnahmten Entgelte und Teilentgelte für noch nicht ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen (Anzahlungen, Vorschüsse u. Ä.) zu ersehen sein. Rz. 146 Die Aufzeichnungspflicht des § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG gilt nur für Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen und ih...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen im Fall der Einfuhr, § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Rz. 187 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die entstandene EUSt für in das Inland eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person des Steuerschuldners der EUSt (der Anmelder gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. Art. 201 Abs. 3 ZK) häufig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigt ist gem. § 15 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Aufzeichnung von Entgelten und Steuern für Leistungen an das Unternehmen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG (Eingangsseite)

5.7.1 Allgemeines Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten bei Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

7.1 Allgemeines Rz. 250 Die Verpflichtung des § 22 UStG, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung auf der Ausgangsseite (Rz. 87ff.) die vereinbarten Entgelte für ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen und auf der Eingangsseite (Rz. 173ff.) die Entgelte für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen für sein Unternehmen und die darauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 UStG

5.4.1 Allgemeines Rz. 159 Die Bemessungsgrundlagen für alle unentgeltlichen Wertabgaben – einschließlich der unter § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG fallenden Sachverhalte – richten sich nach dem lex-specialis-Grundsatz nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG. § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 UStG regelt nur noch die Sondertatbestände der unter § 10 Abs. 5 UStG fallenden Mindestbemessungsgrundlage (Rz. 160ff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG

5.5.1 Aufzeichnungsgrundsätze Rz. 164 Die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben muss nach § 63 Abs. 2 UStDV bis zum Schluss des jeweiligen Voranmeldungszeitraums ausgeführt sein. Rz. 165 Dabei muss die Bemessungsgrundlage jedes Umsatzes grundsätzlich einzeln erfasst werden. Dieser Grundsatz erfährt bedeutsame Ausnahmen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Aufzeichnung der Leistungsentgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Ausgangsseite)

5.1.1 Allgemeines Rz. 87 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG müssen sich bei Unternehmern, die der Sollversteuerung unterliegen, aus den Aufzeichnungen die vereinbarten Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen ergeben. Ist dem Unternehmer die Besteuerung nach § 20 UStG gestattet worden (Besteuerung nach den vereinnahmten Entgelten; Istversteuerung), tritt ge...mehr

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Direktverbrauch bei Anlagen zur Energieerzeugung (zu § 3 Abs. 1b und § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Kommentar Betreiber von Anlagen zur Energieerzeugung sind neben der reinen Erzeugung der Energie auch in weitere Leistungs- und Zahlungsströme eingebunden. Neben der Beurteilung, was alles als Gegenleistung für die Lieferung von Energie anzusehen ist, muss auch der eigene Verbrauch bzw. evtl. aus unternehmerischen Gründen erfolgte unentgeltliche Abgaben umsatzsteuerrechtlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Die Bemessungsgrundlagen für alle unentgeltlichen Wertabgaben – einschließlich der unter § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG fallenden Sachverhalte – richten sich nach dem lex-specialis-Grundsatz nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG. § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 UStG regelt nur noch die Sondertatbestände der unter § 10 Abs. 5 UStG fallenden Mindestbemessungsgrundlage (Rz. 160ff.)[1].mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22 Aufzeichnungspflichten

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfreien Umsätze gem. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem Unternehmer in R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Grundsätze der Wahrheit, der Klarheit und der fortlaufenden Aufzeichnung

Rz. 50 Nach dem auch für die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungen geltenden § 146 Abs. 1 S. 1 AO hat der Unternehmer seine Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind gem. § 146 Abs. 1 S. 2 AO täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO besteht gem. § 146 Abs. 1 S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Folgen der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflichten

Rz. 76 Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Aufzeichnungen nach § 22 UStG führt i. d. R. nicht unmittelbar zur Versagung steuerlicher Ermäßigungen oder Vergünstigungen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So sind z. B. die in § 22 Abs. 4f UStG zu führenden Aufzeichnungen materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der "Konsignationslagerregelung" gem. § 6b UStG;...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Nettoverfahren

Rz. 91 Der leistende Unternehmer hat gem. § 10 Abs. 1 S. 1 UStG als Entgelt für seine Lieferungen oder sonstigen Leistungen alles anzusetzen, was der Empfänger aufwendet oder aufwenden soll, um die Leistung zu erhalten, oder was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Zum Entgelt gehört jedoch nicht die in den aufgewandten oder geschu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 64 Steuerpflichtige, die nicht nach HGB oder wegen Überschreitens der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, können ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. § 141 AO gilt nur für Gew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Sofern sich aus dem USt-Recht keine besonderen Regelungen ergeben (Rz. 74a), finden sich die genauen Aufbewahrungsfristen über 10, 8 bzw. 6 Jahre in § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn-, ach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 EU-Recht

Rz. 29 Die Bestimmungen des § 22 UStG stehen mit den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Einklang. So bestimmt Art. 242 MwStSystRL, dass jeder Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu führen hat, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften des § 22 UStG beweg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Aufzeichnungserleichterungen für Land- und Forstwirte

Rz. 34 Für Land- und Forstwirte, auf deren Umsätze § 24 UStG anzuwenden ist, gilt eine weitgehende Befreiung von der Aufzeichnungspflicht. Sie brauchen nach § 67 UStDV S. 1 für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb grundsätzlich keine Aufzeichnungen nach § 22 UStG zu führen. Liegen die Ursachen für Aufzeichnungen nicht in § 24 UStG müssen auch Land- und Forstwirte gem....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG konnte in der Praxis insbesondere für Unternehmer der Einzelhandelsstufe zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dies galt vor allem, wenn sie wie etwa Warenhäuser über ein weit gestreutes Warensortiment verfügten. In einer Vielzahl von Fällen dürften derartige Probleme aufgrund der fortgesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 87 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG müssen sich bei Unternehmern, die der Sollversteuerung unterliegen, aus den Aufzeichnungen die vereinbarten Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen ergeben. Ist dem Unternehmer die Besteuerung nach § 20 UStG gestattet worden (Besteuerung nach den vereinnahmten Entgelten; Istversteuerung), tritt gem. § 22 Abs. 2 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 236 Die nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 UStG als Vorsteuer abziehbaren Beträge können – auch wenn sämtliche Voraussetzungen der einzelnen Rechtsnorm erfüllt sind – ganz oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Rz. 237 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ergibt sich aus § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.3 Nettoverfahren

Rz. 180 § 22 Abs. 2 Nr. 5 UStG verlangt vom Unternehmer nicht nur die Aufzeichnung des Entgelts (Rechnungsbetrag ohne USt) der an ihn ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen bzw. des vor Ausführung des Umsatzes gezahlten Entgelts oder Teilentgelts, wie es § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG für die Ausgangsseite genügen lässt, sondern auch der auf diese Bemessungsgrundlag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Aufzeichnungserleichterungen, Trennung der Bemessungsgrundlagen

Rz. 162 Der Unternehmer kann die Verpflichtung zur Aufzeichnung seiner Leistungen an Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses oder an Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder usw. nach § 63 Abs. 3 Nr. 2 UStDV auch dadurch erfüllen, dass er die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 und 5 UStG und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe (Bruttoverfahren) statt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Form der Aufzeichnungen

Rz. 47 § 22 Abs. 1 UStG bestimmt den Zweck, zu dem die Aufzeichnungen zu führen sind, und regelt in den Abs. 2 bis 4e deren Mindestinhalt, indem er festlegt, was aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein muss. Die Frage, wie die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind, überlässt § 22 Abs. 6 UStG dem Verordnungsgeber. Lediglich § 22 Abs. 1 S. 3 UStG enthält Anweisungen zur Durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Erleichterungen für die Trennung der Entgelte

5.1.5.1 Allgemeines Rz. 102 Die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG konnte in der Praxis insbesondere für Unternehmer der Einzelhandelsstufe zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dies galt vor allem, wenn sie wie etwa Warenhäuser über ein weit gestreutes Warensortiment verfügten. In einer Vielzahl von Fällen dürften derartige Probleme auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Zentralregulierung

Rz. 138 Zentralregulierer sind Unternehmen, die – z. B. in Form von Genossenschaften – die Aufgabe übernommen haben, Warenrechnungen der ihnen als Mitglieder (Genossen) angeschlossenen Unternehmer zu begleichen. Dabei werden die an die Mitglieder gerichteten Rechnungen sofort unter Inanspruchnahme von Skonto bezahlt. Das Mitglied kann den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigu...mehr