Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 64 Nach § 132a Abs. 4 S. 1 SGB V schließen die Krankenkassen über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise und deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung Verträge mit den Leistungserbringern. Abweichend davon kann die Krankenkasse zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege geeignete Personen anstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art i. S. v. §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 34 § 4 Nr. 16 UStG sieht für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine besonderen Buch- oder Belegnachweise vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 22 UStG sowie der §§ 63ff. UStDV über die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers. Danach müssen u. a. die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze eines Unternehmens getrennt aufgezeichnet werden. Von dah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Was bedeutet eigentlich Net... / 2. Darstellung der Änderung anhand von Beispielen

Beispiel: Kleinunternehmer nach altem Recht Der Kleinunternehmer K (ausschließlich 19 %) hat in 2023 einen Umsatz von 23.000 EUR vereinnahmt. Zum 1.1.2024 stellt sich die Frage, ob K für 2024 noch Kleinunternehmer sein kann? Der Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F. beträgt 19.328 EUR (23.000 EUR/1,19). Die hierauf entfallende Steuer i.H.v. 3.672 EUR wird nicht erh...mehr

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Was bedeutet eigentlich Net... / 1. Ausgangslage

Die Norm des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. lautet seit dem 1.1.2025: "Ein ... bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet." Bis dahin war der Wortlaut in § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG a.F. ...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / A. Einführung

Implementierung eines E-Rechnungssystems für inländische B2B-Umsätze: Auf EU-Ebene ist ein Maßnahmenpaket vorgesehen ("VAT in the Digital Age" – ViDA), das u.a. zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug für grenzüberschreitende Transaktionen die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem enthält.[1] Schon im Vorgriff auf die geplanten ViDA-Ma...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr

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BFH konkretisiert (endlich)... / I. Einordnung

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen hat lange auf höchstrichterliche Klärung gewartet. Zweifelhaft war vor allem, ob die Treuhänder solcher Stiftungen mit ihren Leistungen steuerbare Umsätze erbringen und ob dabei das Sondervermögen eine Rolle spielt. Nun hat der BFH in einem Urteil die Maßstäbe für die steuerliche Beurte...mehr

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BFH konkretisiert (endlich)... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Thomas Küffner[*] Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen hat lange auf höchstrichterliche Klärung gewartet. Zweifelhaft war vor allem, ob die Treuhänder solcher Stiftungen mit ihren Leistungen steuerbare Umsätze erbringen und ob dabei das Sondervermögen eine Rolle spielt. Nun hat der BFH in seinem Urteil V R 13/22 d...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / [Ohne Titel]

Dr. Rainer Spatscheck, München / Prof. Dr. Bettina Spilker, München/Münster[*] Die Einführung der Neuregelungen zur elektronischen Rechnung ("E-Rechnung") im B2B-Bereich hat, neben der Pflicht für die Unternehmer, bei Umsätzen an inländische Unternehmer E-Rechnungen auszustellen, auch neue Pflichten und Risiken für die Rechnungsempfänger mit sich gebracht. Sogar strafrechtlic...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

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Integration des Nachhaltigk... / 1 Vorgehensmodell für das Integrated Reporting am Beispiel der KRONE Gruppe

Nachhaltiges Wirtschaften ist sowohl in der Unternehmenswelt als auch der betriebswirtschaftlich angewandten Forschung omnipräsent. Im Rahmen der EU-Regulierung führt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit ihren ESRS (European Sustainable Reporting Standards) zu einer Offenlegungspflicht dieser Nachhaltigkeitsbemühungen.[1] Studien zur Nachhaltigkeitsber...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.2 Steuerbare Umsätze

Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen (bspw. die Einräumung eines Nutzungsrechts an zuvor eigenverantwortlich erstellten digitalen Inhalten, Werbedienstleistungen durch Produktplatzierung oder persönliche Auftritte auf Events, Messen usw.).[1] Besteht das Entgelt...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 5.3 Lösung

N ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Bis 2025 ist N nicht Kleinunternehmerin nach § 19 Abs. 1 UStG, da nach den Sachverhaltsangaben ihr Gesamtumsatz[1] im Vorjahr (2024) mehr als 25.000 EUR betragen hat. Wo ihre Leistungen nach umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften als ausgeführt gelten, hat ke...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 4.3 Lösung

B ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Elektroartikel. Die Überlassung der Elektroartikel an A in das Zentrallager in Köln führt zu keinem umsatzsteuerrelevanten Vorgang, da keine Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird. Mit der Umlag...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Leistung aus, muss er prüfen, wo diese Leistung nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen als ausgeführt gilt. Dabei kann nicht allgemein auf den Sitz des leistenden Unternehmers abgestellt werden, vielmehr muss immer nach den für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Regelungen geprüft werden, ob der Ort der Leis...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 4.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt im Rahmen seiner Lackierwerkstatt sonstige Leistungen (Werkleistungen) aus, da er keinen Hauptstoff i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG verwendet. Die Leistungen gegenüber den Unternehmern aus Frankreich und der Schweiz sind dort ausgeführt, wo die Leistungsempfä...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.2 Steuerfreie Forderungsabtretung

Im Fall der Forderungsabtretung ohne Forderungseinziehung durch den Forderungskäufer erbringt der Forderungsverkäufer eine nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfreie Abtretung der Forderung. Der Forderungskäufer erbringt eine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfreie Kreditgewährung. Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.[1] Beim Forderungskauf stellt die Einziehung der Ford...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.1 Umsatzsteuerpflicht und (EU-)Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. D...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.4 Vorsteuerabzug bei steuerfreier Forderungsabtretung

Handelt es sich um eine steuerfreie Forderungsabtretung, kann dies Auswirkungen auf einen möglichen Vorsteuerabzug haben. Da die Forderungsabtretung nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei ist, wirkt diese grundsätzlich vorsteuerschädlich. Insoweit sind die Grundsätze für Hilfsumsätze nach § 43 UStDV und Abschn. 15.18 UStAE zu beachten. Danach ist die Steuerfreiheit der For...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung[1] gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine kompl...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 4.3 Lösung

T ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt gegenüber seinen Kunden Leistungen gegen Entgelt aus. Die Leistung gegenüber Ö ist eine Werkleistung, da T dabei nur Nebensachen oder Zutaten verwendet. Die für den Messestand notwendigen Bauteile werden vom Auftraggeber beigestellt. Damit liegt eine s...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.2 Fragestellung

L möchte wissen, wie der Umsatz von ihm zu besteuern ist und welche weiteren Rechtsfolgen sich für ihn ergeben können.mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.3 Lösung

Sowohl D als auch F sind Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört jeweils die Lieferung von Lebensmitteln. D betreibt durch seine Online-Plattform eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 3 Abs. 3a Satz 3 UStG. Da die Versendung der Süßwaren im Gemeinschaftsgebiet beg...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 1 Problematik

Werden Leistungen grenzüberschreitend ausgeführt, stellt sich zur Vermeidung einer Doppel- oder einer Nichtbesteuerung die Frage, wo sich nach den harmonisierten Regelungen der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung befindet. In der Europäischen Union wird in diesen Fällen – so weit es systematisch und praktisch umsetzbar ist – versucht, die Leistungen in dem Bestimmu...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.3 Lösung

Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer Bauunternehmer B erbringt mit der Errichtung des Rohbaus eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG, da davon auszugehen ist, dass er bei der Errichtung des Gebäudes auch selbst beschaffte Materialien verwendet und er einen fremden Gegenstand (das seinem Auftraggeber oder einem Dritten gehörende Grundstück) bearbeitet. Die Werklieferun...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.2 Fragestellung

Wann und in welcher Höhe entsteht für den Bauunternehmer B Umsatzsteuer aus dieser Leistung? Es ist davon auszugehen, dass B seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG versteuert (Sollversteuerung). Wann kann der Leistungsempfänger aus der erhaltenen Leistung einen Vorsteuerabzug in welcher Höhe vornehmen? Es ist dabei davon auszugehen, dass keine Beschrä...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.3 Lösung

Sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Altgesellschaft) als auch die neue Partnerschaftsgesellschaft hat Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie jeweils selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig werden und die Gesellschaften jeweils rechtsfähig sind. Gegenstand beider Gesellschaften ist die Ausführung von Rechtsberatungsleistungen. Di...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.5 Steuerbefreiung – Option zur Steuerpflicht

Wie bereits dargestellt, ist die Forderungsübertragung in Fällen, in denen kein Factoring vorliegt, steuerfrei. Wenn der Forderungskäufer Unternehmer ist und die Forderung für Zwecke seines Unternehmens erwirbt, kann der Forderungsverkäufer gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten und damit zur Steuerpflicht optieren. Sofern die Option ausgeübt wird, kann der ...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 2.3 Lösung

L aus Luxemburg ist Unternehmer, da die Gesellschaft selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Sie führt die Leistungen im Rahmen des Unternehmens und gegen Entgelt aus. Die Überlassung eines Fahrzeugs ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich in Abhängigkeit davon, ob der Leistungsempfänger als ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.3 Leistungsort

In der Regel erbringt ein Influencer Dienstleistungen für andere Unternehmer (B2B). Für derartige Leistungen gibt es eine Grundregel,[1] wonach der Leistungsort dort liegt, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Liegt ein Tauschgeschäft vor, muss der Ort der Leistung für jede Lieferung bestimmt werden. Zu beachten ist, dass es von der vorgenannten G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.1 Sachverhalt

Investor I besitzt in München ein gemischt genutztes Mietobjekt, das er in 2025 zu 45 % für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze und zu 55 % für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen (nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung) verwendet. Im September 2025 lässt er von einem österreichischen Dachdecker das Dach des Gebäudes neu eindecken. ...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Ausführung von sonstigen Leistungen können sich sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere bei grenzüberschreitend ausgeführten Leistungen muss gründlich geprüft werden, wo sich nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen der Ort der Leistung befindet. Nur die im Inland...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.1 Sachverhalt

Unternehmer D aus Singen (Deutschland) betreibt in Singen ein Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel. Auf Wunsch diverser Kunden hat er auch eine Online-Plattform eingerichtet, auf der seine Kunden frische Lebensmittel bestellen und auch zugestellt bekommen können. Aus zollrechtlichen Gründen liefert er aber nur an Kunden in Deutschland. Die Freundin F des D betreibt in Schaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.5 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen

Rz. 65 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, sind nach § 15 Abs. 2 UStG nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt. Da solche Unternehmer – wie z. B. ein Arzt oder der Vermieter von Wohnraum – i. d. R. nur steuerfrei leisten, benötigen sie i. d. R. keine USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine wichtige Ausnahme hiervon bildet aber wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19 Abs. 2 UStG: Gesamtumsatz

Rz. 61 Die in § 19 Abs. 1 UStG bestimmten Umsatzbeträge von 25.000 EUR (bezogen auf das Vorjahr) und 100.000 EUR (Umsatz im laufenden Jahr) beziehen sich gem. § 19 Abs. 2 UStG auf die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Anzahlungen sind im Zeitpunkt der Vereinnahmung dem Gesamtumsatz zuzurechnen.[1]. Die darauf entfallenden Umsatzsteuer geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Keine Steuerbefreiung für Steuer gem. § 14c UStG

Rz. 85 Die Steuerbefreiung gilt nicht für die gem. § 14c UStG geschuldete Steuer wegen unzulässigem oder unzutreffendem Steuerausweis in einer von dem Kleinunternehmer ausgegebenen Rechnung. Die Steuerschuld gem. § 14c UStG beruht nicht auf einem Umsatz, sondern auf dem Verstoß gegen das sich aus § 14 Abs. 4 UStG ergebende Verbot, für einen steuerfreien Umsatz einen Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr