Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 6 Beendigung der Gütergemeinschaft

Rz. 32 Die Gütergemeinschaft kann nicht formfrei beendet werden. Für die Beendigung der Gütergemeinschaft existieren – neben der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten – drei Möglichkeiten, die nachfolgend dargestellt werden. Keinen Einfluss auf die Gütergemeinschaft haben die Trennung der Ehegatten oder die Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der Ehegatten. 6.1 Been...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Befristeter Arb... / 3 Kündigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkraft als befristetes abgeschlossen, so ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.[1] Nach allgemeinen Regeln ist lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Arbeitsvertragsparteien können jedoch wie bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhäl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / Zusammenfassung

Überblick Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe sowie die Praxisübertragung werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge, z. B. Leib- oder Zeitrente. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der bisherige Betriebsinhaber nach dem Verkauf – gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit – vorzeitig verstirbt, aber den gesamten Veräußerungsgewinn versteuert hat, also einen Gewinn, den er tatsächlich niemals erzielt hat. Der Tod führt nämlich in diesen Fällen nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 1.2 Grundsatz der Individualbesteuerung

Der Grundsatz der Individualbesteuerung ist ein Unterfall des Leistungsfähigkeitsprinzips. Er besagt, dass Bemessungsgrundlage und progressiver Einkommensteuertarif auf die einzelne natürliche Person zu beziehen sind. Aus dem Grundsatz der Individualbesteuerung folgt weiter, dass jede Person die von ihr erwirtschafteten Einkünfte zu versteuern hat. Die Einkünfte werden persön...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 4 Auflösung der Zugewinngemeinschaft durch Tod

Rz. 247 Auch wenn die Realität jeder dritten Ehe anders aussieht, wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dementsprechend wird der Güterstand im Normalfall durch den Tod eines Ehegatten beendet. Wie der Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod funktioniert, ist in § 1371 BGB geregelt. § 1371 BGB schafft eine Verbin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.1 Von Todes wegen erworben

Rz. 75 Der ersten Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist dasjenige Vermögen zuzuordnen, welches ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält. Grundsätzlich gehört jeglicher Vermögenserwerb, der seinen Ursprung in den Vorschriften des Erbrechts hat, unter diese Begrifflichkeit subsumiert; insbesondere also dasjenige Vermögen, welc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 4.2 Die güterrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 253 Im Gegensatz zu der sogenannten erbrechtlichen Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB beinhalten die Absätze 2 und 3 des § 1371 BGB die sogenannte güterrechtliche Lösung der Frage des Zugewinns nach dem Tode des einen Ehegatten. Rz. 254 Voraussetzung für die Anwendung des § 1371 Abs. 2 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte weder gesetzlicher Erbe noch durch Testament bedacht i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gütertrennung / 4 Beendigung der Gütertrennung

Rz. 5 Die Gütertrennung endet durch den Tod eines Ehegatten, durch Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder durch einen Ehevertrag, wenn damit ein anderer Güterstand vereinbart wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3 Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten der Ehegatten

Rz. 25 Der Grundgedanke des gesetzlichen Güterstandes ist, dass der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen wird, wenn der Güterstand beendet wird. Gemäß § 1372 BGB wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373–1390 BGB ausgeglichen, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Die §§ 1373–1390...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage: Vorsichtsma... / Zusammenfassung

Überblick In vielen deutschen GmbHs genießen gerade die (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Hinblick auf ihre privilegierte Stellung eine besonders üppig ausgestaltete betriebliche Altersversorgung. Diese zugesagten Versorgungen lösen im Einzelfall ganz immense finanzielle Belastungen aus. Um diesen zu begegnen, wird in aller Regel eine Rückdeckungsversi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.1 Entstehung der Ausgleichsforderung

Rz. 187 Die Ausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB mit der Beendigung des Güterstandes unmittelbar kraft Gesetzes. Aus welchem Grund der Güterstand beendet wird, ist dabei egal, sei es durch Ehevertrag, die Rechtskraft einer die Ehe oder den Güterstand beendenden gerichtlichen Entscheidung oder durch Tod eines Ehegatten. Empfehlung: Mit Blick auf die Fälli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2 Privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Hat ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben, wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dieser sogenannte privilegierte Erwerb ist in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einziehung des GmbH-Anteils / Zusammenfassung

Begriff Die Einziehung ist ein Instrument, um eine Trennung mit dem aktuellen Inhaber der Geschäftsanteile, die eingezogen werden sollen, herbeizuführen. Die Einziehung zielt darauf ab, dem betreffenden Gesellschafter seinen Geschäftsanteil bzw. seine Geschäftsanteile zu entziehen. Dies kann freiwillig mit seiner Zustimmung geschehen. Der praktisch wesentlich relevantere Fal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.5 Tod des Mieters

Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht im Fall des Todes des Mieters auf diejenigen Personen über, die nach § 563 Abs. 1 oder 2 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Eintrittsberechtigte sind nach § 563 Abs. 1 BGB zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hatte. § 563 Abs. 2 BGB regelt das Eintrittsrecht der Kinder d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.2 Tod des Pflegebedürftigen, Rückforderung und Aufrechnung

Rz. 20 Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist (Abs. 2 Satz 3). Den Verbleib des im Sterbemonat des Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldes (§ 37 Abs. 2 Satz 3) rechtfertigte der Gesetzgeber mit den hohen emotionalen Belastungen der betroffenen Familien sowie dem Verwaltungsaufwand aufseiten der Pflegekassen b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.1 Überblick

Grundsätzlich unterscheidet man das dingliche, das schuldrechtliche und das gesetzliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 1094 ff. BGB geregelt und kann nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellt werden. Es lastet auf der Sache selbst. Insoweit handelt es sich dabei also um ein echtes Sachenrecht, das gemäß § 873 BGB durch dingliche Ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.2 Dem Mieter überlassen

Voraussetzung des Vorkaufsrechts ist, dass nach Überlassung der Wohnräume an diesen Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. Hieraus folgt, dass nur derjenige Mieter in den Genuss eines Vorkaufsrechts kommen kann, dem die Wohnräume bereits überlassen worden sind, bevor die Umwandlung in eine Eigentumswohnung vollendet ist. Allerdings schließt die ber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 SGB XI trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.4.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 (Leistungsbeginn 1.4.1995) in Kraft und wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 25.6.1996, in Kraft ab 1.7.1996, geändert. Mit dem 4. SGB XI-ÄndG v. 21.6.1999 (BGBl. I S. 1656) wurde mit Abs. 2 Satz 2 die Regelung für den Sterbemonat angefügt und mit Abs. 3 Satz 3 die...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 4 Beginn und Ende des Anschaffungszeitraums

Der Anschaffungszeitpunkt ist i. d. R. der Zeitpunkt des Übergangs des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums. Ein Anschaffungsvorgang kann sich jedoch auf eine bestimmte Zeit vor und nach dem Anschaffungszeitpunkt erstrecken. Anschaffungskosten können innerhalb des gesamten Anschaffungszeitraums anfallen und sind zu aktivieren. Der Anschaffungsvorgang beginn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16 Sonstige Entgeltansprüche bei Tod des Beschäftigten

Im Falle des Versterbens eines Beschäftigten ist nicht nur das Sterbegeld an die Sterbegeldberechtigten sowie das Entgelt des Sterbemonats bis zum Sterbetag an die Erben auszuzahlen; vielmehr sollte seitens des Arbeitgebers geprüft werden, welche weiteren vermögensrechtlichen Ansprüche insbesondere der Erben bestehen. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person (Er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 2 Allgemeines

Durch das Sterbegeld soll den Hinterbliebenen der/des Beschäftigten die Umstellung der Lebensführung auf die durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen eingetretenen Verhältnisse erleichtert und ein Beitrag zu den im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehenden besonderen Kosten, z. B. den Kosten der Beisetzung, geleistet werden. Sterbegeld gehört zu den Sozialbezügen....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand[1] und dieses zum Zeitpunkt des Todes nicht ruht.[2] Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Auf di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.1 Beschäftigter im Sinne des TVöD / TV-L

Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Nachweis über den Sterbefall durch Vorlage einer Sterbeurkunde zu verlangen. Bei dem Verstorbenen muss es sich um einen Beschäftigten im Sinne des TVöD gehandelt haben. Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist stets, dass der Verstorbene vom Geltungsbereich des TVöD erfasst war. Hinterbliebene von Beschäftigten, die vom Geltungsber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.2 Arbeitszeitkonten

Besteht ein Arbeitszeitkonto (§ 10 Abs. 1 bis 5 TVöD) bzw. ein Langzeitarbeitszeitkonto (§ 10 Abs. 6 TVöD), hat der Beschäftigte arbeitszeitrechtlich vorgearbeitet. Endet das Beschäftigungsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten, so ist das Zeitguthaben zu errechnen und der sich hieraus nach der Versteuerung und Verbeitragung ergebende Nettobetrag an die Erben auszuzahlen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.5 Altersteilzeit

Der Tod eines in Altersteilzeit befindlichen Beschäftigten ist ein sog. Störfall. Die Erben haben gem. § 11 Abs. 3 TV FlexAZ Anspruch auf eine etwaige Differenz zwischen den Bezügen, die der Beschäftigte erhalten hat, und dem Entgelt, das er ohne die Altersteilzeit erhalten hätte.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.4 Urlaubsabgeltung

Es ist mit dem Unionsrecht (Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG) unvereinbar, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten endet.[1] Zur Vererblichkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung siehe Beitrag "Urlaub", Gliederungspunkt 9...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.6 Reisekosten/Fahrtkosten

Die Auszahlung der dem Verstorbenen entstandenen Reise- und Fahrtkosten ist an die Erben vorzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen vermögensrechtlichen Anspruch, der auf die Erben übergegangen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze)

Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG.[...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.3 Unständige Entgeltbestandteile

Die Entgelte für Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft sowie die Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeit am 24.12., 31.12. und an Samstagen , sind ebenso wie der Tagesdurchschnitt im Falle der Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD gem. § 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD am Zahltag des 2. Kalendermonats, der auf ihre Entst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 1 Begriff

Das Sterbegeld ist eine tariflich geregelte soziale Leistung des Arbeitgebers. Mit dem Tod der/des Beschäftigten endet das Arbeitsverhältnis. Als Sterbegeld wird vom Arbeitgeber für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für 2 weitere Monate das Tabellenentgelt des verstorbenen Beschäftigten an die Sterbegeldberechtigten gewährt. Das Sterbegeld ist in § 23 Abs. 3 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.7 Auslagen

Vom verstorbenen Beschäftigten getätigte Auslagen sind an die Erben auszuzahlen, da auch dies ein nach § 1922 Abs. 1 BGB übergegangener vermögensrechtlicher Anspruch ist.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.4 Bezugsberechtigte

Bezugsberechtigte sind die Ehegattin/der Ehegatte, die Lebenspartnerin/der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder die Kinder. Sie stehen hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Sterbegeld gleichrangig nebeneinander, es gibt also keine Rangfolge. Ehegattin/Ehegatte Die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte haben Anspruch auf Sterbegeld. Überlebender...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 18 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.2 Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Teilzeitbeschäftigter verstorben, berechnet sich das Sterbegeld aus dem gemäß § 24 Abs. 2 TVöD anteiligen Tabellenentgelt. Befand sich der Verstorbene in einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe, berechnet sich hiernach das Sterbegeld, d. h. dieses gilt als Tabellenentgelt. Verstirbt ein Beschäftigter in Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ, be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16.1 Gleitzeitguthaben

Verstirbt ein Beschäftigter, ist regelmäßig das Gleitzeitkonto nicht ausgeglichen. Da der Entgeltanspruch keine höchstpersönliche Leistung ist, gehört er nach dem Ableben des Beschäftigten zum Nachlass, steht also den Erben zu. Daraus wird gefolgert, dass auch ein Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto an die Erben auszuzahlen ist. Eine Zeitschuld hingegen ist nicht von den Erbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.4 Befristung, Kündigung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses unerheblich

Der Anspruch auf Sterbegeld besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung, einer Kündigung oder eines Auflösungsvertrags zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin geendet hätte, selbst wenn der aufgrund Vereinbarung oder Kündigung maßgebende Beendigungszeitpunkt nur kurz nach dem Ableben liegt. Eine nur anteilige Zahlung kommt nicht in Betracht.[1] Im Fall...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 7 Befreiende Wirkung einer Zahlung

Nach § 362 BGB erlischt ein Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Oft gibt es mehrere Bezugsberechtigte, die untereinander zerstritten sind und alle Anspruch auf das Sterbegeld erheben. § 23 Abs. 3 TVöD legt bewusst keine Reihenfolge der Bezugsberechtigten fest, sodass der Arbeitgeber sich nach billigem Ermessen entscheiden kann, an w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 14 Pfändbarkeit

Gemäß § 850a Nr. 7 ZPO ist das Sterbegeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird, unpfändbar. Da § 850a Nr. 7 ZPO in § 850d Abs. 1 ZPO nicht aufgeführt ist, ist auch eine Pfändung des Sterbegeldes durch Unterhaltsgläubiger nicht möglich. Weil der Sterbegeldanspruch nicht pfändbar ist, kann er auch nicht vom Sterbegeldberechtigten abgetreten (§ 400 BGB) oder verpfändet (§ 1274 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 11 Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Verschulden Dritter

Zu beleuchten gilt es die Frage von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers bei Verschulden eines Dritten am Tod der/des Beschäftigten. Muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung wegen Krankheit/Verletzung nach dem EFZG leisten und kann die/der Beschäftigte von einem Dritten Schadensersatz beanspruchen, so geht der Schadensersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Regelung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 17 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD im kommunalen Bereich – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betrie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr