Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 33 Werden Anteile an Personengesellschaften nicht bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, sondern erst von Todes wegen übertragen, sind die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Restriktionen in den Blick zu nehmen. Dies gilt sowohl für den Fall der gesetzlichen wie auch der gewillkürten Erbfolge. Die Unternehmensnachfolge gelingt nur, wenn die Verf... mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 3. Kommanditgesellschaft

Rz. 50 Im Gegensatz zur Beteiligung an einer GbR und einer OHG sind Kommanditbeteiligungen bereits von Gesetzes wegen vererblich (§ 177 HGB). Mit dem Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft – im gesetzlichen Ausgangspunkt – mit dessen Erben fortgesetzt, d.h. jeder Erbe erlangt entsprechend der Erbquote im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Kommanditbeteiligung.[79] A... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Mündliche Erbverträge

Rz. 120 Mündliche Erbverträge fallen weder unter die EuErbVO noch unter das HTestformÜ.[158] Die EuErbVO findet keine Anwendung, weil die Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen ist. Auch Art. 27 EuErbVO stellt in seinem Wortlaut klar, dass er sich nur auf die Formgültigkeit schr... mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 52 Verstirbt ein Ehegatte, ist der andere Ehegatte fortan Witwer. Möchte der Verwitwete nach dem Tod des Ehepartners eine letztwillige Verfügung errichten, so ist zunächst die Frage zu stellen, ob er überhaupt die rechtliche Möglichkeit dazu hat. Rz. 53 Haben die Ehegatten entweder überhaupt keine letztwilligen Verfügungen getroffen oder lediglich Einzeltestamente erricht... mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Aufschiebende und auflösende Bedingungen

Rz. 59 Erbeinsetzungen unter aufschiebenden (§ 158 Abs. 1 BGB) oder auflösenden (§ 158 Abs. 2 BGB) Bedingungen werden, wenn die Bedingung zum Todeszeitpunkt noch nicht eingetreten ist, aber noch eintreten kann, als Einsetzung von Vorerben (auflösende Bedingung) bzw. Nacherben (aufschiebende Bedingung) angesehen (§ 2103 BGB). Vorerben sind im Falle einer aufschiebend bedingte... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (5) Fortsetzungsklauseln

Rz. 45 Die Fortsetzungsklausel sieht im Falle des Todes eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern vor, ohne dass ein Dritter in die Position des verstorbenen Gesellschafters eintritt. Sie war hauptsächlich während der Geltung der bis zum 31.12.2023 einschlägigen Rechtslage bei der GbR von Bedeutung, die im Falle des Todes eines ... mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Zivilrechtliche Situation

Rz. 3 Das BVerfG definiert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet sowie über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaf... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 1. Erster Erbfall

Rz. 105 Eine Testamentsvollstreckung ist in Ehegattentestamenten beim ersten Erbfall in der Regel nicht veranlasst. Dem überlebenden Ehegatten soll nämlich jedenfalls bei der Einheitslösung regelmäßig die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf alle Nachlassgegenstände zustehen. Etwa anders gilt dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, sondern ihm ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen.

Rn 8 Aufgrund des Fortbestands der Vollmacht wird das Verfahren nicht nach §§ 239, 241, 246 unterbrochen, der Prozess wird mit dem bestellten Anwalt fortgeführt. Der Prozessbevollmächtigte kann den Prozess auch dann fortsetzen, wenn er nach dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags im Innenverhältnis dazu nicht befugt ist. Er hat aber das Recht, die Aussetzung des Verfahrens zu ... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Sonderrechtsnachfolge im Personengesellschaftsrecht

Rz. 53 Das Gesetz bringt mit der Universalsukzession gem. § 1922 BGB das für das Erbrecht elementare Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge zum Ausdruck, die einen automatischen und einheitlichen Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Erben bzw. auf alle Miterben bedeutet.[41] Miterben werden dabei als Gesamthandsgemeinschaft Träger aller Rechte und Pfli... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / IV. Anfechtungsrechte und deren Ausschließung

Rz. 152 Neben den allgemeinen Anfechtungsrechten, etwa wegen Motivirrtums oder unbewusster Erwartungen gem. §§ 2078–2083 BGB, die es auch im gemeinschaftlichen Testament gibt, ist beim Ehegattentestament vor allem das Anfechtungsrecht gem. § 2079 BGB wegen Hinzutretens weiterer Pflichtteilsberechtigter in den Blick zu nehmen. Solche können weitere (auch adoptierte) Kinder na... mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 5. Auflösungsklauseln

Rz. 108 Abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Auflösungsklausel vereinbart werden, nach der die Gesellschaft durch Tod eines Gesellschafters in Auflösung gerät (vgl. § 730 Abs. 1 S. 1 BGB, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 2 HGB für die OHG und § 161 Abs. 2 HGB für die KG). Die Auflösung entspricht... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / I. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die (gesetzlichen oder gewillkürten) Erben des Verstorbenen treten im Wege der Universalsukzession in der Sekunde des Todes in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Zusätzliche Übertragungsakte sind nicht erforderlich, der oder die Erben werden mit dem Tod[1] ipso iure Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Erbschein dient dabei nur der Legitima... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbfolge auf dies... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 12. Nutzziehungsrecht des Nießbrauchers

Rz. 176 Der Nießbraucher ist berechtigt, alle Nutzungen der belasteten Sache zu ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB). Das Reichsgericht[142] hat jedoch klargestellt, aus Zweck und Wesen des Nießbrauchs folge, dass "der Nießbraucher die Nutzungen nur insoweit haben soll, als sie bei ordnungsmäßiger Wirtschaft den Reinertrag bilden". Die nähere Bestimmung dieses Reinertrags ist jedoch n... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Rechtswahl

Rz. 133 Nach Art. 25 Abs. 3 EuErbVO haben die Parteien eines Erbvertrags die Möglichkeit, ungeachtet von Art. 25 Abs. 1 und 2 EuErbVO für die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen ihres Erbvertrags – einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung – das Recht zu wählen, welches die Person oder eine der Personen, deren Nachlass betroffen is... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind... mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 1 Das Vorliegen der Testierfähigkeit ist nicht nur bei Errichtung, sondern auch bei Änderung oder Widerruf einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von Bedeutung. Immer wieder wird im Einzelfall zu beurteilen sein, inwieweit der Testierende aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten auch dazu in der Lage war. Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begri... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Erbrechtliche Verzichtsverträge

Rz. 18 Sowohl bei der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens als auch bei der Unternehmensnachfolge von Todes wegen droht ein Scheitern der beabsichtigten Nachfolge aufgrund von Ansprüchen weichender Erben. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann enorm sein, wenn Nachfolger insbesondere mit Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger konfrontiert werden. Im ... mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / V. Umdeutung

Rz. 27 Nach heute allgemeiner Meinung können auch nichtige Verfügungen von Todes wegen gem. § 140 BGB umgedeutet werden.[39] Im Gegensatz zur Auslegung wird hier der Wille des Erblassers nicht gedeutet oder ergänzt, sondern korrigiert. Voraussetzung für die Umdeutung einer nichtigen Verfügung von Todes wegen in ein anderes Rechtsgeschäft ist, dass dessen Wirksamkeitsvorausse... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Gemeinschaftliches Vermögen der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft sind die von einem oder beiden Ehegatten während der Ehe (auch nach Trennung: MüKoZPO/Heßler § 744a Rz 7) erzielten Einkünfte durch Arbeit, Renten, Stipendien, dem gleichstehende periodische Leistungen wie zB Krankengeld, Vermögensrechte oder Ersparnisse, grds auch das Eigentum an Grundstücken (Ausn: §... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Zivilrecht

Rz. 108 Wenn die Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten beendet wird, gilt als Beendigungszeitpunkt zwingend der Todeszeitpunkt. In Bezug auf den Zugewinnausgleichsanspruch hat der überlebende Ehegatte faktisch ein Wahlrecht zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung.[116] Rz. 109 Nach der erbrechtlichen Lösung wird der Ausgleich des Zugewinns zivilre... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Drittbestimmungsmöglichkeiten im Vermächtnisrecht

Rz. 110 Gem. § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. Verfügungen, die § 2065 BGB widersprechen, sind nichtig.[101] Im Bereich der Erbeinsetzung ist das Bestimmungsrecht Dritter somit stark eingeschränkt. Nach dem BGH steht eine letztwil... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 3 Gemäß § 778 I ist die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben wegen Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn diese nicht gleichzeitig auch Eigenschulden des Erben sind. Zu den Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 II BGB gehören nicht nur die vom Erblasser herrührenden Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall und in der Person ... mehr

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§ 8 Testierfreiheit / V. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 59 Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten.[38] Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 ff. BGB gelten. Im F... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ee) Berufspendler

Rz. 20 Befindet sich eine Person während der Woche regelmäßig in dem Staat, in dem sie ihre Arbeit verrichtet, an den Wochenenden allerdings in dem bisherigen Aufenthaltsstaat, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt in dem neuen Staat in der Regel – jedenfalls zunächst – nicht begründet. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser in dem bisherigen Staat familiär gebunden... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (2) Rechtswahl nach der EuErbVO

Rz. 232 Besitzt der Erblasser die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates und knüpft dieser die Rechtsnachfolge von Todes wegen an das Heimatrecht des Erblassers an, kann sich – je nach Fallgestaltung – eine Wahl des Heimatrechts nach Art. 22 EuErbVO empfehlen, um internationalen Entscheidungseinklang mit diesem Staat zu erreichen. Relevanz kann dies insbesondere in den Fälle... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / e) Gesetzliche Vermächtnisse

Rz. 40 Die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erwähnten sog. gesetzlichen Vermächtnisse, insbesondere nach § 1932 BGB (Voraus des Ehegatten für den Hausrat [in der Regel steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG]), § 1969 BGB (Anspruch der Hausgenossen auf Wohnung usw. für 30 Tage [in der Regel steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG]) und § 1514 BGB (Regelung für die fortgesetzte G... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung beginnt mit der Wirksamkeit der gerichtlichen Anordnung (vgl § 248). Die Wirkung tritt schon mit der formlosen Mitteilung des Aussetzungsbeschlusses durch das Gericht (§ 329 II 1) und nicht erst mit der nach § 329 II 2 erforderlichen Zustellung ein (BGH MDR 11, 1134). Die Aussetzung umfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Karlsr BeckRS 09, 27323; Vo... mehr

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§ 24 Erbvertrag / K. (Notar-)Kosten

Rz. 153 Der Geschäftswert eines Erbvertrags ist nach § 102 GNotKG zu bestimmen. Maßgeblich ist das sog. modifizierte Reinvermögen des Erblassers, bei mehreren Erblassern ist es für jeden gesondert zu ermitteln und sodann zu addieren. Eine Saldierung der Schulden ist also nicht möglich. Unter modifiziertem Reinvermögen versteht man die Aktiva, von denen die Passiva bis maxima... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 5. Eintritt und Wirkung des Nacherbfalls

Rz. 44 Gem. § 2103 BGB besteht der Nacherbfall grundsätzlich in dem Eintritt des vom Erblasser dafür gesetzten Zeitpunkts oder Ereignisses. Nur wenn eine solche Anordnung nicht vorliegt, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein (§ 2106 Abs. 1 BGB). Rz. 45 Die 30-jährige Höchstgrenze nach dem Erbfall des § 2109 Abs. 1 S. 1 BGB dürfte die Vorerbschaft in der Praxis nu... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / i) Abfindung für den Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche

Rz. 51 Ein Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche löst keine Erbschaftsteuer aus, soweit der Verzichtende dafür keine Vorteile i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG in Form einer Abfindung erlangt. In der Regel erwartet und erhält der Verzichtende jedoch einen Vorteil, der dann an die Stelle der erbrechtlichen Ansprüche tritt.[62] Steuerpflichtig sind die Vermögensvorteile, die der B... mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 54 Die Partnerschaftsgesellschaft dient dem Zusammenschluss von Angehörigen Freier Berufe (§ 1 Abs. 1 PartGG). Die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft ist grundsätzlich nicht vererblich (§ 9 Abs. 4 S. 1 PartGG). Mit dem Tod eines Partners wird die Partnerschaftsgesellschaft mit den übrigen Partnern gem. § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB fortgese... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (4) Auflösungsklauseln

Rz. 44 Mit einer Auflösungsklausel wird die Auflösung der Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters vereinbart. Ist eine Auflösungsklausel vereinbart, wandelt sich die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters in eine Abwicklungsgesellschaft um. Der Erbe wird Mitglied der Abwicklungsgesellschaft.[35] Folglich kann dann auch nur der Anteil an der Liquidations... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 In Anwaltsprozessen sind die Parteien selbst nicht postulationsfähig, vielmehr müssen sie sich durch einen beim Prozessgericht zugelassenen RA vertreten lassen (§ 78); die Postulationsfähigkeit ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die jeweilige Prozesshandlung (BGH NJW-RR 20, 1191; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 1; Anders/Gehle/Becker ZPO § 244 Rz 2). Deshalb tritt in Anwaltsp... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Testamentsvollstreckung

1. Erster Erbfall Rz. 105 Eine Testamentsvollstreckung ist in Ehegattentestamenten beim ersten Erbfall in der Regel nicht veranlasst. Dem überlebenden Ehegatten soll nämlich jedenfalls bei der Einheitslösung regelmäßig die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf alle Nachlassgegenstände zustehen. Etwa anders gilt dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe w... mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / VI. Ersatzerben

Rz. 68 Gem. § 2096 BGB kann der Erblasser für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen Erben (sog. Ersatzerbe) einsetzen. Die Einsetzung des Ersatzerben ist somit aufschiebend bedingt durch den Wegfall des zunächst Berufenen. Rz. 69 Umstritten ist, ob es sich um eine rechtsgeschäftliche Bedingung oder um eine gesetzliche Vorausse... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Standesamt der Tod einer Person, die ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, oder die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Vaters oder das Auffinden eines Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, oder fehlt in de... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Persönliche Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG)

Rz. 62 Die mit Abstand wichtigsten persönlichen Steuerbefreiungen enthält § 16 ErbStG. Dieser gewährt den Erben persönliche Freibeträge bei Schenkungen und dem Erwerb von Todes wegen. Die Höhe des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG hängt von der nach § 15 ErbStG zu bestimmenden Steuerklasse ab. Im Einzelnen gelten für Vermögensübergänge an folgende Personen die folgen... mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 57 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus: mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Wertorientierte Vergütung

Rz. 163 Auch eine wertorientierte Vergütung, insbesondere in Form der Orientierung am Nachlasswert, kann in Frage kommen. Was die Höhe des Werts anbelangt, kann es keine pauschalen Empfehlungen geben, da der Erblasser stets den Umfang, die Verantwortung und das Haftungsrisiko des Testamentsvollstreckers im jeweiligen Einzelfall berücksichtigen sollte. Rz. 164 Bei der Anordnun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entbehrlichkeit der Erklärung.

Rn 11 In Ausnahmefällen kann die Erklärung der Entbindung von der Schweigepflicht entbehrlich sein, nämlich beim Tod des Vertrauensgebers in den Fällen, in denen aufgrund der Interessenlage davon auszugehen ist, dass ein Geheimhaltungsbedürfnis nicht besteht. So hat zB der testierende Erblasser ein Interesse daran, dass nach seinem Tod seine Testierfähigkeit geklärt wird dur... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/... mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / II. Erbvertrag oder Einzeltestament

1. Allgemeines Rz. 26 Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nichtehelichen Lebensgefährten nicht möglich.[26] Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beteiligten im Nachgang der Errichtung von Todes wegen die Ehe schließen und damit nachträglich die erbrechtliche Legitimation herstellen wollen.[27] In einem solchen Fall kann der Formmangel nicht geheilt werde... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / IV. Rechtswahl im Erbrecht

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO kann eine Person für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört. Rz. 54 § 111 Nr. 4 GNotKG legt fest, dass Rechtswahlen nach dem internationalen Privatrecht einen besonderen und damit eigenen Beurkundungsgegenstand bilden. Dies gilt auch, wenn i... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1353 I 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und demzufolge durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst. Danach kommen weder eine Scheidung (§ 1564 BGB) noch eine Aufhebung der (aufgelösten) Ehe (§ 1317 III BGB) in Betracht. Auch einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe wird die Grundlage entzogen (Prütting/Helms/Helms § 131... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 267 In der Person des Erblassers entstandene Steuerschulden wie insbesondere Einkommensteuer oder Gewerbesteuer gehen gem. § 45 AO im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Daran ändert sich durch die Testamentsvollstreckung grundsätzlich nichts. Hatte der Erblasser für seine persönlichen Steuern noch keine Steuererklärungen abgegeben, ist der Testamentsvolls... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 241 regelt den dritten Fall der Unterbrechung. Zum Begriff der Unterbrechung vgl § 239. Neben dem Tod einer Partei, § 239 Rn 5 ff, oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 240 Rn 3, führt auch der Verlust der Prozessfähigkeit während des Prozesses, der Tod des gesetzlichen Vertreters oder die Beendigung seiner Vertretungsbefugnis, ohne dass die Partei prozessfähi... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell... mehr