Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 28 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Umsatzsteuerlich kann u. U. die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) in Betracht kommen, wenn die Veranstaltung die dort genannten Bedingungen erfüllt. Ggf. kommt auch die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UstG (Anhang 5) in Betracht, wenn es sich bei den geselligen Veranstaltungen um "andere kulturelle Vera...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Abzug der Umsatzsteuer

Rz. 40 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 bestimmt, dass die auf die Umsatzerlöse entfallende USt. abzuziehen ist. Außer der deutschen USt. kommen ggf. auch im Ausland gezahlte Steuern in Betracht, wenn sie der USt. vergleichbar sind. Die Umsätze sind demnach "netto" auszuweisen. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob der Ausweis der Umsatzerlöse auch so erfolgen kann, dass die USt. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Nutzung des > Internet durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Lap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Business Cases: Aufbau und ... / 6 Genehmigungschancen erhöhen

Egal, wie umsichtig Sie Ihren Business Case auch ausgearbeitet haben, es gibt eine Vielzahl von Fettnäpfen und Stolperfallen zu umgehen. Die im Folgenden aufgelisteten zehn sollen Sie davon abhalten, "klassische Fehler" zu begehen: Die Ziel-/Auftragsklärung war mangelhaft oder nicht vorhanden. Das bedeutet, dass Sie das zu lösende Auftraggeberproblem nicht verstanden haben un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Seit der im Juni 2011 erfolgten Änderung von IAS 1 sprechen IAS 1.10 bzw. IAS 1.81A von Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstigem Ergebnis (statement of profit or loss and other comprehensive income) als die beide Abschnitte umfassende Gesamtdarstellung. Gleichwohl ist es zulässig, bspw. den zuvor verwendeten Begriff Gesamtergebnisrec...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anpassungsmöglichkeiten

Rz. 52 [Autor/Zitation] In den Fällen, die eine Erläuterungspflicht nach Abs. 2 Satz 2 auslösen (s. Rz. 47 ff.), kann die Vergleichbarkeit grds. auch durch Anpassung der Vorjahresbeträge hergestellt werden. Nicht bei allen genannten Sachverhalten ist eine Anpassung allerdings zweckmäßig und möglich, so dass eine differenzierte Beurteilung geboten ist. Rz. 53 [Autor/Zitation] Is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allg Art, die vom Empfänger gem § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gem § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als Sonderausgaben bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bede...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen (Abs. 1 Satz 2 iVm. § 267 Abs. 6)

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 267 Abs. 6, der über § 267a Abs. 1 Satz 2 auch für Kleinstkapitalgesellschaften gilt, stellt klar, dass die Erleichterungen, die sich aus den Vorschriften von § 267a für Kleinstkapitalgesellschaften ergeben, die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziertmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine untergeordnete Bedeutung

Rz. 449 [Autor/Zitation] Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen müssen nur, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang erläutert werden. Dabei kommt es wie nach § 277 Abs. 4 Satz 2 aF auf die Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage an (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 450; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Umsatzerlöse

Tz. 125 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Umsatzerlöse (revenues) bilden zusammen mit den anderen Erträgen (gains) die Erträge (income) eines Unternehmens. Die Erfolgsermittlung nach dem eigenständigen Ansatz impliziert, dass die den Jahreserfolg bestimmenden Grundsätze auf die unterjährige Erfolgsermittlung übertragen werden. Im Zwischenbericht darf somit eine Umsatzerfassung nu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuer

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Durch die Einordnung der geselligen Veranstaltungen in den Tätigkeitsbereich "steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" sind die aus diesen Veranstaltungen erzielten Umsätze mit dem nach § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) maßgebenden Steuersatz von 19 % (im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wegen der Corona-Krise 16 %) zu versteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Auswirkungen auf Drittstaatunternehmen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Drittstaatenunternehmen fallen in zwei Konstellationen unter die Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung: zum einen, wenn sie an einem regulierten Markt in der EU notiert sind (1.) und zum anderen, sofern ihre Umsätze bestimmte Größenschwellen auf dem EU-Markt überschreiten und sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definitionsmerkmale der verbundenen Unternehmen

Rz. 78 [Autor/Zitation] Obwohl der Gesetzgeber eine besondere Stellung der verbundenen Unternehmen anerkennt und diese an mehreren Stellen im HGB anführt, verzichtete er gleichzeitig auf deren genaue Definition. Die Begriffsbestimmung der verbundenen Unternehmen lässt sich aus dem § 271 Abs. 2 nur insofern ableiten, dass der Gesetzgeber die verbundenen Unternehmen in engem Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinnausschüttung bei Genossenschaften

Rn. 240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Genossenschaften gelten grds die gleichen Regelungen wie für die Ausschüttungen bei KapGes. Gewinnausschüttungen an die Genossen sind alle Zuwendungen, die diese von der Genossenschaft erhalten, es sei denn, es handelt sich um die Auskehrung der Geschäftsguthaben. Rückvergütungen der Genossenschaften an ihre Mitglieder sind gemäß § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 267a hat zum Ziel, innerhalb der Kategorie kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 noch eine Kategorie von Kapitalgesellschaften zu schaffen, die aufgrund ihrer geringen Größe weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen können mit dem Ziel, kleinste Kapitalgesellschaften von einer für sie schwer erträglichen Bürokratielast zu befreien (vgl. Mül...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Erlösschmälerungen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Preisnachlässe: Als Erlösschmälerungen kommen in erster Linie Preisnachlässe in Betracht. Preisnachlässe sind Barzahlungsnachlässe (§ 2 RabattG), Mengennachlässe (§ 7 RabattG) und Sondernachlässe (§ 9 RabattG). Skonti (Barzahlungsnachlässe) sind demnach nicht als zinsähnliche Aufwendungen auszuweisen, sondern bei der Ermittlung der Umsatzerlöse in Abzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Tätigkeitsbereiche

Rz. 119 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt keine Erläuterungen, wonach die Tätigkeitsbereiche bzw. die geografisch bestimmten Märkte im Einzelnen gegeneinander abzugrenzen sind. Die Tätigkeitsbereiche der Unternehmen lassen sich zB organisatorisch, sachlich, funktional oder örtlich voneinander abgrenzen. So kann sich die Aufgliederung auf bestimmte Betriebsabteilungen, die unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einschränkungen im Anwendungsbereich – Ausschluss von Unternehmen bestimmter Geschäftsmodelle (Abs. 3)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach § 267a Abs. 3 sind Unternehmen, auch wenn sie die quantitativen Schwellenwerte des § 267a Abs. 1 Satz 1 nicht überschreiten, von den Regelungen – regelmäßig den Erleichterungsmöglichkeiten – ausgeschlossen, die Kleinstkapitalgesellschaften grds. offenstehen, wenn es sich um bestimmte Geschäftsmodelle handelt, die nach Ansicht des Gesetzgebers Risi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Organisation des Verkaufs

Rz. 124 [Autor/Zitation] Bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten oder geografisch bestimmten Märkten aufgrund erheblicher Unterschiede ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber legt seiner Gesetzesformulierung damit wohl die Annahme zugrunde, dass unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft oder unterschiedliche geog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Reformstau und Nachwuchssorgen

David W. Oertel Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr schreitet voran, doch im Familienrecht scheinen die Reformbestrebungen zum Erliegen gekommen zu sein. Nachdem im letzten Jahr Diskussionen und Vorträge rund um die anstehende und weit fortgeschrittene Neugestaltung des Unterhaltsrechts allgegenwärtig waren, ist nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Sonderfälle

Rz. 38 [Autor/Zitation] Werden JA zurückliegender GJ geändert oder berichtigt, so kann dies zu veränderten Größenmerkmalen der KapGes. führen. Diese können wiederum eine Neukategorisierung der Kapitalgesellschaft und damit Folgewirkungen auf die Eingruppierung in späteren Jahren zur Folge haben, weil ja bei der Kategorisierung regelmäßig auf das Zahlenwerk der letzten beiden ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Basare

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen veranstalten zur Mittelbeschaffung Basare (z. B. Weihnachts- und Wohltätigkeitsbasare), deren Erlöse für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Dabei werden die auf den Basaren verkauften Gegenstände häufig von den Mitgliedern dem veranstaltenden Verein unentgeltlich zugewendet (z. B. i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.3 Benötigte Ressourcen

Personelle Ressourcen Aufgrund der umfangreichen Beratungsdetails in den unterschiedlichen Beratungsfeldern der Fördermittelberatung ist es sinnvoll, dass ein Steuerberater sich auf das Beratungsfeld der Fördermittelberatung konzentriert bzw. spezialisiert. Eine verantwortliche Beratung kann hierbei nicht delegiert werden. Steuerfachangestellte ohne umfangreiche Aus- und Weit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.8 RGZS – Risikogerechtes Zinssystem bei Förderkrediten

Das RGZS – risikogerechtes Zinssystem – berücksichtigt die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und schafft damit für mehr Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Förderkrediten auf breiter Basis. "Früher" wurden alle Unternehmen unabhängig von den individuellen Risiken mit "gleichen" Zinssätzen "bepreist" und die Kreditinstitute mussten, egal ob ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.6 Bürgschaft

Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.10 Förderprogramme Investition von Unternehmen

Einzelbetriebliche Investitionsförderung am Beispiel Schleswig-Holstein Dieses Förderprogramm ist ein Zuschussprogramm und ist in einigen anderen Bundesländern mit anderen Bezeichnungen ebenfalls vorhanden. Das Förderziel ist die Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie der Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.1 Antragskonzept Aufbau

Um einen Förderantragantrag für ein Förderprojekt zu erstellen, ist eine grundsätzliche Struktur sinnvoll. Es verhilft den Förderstellen zum schnellen Verstehen und verschafft einen direkten Einblick in die geplante Investitionsmaßnahme. Verschiedene Förderstellen haben auf Ihren Webseiten Vordrucke und Antragsformulare, die mit Unternehmensdokumenten ergänzt werden müssen. Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 6.2 Die Vorgehensweise zur Revidierung der Klimaambition

Hinweis Arbeitshilfe "Checkliste Revidierte Klimaambition" Diese Checkliste hilft, die wesentlichen Aspekte der revidierten Klimaambition aus einer strategischen Führungsperspektive zu hinterfragen und sicherzustellen, dass sie wirksam und zukunftsfähig ist. Zur Arbeitshilfe Es ist empfehlenswert, eine technisch versierte Taskforce von Ingenieuren, Haustechnikern und Entwickler...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / 2 Beispiele für teure Pannen in der Klimakommunikation

Praxis-Beispiel Kompensation von Emissionen Einen internationalen Fall von verfehlter Klimakommunikation wurde im Kapitel 3.4 "Warum Kompensation keine Lösung ist" des Buchs schon angerissen: Im Januar 2023 gerieten große Konzerne (u. a. Shell) in den Fokus der Aufmerksamkeit, nachdem eine gemeinsame Recherche von "Die Zeit", "SourceMaterial" und "The Guardian" ergeben hatte,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 5.1 Bemessungsgrundlage im Umsatzwertverfahren

Im Rahmen des in der Praxis weit verbreiteten Umsatzwertverfahrens erfolgt die Wertermittlung einer Steuerberatungskanzlei auf Basis des nachhaltig erzielbaren Jahresumsatzes, multipliziert mit einem individuell anzusetzenden Multiplikator. Der so errechnete Wert stellt keinen objektivierten Unternehmenswert dar, sondern dient als indikativer Ausgangspunkt für Kaufpreisverha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 5.1.1 Relevanz der Mandantenstruktur

Die Beurteilung der Übertragbarkeit der Umsätze setzt eine fundierte Analyse der Mandantenstruktur voraus. Die BStBK empfiehlt hierzu die Erstellung einer anonymisierten Mandantenliste, die zwingend Bestandteil des Praxisübertragungsverfahrens sein sollte. Je detaillierter diese aufbereitet ist, desto verlässlicher lässt sich der nachhaltig erzielbare Umsatz abschätzen. Wicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 5.1.5 Besonderheit im Todesfall

Im Todesfall des Kanzleiinhabers kann die Ermittlung eines Praxiswerts aus verschiedenen Gründen erforderlich werden – etwa im Rahmen der Erbauseinandersetzung, zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder für die Festsetzung der Erbschaftsteuer. Dabei ist der anzusetzende Wert stets im Kontext der konkreten Nachfolgesituation zu bestimmen. Je nachdem, ob eine Fortführung d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 4.3 Bestimmung des anzusetzenden Unternehmerlohns

Der kalkulatorische Unternehmerlohn stellt eine entscheidende Größe bei der Ableitung des nachhaltig erzielbaren Überschusses dar. Da es sich um eine rein kalkulatorische Größe handelt, existiert kein gesetzlich festgelegter Wert. Der Ansatz orientiert sich typischerweise an dem Gehalt eines vergleichbaren, nicht beteiligten Fremdgeschäftsführers, ist jedoch um verschiedene ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 5.1.4 Modifikationen der Umsatzbasis

Vor Anwendung des Multiplikators sind weitere Korrekturen der Umsatzbasis vorzunehmen: Einmalige oder unregelmäßige Umsätze (z. B. aus Sonderprojekten, Betriebsprüfungen) sind zu identifizieren und ggf. durch Durchschnittswerte zu ersetzen. Personengebundene Leistungen (z. B. Testamentsvollstreckung, Fachvorträge, Publikationen) sind mangels Übertragbarkeit zu eliminieren. Umsa...mehr