Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 22 Einzeltestament / V. In (eheähnlicher) Beziehung lebende Personen

Rz. 58 Es gibt immer häufiger Paare, die in eheähnlicher Beziehung leben, aber nicht miteinander verheiratet sind. Da es kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht für nichteheliche Lebensgefährten gibt, geht der Partner beim Tod des anderen Partners grundsätzlich leer aus. Soll dies vermieden werden und der Partner im Fall des Todes begünstigt werden, ist eine letztwillig... mehr

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§ 24 Erbvertrag / I. Erbstatut nach der EuErbVO

Rz. 59 Art. 25 Abs. 1 EGBGB besagte für die bis 16.8.2015 eintretenden Erbfälle, dass sich das materielle Erbrecht (Erbstatut) nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes richtet. Ein in Deutschland lebender Italiener wurde demnach nach italienischem Erbrecht beerbt, ein in Deutschland lebender Schwede nach schwedischem Erbrecht. Nach der ab 17.8.201... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Nachlassspaltung

Rz. 87 Im Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens gilt Folgendes: Nach § 14 Abs. 1 des Nachlassabkommens bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehörte, also seinem Heimatrecht. Nach § 14 Abs. 2 des Nachlassabkommens bestimmen sich die erb... mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 17 Wird der Erbvertrag in einer Urkunde mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch nicht ihre Selbstständigkeit. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbst... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 6. Form der Rechtswahl

Rz. 63 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Für schriftliche Erbverträge gilt somit Art. 27 EuErbVO (siehe Rdn 114 ff.). Gleiches gilt qua Verweisung von Art. 26 Abs. 2 EGBGB auf Art. 27 EuErbVO für mündliche Erbverträge, da für die Form anderer Verfügungen von Todes wegen als Testamente auf diese Vorschrift verwie... mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 34 Zur Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[104] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[105] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mit... mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / 1. Zu registrierende Urkunden

Rz. 40 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind (§ 78d Abs. 3 BNotO).[43] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente me... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Übergang von Gesellschaftsanteilen bei Umwandlung von Gesellschaften

Rz. 578 [Autor/Stand] Bei der Umwandlung von Gesellschaften geht das Vermögen einer Anteile haltenden Gesellschaft kraft Gesetzes auf die übernehmende Gesellschaft über (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Im maßgebenden Zeitpunkt der registerlichen Eintragung des Rechtsträgerwechsels (§ 20 Abs. 1 vor Nr. 1 UmwG) erlischt zugleich die übertragende Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.

Rn 2 ›Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht‹ sind Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft, Eheverträgen und der Gütergemeinschaft stehen. Es sind sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen umfasst (Frankf Beschl v 12.4.13 – 4 UF 39/12, openJur 13, 28094). Das gilt auch für Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt des Tatsachenzeugnisses.

Rn 4 Gegenstand eines Tatsachenzeugnisses ist die Wahrnehmung des bezeugten Vorgangs, wobei es keine Rolle spielt, ob über eine eigene Handlung der Behörde oder der Urkundsperson berichtet wird oder über fremde Handlungen (MüKoZPO/Schreiber § 418 Rz 4). Schlussfolgerungen sind keine Bezeugung selbst wahrgenommener Tatsachen (vgl St/J/Berger § 418 Rz 6 gegen LAG Köln MDR 03, ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie... mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Auflage mit Sanktion und Testamentsvollstreckung

Rz. 100 Oftmals ist es zweckmäßig, bei der Ausgestaltung des Teilungsverbots als Auflage ausdrücklich eine dritte Person mit der Durchsetzung der Auflage zu beauftragen (§ 2194 BGB) oder eine zusätzliche Testamentsvollstreckung anzuordnen. Rz. 101 Dem Testamentsvollstrecker drohen bei verbotener Mitwirkung an einer Auseinandersetzung Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes ge... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Gegenseitige Erbeinsetzung

Rz. 45 Im Rahmen der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten zunächst für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Hierdurch treten folgende Effekte ein: mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 5. Verzicht oder Zustimmung des Begünstigten

Eine Lösung von den Bindungswirkungen kann auch durch notariell zu beurkundenden Zuwendungsverzichtsvertrag zwischen dem wechselbezüglich Bedachten und dem überlebenden Ehegatten erfolgen (§§ 2352, 2348 BGB). Der Zuwendungsverzicht führt nicht zur Nichtigkeit der Zuwendung, sondern dazu, dass die Zuwendung beim Bedachten nicht anfällt (§ 2346 Abs. 1 S. 2 BGB analog). Dabei er... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuerbarkeit des Anwachsungserwerbs

Rz. 558 [Autor/Stand] Dieser sog. Anwachsungserwerb ist tatbestandsmäßig i.S.d. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG, wenn der Gesellschafter die Gesellschaft zu Lebzeiten verlässt – bei Todesfall bedingtem Ausscheiden greift § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 180 ff.).[2] Ein subjektives Merkmal in Gestalt der Kenntnis bzw. des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit auf Seit... mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 3. Anfechtung der Verfügung des Vorverstorbenen oder Anfechtung er eigenen Verfügung des Überlebenden

Der Überlebende kann sich von den Bindungswirkungen der einzelnen Verfügung oder vom gesamten Testament befreien, wenn er nach §§ 2281 i.V.m. 2078, 2079 BGB seine eigenen Verfügungen oder die des Vorverstorbenen unter Berücksichtigung von §§ 2080, 2078 BGB anficht. Eine Anfechtung ist möglich, soweit nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Erklärung auch bei Kenntnis ... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 5. Testamentsvollstreckung sowohl für den Vorerben als auch für den Nacherben

Rz. 58 Ist die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker über eine bestimmte Dauer erwünscht und besteht daneben das Erfordernis der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft, kann zum Zweck der besonders effektiven Verwaltung des gesamten Nachlasses Testamentsvollstreckung sowohl für den Vorerben als auch für den Nacherben angeordnet werden. Dadurch ist dem Vore... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / I. Motivationsgründe

Rz. 72 An den Gebrauch des Instrumentariums der Vor- und Nacherbschaft kann aus verschiedenen Gründen gedacht werden. Vor der Anordnung sollten jedoch stets auch die Nachteile (vgl. Rdn 79 ff.) vom Gestalter aufgezeigt und sodann mit den Beteiligten eine ausführliche Abwägung vorgenommen werden. Insbesondere die wirtschaftlichen Konsequenzen kann der juristische Berater dabe... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 4. Entnahme aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 225 Eine erhebliche Gefahr im Rahmen der Nachfolgegestaltung über Personengesellschaftsanteile stellen in ertragsteuerlicher Hinsicht auch qualifizierte Nachfolgeklauseln dar: Während es eine einfache Nachfolgeklausel allen Miterben ermöglicht, Gesellschafter der Personengesellschaft zu werden, beschränkt die qualifizierte Nachfolgeklausel diese Möglichkeit. Typischerwei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers

Rz. 4 Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. a) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts wird weder in der EuErbVO noch in anderen EU-Verordnungen definiert. Der Begriff ist nach Ansic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen § 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch § 850b ZPO 10 Pfändbarkeit § 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen § 850b ZPO 11 Taschengeldforderung § 850b ZPO 12 Taschenpfändung § 758 ZPO 3; § 758a ZPO 2 Tatbestand § 707 ZPO 6 Berufungsurteil § 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist § 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig § 291 ZPO 2 Begriff § 284 ZPO 7 doppelt relevant § 328 ZPO 10 Fe... mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen

Rz. 67 Eine Stiftung kann als Alleinerbin, Miterbin, Nacherbin oder Ersatzerbin eingesetzt werden.[116] Eine Vorerbschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der Stiftungszweck auf Dauer angelegt sein muss.[117] Die Einsetzung als Vorerbin ist lediglich zulässig bei zeitlich begrenzten Stiftungszwecken, bei von vornherein auf Zeit errichteten Stiftungen[118] oder wenn die ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nicht ein; das Prozessgericht hat jedoch auf Antrag des Bevollmächti... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Dauervollstreckung und Verwaltungsvollstreckung

Rz. 24 Häufig wird die Abgrenzung zwischen der Dauertestamentsvollstreckung und der Verwaltungsvollstreckung nicht trennscharf vorgenommen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Dauertestamentsvollstreckung auch Elemente einer Verwaltungsvollstreckung enthält. Unter einer Dauertestamentsvollstreckung versteht man eine Anordnung des Erblassers, dass der Testamentsvollstre... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern. Rz. 29 Führt die gesetzliche Ausg... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 119 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis.[113] Häufig sind es die Fälle, in denen die Versorgung eines nahen Verwandten oder des Ehegat... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (3) Kommanditgesellschaft

Rz. 32 Tod des Komplementärs: Hier gilt das zur OHG (siehe Rdn 31) und zur rechtsfähigen GbR (siehe Rdn 28 ff.) Gesagte. Der verstorbene Komplementär scheidet nach §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB aus der Gesellschaft aus und es kommt zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter. Rz. 33 Tod des Kommanditisten: Beim Tod des Kommanditisten wird die Gesellschaft ... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / g) Vermögensübergang auf eine Stiftung; Erbersatzsteuer von Familienstiftungen

Rz. 47 Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG hat nur für die nicht gemeinnützigen Stiftungen praktische Bedeutung, wonach als vom Erblasser zugewendet – und damit steuerbar – der vom Erblasser angeordnete Übergang von Vermögen auf eine Stiftung gilt. Zu beachten ist bei einer Familienstiftung zudem, dass das Vermögen einer inländischen Familienstiftung gem. § 1 Abs... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Sonderfall Stiftung

Rz. 36 Eine Besonderheit gilt für Stiftungen: Diese können sogar von Todes wegen errichtet werden (§ 81 Abs. 3 Alt. 2 BGB) und auch dann, wenn eine Stiftung, die bereits zu Lebzeiten errichtet wurde, aber erst nach dem Tod des Stifters anerkannt wurde, gilt die Stiftung für Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden (§ 80 Abs. 2 S. 2 BGB). Die Vorschrift be... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Rechtliche Nachlassspaltung

Rz. 155 Besondere Schwierigkeiten können in Fallkonstellationen auftreten, in denen es zu einer Nachlassspaltung kommt.[203] Aufgrund des mit der EuErbVO verfolgten Grundsatzes der Nachlasseinheit soll auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen zwar möglichst insgesamt nur ein einziges Erbrecht anwendbar sein. Dadurch sind Fälle von Nachlassspaltung mittlerweile seltener als no... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei.

Rn 5 Parteien eines Zivilprozesses sind diejenigen, von denen und gg die die staatlichen Rechtsschutzhandlungen begehrt werden (MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 11; vgl auch § 50 Rn 2 ff). Als Partei gilt nicht der einfache Nebenintervenient/Streithelfer (§§ 66, 67); sein Tod unterbricht das Verfahren nicht (BGH ZIP 10, 646; Rostock r+s 20, 22 – zu § 240). Der Tod eines notwendige... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.17: Einzeltestament/Geschiedenentestament nach dem Kombinationsmodell Ich, _________________________, errichte nachfolgendes Testament: _________________________ I. Erbe/Vor- und Nacherbschaft Zu meinem Alleinerben bestimme ich mein Kind _________________________. Zum Ersatzerben bestimme ich ___________________... mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 2. Ärztliche Schweigepflichten

Rz. 152 Der behandelnde Arzt kann als sachverständiger Zeuge (§ 414 ZPO) vernommen werden. Er kann aufgrund seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht die Aussage verweigern gem. § 30 Abs. 1 FamFG, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, denn die ärztliche Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod seines Patienten, sondern besteht darüber hinaus. Sollte der Arzt aussagen, ohne von seiner Schw... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Mehrstaater

Rz. 43 Nach Art. 22 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO kann der Erblasser, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes besitzt, jedes dieser Heimatrechte wählen. Eine Beschränkung auf die effektive Staatsangehörigkeit erfolgt somit nicht.[49] Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.8: Rechtswahl eines Mehrstaaters Ich be... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Rechtswahl

Rz. 127 Nach Art. 24 Abs. 2 EuErbVO kann eine Person – ungeachtet der objektiven Anknüpfung nach Art. 24 Abs. 1 EuErbVO – für die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit ihrer Verfügung von Todes wegen das Recht wählen, das sie nach Art. 22 EuErbVO unter den in dieser Vorschrift genannten Bedingungen hätte wählen können. Art. 24 Abs. 2 EuErbVO erlaubt insoweit eine Teilr... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / II. Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 6 Nicht zu Unrecht heißt es, das beste Unternehmertestament sei dasjenige, das überhaupt nicht zum Tragen kommt, weil das Unternehmen bereits zu Lebzeiten einvernehmlich übertragen worden ist.[4] Gleichwohl sollte sich jeder Unternehmer mit der Übertragung des Unternehmens von Todes wegen auseinandersetzen und ein Konzept für die Absicherung des Risikos des unerwarteten ... mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Vor- und Nachteile des Einzeltestaments

Rz. 28 Die Errichtung eines Einzeltestaments ist grundsätzlich sowohl in privatschriftlicher (§ 2247 BGB) als auch in öffentlicher Form (§ 2232 BGB) möglich. Vorteilhaft an der Errichtung zweier Einzeltestamente erscheint, dass diese alleine bereits relativ unkompliziert und kostengünstig, nämlich handschriftlich, errichtet werden können. Die Errichtung zweier Einzeltestamen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts, Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer, Ansprüche aus Vermächtnissen oder sonstigen Verfügungen von Todes wegen, Pflichtteilsansprüche oder die Teilung der Erbschaft zum Gegenstand haben, können vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. (... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / J. Gesamtmuster

Rz. 171 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 23.58: Gesamtmuster – Einheitslösung mit Supervermächtnis zugunsten der Kinder Gemeinschaftliches Testament _________________________ [Urkundseingang] Herr _________________________ und Frau _________________________ erklärten, ein gemeinschaftliches Testament errichten zu wollen. Herr _________________________ un... mehr

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§ 24 Erbvertrag / VI. Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu anderweitigen Verfügungen

Rz. 70 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung dazu geben, dass der Erblasser ein abweichendes Testament errichten kann (§ 2291 BGB). Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2291 Abs. 2 BGB), weil darin eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Erbvertrags liegt. Mit Zugang der Zustimmung an den Erblass... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben. Mit dieser zweiten Alternative ist die konkludente Rechtswahl gemeint. Rz. 54 Umstritten ist, ob sich die Frage des Vorliegens einer konkludenten Rechtswahl nach dem in der Sache... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / XI. Vermächtnis betreffend ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 257 Bei der Gewährung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge in der Form von Ausstattungen (§§ 1624, 2050 Abs. 1 BGB) oder Schenkungen (§§ 516, 2050 Abs. 3 BGB) an Abkömmlinge sollte bei der Hingabe der Zuwendung bestimmt werden, ob eine Ausgleichung stattzufinden hat oder nicht. Bei Schenkungen, die nicht kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig sind (§ 2050 Abs. 3 BGB), wün... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 27 Verfügungen von Todes wegen können sich nur dann auf Gesellschaftsbeteiligungen erstrecken, wenn diese überhaupt in den Nachlass des verstorbenen Gesellschafters fallen. Daher gilt es, im Zuge der Erstellung des Unternehmertestaments zunächst einmal die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Dies erfordert die Betrachtung der gesetzlichen Ausgangslage i... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 6. Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 23 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[55] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt. Dies gilt auch,... mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 2. Nutzung der Steuerbefreiung des Familienheims

Rz. 38 Bereits in Rdn 17 wurde darauf hingewiesen, dass das sog. Familienheim, also die selbst genutzte Immobilie, vom überlebenden Ehegatten steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG geerbt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte noch zehn Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden im Familienheim wohnen bleiben muss, damit die zunäc... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Dauerhafter Umzug ins Ausland

Rz. 15 Sofern jemand dauerhaft ins Ausland umzieht, ohne dass er Rückkehrabsicht hat, ist der neue gewöhnliche Aufenthalt bereits mit dem Abschluss des Umzugs in dem neuen Aufenthaltsstaat begründet,[23] da eine Mindestaufenthaltsdauer in diesem Staat nicht erforderlich ist. In einem solchen Fall besteht aber gleichwohl Rechtsunsicherheit, weil ggf. nach Art. 21 Abs. 2 EuErb... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 8. Muster

Rz. 198 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.35: Wohnungsrechtsvermächtnis – teilweise als Verschaffungsvermächtnis bei nur hälftigem Miteigentum im Nachlass – dingliche Einigung Testament Ich _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, erric... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Anwendbarkeit deutschen Erbrechts

Rz. 148 Gem. Art. 22 Abs. 3 S. 1 EGBGB steht das Adoptivkind in Ansehung der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Annehmenden, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten ungeachtet des nach Art. 22 Abs. 1 und 2 EGBGB anzuwendenden Rechts einem nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kind gleich, wenn der Erblasser dies in der Form einer Verfügung von Todes ... mehr