Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), auch bei Beschlussklagen (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – Insolvenz über Vermögen eines GmbH-Gesellschafters), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verh...mehr

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§ 24 Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 114 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[77] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht m...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / III. Testamentarische Verfügung ohne vollständige eigene Willensbildung

Rz. 43 Es steht dem Erblasser frei, sich gewisser Entscheidungen zu enthalten und diese anderen Personen zu überlassen. So kann er Dritten die Wahl des konkreten Gegenstands aus mehreren Gegenständen überlassen (sog. Wahlauflage nach §§ 2154, 2192 BGB). Dabei hat der Beschwerte eine von mehreren Leistungen zu erbringen. Im Zweifel steht dem Beschwerten das Wahlrecht zu (§§ 2...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Wiederverheiratungsklausel

Rz. 133 Der Testamentsgestalter hat bei Ehegattentestamenten auch die Frage der Wiederverheiratung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten in den Blick zu nehmen und mit den Ehegatten zu besprechen, welche Auswirkung die Wiederheirat auf die getroffenen letztwilligen Verfügungen haben soll. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch Fragen des Anfechtungsverzichts. Wird näml...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 5. Isolierte Rechtswahl

Rz. 61 Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, eine isolierte Rechtswahl vorzunehmen. Diese bezieht sich lediglich auf die Bestimmung des anwendbaren Rechts, ohne dass er materiellrechtliche Verfügungen trifft. Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.11: Isolierte Rechtswahl Ich bin italienischer Staatsangehöriger. Für meine Rechtsnachfolge von Tode...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / III. Anfechtung des Erbvertrags

Rz. 29 Beim Erbvertrag räumen die §§ 2281 ff. BGB dem Erblasser ein (Selbst-)Anfechtungsrecht bezüglich der vertragsmäßigen Verfügungen ein. Da er aufgrund der erbvertraglichen Bindungswirkung solche Verfügungen nicht einfach widerrufen kann, bestünde für ihn sonst keine Möglichkeit, sich von einer fehlerhaften Willenserklärung zu lösen.[20] Für einseitige Verfügungen benöti...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / a) Allgemeines

Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, ohne selbst einen Ehepartner oder jedenfa...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Entstehung des Wohnungsrechts

Rz. 183 Aufgrund der Zuwendung des Vermächtnisses auf Bestellung eines Wohnungsrechts hat der Begünstigte Anspruch auf Erklärung der dinglichen Einigung nach § 873 BGB, Eintragung des Wohnungsrechts im Grundbuch nach Bewilligung von Seiten der Erben (§ 19 GBO), wobei deren Voreintragung als Eigentümer des Gebäudegrundstücks erforderlich ist (§ 39 GBO), und Einräumung des unm...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 4. Letztwillige Verfügungen des geschiedenen Elternteils

Rz. 29 Auch nach Scheidung der Eltern bleiben diese gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden (§ 1671 BGB). Stirbt ein geschiedener Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge, so wird der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Andere Nachlassverbindlichkeiten.

Rn 2 § 28 deckt sämtliche Nachlassverbindlichkeiten ab, die nicht bereits unter § 27 fallen. Der Begriff der Nachlassverbindlichkeiten ist in § 1967 II BGB legaldefiniert und erfasst die bereits in der Person des Erblassers begründeten Schulden (›Erblasserschulden‹) sowie die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Letztere unterteilen sich in Verbindlichkeiten, ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts wird weder in der EuErbVO noch in anderen EU-Verordnungen definiert. Der Begriff ist nach Ansicht der herrschenden Meinung nicht in allen EU-Verordnungen gleich auszulegen,[4] sodass bei der Übertragung von Ausführungen zum gewöhnlichen Aufenthalt in Bezug auf andere Regelungsinstrumente der EU, wie z.B. der Rom I-VO oder der Ro...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Erbverzicht

Rz. 69 Ein Erbverzicht (§ 2346 Abs. 1 BGB) schließt den Anfall gesetzlicher Erbansprüche zwischen einem künftigen Erbanwärter und dem Erblasser aus. Er muss notariell beurkundet werden (§ 2348 BGB) und kann auf Seiten des Erblassers nur persönlich und zu dessen Lebzeiten geschlossen werden (§ 2347 BGB). In der Konsequenz führt ein Erbverzicht zu einer Erhöhung der Erb- und P...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / F. Checkliste: Vermögensnachfolgeplanung für nichteheliche Lebenspartner

Rz. 83 1. Welche Motivation verfolgt der Mandant bei der Errichtung von Todes wegen? 2. Was ist die Ausgangslage?mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 4. Zuwendungsverzicht

Rz. 73 Ist der Erbfall bereits eingetreten und soll die Bindungswirkung aus einer Altverfügung nachträglich gelöst werden, besteht die Möglichkeit der Erklärung eines Zuwendungsverzichts (§ 2352 BGB). Ein Zuwendungsverzicht erweitert den Anwendungsbereich des Erbverzichts hin zu Zuwendungen aus einer Verfügung von Todes wegen. Die persönlichen Anforderungen sind identisch mi...mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / IV. Supervermächtnis

Rz. 98 Um zu vermeiden, dass sich Ehegatten bei der Anordnung von Vermächtnissen Jahre oder Jahrzehnte vor dem Erbfall auf konkrete Gegenstände oder Geldbeträge festlegen müssen, stehen Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und Bestimmungsvermächtnis (§ 2181 BGB) zur Verfügung. Diese Vermächtnisformen finden ihren gestalterischen Höhepunkt im sog. Supervermächtnis, das bei Beachtung...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 33 Werden Anteile an Personengesellschaften nicht bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, sondern erst von Todes wegen übertragen, sind die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Restriktionen in den Blick zu nehmen. Dies gilt sowohl für den Fall der gesetzlichen wie auch der gewillkürten Erbfolge. Die Unternehmensnachfolge gelingt nur, wenn die Verf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (5) Fortsetzungsklauseln

Rz. 45 Die Fortsetzungsklausel sieht im Falle des Todes eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern vor, ohne dass ein Dritter in die Position des verstorbenen Gesellschafters eintritt. Sie war hauptsächlich während der Geltung der bis zum 31.12.2023 einschlägigen Rechtslage bei der GbR von Bedeutung, die im Falle des Todes eines ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 3. Kommanditgesellschaft

Rz. 50 Im Gegensatz zur Beteiligung an einer GbR und einer OHG sind Kommanditbeteiligungen bereits von Gesetzes wegen vererblich (§ 177 HGB). Mit dem Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft – im gesetzlichen Ausgangspunkt – mit dessen Erben fortgesetzt, d.h. jeder Erbe erlangt entsprechend der Erbquote im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Kommanditbeteiligung.[79] A...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Mündliche Erbverträge

Rz. 120 Mündliche Erbverträge fallen weder unter die EuErbVO noch unter das HTestformÜ.[158] Die EuErbVO findet keine Anwendung, weil die Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen ist. Auch Art. 27 EuErbVO stellt in seinem Wortlaut klar, dass er sich nur auf die Formgültigkeit schr...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 52 Verstirbt ein Ehegatte, ist der andere Ehegatte fortan Witwer. Möchte der Verwitwete nach dem Tod des Ehepartners eine letztwillige Verfügung errichten, so ist zunächst die Frage zu stellen, ob er überhaupt die rechtliche Möglichkeit dazu hat. Rz. 53 Haben die Ehegatten entweder überhaupt keine letztwilligen Verfügungen getroffen oder lediglich Einzeltestamente erricht...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Aufschiebende und auflösende Bedingungen

Rz. 59 Erbeinsetzungen unter aufschiebenden (§ 158 Abs. 1 BGB) oder auflösenden (§ 158 Abs. 2 BGB) Bedingungen werden, wenn die Bedingung zum Todeszeitpunkt noch nicht eingetreten ist, aber noch eintreten kann, als Einsetzung von Vorerben (auflösende Bedingung) bzw. Nacherben (aufschiebende Bedingung) angesehen (§ 2103 BGB). Vorerben sind im Falle einer aufschiebend bedingte...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (4) Auflösungsklauseln

Rz. 44 Mit einer Auflösungsklausel wird die Auflösung der Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters vereinbart. Ist eine Auflösungsklausel vereinbart, wandelt sich die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters in eine Abwicklungsgesellschaft um. Der Erbe wird Mitglied der Abwicklungsgesellschaft.[35] Folglich kann dann auch nur der Anteil an der Liquidations...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (BGH NJW-RR 22, 1284 [BGH 18.07.2022 - V ZB 22/21] Rz 5; Saenger/Wöstmann § 244 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 244 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das U...mehr

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zfs 08/2025, Erhöhung der V... / 3 Anmerkung:

Die vom OLG Frankfurt behandelte Gebührenrechtsfrage stellt sich in der Praxis gerade im Schadensrecht recht häufig. Obwohl wohl die meisten Probleme bei der Anwendung der Nr. 1008 VV RVG bei Tod eines Mandanten und beim Eintritt seines oder seiner Erben in das laufende Mandat höchstrichterlich geklärt sind, herrscht bei vielen Praktikern, so auch hier bei dem Rechtspfleger ...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 67 Auch verheiratete Personen können ein Einzeltestament errichten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu nutzen. Dieses ist neben einem Erbvertrag lediglich eine weitere Möglichkeit, letztwillig zu verfügen. Ein Einzeltestament räumt dem Erblasser die Möglichkeit ein, dieses in der Zukunft ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten und...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Belegenheit in einem Vertragsstaat

Rz. 92 Nach Art. 28 Abs. 3 des Deutsch-sowjetischen Konsularvertrags finden hinsichtlich der unbeweglichen Nachlassgegenstände die Rechtsvorschriften des Staates Anwendung, in dessen Gebiet diese Gegenstände belegen sind. Die Folge ist, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen hinsichtlich der in Deutschland belegenen Immobilien von Angehörigen eines Nachfolgestaates de...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Dem Erben steht gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB) ein Anspruch auf Herausgabe der zur Erbschaft gehören Geldbeträge zu, die bis zum Tod des Erblassers auf dessen Konto gebucht waren und erst nach seinem Tod von dem Erbschaftsbesitzer von diesem Konto abgehoben wurden. 2. Zu den Kosten der Bestattung des Erblassers – welche gem. § 1968 BGB von dem Erben zu tragen si...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / c) Angehörige von Mehrrechtsstaaten

Rz. 45 Erblasser, die Angehörige eines Mehrrechtsstaates sind, haben nur die Möglichkeit, die Gesamtrechtsordnung ihres Heimatstaates zu wählen.[50] Welche Teilrechtsordnung dieses Staates zur Anwendung gelangt, richtet sich im Falle des Interlokalen Kollisionsrechts nach Art. 36 EuErbVO und im Falle des Interpersonalen Kollisionsrechts nach Art. 37 EuErbVO.[51] Existiert in...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 7. Inhalt des Vorkaufsrechts

Rz. 235 Der Erblasser kann das Vorkaufsrecht auflösend oder aufschiebend bedingen oder befristen (§§ 158, 163 BGB). Denkbar wäre bspw., dass das Vorkaufsrecht nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt wird, z.B. für den ersten Verkaufsfall innerhalb von fünf Jahren nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers oder auch für alle Verkaufsfälle innerhalb von zehn Jahren nach d...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Objektive Anknüpfung

Rz. 125 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit eines Testaments – mit Ausnahme gemeinschaftlicher Testamente, die eine Bindungswirkung entfalten (siehe Rdn 138 ff.) – unterliegen nach Art. 24 Abs. 1 EuErbVO dem Recht, das nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, welche die Verfügung errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Nachlass einer einzigen Person

Rz. 130 Betrifft der Erbvertrag den Nachlass einer einzigen Person, unterliegen die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung nach Art. 25 Abs. 1 EuErbVO dem Recht, das nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn diese Person zu dem Zeitpunkt v...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Struktur

Rz. 183 Der Trust ist eine treuhänderische Beziehung.[234] Einer der Beteiligten, nämlich der "Trustor" oder "Settlor", überträgt Vermögen auf eine andere Person, den "Trustee". Dieser tritt sodann im Außenverhältnis, also Dritten gegenüber, formell als "Eigentümer" des Trustvermögens auf. Der "Trustee" hält das Vermögen zugunsten der begünstigten Person oder Personen, d.h. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / IV. Begriff der Beeinträchtigung

Rz. 66 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Soweit die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindert, beschränkt, belastet oder gegenstandslos macht, liegt eine Beeinträchtigung vor. Umstritten ist, ob es für die Feststellung einer Beeinträchtigung i.S.d. § 2289 Abs. 1 BGB allein auf einen Vergleich aus rechtlicher Sicht ankommt[49] ode...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 2. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 47 Bekommen nichteheliche Lebensgefährten gemeinsame Kinder und liegt eine Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann nach § 1592 Nr. 2 BGB vor, können gemeinsame Sorgeerklärungen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) abgegeben werden und der leibliche Vater kann zusammen mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Das Anerkenntnis kann dabei genauso wie die Zustimmung hierz...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 181 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 21 Ist eine persönliche Steuerpflicht gegeben, ist weiter zu prüfen, ob solche Vermögensübertragungen vorliegen, die eine sachliche Steuerpflicht nach dem ErbStG begründen. § 1 Abs. 1 ErbStG enthält einen Katalog sämtlicher steuerpflichtiger Vorgänge. Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegenmehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage

Rz. 23 In § 3 ErbStG ist im Einzelnen definiert, was nach dem ErbStG als Erwerb von Todes wegen gilt. Es dürfen nur diejenigen Sachverhalte besteuert werden, die unter eine der gesetzlichen Bestimmungen subsumiert werden können.[22] Dieser abschließende Charakter der Vorschrift hat zu einer Reihe von Spezialvorschriften geführt.mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Schriftliche Testamente

Rz. 98 Die Formgültigkeit einseitiger oder gemeinschaftlicher Testamente richtet sich in Deutschland nicht nach Art. 27 EuErbVO, sondern auch seit dem Inkrafttreten der EuErbVO nach dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (HTestformÜ). Dieser Vorrang ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO. Nach dieser ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 2. Anordnung der Vor- und Nacherbfolge

Rz. 5 Wie jede erbrechtliche Regelung kann auch die Vor- und Nacherbfolge nur durch Verfügung von Todes wegen angeordnet werden. Nicht selten wird eine solche unbewusst – insbesondere von juristischen Laien – angeordnet. So ist bspw. die Einsetzung einer zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht gezeugten Person im Zweifel als Nacherbeneinsetzung dieser Person anzusehen (§ 2101 ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / bb) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 133 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[85] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der herrschenden Meinung so verstanden, dass dar...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Erbrechtliche Verzichtsverträge

Rz. 18 Sowohl bei der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens als auch bei der Unternehmensnachfolge von Todes wegen droht ein Scheitern der beabsichtigten Nachfolge aufgrund von Ansprüchen weichender Erben. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann enorm sein, wenn Nachfolger insbesondere mit Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger konfrontiert werden. Im ...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / V. Umdeutung

Rz. 27 Nach heute allgemeiner Meinung können auch nichtige Verfügungen von Todes wegen gem. § 140 BGB umgedeutet werden.[39] Im Gegensatz zur Auslegung wird hier der Wille des Erblassers nicht gedeutet oder ergänzt, sondern korrigiert. Voraussetzung für die Umdeutung einer nichtigen Verfügung von Todes wegen in ein anderes Rechtsgeschäft ist, dass dessen Wirksamkeitsvorausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Gemeinschaftliches Vermögen der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft sind die von einem oder beiden Ehegatten während der Ehe (auch nach Trennung: MüKoZPO/Heßler § 744a Rz 7) erzielten Einkünfte durch Arbeit, Renten, Stipendien, dem gleichstehende periodische Leistungen wie zB Krankengeld, Vermögensrechte oder Ersparnisse, grds auch das Eigentum an Grundstücken (Ausn: §...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Zivilrecht

Rz. 108 Wenn die Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten beendet wird, gilt als Beendigungszeitpunkt zwingend der Todeszeitpunkt. In Bezug auf den Zugewinnausgleichsanspruch hat der überlebende Ehegatte faktisch ein Wahlrecht zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung.[116] Rz. 109 Nach der erbrechtlichen Lösung wird der Ausgleich des Zugewinns zivilre...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Drittbestimmungsmöglichkeiten im Vermächtnisrecht

Rz. 110 Gem. § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. Verfügungen, die § 2065 BGB widersprechen, sind nichtig.[101] Im Bereich der Erbeinsetzung ist das Bestimmungsrecht Dritter somit stark eingeschränkt. Nach dem BGH steht eine letztwil...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / G. Exkurs: Lebzeitige Rechtsgeschäfte

Rz. 67 Vom Berater unbedingt im Auge zu behalten ist, dass eine letztwillige Bindung des künftigen Erblassers ihn im Ausgangspunkt nicht daran hindert, lebzeitig zu verfügen! § 2286 BGB stellt für den Erbvertrag klar, dass das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, durch den Erbvertrag nicht beschränkt wird. Der im Erbvertra...mehr