Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 5.3 Preisanpassungsklauseln

Da es bei der Übertragung einer Steuerberatungskanzlei trotz sorgfältiger Analyse regelmäßig zu Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Mandatsbindung und Umsatzentwicklung kommt, werden in der Praxis häufig Preisanpassungsklauseln vereinbart. Ziel ist es, potenzielle Mandats- oder Umsatzverluste nach Übergabe sachgerecht auszugleichen und die wirtschaftlichen Risiken ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 2.2 Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Für jedes Bewertungsverfahren gilt: Die getroffenen Annahmen, insbesondere zu Umsätzen, Kosten, Mandantenbindung und Risiken, müssen transparent dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein. Nur so lässt sich eine sachgerechte Bewertung sicherstellen und etwaige Diskussionen mit Erwerbern, Erben oder Dritten vermeiden. Die BStBK verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 4.2 Überschussprognose

Die Überschussprognose bildet das Herzstück des Ertragswertverfahrens und beruht auf einer fundierten Vergangenheitsanalyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Kanzlei. Dabei werden i. d. R. die letzten 3 bis 5 Geschäftsjahre herangezogen, um auf dieser Basis eine verlässliche Einschätzung über die künftig nachhaltig erzielbaren Überschüsse vorzunehmen. Die Analyse umfasst s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erwartete Transaktionen (antizipative Bewertungseinheiten)

Rn. 66 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mit § 254 wurden als zulässige Grundgeschäfte "mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in das Handelsrecht eingeführt. Die Zulässigkeit einer Absicherung erwarteter Transaktionen ist unter dem Begriff der antizipativen Hedges bzw. antizipativen Bewertungseinheiten bislang im Schrifttum umstritten gewesen (vgl. ausführlich Pfitze...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2.1.1 Berichtspflichten werden auf große Unternehmen begrenzt und zeitlich gestreckt

Mit dem Omnibus-Paket schlägt die Europäische Kommission eine grundlegende Anpassung des Adressatenkreises der CSRD vor – mit dem erklärten Ziel, eine bessere Abstimmung mit der geplanten CSDDD zu erreichen. Beide Regulierungen sollen künftig auf dieselbe Unternehmensgruppe zielen und damit konsistenter anwendbar sein. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass nur noch Unt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Forderungsentstehung

Rn. 27a Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Factoring-Kunde erbringt eine LuL gegenüber einem Kunden auf Ziel. Den diesbezüglich abgerechneten (Netto-)Umsatz i. H. v. z. B. 1.000 EUR bucht der Factoring-Kunde wie folgt:mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2.1.2 "Stop-the-clock" und "Value Chain Cap"

Begleitend zu den strukturellen Änderungen des Anwendungsbereichs sieht das Omnibus-Paket auch eine zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten für die sogenannte "zweite Welle" großer Unternehmen vor. Dabei handelt es sich um nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die künftig nur noch dann berichtspflichtig wären, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und entwede...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 80 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Erhaltene Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Kunden auf ein schwebendes Geschäft dar. Das UN selbst hat die Leistung noch nicht erbracht. Eine Gewinnrealisierung aus diesem Geschäft kommt daher nicht infrage. Die Anzahlungen sind erfolgsneutral zu bilanzieren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag der zugeflossenen Mittel (vgl. Bonn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unter dem Börsenpreis ist derjenige Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an in- als auch ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 759). Rn. 276 Stand: EL...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 4.1 Zentrale Änderungen

Mit dem Omnibus-Paket reagiert die Europäische Kommission auch auf Anwendungsprobleme im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung. Ursprünglich als einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten konzipiert, wurde die Taxonomie in der Praxis häufig als intransparent, sektorspezifisch schwer übertragbar und methodisch zu anspruchsvoll oder überk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 232 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einem UN-Erwerb im Wege eines "asset deal" kann ein entgeltlich erworbener GoF entstehen (vgl. HdR-E, HGB § 246, Rn. 30; WP-HB (2023), Rn. F 318), wenn die für die Übernahme des UN-Teils bewirkte Gegenleistung das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Reinvermögen, bestehend aus den Zeitwerten der einzelnen erworbenen VG abzgl. der Zeitwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.1 Allgemeines

Rz. 110 Nach § 15a Abs. 8 UStG in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind auch die Veräußerung und die Lieferung gem. § 3 Abs. 1b UStG innerhalb des Berichtigungszeitraums als Änderung der Verhältnisse anzusehen, wenn das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (Rz. 28) noch verwendungsfähig ist und dieser Umsatz anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Grundfälle

Rz. 83 Eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a UStG kann insbesondere dann eintreten, wenn sich im Berichtigungszeitraum die tatsächliche Verwendung des Wirtschaftsguts i. S. d. § 15 Abs. 2 und 3 UStG gegenüber der ursprünglich beabsichtigten Nutzung geändert hat.[1] In erster Linie ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V.m. Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG der Vorsteuerabzug ausge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Unzutreffender Vorsteuerabzug im Jahr des Leistungsbezugs

Rz. 188 Wurden Vorsteuern im Jahr des Leistungsbezugs abgezogen, obwohl die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG nicht vorgelegen haben (z. B. ungerechtfertigte Zuordnung des erworbenen Wirtschaftsguts zum Unternehmen, fehlerhafte Bejahung der Unternehmereigenschaft, fehlerhafte Annahme einer Lieferung oder sonstigen Leistung, fehlerhafte Bejahung einer ordnungsgemäßen Rechn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

Rz. 65 Nach § 15a Abs. 6 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind die Abs. 1 bis 5 auf Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen, sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift setzt Art. 20 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 184ff. MwStSystRL) um. Eine vergleichbare Bestimmung war bereits in § 15a Abs. 3 UStG i. d. bis 31.12.2004 gelte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1 Beginn des Berichtigungszeitraums

Rz. 160 Der Berichtigungszeitraum beginnt mit dem"Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung"des Wirtschaftsguts (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG), also grundsätzlich nicht mit dem Beginn eines bestimmten Kalenderjahres. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Vorsteuerabzugs. Nicht maßgebend ist ferner der Zeitpunkt der Anschaffung oder Her...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 108 Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Vermietung/Verpachtung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden und deren Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG noch nicht abgelaufen ist, zu einer Änderung der Verhältnisse führen. In diesen Fällen ist der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 182 Im Fall einer Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG i. S. d. § 15a Abs. 8 UStG (Rz. 110ff.) ist die Berichtigung in der Weise vorzunehmen, dass hinsichtlich des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts zweierlei fingiert wird (§ 15a Abs. 9 UStG): (1) Verbleiben im Unternehmen (2) Verwendung zur Ausführung von Umsätzen, die für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf § 15 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse

Rz. 72 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der bis 31.12.2001 gültigen Fassung waren Ausgangspunkt der Berichtigung nach § 15a UStG die Verhältnisse, die im Kj. der erstmaligen Verwendung (sog. Erstjahr) für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Mit diesen waren die Verhältnisse in den jeweiligen Folgejahren zu vergleichen. Kj. der erstmaligen Verwendung war das Jahr, in dem mit de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG in der v. 1.1.2005 bis 31.12.2024 geltenden Fassung war auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Regel-Berichtigungszeiträume

Rz. 174 Bei der Berichtigung ist für jedes Kj. der Änderung (Rz. 77) je nach der Dauer des Berichtigungszeitraums (Rz. 141) von einem Fünftel oder einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge (Rz. 132ff.) auszugehen (§ 15a Abs. 5 S. 1 UStG). Für jedes auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung folgende Jahr sind die Verwendungsverhältnisse (Rz. 72...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorzeitiges Ausscheiden des Wirtschaftsguts wegen Unbrauchbarkeit u. Ä.

Rz. 178 Endet die Verwendungsfähigkeit des Wirtschaftsguts vor Ablauf des bislang zugrunde gelegten Berichtigungszeitraums, so verkürzt sich der Berichtigungszeitraum auf die Dauer der tatsächlichen Verwendung (Rz. 152), die gem. § 45 UStDV nach vollen Monaten bestimmt wird (Rz. 171). In diesem Fall kann bei der Durchführung der Berichtigung der Vorsteuerbetrag nicht durch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 181 Auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Berichtigungsvorschriften gesondert anzuwenden (Rz. 66). Obwohl die Verwendung dieses "fiktiven Wirtschaftsguts" von der des "Hauptwirtschaftsguts" nicht abweichen kann, können sich die "Verwendungsverhältnisse" im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs unterscheiden, sodass die Änderungen der Verhält...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Aufzeichnungspflichten

Rz. 213 Nach § 22 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer in den Fällen des § 15a UStG die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleich aufzuzeichnen, der von ihm in den in Betracht kommenden Kalenderjahren vorzunehmen ist. Die FinVerw (Abschn. 15a.12 Abs. 1 UStAE) verlangt die folgenden Angaben, die eindeutig und leicht nachprüfbar sein müssen: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall.[1] Auch eine Änd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR

Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nur eine Gesamtrechnung vorliegt, kommt es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei sonstigen Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG)

Rz. 47 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ist bei einer Änderung der Verwendungsverhältnisse nach Maßgabe von § 15a Abs. 1 oder Abs. 2 UStG eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Unter die Berichtigungspflicht nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ­fallen nach Verwaltungsmeinung nur solche sonstig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.2 Geringfügige Änderung

Rz. 198 Haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verwendungsverhältnisse in einem Kj. um weniger als 10 Prozentpunkte geändert und beträgt der Berichtigungsbetrag nicht mehr als 1.000 EUR, so entfällt die Berichtigung für dieses Kalenderjahr.[1] Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie für die in § 15a Abs. 3 u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2 Ende des Berichtigungszeitraums

Rz. 170 Der Berichtigungszeitraum endet mit Ablauf des jeweils für das Wirtschaftsgut geltenden Berichtigungszeitraums oder bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Wirtschaftsguts unmittelbar mit dem Eintritt des die Unbrauchbarkeit auslösenden Ereignisses. Folglich liegt das Ende des Berichtigungszeitraums häufig innerhalb eines Kalendermonats. Rz. 171 Zur Erleichterung der Bere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Erstmaliger Vorsteuerabzug in einem auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs folgenden Jahr

Rz. 187 Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG noch nicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, sondern erst nach Beginn der tatsächlichen erstmaligen Verwendung gegeben, weil bislang keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag, so kann der Vorsteuerabzug erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden. Für die Beurteilung der Abziehbarkeit gem. § 15 Abs. 2ff...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.3 Mittlere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw. Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Berichtigungszeitraum bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 156 Für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten läuft ein vom "Hauptwirtschaftsgut" grundsätzlich unabhängiger Berichtigungszeitraum (Rz. 66). Ob der 5- oder 10-jährige Zeitraum gilt, richtet sich nicht nach dem Charakter des "Hauptwirtschaftsguts", d. h. nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten z. B. an einem Gebäude unterliegen nicht automatisch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Berichtigungszeitraum bei Geschäftsveräußerung (§ 15a Abs. 10 UStG)

Rz. 158 Ab dem 1.1.1994 sind die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (Rz. 115ff.) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht mehr steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). § 1 Abs. 1a S. 3 UStG bestimmt, dass bei einer Geschäftsveräußerung der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Dies hat insbesondere Bedeutung für die Vorsteuerberichtigung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. § 15a UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht angegebenen Saldierung der USt mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ergeben.[1] Rz. 1a Nach § 15 UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 5 Verkaufsfördernde Maßnahmen

Keine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage kommt in Betracht, wenn der mit einem Gutschein verbundene finanzielle Aufwand aus reinem Werbeinteresse getragen wird und keinem nachfolgenden Umsatz direkt zugeordnet werden kann.[1] Praxis-Beispiel Gutschein für Friseur im Kaufhaus Kaufhaus K hat einen Teil seiner Verkaufsfläche an den Frisiersalon F verpachtet. K v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 3 Gutschriften innerhalb der Lieferkette

Bei Preisnachlässen oder Preiserstattungen über einzelne Stufen einer Leistungskette hinweg werden nur die Umsatzsteuerbeträge der unmittelbar Beteiligten berücksichtigt. Alle anderen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge bleiben ohne Änderung. Praxis-Beispiel Preisnachlass in der Unternehmerkette Hersteller A verkauft Ware an Großhändler B für 1.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (...mehr