Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinkgelder

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 

Auf einen Blick:

Das einem Arbeitnehmer freiwillig gezahlte Trinkgeld ist steuerfrei. Aber was gehört alles zum Trinkgeld? Die Analyse der Praxisfälle zeigt die Grenzen zu besteuerbaren Einnahmen und Möglichkeiten für Gestaltungen.

A. Einführung

I. Überblick

 

Rz. 1

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Als "Trinkgeld" wird eine von einem Leistungsempfänger gezahlte Zusatzvergütung bezeichnet, die grundsätzlich zu den besteuerbaren > Einnahmen gehört (> Rz 10). Es gibt sie nicht nur bei ArbN, sondern auch bei den Beziehern anderer Einkünfte.

 

Beispiel 1:

A ist selbständiger Taxiunternehmer. Er erhält von einem Fahrgast an Stelle der geforderten Taxigebühr von 19,10 EUR eine Vergütung von 20 EUR. Die Differenz von 0,90 EUR ist begrifflich Trinkgeld, gehört aber zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb.

 

Beispiel 2:

F hat sich als Friseurmeisterin selbständig gemacht, arbeitet aber ohne Mitarbeiter. Die zufriedene Kundin steckt ihr 2 EUR in die ‚Kaffeekasse’. Der ‚Tip’ gehört zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb, die Aufwendungen für den der Kundin angebotenen Kaffee gehören zu den BA.

 

Rz. 1/1

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Nur für ArbN stellt § 3 Nr 51 EStG seit 2002 bestimmte Trinkgelder steuerfrei. Die Steuerbefreiung betrifft nur Trinkgelder, die ein anderer als der ArbG (Dritter/Kunde/Gast) dem ArbN anlässlich einer Arbeitsleistung freiwillig zusätzlich zu dem ihm vom ArbG/Unternehmer für diese Arbeitsleistung in Rechnung gestellten Betrag gibt; zu Einzelheiten > Rz 13 ff.

 

Beispiel 3:

B ist als Kellner für einen Restaurationsbetrieb tätig. Von einem Gast erhält er statt der in Rechnung gestellten 28,20 EUR einen aufgerundeten Betrag von 30 EUR. Der Betrag von 1,80 EUR ist ein Trinkgeld, das unbesteuert bleibt.

 

Rz. 2

Stand: EL 142 – ET: 06/2025

Ein vom ArbG/Kunden vertraglich geschuldetes – unechtes – Trinkgeld (> Rz 12) geh...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.009
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    911
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    875
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    867
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    784
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    762
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    750
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    742
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    735
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    706
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    702
  • Jubiläumszuwendung
    689
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    687
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    679
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    672
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    645
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    636
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    631
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    624
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    609
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Topaktuell kommentiert: Die Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer_Datenbank
Bild: Haufe Shop

GmbH, Konzern oder gemeinnützige Körperschaft – Fehler im Körperschaftsteuerrecht kosten Zeit und Geld. Der Dötsch kommentiert KStG & UmwStG präzise und praxisnah. Verfasst ausschließlich von Angehörigen der Finanzverwaltung – für maximale Rechtssicherheit. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Müllwerker
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Müllwerker

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Fahrer eines Müllfahrzeugs oder einer Kehrmaschine sowie Müllwerker, die Wertstoffe und Abfall in ein Müllfahrzeug laden, sind schwerpunktmäßig auf einem Fahrzeug und damit auswärts tätig (> Auswärtstätigkeit). Aufwendungen für ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren