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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinkgelder

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Zusammenfassung

 

Auf einen Blick:

Das einem Arbeitnehmer freiwillig gezahlte Trinkgeld ist steuerfrei. Aber was gehört alles zum Trinkgeld? Die Analyse der Praxisfälle zeigt die Grenzen zu besteuerbaren Einnahmen und Möglichkeiten für Gestaltungen.

A. Einführung

I. Überblick

 

Rz. 1

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Als "Trinkgeld" wird eine von einem Leistungsempfänger gezahlte Zusatzvergütung bezeichnet, die grundsätzlich zu den besteuerbaren > Einnahmen gehört (> Rz 10). Es gibt sie nicht nur bei ArbN, sondern auch bei den Beziehern anderer Einkünfte.

 

Beispiel 1:

A ist selbständiger Taxiunternehmer. Er erhält von einem Fahrgast an Stelle der geforderten Taxigebühr von 19,10 EUR eine Vergütung von 20 EUR. Die Differenz von 0,90 EUR ist begrifflich Trinkgeld, gehört aber zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb.

 

Beispiel 2:

F hat sich als Friseurmeisterin selbständig gemacht, arbeitet aber ohne Mitarbeiter. Die zufriedene Kundin steckt ihr 2 EUR in die ‚Kaffeekasse’. Der ‚Tip’ gehört zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb, die Aufwendungen für den der Kundin angebotenen Kaffee gehören zu den BA.

 

Rz. 1/1

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Nur für ArbN stellt § 3 Nr 51 EStG seit 2002 bestimmte Trinkgelder steuerfrei. Die Steuerbefreiung betrifft nur Trinkgelder, die ein anderer als der ArbG (Dritter/Kunde/Gast) dem ArbN anlässlich einer Arbeitsleistung freiwillig zusätzlich zu dem ihm vom ArbG/Unternehmer für diese Arbeitsleistung in Rechnung gestellten Betrag gibt; zu Einzelheiten > Rz 13 ff.

 

Beispiel 3:

B ist als Kellner für einen Restaurationsbetrieb tätig. Von einem Gast erhält er statt der in Rechnung gestellten 28,20 EUR einen aufgerundeten Betrag von 30 EUR. Der Betrag von 1,80 EUR ist ein Trinkgeld, das unbesteuert bleibt.

 

Rz. 2

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Ein vom ArbG/Kunden vertraglich geschuldetes – unechtes – Trinkgeld (> Rz 12) geh...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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