Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Art. 4a ErbG[68] stellt die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Eheleuten erbrechtlich gleich. Diese Lebensgemeinschaft muss bis zum Tode Bestand gehabt haben. Dabei sind für das Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verschiedene Faktoren erforderlich, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Sloweniens nicht kumulativ vorliegen müssen. Vorausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 50 Ein einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass des volljährig Gewordenen

Rz. 714 Ist der volljährig Gewordene durch Erwerb von Todes wegen Inhaber eines Handelsgeschäftes geworden, so kann er seine Haftung für bisher aufgelaufene Verbindlichkeiten auf das bei Eintritt in die Volljährigkeit vorhandene Vermögen beschränken (§§ 1629a Abs. 1, 1990 BGB). Er wird sich nur auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn er mit seinem Vermögen, das er seit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / I. Einführung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften unterscheiden sich innerhalb Europas erheblich. Eine Harmonisierung auf materiell-rechtlicher Ebene ist kurzfristig nicht zu erwarten. Die Unterschiede der rechtlichen Behandlung sind teilweise – bedingt durch gesellschaftspolitische Einflüsse – erheblich. Der Beitrag gibt im Folgenden einen Überblicküb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / E. Besonderheiten beim Pflichtteil

Rz. 295 Die Zuwendungspflegschaft beginnt hinsichtlich der erbrechtlichen Zuwendung – auch des Pflichtteils – mit dem Entstehen des Pflichtteilsanspruchs, nicht erst mit der Bestellung eines Pflegers (§ 1811 BGB n.F.; früher § 1917 BGB a.F.), der insoweit die Vermögensverwaltung für den Minderjährigen anstelle des gesetzlichen Vertreters innehat (siehe Rdn 275).[61] Der Pfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendungsvoraussetzungen

Rn. 12 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Steuerermäßigung ist gem § 35b S 1 EStG für Einkünfte zu gewähren, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt worden sind und gleichzeitig im laufenden oder in den vergangenen vier VZ als Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben. A. Ermittlung des Einkommens Rn. 13 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unter § 35b EStG fallen nur E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
8. Kapitel: Der minderjähri... / § 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 40 Der Zuwendungsverzicht des Minderjährigen (§ 2352 BGB)

Rz. 602 Beispiel Die kinderlosen Onkel und Tante haben miteinander einen Erbvertrag geschlossen, wonach der Onkel seinen beschränkt geschäftsfähigen Neffen N zum Alleinerben bestimmt. Nun haben sich die Verhältnisse sehr stark verändert, so dass der Neffe den Onkel nicht beerben soll. Der Erbvertrag kann nicht mehr aufgehoben werden (§ 2290 Abs. 1 BGB), weil die Tante versto...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ehevertrag können die Ehegatten vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen, zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmlingen fortgesetzt wird, wodurch die Erhaltung des Familienvermögens sichergestellt werden soll. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in diesem Verfahren einen Erbvertrag selbst ausgelegt und damit sogleich in der Sache entschieden. Grundsätzlich ist die Auslegung von Individualerklärungen Aufgabe der Tatsachengerichte. Eine eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt nur in Betracht, wenn sich die Auslegung des Testaments durch das Tatsachengericht als fehlerhaft erweist und eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 47 Die Kündigung des geerbten Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 699 Es hat der Gesetzgeber zur Zeit, als er das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (§ 1629a BGB) schuf (August 1998) dem Miterben, der in die Volljährigkeit eintritt, das Recht eröffnet, ohne jeden weiteren Grund als das Erreichen dieses Alters seine Mitgliedschaft als persönlich haftender Gesellschafter zu kündigen (§ 725 Abs. 4 S. 1 BGB n.F.). Dieses Recht beste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
5. Kapitel: Der minderjähri... / C. Vorteile durch Verwaltungsanordnungen bezüglich des Pflichtteils

Rz. 166 Selten wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch letztwillige Verfügung Anordnungen über die Verwaltung einer Zuwendung von Todes wegen nach § 1639 BGB zu treffen. Da es sich um eine familienrechtliche Vorschrift handelt, kann sie auch das Pflichtteilsrecht betreffen. Die Anordnungen erfassen ebenfalls die Surrogate des Pflichtteils.[15] So mag eine Anordnung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Person des Nachtragsprüfers

Rz. 120 [Autor/Zitation] Zur Prüfung berechtigt und verpflichtet ist der Abschlussprüfer, der die ursprüngliche Prüfung durchgeführt hat (vgl. § 318 Rz. 63 f.); eine gesonderte auftragsbezogene Bestellung unterbleibt. Sofern er zwischenzeitlich weggefallen sein sollte, ist nach § 318 Abs. 4 Satz 2 zu verfahren. Somit kann ein Antrag auf gerichtliche Bestellung des Nachtragspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Einzelfälle aus der BFH-Rspr

Rn. 495 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Beispiele aus Rspr für wertbeeinflussende Tatsachen (ansatz- bzw wertbegründend):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Die Aufhebung des Verzichts gegenüber dem minderjährigen Erblasser

Rz. 615 Beispiel Der Onkel O des 16-jährigen Neffen N hat auf das gesetzliche Erbrecht nach N verzichtet. N konnte den Verzichtsvertrag "nur" persönlich schließen; er bedurfte dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2347 S. 1 BGB). Seine Eltern konnten ihn nicht vertreten. Nunmehr wird der Verzichtsvertrag (noch bei Minderjährigkeit des Neffen N) vertragl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 41 [Autor/Zitation] Waren die Beteiligten unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen, hat ihnen das BfJ nach § 335 Abs. 5 Satz 1 auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der erfolgreiche Wiedereinsetzungsantrag stellt den Antragsteller so, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
3. Kapitel: Der zum Erben b... / B. Zur familiengerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung

Rz. 63 Beispiel Nach dem gemeinschaftlichen Testament der Eltern ist der überlebende Ehegatte alleiniger Vorerbe, Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Nacherbfall ist der Tod des Vorerben. Die Mutter stirbt, als die Kinder noch minderjährig sind. Rz. 64 Es kann der Vater die Nacherbschaft für die Kinder, weil diese "nur" Nacherben sind (§ 2306 Abs. 2 BGB), ausschlagen, so d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / III. Abweichungen von Anordnungen des Erblassers

Rz. 460 Abweichungen von den Anordnungen des Erblassers kann der Testamentsvollstrecker gleichermaßen in seinen endgültigen Plan aufnehmen, solange die Miterben nicht widersprechen; sonst läuft er Gefahr, dass auf Feststellung der Unwirksamkeit des Plans (Abweichungen von §§ 2204, 2042 ff. BGB) geklagt wird. Später wird er aufgrund seiner Verfügungsmacht die Übertragung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 632 Der Nacherbe hat gegen den Vorerben einen Anspruch auf ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände; diesen Anspruch macht er durch ein "Verlangen" geltend (§ 2121 BGB). Das Verlangen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Anspruch entgegen der Regel des § 271 BGB fällig und erfüllbar wird.[3] Es gehört bei einem minderjährigen Nacherben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gütergemeinschaft

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv § 1418 BGB; h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
4. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 116 Der Minderjährige kann das angefallene Vermächtnis nicht selbstständig ausschlagen (§ 2180 BGB), weil er dadurch den Vermächtnisanspruch verliert. Wird der Minderjährige durch seine Eltern vertreten, so können sie für ihn das Vermächtnis ausschlagen. Grundsätzlich benötigen sie dazu die Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1643 Abs. 1, 1851 Nr. 1 BGB n.F.; früher § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 173 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücke oder Grundstücksteile, die weder notwendiges BV noch notwendiges PV sind, dh weder zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind noch eigenen Wohnzwecken des Unternehmers dienen oder Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind (zB zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind), können als gewillkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Antragsgründe (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 434 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 4 Satz 2 kann der Antrag auf Bestellung durch das Gericht darauf gestützt werden, dass der gewählte Prüfer die Annahme des Prüfungsauftrags abgelehnt hat. Der Prüfer hat sich zu dem Angebot der gesetzlichen Vertreter (§ 318 Abs. 1 Satz 4) unverzüglich zu erklären (§ 51 Satz 1 WPO). Kein Antragsgrund ist es, wenn die gesetzlichen Vertre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 46 Das Verlangen nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 694 Der volljährig Gewordene kann seine Haftung für die bis zum Erreichen der Volljährigkeit entstandenen Verbindlichkeiten beschränken, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die seine Eltern im Rahmen ihrer Vertretungsmacht begründet haben "… oder die aufgrund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen entstanden sind, …" (§ 1629a Abs. 1 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geschäftsguthaben ausgeschiedener Mitglieder (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Betrag der Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder ist gesondert auszuweisen. Die Mitgliedschaft bei einer eG kann zum Schluss eines GJ durch Kündigung beendet werden (§ 65 Abs. 2 GenG); der Ausschluss eines Mitglieds ist ebenfalls nur zum Schluss eines GJ zulässig (§ 68 Abs. 1 GenG). Mit dem Tod eines Mitgli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
5. Kapitel: Der minderjähri... / D. Vermeidung des Pflichtteilverlangens nach § 2306 BGB

Rz. 167 Bedacht werden muss auch die Möglichkeit, dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen, insbesondere dem geschiedenen Ehegatten des Erblassers, der nunmehr allein gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen ist (§ 1680 BGB), die Sorge für die Verwaltung des Nachlasses zu entziehen. Besser sollte man – wie die Überschrift von § 1638 BGB nahelegt – sie beschränken oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
6. Kapitel: Die erbrechtlic... / B. Die Anfechtung von Erbverträgen

Rz. 188 Heutzutage sind Ehen mit Minderjährigen nicht mehr möglich (siehe Rdn 3). Die Fälle möglicher Anfechtungen von Erbverträgen mit Minderjährigen als Erblasser haben sich somit durch Zeitablauf erledigt. Rz. 189 § 2281 BGB sieht nur die Anfechtung durch den Erblasser vor. Daher kann dessen Vertragspartner seine eigene Annahmeerklärung im Erbvertrag (siehe Rdn 8 ff.) nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ausgleichsansprüche gem. §§ 2050 ff. BGB nach dem Tod ihrer Mutter […] (Erblasserin) geltend. Die Parteien und ihre sechs Geschwister sind die Kinder der am 28.4.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2016 vorverstorbener Ehemann […] errichteten am 10.4.2009 ein handschriftliches gemeinsames Testament, in dem si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
2. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Rücknahme des Erbvertrags aus der Verwahrung (§ 2300 BGB)

Rz. 20 Ein Erbvertrag, der Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung nur von allen Vertragsschließenden gemeinsam zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden (§ 2300 Abs. 2 BGB). Mit der Rückgabe gilt der Erbvertrag als aufgehoben (§§ 2300 Abs. 2 S. 3, 2256 Abs. 1 BGB).[10] Rz. 21 Der Rücknahme geht notwendige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 654 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den abnutzbaren materiellen WG gehören Gebäude/selbstständige Gebäudeteile, einschließlich bei abschnittsweisem Bau bereits fertig gestellte bilanziell selbstständige Gebäudeteile (BFH v 09.08.1989, X R 77/87, BStBl II 1991, 132), auch ein unfertiges, aber in Gebrauch genommenes Gebäude (BFH v 18.02.1987, X R 21/81, BStBl II 1987, 463), n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kriterienbezogene Rspr-Analyse

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 4 Annahme der Erbschaft

Rz. 37 Die Annahme der Erbschaft ist eine einseitige, nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die (nur) das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft verloren geht (vgl. §§ 1942, 1943 BGB). Eltern als gesetzliche Vertreter sind durch das Gesetz nicht darin beschränkt, die Annahme der Erbschaft zu erklären; sie bedürfen dazu keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Zustimmung des Vertragserben zur Schenkung des Erblassers an einen Dritten

Rz. 30 Vielleicht kann G den Erbvertrag nicht, auch nicht teilweise, aufheben, weil der Vertragspartner M, vertreten durch seine Eltern, damit nicht einverstanden ist. Der Erblasser will jedenfalls erreichen, dass der Vertragserbe N nach dem Erbfall wegen dieser Schenkung an X keine Ansprüche nach § 2287 BGB hat. Mit einer Zustimmung des N entfiele eine Beeinträchtigung im S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / 2. Vorsorgevollmacht

Gem. § 260 ABGB ist eine Vorsorgevollmacht eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Auch nach österreichischem Recht kann somit – wie nach deutschem Recht[18] – im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für den Fall der Entscheidungsunfähig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Begriff des Sc... / 2 Aus den Gründen:

10I. Die Klage hat keinen Erfolg. Die Kl. hat keinen Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz für den streitgegenständlichen Schaden aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. aa) Gemäß Ziffer 1.1. AHB 2008 besteht Versicherungsschutz im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schade...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gratifikationen

Rn. 1263 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Gratifikationen sind Sonderzuwendungen iRd Arbeitsvertrags an ArbN anlässlich besonderer Gelegenheiten wie Weihnachten. Arbeitsrechtlich sind Gratifikationen Entgelte für die in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue, für im abgelaufenen Wj erbrachte Arbeitsleistung u zusätzlich für künftig erwartete Betriebstreue (BFH BStBl II 1983, 753 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
3. Kapitel: Der zum Erben b... / C. Die Vertretung des Minderjährigen bei der Ausschlagung

Rz. 73 Die Vertretung des Minderjährigen ist von der familiengerichtlichen Genehmigung zu unterscheiden. Grundsätzlich vertreten beide Eltern gemeinschaftlich den Minderjährigen (§ 1629 Abs. 1 BGB). Nun wird die Ausschlagung dem Nachlassgericht gegenüber erklärt (§ 1945 BGB), die Erklärung ist also amtsempfangsbedürftig, so dass es nicht darauf ankommt, wem der ausschlagende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherungsgeschäft

Rz. 40 [Autor/Zitation] In der Lebensversicherung sind in der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 RechVersV die gegenüber den Begünstigten bestehenden Verpflichtungen zu erfassen. Hierbei handelt es sich insbes. um die noch nicht abgewickelten vertraglichen Leistungen (Versicherungssumme, Deckungskapital) aus Abläufen, Todes- oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rn. 1550 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Gesellschaftsanteil veräußert oder aufgegeben, dann ist gemäß § 16 Abs 2 EStG der Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Der Veräußerungsgewinn wird durch Vergleich des Veräußerungspreises, abzüglich der Veräußerungskosten, mit dem Wert des BV oder dem Wert des Anteils am BV ermittelt. Der Grund hierfür ist di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlage der Zuordnung zum BV: abgesichertes Risiko

Rn. 192 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zuordnung von Versicherungsverhältnissen zum BV richtet sich danach, ob betriebliche Risiken abgedeckt werden (BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 21.05.1987, IV R 80/85, BStBl II 1987, 710; BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552 mwN; BFH v 23.04.2013, VIII R 4/10, BStBl II 2013, 615). Bei Zuordnung zum BV ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 43 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 654 Die Annahme der Vorerbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Vorerbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen; es handelt sich um eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche Vertreter, dass dem Minde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
10. Kapitel: Der minderjähr... / V. Besonderheiten des Auseinandersetzungsvertrags zwischen Testamentsvollstrecker und Miterben bei Abweichungen von Anordnungen des Erblassers

Rz. 490 Missachtet der Auseinandersetzungsvertrag Anordnungen des Erblassers, z.B. Teilungsanordnungen, setzen sich also Testamentsvollstrecker und Miterben darüber einverständlich im Auseinandersetzungsvertrag hinweg, dann ist das nach den obigen Ausführungen belanglos, weil Verfügender Teil nur der Testamentsvollstrecker auf der Grundlage von § 2205 BGB ist, und weil auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Veräußerung unter kumulativen Beschränkungen des Erwerbers

Rn. 444 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden dem Erwerber multiple Beschränkungen bzgl der Nutzung und Verwertung des erworbenen WG auferlegt und dem Veräußerer korrespondierende Nutzungs-/Verwertungsrechte ggf kombiniert mit einem freien Widerrufsvorbehalt der Übertragung gewährt, die kumuliert dazu führen, dass dem Erwerber die freie Nutzung und Verwertung des WG verwehrt ble...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Eigenkapitalausweis der eingetragenen Genossenschaft weist deutliche Unterschiede gegenüber dem Ausweis des Eigenkapitals bei AG und GmbH auf. Für das Verständnis der diversen Regelungen sind folgende Begriffe von Bedeutung: Der Geschäftsanteil iSd. § 7 Nr. 1 GenG ist der Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen kö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Versicherungsunternehmen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Fallgruppe 3 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 3 Versicherungsunternehmen iSd. Art. 2 Abs. 1 VersBilRL (RL 91/674/EWG des Rates v. 19.12.1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen, ABl. EG 1991 Nr. L 374, 7, zuletzt geändert durch RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006, AB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr