Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Vermieters – Mieter... / 5 Entscheidung

LG Essen, Urteil v. 24.10.2024, 10 S 93/24, ZMR 2025, 604mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tod des Vermieters – Mieter... / 4 Die Entscheidung

In einem vor dem LG Essen zwischen dem Rechtsnachfolger des Vermieters und den Mietern geführten Räumungsrechtsstreit wies das Gericht darauf hin, dass Mieter beim Tod des Vermieters zur Hinterlegung der Miete z.B. beim Amtsgericht berechtigt sind, wenn ihnen der neue Vermieter nicht bekannt ist. Der Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.4 Fortsetzung des Abzugs

Rz. 42 Erwirbt ein Ehegatte infolge Erbfalls oder im Zusammenhang mit einem sonstigen Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzu, kann er die darauf entfallende Begünstigung fortsetzen (Abs. 5 S. 3). Rz. 43 Im Erbfall müssen die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im Zeitpunkt des Todesfalls vorgelegen ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anteilserwerb (durch ... / 1 Erwerb von GmbH-Anteilen (durch Erbschaft)

GmbH-Anteile können verschenkt, vererbt bzw. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Die Vererblichkeit kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Mit dem Tod des Gesellschafters geht der Geschäftsanteil unmittelbar und ungeteilt auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft über. Allerdings kann die Gesellschafterversammlung bei entsprechend...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / Zusammenfassung

Begriff GmbH-Anteile sind frei vererblich. Sie gehen mit dem Tod des Gesellschafters auf die Erben über. Die Frage ist aber, ob sie dort bleiben sollen oder nicht. Darüber können Regelungen in der Satzung getroffen werden. Die verbleibenden Gesellschafter möchten ggf. nicht die Erben als Mitgesellschafter in ihren Reihen aufnehmen oder zumindest nicht alle von ihnen. Die Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / 3 Auswahl des Nachfolgers

Die Auswahl des Nachfolgers kann den Mitgesellschaftern überlassen werden. Dabei ist eine möglichst weitgehende Konkretisierung der Auswahlkriterien und des Personenkreises angebracht. Praxis-Tipp Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel Ein Gesellschafter kann seinen Geschäftsanteil bereits zu Lebzeiten aufschiebend bedingt durch den Todesfall oder auslösend bedingt auf das Vorv...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 2 Gestaltung eines gemeinnützigen Gesellschaftsvertrags

Neben den zwingenden Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Gesellschafter laut § 3 GmbHG) sind bei der Gestaltung einer gemeinnützigen GmbH-Satzung die unter 1. erwähnten zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei enthält die Anlage 1 zu § 60 AO eine sog. Mustersatzung, mit denen aus steuerlichen Gründen notw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / 1 Zweck der Nachfolgeklausel

Zweck der Abtretungs- bzw. Nachfolgeklausel ist es, die Mitgliederzahl der Gesellschaft zu beschränken, bzw. auf die Personen zu erstrecken, die allseits auch gewünscht sind. Denkbar wäre z. B. nur einem der Abkömmlinge des Erblassergesellschafters die Nachfolge in dessen Gesellschafterstellung zu ermöglichen (qualifizierte Nachfolgeklausel). Auch die Abtretung an die Gesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 4 Bestellung, Amtszeit und Abberufung

Enthält der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, bestellt die Gesellschafterversammlung die Beiratsmitglieder mit einfacher Mehrheit. Es ist möglich, einzelnen Gesellschafterfamilien, aber auch Nicht-Gesellschaftern wie Banken oder Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, das Recht einzuräumen, ein Mitglied in den Beirat zu entsenden. Dies setzt eine entsprechende Regelung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäftsraummiete / 4.2 Wie Miete und Pacht abgegrenzt werden

Abgrenzungsprobleme wird man vornehmlich bei Gaststätten oder auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft antreffen. Für die Annahme eines Pachtvertrags spricht, wenn nicht nur Räume an sich, sondern Räume mit Einrichtung oder ein komplett betriebenes Objekt zur Verfügung gestellt werden, z. B. eine Gaststätte samt Einrichtung, ein landwirtschaftlicher Hof nebst umfangreic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bestattungsvorsorge: Keine ... / Hintergrund

In dem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Münster hatte ein Mann einen Vertrag über eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen. Er zahlte dafür 6.500 EUR an eine Treuhandgesellschaft. Diese Summe wollte er als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung angeben. Seine Begründung: Wenn Angehörige nach dem Tod die Beerdigung zahlen müssen, können sie diese Kosten steuerlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bestattungsvorsorge: Keine ... / Entscheidung

Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Finanzgericht stellte klar, dass hier keine zwangsläufig entstandenen Mehraufwendungen vorlägen. Jeder Mensch stirbt irgendwann, und jeder muss bestattet werden. Deshalb sind Bestattungskosten grundsätzlich nichts Außergewöhnliches – sie treffen alle Menschen gleichermaßen. Wer zu Lebzeiten dafür Geld zurücklegt, hat dadurch keine b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TVöD), wie auch fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Bekanntgabe

Rz. 13 Für die Bekanntgabe des Bescheids gilt grundsätzlich § 122 AO, soweit sich nicht aus § 32 ErbStG – für die Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger – Abweichendes ergibt. Danach ist der Bescheid demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist.[1] Rz. 14 Bei Erwerben von Todes wegen ist der Erbschaftsteuerbescheid dem Erwerber als Steuerschuldner bek...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.5 Leistungen im Todesfall (Abs. 7)

Rz. 19 Abs. 7 übernimmt die besonderen Regelungen für Leistungen im Todesfall entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 1155 Abs. 1 bis 3 RVO. Rz. 20 Danach sind die Vorschriften der RVO über Hinterbliebenenleistungen (§§ 589 bis 602 und § 617 RVO) bei Arbeitsunfällen i. S. d. § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO ab 1.1.1992 und für Arbeitsunfälle, die von da an im Beitrittsgebiet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / a) Kündigung/Ausschluss/Erbfall

Kündigung der Mitgliedschaft: Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden (§ 65 Abs. 1 GenG). Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres in schriftlicher Form erklärt werden. Das hat mindestens drei Monate vor dessen Ablauf zu erfolgen. Die Satzung kann Abweichendes bestimmen (§ 65 Abs. 2 GenG). Ausschluss aus der Mitgliedschaft...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.2.9 Nichteinhalten der Anzeigepflicht (Nr. 9)

Rz. 16 Nach § 193 Abs. 1 und 2 hat der Unternehmer Arbeitsunfälle und Anhaltspunkte für Berufskrankheiten binnen 3 Tagen (§ 193 Abs. 4) anzuzeigen, wenn diese zum Tod des Versicherten oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben. Unfälle der nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Versicherten sind anzuzeigen, wenn der Unfall infolge einer Tätigkeit eingetreten ist, die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 2.2 Hinterbliebenenleistungen (Abs. 2)

Rz. 6 Die Regelung des Abs. 2 übernimmt die noch weiterhin erforderlichen Übergangsbestimmungen aus dem zum 1.1.1986 in Kraft getretenen Hinterbliebenenrentenrecht (§ 617 RVO i. d. F. des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetzes v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450). Ist der Tod des Versicherten vor dem 1.1.1986 eingetreten, so sind nach Abs. 2 Satz 1 die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 214 Geltung... / 2.3 Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 gelten die Vorschriften des SGB VII (neues Recht) über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen. Renten sind Versichertenrenten nach §§ 56 bis 62 einschließlich der Rente als vorläufige Entschädigung (§ 62), Hinterbliebenenrenten (§§ 63 bis 71) einschließlich der damit in engem Zusammenhang stehenden übrigen Hinterbliebenenleistungen (Sterbegeld,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Inhalt und Modalitäten der Anzeigepflicht

Rz. 16 Die Anzeigepflicht der Geldinstitute bezieht sich auf alle Guthaben und andere Forderungen, Wertpapierdepots, Genussscheine usw. im Todeszeitpunkt des Erblassers. Die im Einzelnen anzuzeigenden Konten und Depots umfassen auch solche, bei denen der Inhaber durch einen Vertrag zugunsten Dritter [1] mit seinem Geldinstitut vereinbart hat, dass das Guthaben bzw. der Vermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflichten von Genehmigungsbehörden (§ 10 ErbStDV)

Rz. 25 Zu den Behörden i. S. d. § 34 Abs. 1 ErbStG gehören auch solche, die Stiftungen oder Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an juristische Personen genehmigen. Diese Genehmigungen sind gem. § 10 ErbStDV anzeigepflichtig. Die Anzeigepflicht der Auslandsstellen beschränkt sich auf die von ihnen beurkundeten oder ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle oder Zuwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anzeigepflichten der Gerichte, Notare und deutschen Konsuln (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG i. V. m. §§ 6–9 ErbStDV)

Rz. 16 Die Einzelheiten der den Gerichten, Notaren und deutschen Konsuln durch § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG auferlegten Anzeigepflichten ergeben sich aus §§ 7–9 ErbStDV.[1] Für Notare enthalten § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG nach Meinung der Finverw eine nicht abschließende Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorgänge, sodass bei "potenziell erbschaft- und schenkungsteuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Anzeigepflicht der Standesämter (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG i. V. m. §§ 4 und 5 ErbStDV)

Rz. 10 Einzelheiten der Anzeigepflicht der Standesämter sind in §§ 4 und 5 ErbStDV geregelt. Hiernach haben die Standesämter dem zuständigen FA[1] alle Sterbefälle zu melden. Zur Bedeutung der von den Standesämtern übersandten Totenlisten bezüglich der Anzeigepflicht aus § 30 ErbStG vgl. § 30 ErbStG Rz. 56. Rz. 11–15 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Sonderregelung betr. § 13a ErbStG bei Ausübung eines Rückforderungsrechts (§ 37 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 15 § 37 Abs. 3 ErbStG ist durch das ErbStRG eingefügt und durch das WachstBeschlG (im Hinblick auf die durch dieses Gesetz geänderten §§ 13a und 19a ErbStG) durch Einfügung des § 37 Abs. 3 S. 1 ErbStG und redaktionelle Anpassung des § 37 Abs. 3 S. 2 ErbStG geändert worden. Die aufgrund des WachstBeschlG geänderten §§ 13a und 19a ErbStG hätten an sich der allgemeinen Anwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigeverpflichtete

Rz. 13 Zu den geschäftsmäßigen Vermögensverwahrer und -verwaltern gehören insbesondere Kreditinstitute, Banken und Bausparkassen. Die Anzeigepflicht der inländischen Vermögensverwalter und -verwahrer erstreckt sich auch auf Vermögensgegenstände, die von unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland verwahrt und verwaltet werden.[1] Rz. 14 Geschäftsmäßige Verwalter fremden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Zuständigkeit bei inländischem Erblasser bzw. Schenker (§ 35 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 3 § 35 Abs. 1 S. 1 ErbStG betrifft den am häufigsten gegebenen Fall, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung Inländer waren. Die Inländereigenschaft bestimmt sich nach der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG getroffenen Regelung. Die örtliche Zuständigkeit des FA ergibt sich aus den sinngemäß anzuwendenden § 19 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Strikte Anwendung des Stichtagsprinzips

Rz. 20 Nach dem klaren Wortlaut des § 11 ErbStG, der hierzu ergangenen BFH-Rspr.[1] und der Auffassung der FinVerw[2] ist das Stichtagsprinzip strikt anzuwenden. Die Wertermittlung ist eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht etwa das Ergebnis einer dynamischen Betrachtung, mit der sich auch die weitere wertmäßige Entwicklung des Erwerbs erfassen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und -verwalter (§ 33 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 1 ErbStDV)

Rz. 10 Der Anzeigepflicht unterliegen zunächst gem. § 33 Abs. 1 S. 1 ErbStG geschäftsmäßige Vermögensverwahrer und -verwalter. "Geschäftsmäßig" handelt der, dessen Tätigkeit typischerweise die Vermögensverwahrung oder -verwaltung ist und er daraus Geldeinkünfte bezieht. Daher sind Privatpersonen, die als Angehörige oder aus Hilfsbereitschaft fremdes Vermögen verwahren oder v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Verhältnis zum Bereicherungsprinzip

Rz. 15 Gesetzessystematisch besteht kein Gegensatz zwischen dem Stichtagsprinzip und dem für das ErbStG zentralen Bereicherungsprinzip. Zwar wird das Stichtagsprinzip gelegentlich als ein zentrales Grundprinzip des ErbStG angesehen, das jedoch bei bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei verzögerter Verfügbarkeit über das durch Erbfall bzw. Schenkung zugefallene Vermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflicht von Versicherungsunternehmen (§ 33 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 3 ErbStDV)

Rz. 35 Versicherungsunternehmen sind gem. § 33 Abs. 3 ErbStG anzeigepflichtig, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 ErbStDV. Zur ordnungsgemäßen Sicherstellung der Verpflichtung vgl. § 30 Rz. 21. Rz. 36 Zu den Versicherungsunternehmen i. S. d. § 33 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 8 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Eine Pensionsrückstellung ist immer dann teilweise oder vollständig gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die entsprechende Pensionsverpflichtung entfällt. Gründe für eine Auflösung sind z. B.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Entfallen der Anzeigepflicht

Rz. 50 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. und S. 2 ErbStG ist eine Anzeige entbehrlich. Auch in diesem Fall besteht aber in jedem Fall die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gem. § 31 ErbStG [1]; diese Verpflichtung setzt allerdings eine an den Beteiligten ergangene entsprechende Aufforderung voraus, vgl. § 31 ErbStG. Rz. 51 § 30 Abs. 3 S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 4 Rechtslage ab 1.1.2004

Zum 1.1.2004 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert und dadurch der Zugang zur Ausübung eines selbstständigen Handwerks erleichtert. So wurde der Meisterzwang auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Die übrigen, zuvor in der Anlage A HWO genannten Handwerke, wurden zulassungsfrei. Somit war für die Ausübung des Handwerks der Meisterabschluss nicht mehr zwingend ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 5 AO

Rz. 94 Daneben ergibt sich aus § 170 Abs. 5 AO eine spezielle Anlaufhemmung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für diese beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO bei einem Erwerb von Todes wegen nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat, bei einer Schenkung nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 3.2.1 Gewohnheiten, Trägheit

Menschen neigen aus Gründen der Bequemlichkeit und aus Gewohnheiten dazu, einen bestimmten Zustand aufrechtzuerhalten. Das nennt man Status-quo-Effekt: Entscheidungen werden gerne aufgeschoben, gute Vorsätze und Absichten werden nicht umgesetzt oder verpuffen. Eine Verhaltensänderung findet selbst dann nicht statt, wenn die Kosten der Alternative geringer sind und der Nutzen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigepflicht des Erwerbers bzw. Beschwerten (§ 30 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 16 Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) durch den Erwerber anzuzeigen. Die Vorschrift begründet kein Ermessen. "Erwerber" ist daher sowohl derjenige von Todes wegen (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter) als auch derjenige aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden. Erwerber i. S. d. § 30 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist eine wesentliche Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren. Hierzu trifft § 31 ErbStG die von § 149 Abs. 1 S. 1 AO vorausgesetzte gesetzliche Bestimmung über die Person des Steuererklärungspflichtigen.[1] Von dieser Pflicht ist diejenige zur Anzeigeerstattung nach § 30 ErbStG zu unterscheiden: Die Anzeige nach § 30 Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erklärungspflicht von Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern (§ 31 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 40 Nach § 31 Abs. 5 ErbStG obliegt es – abweichend von der Grundregel des § 31 Abs. 1 ErbStG – dem Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, die Steuererklärung abzugeben.[1] Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 ErbStG zu sehen, der in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anhang zu § 30 ErbStG: Anzeige- bzw. Steuererklärungspflicht und Festsetzungsverjährung

Rz. 80 Erhebliche Bedeutung hat die Anzeigepflicht aus § 30 ErbStG sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 31 ErbStG) im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Festsetzungsverjährung.[1] Rz. 81 Die Festsetzungsfrist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt 4 Jahre.[2] Die Festsetzungsfrist beträgt 10 Jahre, soweit die Steuer hinterzogen und 5 Jah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Sonderfall: Schenkung auf den Todesfall

Rz. 34 Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB liegt vor, wenn ein Leistungsversprechen nur dann wirksam sein soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Solche Schenkungen gelten gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen.[38] Die Schenkung auf den Todesfall hat für die Erbfolgeregelung aus der Sicht des Schenkers keine große praktische Bedeutu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / d) Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen (gesetzlich fingierte Schenkung auf den Todesfall)

aa) Abfindungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag Rz. 36 Im Rahmen der Nachfolgeplanung in Bezug auf Gesellschaftsanteile müssen die folgenden zusätzlichen Erbschaftsteuertatbestände berücksichtigt werden, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 und 3 ErbStG geregelt sind. Diese Vorschrift erweitert den Anwendungsbereich steuerpflichtiger Erwerbe auf Fälle des Anteilsübergangs unter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / C. Schlüssel zu den Bindungswirkungen nach dem ersten Todesfall

Ausschlagung durch den Überlebenden bzw. durch Dritte Vorliegen der Gründe für Pflichtteilsentzug bzw. -beschränkung Anfechtung der Verfügung des Vorverstorbenen oder Anfechtung der eigenen Verfügung des Überlebenden Wiederverheiratungsklausel Zuwendungsverzicht oder Zustimmung des Begünstigten Vorversterben des Bedachten (Ziff. B. 3.) Abänderungsvorbehalt / Freistellungsklausel (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / 1. Freibeträge der Kinder und Enkelkinder (bereits) beim ersten Todesfall nutzen

a) Vermächtnisanordnungen zugunsten der Kinder und Enkelkinder Rz. 19 Da schon bei mittleren Vermögen die Freibeträge der Kinder/Enkel nach dem Tod des Letztversterbenden meist nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bereits beim ersten Todesfall neben der gegenseitigen Erbeinsetzung der Eltern Vermächtnisse zugunsten der Kinder bspw. in Höhe der Freibeträge vorzusehen. In Betra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsnachfolge im Todesfall

Rn. 180 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Tritt der Erbfall ein, ist danach zu unterscheiden, ob die Einnahmen dem Erblasser bereits zugeflossen sind oder ob der Zufluss erst beim Erben als Rechtsnachfolger eintritt. Ist der Zufluss noch beim Erblasser erfolgt, sind diesem die Einnahmen zuzurechnen. Soweit nach § 45 AO Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / f) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 41 Als Erwerb von Todes wegen gilt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Der Dritte muss außerhalb des Nachlasses erwerben, denn die Vorschrift regelt nur die Erlangung solcher Vermögensvorteile, die dem Betroffenen nicht schon durch Erb...mehr