Fachbeiträge & Kommentare zu Trinkgeld

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 534 BGB – Pflicht- und Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf. Rn 1 Die Vorschrift nimmt Pflicht- und Anstandsschenkungen von der Rückforderung nach § 528 und dem Widerruf nach § 530 aus. IÜ bleibt es bei den Schenkungsregeln der §§ 516–527. Soweit die Sche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Friseure

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zuschüsse des ArbG für > Arbeitsmittel – Arbeitsmittelpauschale – können uE steuerfrei sein (§ 3 Nr 30 EStG), wenn der ArbN Schneidemaschinen, Scheren, Kämme etc selbst beschafft (zu einem uE vergleichbaren Sachverhalt zu Reparaturkosten eines Musikinstruments vgl BFH 212, 556 = BStBl 2006 II, 473); > Werkzeuggeld. > Trinkgelder an angestellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2330 BGB – Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Rn 1 Anstandsschenkungen sind insb kleinere Zuwendungen wie übliche Gelegenheitsgaben zu besonderen Tagen oder Anlässen (Weihnachten, Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit) oder wie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § 305 II, 311 I (+BGH NJW 21, 2273...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unentgeltliche Zuwendungen.

Rn 11 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem der Schenkung iSv § 516 (Karlsr FamRZ 74, 306). Dazu rechnen auch Ausstattungen (§ 1624), Spenden und Stiftungen. Lag der Zuwendung eine Verpflichtung zu Grunde, fehlt es an der Unentgeltlichkeit (BGH FamRZ 86, 565), die aber uU in der Eingehung der Verpflichtung gesehen werden kann. Ein vor Eintritt in den Güterstand gegebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 146 Der Entscheidungsspielraum ist überschritten bei Kosten für Maßnahmen, die nicht erforderlich oder sinnlos sind. Das gilt: Wenn sich der Vermieter auf unangemessene, Marktunübliche überhöhte Entgelte einlässt (Dorf ZMR 14, 31; Celle ZMR 99, 238, 240; LG Köln NZM 05, 453). Der Vermieter muss zwar nicht unbedingt den billigsten Anbieter wählen (Rn 143). Von ihm kann aber...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Trinkgeld

Zusammenfassung Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zahlungen Dritter – typischerweise von Gästen im Hotel- und Gastronomiegewerbe – für die Dienste des Arbeitnehmers zusätzlich zum vom Arbeitgeber gezahlten Entgelt. Sie sind zu unterscheiden von sonstigen Bedienungsgeldern, die als Preisbestandteil zwangsweise von Dritten (Kunden) gezahlt werden. Erhält der Arbeitnehmer Trin...mehr

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Trinkgeld / 3 Steuerpflichtige Trinkgelder

Lohnsteuerpflichtig sind Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Zu den steuerpflichtigen Trinkgeldern, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, gehören z. B. der Bedienungszuschlag von 10 % oder 15 % im Gaststättengewerbe, das Metergeld im Möbeltransportgewerbe und das Treppengeld im Kohlehandel. Sie sind zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn de...mehr

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Trinkgeld / 2 Steuerfreie freiwillige Trinkgelder

Der BFH definiert Trinkgeld als eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung. Es handelt sich um eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung, die eine Art honorierende Anerkennung in Form eines kleineren Geldgeschenks ausdrücken soll.[1] Freiwillige Trinkgeldzahlungen, die der Arbeitnehmer anlässlich von Dienstleist...mehr

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Trinkgeld / 2 Anspruch

Die Trinkgelder stehen allein und unmittelbar dem Arbeitnehmer zu. Dies gilt auch dann, wenn das Trinkgeld zunächst unmittelbar (z. B. an einer zentralen Kasse) an den Arbeitgeber gezahlt wird. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Auszahlung, ggf. auch auf Auskunftserteilung.[1] Arbeitsvertragliche Klauseln, die den Arbeitnehmer zur Herausgabe der...mehr

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Trinkgeld / 1 Trinkgelder als Arbeitslohn von dritter Seite

Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Der Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerein...mehr

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Trinkgeld / 1 Begriff

Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen Dritter an den Arbeitnehmer. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO handelt es sich um einen Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Sie gehören nicht zum Arbeitsentgelt, da es an einem diesbezüglichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber fehlt. ...mehr

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Trinkgeld / 3 Keine Anrechnung auf den Mindestlohn

Trinkgelder können vom Arbeitgeber nicht auf den Mindestlohnanspruch nach § 1 MiLoG angerechnet werden.mehr

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Trinkgeld / Zusammenfassung

Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zahlungen Dritter – typischerweise von Gästen im Hotel- und Gastronomiegewerbe – für die Dienste des Arbeitnehmers zusätzlich zum vom Arbeitgeber gezahlten Entgelt. Sie sind zu unterscheiden von sonstigen Bedienungsgeldern, die als Preisbestandteil zwangsweise von Dritten (Kunden) gezahlt werden. Erhält der Arbeitnehmer Trinkgelder, können...mehr

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Trinkgeld / Lohnsteuer

1 Trinkgelder als Arbeitslohn von dritter Seite Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbrin...mehr

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Trinkgeld / Arbeitsrecht

1 Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen Dritter an den Arbeitnehmer. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO handelt es sich um einen Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Sie gehören nicht zum Arbeitsentgelt, da es an einem diesbezüglichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgebe...mehr

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Trinkgeld / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, sind beitragspflichtiges Entgelt. Für Trinkgelder kann sich ein Rechtsanspruch z. B. durch Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Freiwillig gezahlte Trinkgelder sind unabhängig von ihrer Höhe hingegen lohnsteuerfrei und unter...mehr

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Trinkgeld / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, sind beitragspflichtiges Entgelt. Für Trinkgelder kann sich ein Rechtsanspruch z. B. durch Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Freiwillig gezahlte Trinkgelder sind unabhängig von ihrer Höhe hingegen lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflic...mehr

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Trinkgeld / 4 Abgrenzung zum Bedienungsgeld

Trinkgelder sind abzugrenzen vom sog. Bedienungsgeld. Beim Bedienungsgeld wird ein bestimmter Betrag von vornherein auf den vom Dritten zu zahlenden Preis für die erbrachte Leistung aufgeschlagen. In diesen Fällen vereinnahmt der Arbeitnehmer den Betrag für den Arbeitgeber, hat diesem gegenüber jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung. Werden Bedienungsgelder al...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.4.1 Trinkgelder

Erhaltene Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zufließen, sind steuerfrei.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 12 Rechtsvorschriften

Definition der Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer §§ 1 LStDV Definition des Begriffs Arbeitslohn § 2 LStDV Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale §§ 52b, 39 e, 41 b Abs. 2 EStG Lohnkonto und Aufzeichnungspflichten § 4 und 5 LStDV Besteuerung und Bewertung von Sachbezügen § 8 EStG Berechnung der privaten Kfz-...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 6 Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Folgendes ist aufzuzeichnen: Name, Geburtstag, Wohnort, Identifikationsnummer, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Steuerfreibetrag, Angaben zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags. Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto aufzuzeichnen: Tag der Lohnzahlung und des Lohnzahlungszeitraums, Höhe des Arbeitslohns, getr...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt als Erbin nach dem am … 2020 verstorbene Erblasser R … T … E … von der Beklagten bestimmte Erbschaftsansprüche. Der Erblasser hatte am 14.12.2007 die nunmehrige Beklagte (seine Schwester) notariell – auch über seinen Tod hinaus – bevollmächtigt, ihn in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder Richtung zu vertreten. Die hies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Objektiver Veranlassungsbegriff

Rn. 226 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Veranlassungsbegriff ist nach allg Auffassung objektiv zu verstehen. Im Rahmen einer Einkunftsart fließt eine Einnahme dann zu, wenn bei objektiver Betrachtung ein sachlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Leistung des StPfl besteht, vgl BFH v 05.07.1996, VI R 10/96, BStBl II 1996, 545: der ArbN muss die Zuwendung vernünftig...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Beratungshilfegebühr, Nr. 2500 VV RVG

Rz. 125 Vom Mandanten selbst kann der Rechtsanwalt die Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR nach Nr. 2500 VV RVG verlangen. Die Gebühr wird auch als Schutzgebühr oder Handgeld bezeichnet. Es ist zulässig, diese Gebühr zu erlassen und gegenüber dem Mandanten sozusagen pro bono zu arbeiten. Bei der Frage nach dem Verzicht sollte ein Rechtsanwalt aber auch in Betracht zieh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistung durch Dritte

Rn. 251 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Leistungen des ArbG, des Kapitalempfängers oder des Mieters sind dem StPfl im Zweifel iRd Vertragsverhältnisses und damit iRd betreffenden Einkunftsart zugeflossen, Leistungen eines Dritten im Zweifel nicht. Jedoch gilt auch insoweit für alle Überschusseinkunftsarten das Veranlassungsprinzip, BFH v 21.02.2003, VI R 74/00, BStBl II 2003, 496 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gewahrsam.

Rn 5 Der Schuldner hat an allen Sachen Gewahrsam, die sich mit seinem Willen in äußerlich erkennbarer Weise in seinem tatsächlichen Herrschaftsbereich befinden (BGH DGVZ 21, 215; Saarbr OLGR Saarbr 03, 39, 41). Der GV bewertet dies nach dem äußeren Anschein (BGH DGVZ 21, 215, 218; Ddorf NJW-RR 97, 998 [OLG Düsseldorf 08.11.1996 - 3 W 454/96]). Wer unmittelbaren Besitz (§ 854...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 2 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Einnahmen sind der Barlohn sowie sonstige geldwerte Vorteile (Sachbezüge) (s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10) aus dem Dienstverhältnis. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch besteht und unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 LStDV, Anhan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Belohnende Schenkungen

Rz. 422 [Autor/Stand] Belohnende Schenkungen erfolgen stets freigebig i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die der Leistende zwar in Anerkennung spezieller (Vor-)Leistungen,[2] doch ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig [3] vornimmt (s. auch Anm. 83, 102). Rz. 423 [Autor/Stand] Beispiele: Trinkgelder an Bedienungspersonal (s. § 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grds ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasste, dh der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1.4 Höhe und Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Der Entgeltfortzahlungsanspruch ist ein Anspruch auf die geschuldete Entgeltzahlung und kein Lohnersatzanspruch.[1] Maßgebend ist allein die individuelle Arbeitszeit des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers. Damit erfasst der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch die arbeitsunfähigkeitsbedingten Entgeltfortzahlungszeiträume.[2] Der konkrete Umfang des Anspruchs errechnet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 2.1 Freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers

Auch freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers gehören mit zur Bemessungsgrundlage des Unternehmers, wenn ein direkter Zusammenhang mit der erbrachten Leistung besteht, da sie zu dem Wert der Gegenleistung gehören, die der leistende Unternehmer für seine Leistung erhält. Es kommt für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage nicht darauf an, ob der leistende Unternehmer e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen

Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt. Dabei gilt eine Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 15.6 Angemessene Übernachtungskosten

Über die Angemessenheit von Übernachtungspreisen bestehen vielfach unterschiedliche Vorstellungen zwischen Verwaltung und Beschäftigten. Nicht jedes Quartier ist zumutbar, nicht jeder Komfort akzeptabel. Maßstab sollten Zimmer von Mittelklassehotels sein; in diesen wird i. d. R. der Dienstreisende auch bei privaten Reisen übernachten. Um Streit zu vermeiden, sollte die Quart...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.6 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr