Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall.[1] Auch eine Än...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR

Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nur eine Gesamtrechnung vorliegt, kommt es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Vorsteuerberichtigung bei sonstigen Leistungen an einem Wirtschaftsgut (§ 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG)

Rz. 47 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ist bei einer Änderung der Verwendungsverhältnisse nach Maßgabe von § 15a Abs. 1 oder Abs. 2 UStG eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Unter die Berichtigungspflicht nach § 15a Abs. 3 S. 1 2. Alt. UStG ­fallen nach Verwaltungsmeinung nur solche sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Berichtigungszeitraum bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 156 Für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten läuft ein vom "Hauptwirtschaftsgut" grundsätzlich unabhängiger Berichtigungszeitraum (Rz. 66). Ob der 5- oder 10-jährige Zeitraum gilt, richtet sich nicht nach dem Charakter des "Hauptwirtschaftsguts", d. h. nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten z. B. an einem Gebäude unterliegen nicht automatisch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.3 Mittlere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw. Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.2 Geringfügige Änderung

Rz. 198 Haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verwendungsverhältnisse in einem Kj. um weniger als 10 Prozentpunkte geändert und beträgt der Berichtigungsbetrag nicht mehr als 1.000 EUR, so entfällt die Berichtigung für dieses Kalenderjahr.[1] Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie für die in § 15a Abs. 3 u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2 Ende des Berichtigungszeitraums

Rz. 170 Der Berichtigungszeitraum endet mit Ablauf des jeweils für das Wirtschaftsgut geltenden Berichtigungszeitraums oder bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Wirtschaftsguts unmittelbar mit dem Eintritt des die Unbrauchbarkeit auslösenden Ereignisses. Folglich liegt das Ende des Berichtigungszeitraums häufig innerhalb eines Kalendermonats. Rz. 171 Zur Erleichterung der Bere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Erstmaliger Vorsteuerabzug in einem auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs folgenden Jahr

Rz. 187 Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG noch nicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, sondern erst nach Beginn der tatsächlichen erstmaligen Verwendung gegeben, weil bislang keine ordnungsgemäße Rechnung vorlag, so kann der Vorsteuerabzug erst zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden. Für die Beurteilung der Abziehbarkeit gem. § 15 Abs. 2ff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Berichtigungszeitraum bei Geschäftsveräußerung (§ 15a Abs. 10 UStG)

Rz. 158 Ab dem 1.1.1994 sind die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (Rz. 115ff.) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht mehr steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). § 1 Abs. 1a S. 3 UStG bestimmt, dass bei einer Geschäftsveräußerung der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Dies hat insbesondere Bedeutung für die Vorsteuerberichtigung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. § 15a UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht angegebenen Saldierung der USt mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ergeben.[1] Rz. 1a Nach § 15 UStG...mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 5 Verkaufsfördernde Maßnahmen

Keine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage kommt in Betracht, wenn der mit einem Gutschein verbundene finanzielle Aufwand aus reinem Werbeinteresse getragen wird und keinem nachfolgenden Umsatz direkt zugeordnet werden kann.[1] Praxis-Beispiel Gutschein für Friseur im Kaufhaus Kaufhaus K hat einen Teil seiner Verkaufsfläche an den Frisiersalon F verpachtet. K v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift über Preisminder... / 3 Gutschriften innerhalb der Lieferkette

Bei Preisnachlässen oder Preiserstattungen über einzelne Stufen einer Leistungskette hinweg werden nur die Umsatzsteuerbeträge der unmittelbar Beteiligten berücksichtigt. Alle anderen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge bleiben ohne Änderung. Praxis-Beispiel Preisnachlass in der Unternehmerkette Hersteller A verkauft Ware an Großhändler B für 1.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift über Preisminder... / 6 Verdeckter Preisnachlass

Ein sog. "verdeckter Preisnachlass" liegt vor, wenn ein Händler beim Verkauf seiner Ware bei einer Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands seinem Kunden einen höheren Wert anrechnet als es dem Marktwert entspricht. Im Ergebnis ergibt sich durch den erhöhten Anrechnungsbetrag ein geringerer Aufzahlungsbetrag für die verkaufte Ware des Händlers und damit ein Nachlass auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 4.1.4 Gemischte Tätigkeiten

Bei sog. gemischten Tätigkeiten, d. h. gleichzeitiger Ausübung einer selbstständigen Berufstätigkeit und einer gewerblichen Tätigkeit, sind Einkünfte getrennt zu beurteilen, wenn die Tätigkeiten trennbar sind. Das gilt selbst dann, wenn bei der Berufsausübung ein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Tätigkeitsarten besteht. Notfalls kann eine Trenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / 2 Kriterien zur Bestimmung der Gehaltshöhe

Wie hoch die Vergütung für den Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Unternehmensgröße: Sie wird am Umsatz, der Bilanzsumme oder der Mitarbeiterzahl gemessen. Dies ist ein wichtiges Kriterium, denn mit der Größe des Unternehmens steigen die Anforderungen an den Geschäftsführer und damit seine Verantwortlichkeit. Branche: Branchen mit hohe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.2 Gewinn- oder umsatzabhängige Bezüge – "Earn-Out-Zahlungen"

Ein Wahlrecht besteht nicht, sondern die sukzessive Zuflussbesteuerung ist zwingend, wenn der Kapitalwert des Veräußerungspreises im Zeitpunkt der Veräußerung nicht annähernd bestimmbar ist, z. B. wenn die wiederkehrenden Bezüge gewinn- oder umsatzabhängig sind. Für den Fall gewinn- oder umsatzabhängiger Bezüge bleibt es wegen der fehlenden Möglichkeit zur Schätzung eines Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung, Praxisau... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d . h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 5 Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Eine Besonderheit der Umsatzsteuer besteht im Prinzip der Selbstveranlagung. Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen die Vorauszahlungen durch Gegenüberstellung der Ausgangssteuern und der abziehbaren Vorsteuern selbst berechnen. Der auf amtlichem Vordruck berechnete Wert ist sodann auf elektronischem Weg beim Finanzamt anzumelden und gleichzeitig zu entricht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lieferung von Holzhackschni... / Anwendungsregelung

Diese neue Regelung setzt Urteile deutscher und europäischer Gerichte in nationales Recht um. Sie gilt für alle Umsätze, die nach dem 5.12.2024 ausgeführt werden. Für frühere Lieferungen gewährt die Finanzverwaltung noch Übergangsregeln.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Praxisgebäude als Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Wird die Praxis in geringfügigem Umfang fortgeführt, d. h. die 10 %-Grenze mit den zurückbehaltenen Mandanten nicht überschritten, kann sich die Zurückbehaltung des Praxisgrundstücks als Steuerfalle erweisen. Den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.12 Nichtregistrierung von Umsätzen

Soweit Betriebseinnahmen nicht über die Registrierkasse erfasst wurden, kann ihre Richtigkeit nur im Wege der Nachkalkulation, des externen Richtsatzvergleichs oder mittels Zeitreihenvergleich ermittelt bzw. überprüft werden. Ergeben sich hierbei nicht aufklärbare Differenzen, so haben diese regelmäßig steuerliche Hinzuschätzungen zur Folge. Je nach Umfang der Feststellungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.1.5 Löschung von Umsätzen

Nachträgliche Löschungen einzelner Geschäftsvorfälle gehören nicht zu den Storni. Löschungen ohne entsprechende Dokumentation und ohne dass die bisherigen Einträge sichtbar bleiben, führen zu schweren Kassenführungsmängeln. Grund ist, dass es den Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen zu wider läuft, wenn Vorgänge so gelöscht werden, dass ihre vormalige Existenz nicht mehr ersichtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.5 Die Bäckertaste

Mit der sog. "Bäckertaste" kann ein zum Regelsteuersatz erfasster Umsatz nachträglich in einen ermäßigt zu besteuernden Umsatz umqualifiziert werden. Auch diese Funktion ist sinnvoll und erleichtert das schnelle Zuordnen der Umsätze nach Steuersätzen. Vor allem bei Bäckereien mit Steh-Café (daher die Bezeichnung Bäckertaste) und bei Schnellrestaurants kommt es vor, dass sich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.8.2 Einstellbare Ausleseadapter

Auch die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Geldspielgeräte zählen zu den elektronischen Kassensystemen. Ähnlich dem Z-Bon einer elektronischen Registrierkasse werden die monatlichen Einspielergebnisse eines Geldspielautomaten per Auslesestreifen aus dem System abgerufen. Ein spezielles externes Auslesegerät wird hierfür an die digitale Schnittstelle des geräteeigenen Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.6 Zwischenrechnungen

Wenn noch nicht feststeht, ob jeder Gast am Tisch einer Gaststätte für sich bezahlt oder ob die komplette Rechnung von nur einer Person beglichen wird, lässt der Kellner zunächst eine Zwischenrechnung ausdrucken. Auf dieser Zwischenrechnung sind alle Leistungen des betreffenden Tisches aufgeführt, die der Kellner beim Abkassieren der einzelnen Gäste handschriftlich kennzeich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.2 Trainingsumsätze

Fast jede Kasse verfügt über eine Trainingsfunktion. Um neues Personal einzulernen oder um komplizierte Kassenmanöver zu üben, ist diese Funktion unerlässlich. Praxis-Beispiel Separieren Beim Separieren kann das spätere eigenmächtige Umsetzen der Gäste an andere Tische, für die anderes Bedienpersonal zuständig ist, digital nachvollzogen werden. Solche Situationen entstehen mei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtete auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.3.1 Fälle aus der Praxis

Bei mehreren Prüfungsfällen wurde festgestellt, dass Unternehmer den zunächst korrekt über die Kasse registrierten Umsatz nach Tagesabschluss und nach Abrechnung mit ihrem Personal zu ihren Gunsten nach unten korrigierten. Dies geschah auf einfachste Art und Weise und ohne, dass aufwendige Stornierungen vorgenommen werden mussten. Sie löschten sämtliche Tagesbonierungen, tip...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 7.3 Alternative gegen Auflage?

Im Rahmen der verschärften Rechtslage ist die Belegausgabepflicht Teil eines ineinandergreifenden Räderwerks, welches nach den Vorstellungen des Gesetzgebers als Einheit zu verstehen ist und nur als solche den erhofften Erfolg zu bringen vermag. Der Zeitpunkt für die Einführung der Bonpflicht war jedoch denkbar ungünstig. Inmitten weltweiter klimapolitischer Auseinandersetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 1.2 Lieber Tasche statt Kasse

So wenig sich dieser Spruch reimt, so wenig brauchbar ist auch sein Inhalt. Umsätze, die nie mittels Kasse erfasst wurden, braucht man nachträglich nicht aufwendig frisieren, so die Überzeugung vieler, die noch nicht erwischt wurden. Eine ebenso einfache, wie gefährliche aber weit verbreitete Möglichkeit, steuerpflichtige Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen. Die Finanzbeam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.1.2 Sofort-Storni

Es gibt ganz unterschiedliche Arten, wie eingetippte Umsätze wieder entfernt oder betraglich aufgehoben werden können. Keine besonderen Zugangsrechte braucht das Kassenpersonal, um fälschlicherweise bonierte Umsätze oder Tippfehler unmittelbar danach wieder zu korrigieren. Solche Geschäftsvorfälle werden im Wege des Sofort-Stornos berichtigt, bevor sie in die Kassenzeilen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 7.2 Vorweihnachtlicher Regierungsstreit

Das hat den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf den Plan gerufen. Urplötzlich lagen rechnerisch kaum nachvollziehbare Zahlenwerke auf dem Tisch, mit der Absicht, Verantwortliche und Zweifler in letzter Sekunde noch vom Gegenteil zu überzeugen. 140.000 Kilometer zusätzliche Kassenbons im Jahr allein bei Rewe sind bestens geeignete Argumente, auch den Volksz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 1.1.1 Bargeldintensive Branchen im Visier

Die Erfassung der baren Geschäftsvorfälle steht ganz besonders im Fokus einer jeden Betriebsprüfung. Umso mehr, wenn Unternehmen geprüft werden, bei denen Bargeld eine tragende Rolle im geschäftlichen Alltag spielt. Dass der Fiskus der Bargeldbranche vehement den Kampf angesagt hat, hat sich längst herumgesprochen. Auch die Presse wird nicht müde, immer wieder Berichte zu ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.3.2 Nicht jede baugleiche Zweitkasse ist eine Phantomkasse!

Zusätzliche Registrierkassen sind im Gastronomiegewerbe nicht unüblich. Sie werden häufig angeschafft, um sie bei Bedarf neben der Hauptkasse, z. B. im Biergarten, an der Kegelbahn oder im Nebenzimmer, einsetzen zu können. Entgegen einer gezielt zur Einnahmenverkürzung angeschafften "Phantomkasse" werden zusätzliche Kassen regelmäßig im Anlageverzeichnis geführt. Sind mehrere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.1.1 Unterdrücken von Storni

Werden nachträglich Umsätze storniert, fließen sie nicht als Einnahmen in den Finanzbericht ein. Das ist auch korrekt, soweit es sich dabei um echte Rückbuchungen und nicht um fingierte Storni handelt. Immer wieder glauben Unternehmer, durch das Unterdrücken der Storni im System, steuerschädliche Einnahmeverkürzungen auf diese Weise verschleiern zu können. Werden keine Storno...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.1.3 "Echte" Storni und Retouren

Hierbei handelt es sich regelmäßig um spätere Korrekturen von bereits bonierten Umsätzen. Darunter fallen auch Warenretouren und -rücknahmen oder Umtausch. Um solche Kassenfunktionen vorzunehmen, bedarf es meist einer gesonderten Zugangsberechtigung. In einer Gaststätte wird diese Funktion einem Oberkellner eingeräumt oder ist sogar Chefsache. Bei vielen Supermärkten und Disc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.7 Personalrabatte

Werden Umsätze übers "Personal" boniert, erfasst das Journal lediglich den um den jeweiligen Personalrabatt verminderten Betrag. Eine Stornobuchung wird nicht vorgenommen. Die prozentuale Höhe des Rabatts wird im Kassensystem programmiert und bei der Bonierung automatisch berücksichtigt. Die gesamten Personalumsätze können im Rahmen von Prüfungen abgerufen und ausgelesen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 2.8.3 Phantomware

Als Phantomware wird ein Programm bezeichnet, das versteckt bereits in der Buchhaltungs- oder Kassensoftware eingebettet und mitinstalliert ist. Mit Klick auf eine unsichtbare Schaltfläche im Programm bzw. auf dem Desktop oder durch eine bestimmte Tastenkombination öffnet sich ein Menü mit verschiedenen Optionen zur gezielten Löschung von Umsatztransaktionen. Eine wesentlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 9.2 Anforderungen bei offener Ladenkasse nur mit hohem Aufwand zu erfüllen

Der Versuch, den steuerlichen Aufzeichnungspflichten durch die Abkehr von elektronischen Aufzeichnungssystemen zu entgehen, würde sich jedoch schnell als folgenschwerer Irrtum erweisen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind gerade bei offenen Ladenkassen mit einem besonders hohen Aufwand verbunden. Werden die gesetzlichen "Spielregeln" nicht vollumfängl...mehr