Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung

Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformationen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Fallgruppe 1 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 1 kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d. § 264d definiert den Begriff "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft". Dies ist danach eine KapGes., die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG entweder bereits in Anspruch nimmt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kontrollfunktion

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über den JA und den Lagebericht gehört zu den selbstverständlichen Pflichten jedes zur Rechenschaftslegung verpflichteten Unternehmens. Die vor Einführung der Pflichtprüfung gewonnenen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass es nötig ist, die Einhaltung dieser Pflichten durch unabhängige Prüfer kontrollieren z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Empfehlung bzw. Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Pflichten des handelsrechtlichen Prüfungsausschusses umfassen auch die Aufgabe, vorbereitend an der Wahl des Abschlussprüfers (und ggf. des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts, hierzu Rz. 378 ff.) mitzuwirken. Die Regelungsgrundlagen und Details dieser Mitwirkungspflicht hängen davon ab, ob nach der Governance-Struktur der Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressaten des Bestätigungsvermerks

Rz. 15 [Autor/Zitation] Während der Prüfungsbericht in erster Linie ein internes Informationsmittel für den AR im Rahmen seiner Überwachungs- und Prüfungsaufgabe (§ 171 AktG; § 52 GmbHG) sowie für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung bildet (vgl. im Einzelnen § 321 Rz. 2 ff.), ist der Bestätigungsvermerk dazu bestimmt, die Öffentlichkeit über die Gesetz- und Ordnungsmäßigke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verpflichtung, einen Prüfungsausschuss nach Abs. 2 einzurichten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne einen nach Zusammensetzung (Sachverstand; Sektorvertrautheit gem. § 100 Abs. 5 AktG) und Zuständigkeit (für Prüfungsaufgaben) adäquaten Aufsichts- oder Verwaltungsrat (Rz. 106) haben – von den Ausnahmen in Abs. 1 Satz 2 abgesehen – einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 7 PublG ist eine zwingende Vorschrift, die nicht (zB durch Gesellschaftsvertrag/Satzung) abdingbar ist. Rz. 5 [Autor/Zitation] § 7 PublG ist nur anzuwenden, falls das Unternehmen einen AR oder ein entsprechendes Überwachungsorgan hat. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Organ des Unternehmens handelt, das durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Unternehmen im Geltungsbereich des Publizitätsgesetzes

Rz. 138 [Autor/Zitation] Für große Unternehmen, die zwei der drei Größenvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PublG (Bilanzsumme größer als 65 Mio. EUR; Umsatzerlöse größer als 130 Mio. EUR; mehr als 5.000 Arbeitnehmer) erfüllen oder (kapitalmarktorientierte) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 (§ 1 Abs. 3 PublG) sind, gelten – vorbehaltlich einschlägige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Arbeitshilfe zu den Ausführungen im UStAE

Rz. 147 Stand: 06/02 – 07/2025 Abschn. 12.18 UStAE: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen „Lieferung einer Photovoltaikanlage (1)1Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. 2Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Lieferung einer Photovoltaikanlage vgl. Abschnitt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Empfehlung bzw. Vorschlag zur Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 378 [Autor/Zitation] Sofern das Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss (Rz. 234), hat der Prüfungsausschuss analog zu seiner Einbindung in die Wahl des Abschlussprüfers (Rz. 366 ff.) künftig auch die Aufgabe, zur Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts – je nach Governance-Konstellation – eine Empfehlung an einen AR bzw. Verwaltungsrat abzugeben oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach § 324 Abs. 1 Satz 1 haben KapGes., die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 sind und keinen AR oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss, einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 und 3 AktG beschriebenen Aufgaben befasst (s. zu Teilen der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berichterstattung bei Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 174 [Autor/Zitation] Prüfungen von AG, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, umfassen seit Änderung der §§ 316 ff. durch das KonTraG auch eine Beurteilung des Abschlussprüfers, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ziele des Abschlussprüfers und Prüfungsrisiko

Rz. 1005 [Autor/Zitation] Mit der Anwendung des IDW PS 340 nF (01.2022) verfolgt der Abschlussprüfer das Ziel, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Vorstand durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdend Entwicklungen rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu ü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.4 Besondere Überwachung von Händlern, die selbst Hersteller sind (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 § 212 Abs. 1 Nr. 4 AO ermächtigt zur Regelung besonderer Überwachungsmaßnahmen, wenn ein Händler verbrauchsteuerpflichtiger Waren zugleich Hersteller der Waren ist.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Verhältnis zu zollrechtlichen Vorschriften

Rz. 8 § 210 AO regelt die Befugnisse der besonderen Steueraufsicht nicht abschließend; der Vorschrift gehen vielmehr im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die spezielleren Regelungen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts vor. Explizit findet sich dazu eine Regelung in der AO-DV Zoll zu § 210, wonach dieser durch Art. 46 UZK [1] i. V. m. § 10 ZollVG überlagert wird. Art. 46 UZK ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1.3 Gegenstand der Prüfung und Feststellung

Rz. 14 Die Prüfungen und Feststellungen müssen sich auf Tatbestände, Vorgänge oder Unterlagen beziehen, die der Steueraufsicht in besonderen Fällen nach § 209 AO unterliegen. Die Nachschau berechtigt nur zu Maßnahmen, die der Überwachung der in § 209 AO angeführten zoll- und verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalte dienen und für die Besteuerung bzw. Feststellungen in diesem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.3 Bedeutung und Zweck

Rz. 6 Die Zielsetzung der Steueraufsicht liegt in der Sicherung der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern, wie sie in § 85 AO und § 1 Abs. 1 S. 2 ZollVG festgeschrieben ist, sowie in der Sicherung der Einhaltung der gemeinschaftsrechtlich oder nationalrechtlich geregelten Verbote und Beschränkungen nach § 1 Abs. 3 ZollVG.[1] Die Steueraufsicht wird unabhängig von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
KI-Verordnung: Bedeutung fü... / 3.6 Integration in bestehende Qualitätsmanagement-Handbücher und Arbeitsschutzrichtlinien

Bestehende QM-Handbücher und Arbeitsschutzrichtlinien sollten um die spezifischen Anforderungen und Maßnahmen für den Einsatz von KI-Systemen erweitert werden. Dabei sollten alle technischen, organisatorischen und prozessualen Maßnahmen berücksichtigt werden, die dazu beitragen KI-Systeme sicher zu gestalten. Nachfolgend ein Beispiel für die Integration in die ISO 45001 Praxi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Verhältnis zu zollrechtlichen Vorschriften

Rz. 4 Soweit das Zollrecht betroffen ist, wird § 212 AO durch den als europäisches Recht vorrangig geltenden UZK[1] überlagert.[2] Rz. 5 Nach Art. 23 Abs. 1 UZK sind Personen, die Inhaber einer Zollentscheidung werden, den sich aus der Entscheidung ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. Ergänzend dazu regelt § 10 Abs. 1 S. 6, Abs. 3a S. 2 ZollVG, dass die von einer zollamtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Behandlung von Waren (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Für Waren, die der Überwachung unterliegen, kann gem. § 212 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgrund einer Verordnung vorgeschrieben werden, dass sie in bestimmter Weise behandelt, bezeichnet, gelagert, verpackt, versandt oder verwendet werden müssen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
KI-Verordnung: Bedeutung fü... / 3.2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass sie die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigen. Der Einsatz sollte daher nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen wie erhöhtem Stress oder zusätzlicher Überwachung. Die Automatisierung von Aufgaben durch KI und die zeitliche Flexibilität kann dazu führen, dass sich die Rolle de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
KI-Verordnung: Bedeutung fü... / 3.4 Einbindung der Mitarbeiter

Mitarbeiter und ihre Vertreter sollten in den Prozess der Einführung und ggf. Überwachung von KI-Systemen einbezogen werden, um eine faire und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die Erfahrung und Kenntnisse der Mitarbeiter können dazu beitragen, geeignete KI-Systeme zu finden und diese zu implementieren. Zudem ist es hilfreich Mechanismen einzurichten, um regelmäßig Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3.1 Inhalt

Rz. 24 Abs. 3 ermächtigt die zuständigen Amtsträger, im Rahmen von zeitlich und örtlich begrenzten Kontrollen, zum Anhalten von Schiffen und anderen Fahrzeugen, die nach ihrer äußeren Erscheinung gewerblichen Zwecken dienen. Sie können dabei nach § 111 AO die Amtshilfe der Gerichte und Behörden, nach § 13 FVG auch den Beistand der Polizei- und sonstigen Ortsbehörden in Anspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.15 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen

Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte i. d. R. erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Gewinn oder Verlust (das gesamte Auftragsergebnis) ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder sel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Begriff der Bautätigkeit

Unter den Begriff der Bautätigkeit fallen sämtliche Hoch-, Tiefbau, Straßenbau oder vergleichbare Tätigkeiten. Problematisch ist die Abgrenzung zu Dienstleistungsunternehmen, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, d. h. des Vorliegens fester Geschäftseinrichtungen, Auslandsbetriebsstätten begründen. Fraglich ist insbesondere die Anwendung des Art. 5 Abs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 1 Zusammenfassung von Pflichten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Rechtsgrundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis: In sechs Fachverordnungen wird verpflichtend Bezug genommen. Achtung Arbeitssicherheitsgesetz Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen nach dem Arbeitssiche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung bei ... / 4 Informationsermittlung

Zur Gefährdungsbeurteilung gehört zunächst die Ermittlung der angewendeten Werkstoffe und Verfahren. Bei den Werkstoffen sind die Inhaltsstoffe einer Legierung, aber auch einer eventuellen Füllung oder Umhüllung von Bedeutung. Hilfsmittel, z. B. Schutzgase und Flussmittel, erweitern durch ihre Zusammensetzungen das Spektrum der Stoffe (Gase und Partikel), die dann als Gemisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 7 Mit Nachhaltigkeit steuern: Daten zur Überwachung und Steuerung einsetzen

Um Nachhaltigkeitsleistungen und -aktivitäten transparent zu machen und steuernd eingreifen zu können, sind Daten essenziell. Daten zu den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsthemen müssen bereitgestellt, plausibilisiert, ausgewertet und genutzt werden. Während im Rechnungswesen und Controlling seit Jahrzehnten Strukturen, Prozesse und Expertise entwickelt und immer weiter ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 6 Zielgerichtet vorgehen: Nachhaltigkeitsziele und Nachhaltigkeitsmessgrößen definieren

Eine Grundlage für die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements ist die Definition von Zielen und Messgrößen. Sie legen die Richtung und das Ambitionslevel für die Unternehmensaktivitäten fest und ermöglichen eine klare Überwachung der Fortschritte und Steuerung. Hinweis Zur Definition von Nachhaltigkeitszielen sind folgende Schritte wichtig: Festlegung von ESG-Zielen im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 1 Der Hauptverantwortliche: Nachhaltigkeitsbeauftragter oder -manager

Die Rolle eines Nachhaltigkeitsbeauftragten kann je nach Größe und Branche einer Organisation variieren. Im Allgemeinen hat die beauftragte Person die Aufgabe, die Nachhaltigkeitsstrategie in Abstimmung mit der Geschäftsführung/Geschäftsleitung und weiteren internen und ggf. externen Stakeholdern zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört die Analyse von Nachhaltigkeitschancen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.5 Governance, Risiko und Compliance

Unternehmen müssen inmitten von Ungewissheit und Veränderungen die Aufrechterhaltung des eigenen Betriebes sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, muss zum einen der Governance-Rahmen verbessert werden, also die wichtigsten Akteure, Rollen und Zuständigkeiten, delegierte Befugnisse, Entscheidungsstrukturen und -abläufe festgelegt werden. Zum anderen ist es essenziell, ESG-b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 9 Transparenz schaffen: Nachhaltigkeitsberichterstattung und Monitoring

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Ein enges Zusammenspiel zwischen dem strategischen Nachhaltigkeitsprogramm und der Berichterst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufsichtsratsmitglieder (DB... / 2.1 Allgemeines

Mitglieder eines Aufsichtsrats nehmen nach deutschem Verständnis eine Kontrollfunktion gegenüber der Gesellschaft wahr und sind daher bei der zu überwachenden Gesellschaft nicht angestellt i. S. eines Arbeitnehmers. Das Entgelt für eine derartige Tätigkeit wird nur dann von den Sonderregelungen im internationalen Steuerrecht zu Aufsichtsratsmitgliedern erfasst, wenn die jewe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandstätigkeitserlass – ... / 2 Inhalt

Der Auslandstätigkeitserlass gilt nur für unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer, die zu einem Arbeitgeber mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder ständigem Vertreter in einem EU- oder EWR-Staat in einem Dienstverhältnis stehen und im Rahmen einer begünstigten Tätigkeit im Ausland tätig sind. Begünstigte Tätigkeiten sind "Montagetätigkeit" im weitesten Sinne (z. B. Planung,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.3 Instrumente des Forderungsmanagements

Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden: Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.3 Entdeckung

Rz. 250 Die Entdeckung der Tat ist die Wahrnehmung eines bisher unbekannten[1] Geschehens und des diesem immanenten Unrechtsgehalts.[2] Die Entdeckung muss sich nur auf eine der unverjährten Straftaten beziehen, für die im Rahmen des sich aus dem Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs. 1 AO ergebenden Berichtigungszusammenhangs eine Selbstanzeige abzugeben ist. Wann i. d....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 1 Begriff der Überwachung und Anwendungsfälle

Beschäftigtenüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Analyse und Kontrolle von Aktivitäten, Verhalten und Kommunikation von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber selbst oder eine technische Einrichtung des Arbeitgebers.[1] Ziel der Überwachung ist in der Regel, die Produktivität zu steigern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung rechtli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipen des § 26 BDSG. Die Kontrolle des Inhalts ist also grundsätz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr