Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben. Mit dieser zweiten Alternative ist die konkludente Rechtswahl gemeint. Rz. 54 Umstritten ist, ob sich die Frage des Vorliegens einer konkludenten Rechtswahl nach dem in der Sache...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nicht ein; das Prozessgericht hat jedoch auf Antrag des Bevollmächti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / XI. Vermächtnis betreffend ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 257 Bei der Gewährung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge in der Form von Ausstattungen (§§ 1624, 2050 Abs. 1 BGB) oder Schenkungen (§§ 516, 2050 Abs. 3 BGB) an Abkömmlinge sollte bei der Hingabe der Zuwendung bestimmt werden, ob eine Ausgleichung stattzufinden hat oder nicht. Bei Schenkungen, die nicht kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig sind (§ 2050 Abs. 3 BGB), wün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 27 Verfügungen von Todes wegen können sich nur dann auf Gesellschaftsbeteiligungen erstrecken, wenn diese überhaupt in den Nachlass des verstorbenen Gesellschafters fallen. Daher gilt es, im Zuge der Erstellung des Unternehmertestaments zunächst einmal die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Dies erfordert die Betrachtung der gesetzlichen Ausgangslage i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsklauseln in let... / 6. Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 23 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[55] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt. Dies gilt auch,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / 2. Nutzung der Steuerbefreiung des Familienheims

Rz. 38 Bereits in Rdn 17 wurde darauf hingewiesen, dass das sog. Familienheim, also die selbst genutzte Immobilie, vom überlebenden Ehegatten steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG geerbt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte noch zehn Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden im Familienheim wohnen bleiben muss, damit die zunäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Dauerhafter Umzug ins Ausland

Rz. 15 Sofern jemand dauerhaft ins Ausland umzieht, ohne dass er Rückkehrabsicht hat, ist der neue gewöhnliche Aufenthalt bereits mit dem Abschluss des Umzugs in dem neuen Aufenthaltsstaat begründet,[23] da eine Mindestaufenthaltsdauer in diesem Staat nicht erforderlich ist. In einem solchen Fall besteht aber gleichwohl Rechtsunsicherheit, weil ggf. nach Art. 21 Abs. 2 EuErb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 8. Muster

Rz. 198 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.35: Wohnungsrechtsvermächtnis – teilweise als Verschaffungsvermächtnis bei nur hälftigem Miteigentum im Nachlass – dingliche Einigung Testament Ich _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, erric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Anwendbarkeit deutschen Erbrechts

Rz. 148 Gem. Art. 22 Abs. 3 S. 1 EGBGB steht das Adoptivkind in Ansehung der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Annehmenden, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandten ungeachtet des nach Art. 22 Abs. 1 und 2 EGBGB anzuwendenden Rechts einem nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kind gleich, wenn der Erblasser dies in der Form einer Verfügung von Todes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Ausweichanknüpfung an das Recht einer offensichtlich engeren Verbindung

Rz. 25 Sofern sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat hatte als demjenigen, dessen Recht nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO anwendbar wäre, ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gem. Art. 21 Abs. 2 EuErbVO das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. a) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei.

Rn 5 Parteien eines Zivilprozesses sind diejenigen, von denen und gg die die staatlichen Rechtsschutzhandlungen begehrt werden (MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 11; vgl auch § 50 Rn 2 ff). Als Partei gilt nicht der einfache Nebenintervenient/Streithelfer (§§ 66, 67); sein Tod unterbricht das Verfahren nicht (BGH ZIP 10, 646; Rostock r+s 20, 22 – zu § 240). Der Tod eines notwendige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schicksal der Folgesachen – Fortsetzung als selbstständiges Verfahren.

Rn 8 Verstirbt ein Ehegatte in einer Scheidungssache, so werden von der Erledigung des Scheidungsverfahrens auch im Verbund anhängige Folgesachen erfasst. Dies folgt schon daraus, dass gem § 137 II 1 eine Entscheidung nur für den Fall einer Scheidung getroffen werden kann (J/H/A/Markwardt § 131 Rz 5; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 9; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 131 Rz 6; M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflicht der Auslandsstellen (§ 9 ErbStDV)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes haben nach § 9 ErbStDV die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks, und die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt gegenüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Formvorschriften bei no... / 4. Registrierungskosten

Rz. 44 Die Bundesnotarkammer erhebt auf Grundlage der Testamentsregister-Gebührensatzung (ZTR-GebS) vom 24.11.2011[44] für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 12,50 EUR je Registrierung (§ 1 Abs. 2 S. 1 ZTR-GebS). Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventuelle Berichtigungen, Ergänzunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Einzeltestament / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Zivilrechtliche Situation

Rz. 3 Das BVerfG definiert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet sowie über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / 1. Erster Erbfall

Rz. 105 Eine Testamentsvollstreckung ist in Ehegattentestamenten beim ersten Erbfall in der Regel nicht veranlasst. Dem überlebenden Ehegatten soll nämlich jedenfalls bei der Einheitslösung regelmäßig die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf alle Nachlassgegenstände zustehen. Etwa anders gilt dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, sondern ihm ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen.

Rn 8 Aufgrund des Fortbestands der Vollmacht wird das Verfahren nicht nach §§ 239, 241, 246 unterbrochen, der Prozess wird mit dem bestellten Anwalt fortgeführt. Der Prozessbevollmächtigte kann den Prozess auch dann fortsetzen, wenn er nach dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags im Innenverhältnis dazu nicht befugt ist. Er hat aber das Recht, die Aussetzung des Verfahrens zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 2. Sonderrechtsnachfolge im Personengesellschaftsrecht

Rz. 53 Das Gesetz bringt mit der Universalsukzession gem. § 1922 BGB das für das Erbrecht elementare Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge zum Ausdruck, die einen automatischen und einheitlichen Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Erben bzw. auf alle Miterben bedeutet.[41] Miterben werden dabei als Gesamthandsgemeinschaft Träger aller Rechte und Pfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / IV. Anfechtungsrechte und deren Ausschließung

Rz. 152 Neben den allgemeinen Anfechtungsrechten, etwa wegen Motivirrtums oder unbewusster Erwartungen gem. §§ 2078–2083 BGB, die es auch im gemeinschaftlichen Testament gibt, ist beim Ehegattentestament vor allem das Anfechtungsrecht gem. § 2079 BGB wegen Hinzutretens weiterer Pflichtteilsberechtigter in den Blick zu nehmen. Solche können weitere (auch adoptierte) Kinder na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 5. Auflösungsklauseln

Rz. 108 Abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Auflösungsklausel vereinbart werden, nach der die Gesellschaft durch Tod eines Gesellschafters in Auflösung gerät (vgl. § 730 Abs. 1 S. 1 BGB, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 2 HGB für die OHG und § 161 Abs. 2 HGB für die KG). Die Auflösung entspricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / I. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die (gesetzlichen oder gewillkürten) Erben des Verstorbenen treten im Wege der Universalsukzession in der Sekunde des Todes in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Zusätzliche Übertragungsakte sind nicht erforderlich, der oder die Erben werden mit dem Tod[1] ipso iure Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Erbschein dient dabei nur der Legitima...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Testamente für Geschie... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbfolge auf dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 12. Nutzziehungsrecht des Nießbrauchers

Rz. 176 Der Nießbraucher ist berechtigt, alle Nutzungen der belasteten Sache zu ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB). Das Reichsgericht[142] hat jedoch klargestellt, aus Zweck und Wesen des Nießbrauchs folge, dass "der Nießbraucher die Nutzungen nur insoweit haben soll, als sie bei ordnungsmäßiger Wirtschaft den Reinertrag bilden". Die nähere Bestimmung dieses Reinertrags ist jedoch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / b) Rechtswahl

Rz. 133 Nach Art. 25 Abs. 3 EuErbVO haben die Parteien eines Erbvertrags die Möglichkeit, ungeachtet von Art. 25 Abs. 1 und 2 EuErbVO für die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen ihres Erbvertrags – einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung – das Recht zu wählen, welches die Person oder eine der Personen, deren Nachlass betroffen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 1 Das Vorliegen der Testierfähigkeit ist nicht nur bei Errichtung, sondern auch bei Änderung oder Widerruf einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von Bedeutung. Immer wieder wird im Einzelfall zu beurteilen sein, inwieweit der Testierende aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten auch dazu in der Lage war. Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Errichtung

Rz. 194 Im Fall der Anordnung eines Trusts im Wege einer Verfügung von Todes wegen muss der "Personal Representative" den Nachlass entweder auf den "Trustee" übertragen oder als "Trustee" den Nachlass auch weiterhin verwalten. Der "Personal Representative" ist diejenige Person, die mit dem Erbfall die Verfügungsmacht über den Nachlass erlangt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Erbanfall

Rz. 25 Der Umfang des Erwerbs von Todes wegen durch Erbanfall (§ 1922 BGB) ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht diese als Gesamthandsgemeinschaft Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne, sondern die Miterben werden als einzelne Erwerber erfasst und mit dem jeweiligen anteiligen Erwerb besteuert (sog. Erbanfallsteuer).[23...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Testierfreiheit / III. Folgen der Wechselbezüglichkeit

Rz. 50 Relevanz hat die Wechselbezüglichkeit zunächst im Falle der Nichtigkeit oder des Widerrufs einer Verfügung: Gem. § 2270 Abs. 1 BGB ist dann kraft Gesetzes auch die korrespondierende Verfügung des anderen Ehegatten unwirksam. Die Ursache der Nichtigkeit (z.B. Formfehler, Testierunfähigkeit, Anfechtung) ist dabei irrelevant. Rz. 51 Weiterhin hat die Wechselbezüglichkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / c) Befreiter Vorerbe

Rz. 20 Von einer Vielzahl der vorstehend ausgeführten Beschränkungen, denen der nicht befreite Vorerbe unterliegt, kann der Erblasser ihn befreien. Sofern der Erblasser von dieser Möglichkeit im weitest möglichen Umfang Gebrauch gemacht hat, spricht man allgemein vom befreiten Vorerben. Die Grenzen dieser Befreiungsmöglichkeit ergeben sich dabei aus den §§ 2136 f. BGB. Angel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Pflichtteil

Rz. 33 In Bezug auf Pflichtteilsansprüche folgt das Steuerrecht nicht dem zivilrechtlichen Anfallprinzip, sondern stellt für die Entstehung der Steuerschuld darauf ab, dass der Pflichtteilsanspruch (§§ 2303 ff. BGB) geltend gemacht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) ErbStG). Erst dann gilt dieser gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Für die Geltendmachung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 76 Die Pflichtteilsrechte bleiben von der Stiftung von Todes wegen unberührt.[146] So kommen die pflichtteilsrechtlichen Regelungen auch dann zur Anwendung, wenn die Pflichtteilsberechtigten die Destinatäre einer Familienstiftung sind. Mit anderen Worten: Die Stiftung von Todes wegen wird nicht anders als andere Erben, Vermächtnisnehmer oder beschenkte Dritte behandelt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / IV. Widerruf und Anfechtung

Rz. 75 Der Stifter ist zwar gem. § 81a BGB bis zur Anerkennung der Stiftung zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt. Bei einer Stiftung von Todes wegen ist das naturgemäß nicht möglich. Der Widerruf (§ 81a BGB) richtet sich in diesem Fall nach allgemeinen erbrechtlichen Grundsätzen wie bei jeder letztwilligen Verfügung. Während bei einer testamentarischen Errichtung a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 32 Als alleinstehend im engeren Sinne – oder umgangssprachlich als "Single" – gelten Personen, die nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und auch keine Kinder, Enkel, Urenkel usw. haben.[46] Alleinstehende sind nahezu vollständig frei, über ihr Vermögen testamentarisch zu verfügen. Da Abkömmlinge nicht vorhanden sind, muss auf Pflichtteilsansprüche nur Rücksi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 211 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Sinn und Zweck der Ausweichklausel

Rz. 26 Der Sinn und Zweck der Ausweichklausel des Art. 21 Abs. 2 EuErbVO ist unklar.[31] Sinn ergibt eine derartige Ausweichklausel in solchen Fällen, in denen eine typisierende Anknüpfung vorgenommen wird, wie z.B. an die Staatsangehörigkeit oder an den gewöhnlichen Aufenthalt. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO knüpft zwar an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / II. Vermögensanalyse

Rz. 9 Neben der Aufstellung der für den Erblasser wichtigsten Personen ist auch die Analyse des später im Nachlass befindlichen Vermögens elementar, wenn die Vermögensnachfolgeplanung reibungslos ablaufen soll (vgl. auch § 2 Rdn 28). Unterschieden werden sollte nach folgenden Kategorien:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / c) Heranziehung der Ausweichklausel in atypischen Fällen

Rz. 28 Art. 21 Abs. 2 EuErbVO führt zu einer Korrekturmöglichkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt, wenn eine atypische Fallkonstellation vorliegt.[33] Erwägungsgrund 25 EuErbVO führt dazu aus, dass es möglich ist, in Bezug auf die Bestimmung des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts in Ausnahmefällen zu dem Ergebnis zu gelangen, dass eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Besteuerung auf Ebene des Vor- und Nacherben

Rz. 148 Tritt der Nacherbfall aufgrund eines anderen Ereignisses als des Todes des Vorerben ein, findet die Sonderregelung des § 6 Abs. 3 ErbStG Anwendung. Dieser gilt für die Fälle, in denen die Nacherbfolge durch ein anderes, bereits zu Lebzeiten des Vorerben erfolgendes Ereignis eintritt. Dies kann bspw. eine abgeschlossene Berufsausbildung des Nacherben oder die erneute ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 49 Der Tod des Gesellschafters einer OHG führt bereits seit dem Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes im Jahr 1998 nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich gem. § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB a.F. zum Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen und wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Disposivität der gesetzlichen Regelungen

Rz. 58 Die vorstehend dargestellten gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Ausscheiden von Todes wegen, werden vielfach nicht den Interessen der beteiligten Gesellschafter entsprechen. Es besteht indes weitreichender Gestaltungsspielraum, denn die gesetzlichen Regelungen sind nach § 708 BGB für die GbR und § 108 HGB für die OHG sowie über den Verweis in § 161 Abs. 2 HGB a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 1. Bedeutung des Unternehmertestaments

Rz. 1 Die Definition des Begriffs der Unternehmensnachfolge gelingt mit dem richtigen Blickwinkel. Nahezu immer geht es bei der Unternehmensnachfolge um die Überleitung des Eigentums am Unternehmen und um die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung durch den oder die Nachfolger.[1] Eine aktuelle Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) geht davon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / a) Überblick

Rz. 61 Auch unter Geltung des MoPeG bleiben Nachfolgeklauseln notwendig, sollen die Erben nicht lediglich infolge des todesbedingten Ausscheidens des Gesellschafters auf die nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrags bestehenden Abfindungsansprüche verwiesen sein. § 711 Abs. 2 S. 1 BGB (i.V.m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB) enthält die Klarstellung, dass abweichend von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / e) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 121 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 61 Der Erbvertrag hat, soweit Bindung besteht, gem. § 2289 BGB eine Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers zur Folge. § 2289 BGB hat insofern eine zentrale Bedeutung im Recht des Erbvertrags. Nach dieser Vorschrift hat die Errichtung eines Erbvertrags im Verhältnis zu anderen Verfügungen von Todes wegen die nachfolgend beschriebenen Wirkungen, soweit nicht in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Ernennung durch einen Dritten

Rz. 89 Dritter i.S.d. § 2198 Abs. 1 BGB kann grundsätzlich jede Person sein, die als Testamentsvollstrecker ernannt werden kann.[87] Auch der Alleinerbe kann ermächtigt werden, die Person des Testamentsvollstreckers zu bestimmen. Allerdings kann der Alleinerbe sich nicht selbst zum Testamentsvollstrecker ernennen.[88] Der Vorerbe kann mit der Bestimmung eines Testamentsvolls...mehr