Fachbeiträge & Kommentare zu Trinkgeld

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Betriebsausgaben-ABC / Trinkgelder

Trinkgelder stellen bei betrieblicher Veranlassung abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Typische Beispiele hierfür sind Bewirtungskosten oder Taxifahrten.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.13 Sonderlage bei Handelsvertreter mit Inkasso, Bedienungszuschlag und Trinkgeldern

Bei Inkassotätigkeit des Schuldners, so beim Handelsvertreter, der seinen Provisionsanteil selbst bei den Kunden kassiert und beim Kellner, der seinen Bedienungszuschlag selbst erhebt (auch z. B. beim angestellten Taxifahrer), tritt die Einziehungsbefugnis des Schuldners für Dauer und Ausmaß der Pfändung außer Kraft. Der Arbeitgeber haftet auch hier für Ablieferung der gepfä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.1 Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge

Rz. 42 Geschäftsvorfälle i. S. d. Vorschrift sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts den Gewinn bzw. Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern (z. B. zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals führen).[1] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Dem PStTG liegt ein eigenständiger Vergütungsbegriff zugrunde. Die Definition findet sich in § 5 Abs. 2 PStTG, der die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie umsetzt.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern,...mehr

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Strafgefangener / 1.2 "Verleih" von Strafgefangenen an private Unternehmen außerhalb der Haftanstalt

Neben der Arbeitsleistung in Eigenbetrieben des Strafvollzugs sind Strafgefangene oft auch in Betrieben privater Unternehmen tätig. Dabei werden Strafgefangene als Arbeitskräfte für Betriebe oder Arbeitgeber außerhalb der Anstalt bereitgestellt. Die Vollzugsanstalt zahlt den Strafgefangenen den Lohn und stellt den Betrieben, an die die Gefangenen "verliehen" wurden, eine Rec...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.5 Trinkgeld, Bedienungsgeld

Rz. 67 Das Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.[1] Das Bedienungsgeld ist demgegenüber ein vom Arbeitgeber gegenüber Dritten erhobener prozentualer Aufschlag, der als solcher bezeichnet oder sonst als dem Arbeitnehmer zukommend gekennzeichnet ist.[2]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 102 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, wurde es vom BAG für zulässig gehalten, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheits...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.4 Schmiergeldverbot

Rz. 172 Den Arbeitnehmer trifft aufgrund seines Arbeitsverhältnisses die Pflicht, die Annahme geldwerter Vorteile, durch die seine Tätigkeit von Dritten beeinflusst oder eine solche Tätigkeit nachträglich belohnt werden soll,[1] zu unterlassen.[2] Nach zutreffender Ansicht ist eine Pflichtwidrigkeit der honorierten Handlung nicht zu fordern, denn auch ein nicht pflichtwidrig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreies Trinkgeld

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Freiwillige Trinkgelder bleiben unbesteuert; eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen (vgl § 3 Nr 51 EStG). Nicht alle Leistungen, die dem ArbN von dritter Seite ohne Rechtsanspruch im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind aber ohne Weiteres solche "Trinkgelder". Die Steuerfreiheit ist von folgenden Voraussetzungen abhängi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Trinkgeld als Arbeitslohn

I. Grundsätzliches Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei ist ein Trinkgeld nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen (> Rz 13 ff). Im Prinzip gehören Trinkgelder, die einem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, aber zum steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der dem LSt-Abzug unterliegt (§ 38 Abs 1 Satz 3 EStG; BFH 218, 122 = BStBl 2007 II, 712 mwN). Zum...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Weitere Begriffsmerkmale des Trinkgelds

Rz. 22 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Begriff "Trinkgeld" ist für sich ein Tatbestandsmerkmal des § 3 Nr 51 EStG. Er kann im Auslegungswege näher bestimmt werden. § 107 Abs 3 Satz 2 GewO definiert: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt". Es steht dem ArbN u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Trinkgelder als Ausgaben

Rz. 30 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG für > Geschenke gilt grundsätzlich auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Werbungskosten Rz 85). Ein Geschenk setzt begrifflich allerdings eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Da Trinkgelder regelmäßig den Charakter einer zusätzli...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei ist ein Trinkgeld nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen (> Rz 13 ff). Im Prinzip gehören Trinkgelder, die einem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, aber zum steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der dem LSt-Abzug unterliegt (§ 38 Abs 1 Satz 3 EStG; BFH 218, 122 = BStBl 2007 II, 712 mwN). Zum Arbeitslohn gehör...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Zusätzliche Leistung, die kein Entgelt ist

Rz. 21 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Geldleistung muss "zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist" (§ 3 Nr 51 EStG). Es muss sich also um eine Zusatzleistung im Verhältnis zur Forderung des ArbG gegen den Dritten (Kunden/Trinkgeldgeber) handeln. Das gilt für den Regelfall. Rz. 21/1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Sonderfall: § 3 Nr 51 ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Folgewirkungen der Steuerbefreiung

Rz. 25 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Fehlbeträge aus Zechprellerei oder Manko beim Wechselgeld sind WK (> Fehlbeträge in der Kasse). Die Steuerfreiheit der Trinkgelder nach § 3 Nr 51 EStG steht dem Abzug uE nicht entgegen; es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang iSv § 3c EStG (> Werbungskosten Rz 70, 71) zum vereinnahmten Trinkgeld. Rz. 26 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Für die >...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als "Trinkgeld" wird eine von einem Leistungsempfänger gezahlte Zusatzvergütung bezeichnet, die grundsätzlich zu den besteuerbaren > Einnahmen gehört (> Rz 10). Es gibt sie nicht nur bei ArbN, sondern auch bei den Beziehern anderer Einkünfte. Beispiel 1: A ist selbständiger Taxiunternehmer. Er erhält von einem Fahrgast an Stelle der geforderte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Selbst wenn der Dritte das Trinkgeld freiwillig gegeben hat, ist es nicht steuerfrei, wenn und soweit der ArbN einen Rechtsanspruch auf das Trinkgeld hat. Gemeint ist ein Rechtsanspruch des ArbN gegenüber dem ArbG (Innenverhältnis); wäre auch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten (Außenverhältnis) gemeint, wäre das im Verhältnis zu "freiw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zahlung anlässlich einer Arbeitsleistung

Rz. 19 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ein Trinkgeld muss "anlässlich" einer Arbeitsleistung gegeben werden, die der ArbN für den Dritten/Kunden erbringt. Es bezweckt idR eine besondere Anerkennung einer Dienstleistung in der Form eines kleineren Geldgeschenks als Ausdruck der Zufriedenheit des Kunden. Das setzt grundsätzlich ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinkgelder

Zusammenfassung A. Einführung I. Überblick Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als "Trinkgeld" wird eine von einem Leistungsempfänger gezahlte Zusatzver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Besteuerung der freiwilligen Trinkgelder führt zu praktischen Schwierigkeiten bei der Erfassung der > Bemessungsgrundlage. Angesichts einer verbreiteten Meinung, es handele sich dabei um ein "Geschenk" des Kunden – das sind sie allenfalls aus dessen Sicht –, ist die Verpflichtung, solche > Einnahmen dem FA gegenüber zu erklären, den Betro...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

I. Überblick Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als "Trinkgeld" wird eine von einem Leistungsempfänger gezahlte Zusatzvergütung bezeichnet, die grundsätzlich zu den besteuerbaren > Einnahmen gehört (> Rz 10). Es gibt sie nicht nur bei ArbN, sondern auch bei den Beziehern anderer Einkünfte. Beispiel 1: A ist selbständiger Taxiunternehmer. Er erhält von einem Fahrgast an Stelle de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Garderobenpersonal

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Personen, die für ein Unternehmen (zB Theater, Oper, Hotel, Restaurant usw) an dessen Garderobe Dienste leisten, sind nichtselbständig tätig (> Arbeitnehmer), auch wenn sie einen Teil ihres Trinkgelds als sog Pacht abführen (RFH, RStBl 1927, 41). Oftmals handelt es sich um eine > Geringfügige Beschäftigung. Betreiben sie die Garderobe selbst, sind ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastwirt

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Inhaber einer Gaststätte bzw eines Restaurants ist Gewerbetreibender. Bei einer Restaurant-Kette ist der Verantwortliche am Ort idR > Arbeitnehmer. Anders kann es sein in den Fällen des > Franchising. Maßgebend ist das im Innenverhältnis Vereinbarte (> Arbeitnehmer Rz 15 ff [23]); nur hilfsweise wird darauf abgestellt, wie der Verantwortl...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 12 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Die Pauschvergütung für Umzüge, bei denen ab dem 1.6.2020 mit dem Einladen des Umzugsguts begonnen wird, wird unabhängig von der Besoldungsgruppe und dem Familienstand berechnet. Die Pauschvergütung wird für Berechtigte und jede andere berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner, Kind) einzeln und unabhängig von der Besoldungsgruppe berechnet. Voraussetzung ist, dass di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Trinkgelder

Werden im Zusammenhang mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Ausgaben, z. B. Bewirtungskosten, Dienst-/Geschäftsreisen, Trinkgelder gereicht, sind diese grundsätzlich abzugsfähig. Die Kosten sind nachzuweisen, mindestens aber durch Einzelaufzeichnungen glaubhaft zu machen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenarten nach § ... / 4.2 Die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung

Diese Kosten umfassen auch Kosten für Brennstoffzusätze (z. B. Additive zur Reinigung) und Anfeuerungsmaterial. Anzusetzen sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten, sodass Mengenrabatte oder Preisnachlässe zugunsten des Mieters zu berücksichtigen sind. Hinweis Preisgünstigster Lieferant Jedoch ist es Sache des Vermieters zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und von wem er ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenarten nach § ... / 8.1 Straßenreinigung

Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen. Kosten für nicht öffentliche Maßnahmen können anfallen, wenn die Gemeinde von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht hat, den Anliegern die Reinigungspflicht ganz oder teilweise aufzuerlegen und öffentliche Einricht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Anderweitig erzieltes Einkommen

Rz. 22 Weiterhin muss sich der Dienstpflichtige den Verdienst anrechnen lassen, der kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglicht worden ist. Anhaltspunkte für die Kausalität können sich sowohl aus objektiven als auch aus subjektiven Umständen ergeben.[1] Eine Anrechnung erfolgt auch, wenn es sich um eine höherwertige und besser bezahlte Tätigkeit handelt.[2] Anzur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.2 Originalbelege werden nicht erstellt

Für gezahlte Leistungen werden teilweise keine Zahlungsbelege erstellt. Dies kann sein: Wenn die Papierrolle im Barzahlungsautomaten zu Ende ist. Bei Automaten ohne Belegausgabe, z. B. Telefonzelle, Parkuhr, Waschanlage, Münzkopierer, Automaten zur Gepäckaufbewahrung. Wenn die Ausstellung von Belegen verweigert wird, z. B. Taxifahrt im Ausland; Einkauf auf dem Flohmarkt. Bei fre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit des Arbeitsversäumnisses hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag[1] sowie der ggf. anzuwendende Tarifvertrag.[2] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche, sondern die wegen der Betriebsratsarbeit notwendige Arbeitsversäumnis wie geleistete Arbeit vergüte...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Messstipendien

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Messstipendien sind Entgelte für priesterliche Leistungen, die von Gläubigen nicht an die Kirche, sondern direkt dem Priester gezahlt werden. Sie gehören zum stpfl > Arbeitslohn; siehe > Geistliche Rz 3, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 44. Es handelt sich nicht um > Trinkgelder Rz 23.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konzern

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff Konzern ist ein Synonym für > Verbundene Unternehmen. > Aktien, > Arbeitgeber, zur Tarifbegünstigung von Entlassungsabfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 30 ff [39 ff], 85 ff, > Betriebsveranstaltungen Rz 18 ff, > Entsendung von Arbeitnehmern, zur Verpflichtung zum LSt-Abzug > Lohnzahlun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80 ff, 105 ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notare

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Sie erzielen grundsätzlich > Einkünfte aus selbständiger Arbeit ("Katalogberuf" nach § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 2 EStG). Dies gilt jedoch nicht für die sog Beamtennotare in BW; diese sind Beamte im Landesdienst und werden steuerlich entsprechend behandelt (> Beamte Rz 1). Notare d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Warengutscheine

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Sachzuwendungen, die der ArbG selbst oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter den Mitarbeitern gewährt, bl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u...mehr