Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Sonderausgaben-ABC / Aussteuerversicherungen

Aussteuerversicherungen sind in Altfällen als eine besondere Form der Lebensversicherung (Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall) begünstigt. Die Versicherungssumme wird entweder im Zeitpunkt der Eheschließung oder bei Vollendung eines bestimmten Lebensjahres des Kindes fällig. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Gleichwohl ist zum verei... mehr

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Sonderausgaben-ABC / Lösegeldversicherungen

Die Beiträge gehören nicht zu den Sonderausgaben, weil keine Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall vorliegt. mehr

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Sonderausgaben-ABC / Feuerbestattungsverein

Die Beiträge sind in Altfällen Sonderausgaben, wenn es sich bei dem Verein um ein Versicherungsunternehmen handelt, das bei Eintritt des Todesfalls die Versicherungssumme zahlt, unabhängig davon, wofür diese Summe verwendet wird. mehr

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Sonderausgaben-ABC / Bausparrisikoversicherungen

Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen[1], die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen. Die Beiträge gehören selbst dann zu den Sonderausgaben und sind deshalb nur im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar, wenn mit den Bausparmitteln z. B. ein Mietwohngrundstück finanziert worden ist und deshalb Zinsen und Gebühren zu den Werbungskosten zu rechnen sind. Der BF... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 1 Einleitung

Der Beschäftigte schuldet seinem Arbeitgeber aus der arbeitsvertraglichen Beziehung dauernd seine persönliche Arbeitsleistung (§ 613 BGB).[1] Daher ist es nicht möglich, dass sich ein Arbeitnehmer durch einen anderen vertreten lässt. Dies wäre vielleicht bei einfacheren Tätigkeiten, wie dem Reinigungsbereich, einem Fahrdienst oder einer nächtlichen Schließkontrolle, theoreti... mehr

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Sonderausgaben-ABC / Erbschaftsteuerversicherungen

Hier wird die Versicherungssumme bei Tod des Versicherten fällig. Sie dient der Begleichung der dann zu zahlenden Erbschaftsteuer. Die Höhe der Versicherungsleistung ist jedoch nicht an die festgesetzte Erbschaftsteuer gebunden. Die Beiträge gehören nur in Altfällen zu den begünstigten Sonderausgaben. mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.5 Änderungssperre aufgrund Außenprüfung

Soweit Bescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können sie nach § 173 Abs. 2 AO grundsätzlich weder zugunsten noch zulasten des Steuerpflichtigen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden. Diese Vorschrift dient dem Rechtsfrieden. Aufgrund einer Außenprüfung (nicht Steuerfahndung[1]) ergangene Bescheide – auch erstmalige – haben eine erhöhte Best... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 5 Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD)

Hier handelt es sich um eine Kann-Leistung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbefreiung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. In die dabei vorzunehmende Interessenabwägung dürfen daher auch dienstliche oder betriebliche Interessen mit einbezogen werden. Die Befreiungsmöglichkeit ist auf 3 Arbeitstage beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf den jeweiligen Fall, nicht auf... mehr

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Zinsen auf Steuern / 4 Verzinsung hinterzogener Steuern

Hinterzogene Steuern inklusive Solidaritätszuschlag[1] und auch hinterzogenes Kindergeld[2] sind gem. § 235 AO zu verzinsen (sog. Hinterziehungszinsen).[3] Die Steuerhinterziehung muss vollendet sein. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung fallen keine Zinsen an. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[4] Auch die Verkürzung von Einkommensteuervorauszahlungen, z... mehr

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Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode... mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung... mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Todesfall

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern

Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, dass mit dem Tod oder einem anderweitigen Ausscheiden eines Gesellschafters auch das Ende der GbR eintrat. Ab 2024 hat sich auch dies geändert. Nunmehr gilt ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als übertragbar (§ 711 BGB); dies bedarf allerdings der Z... mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Beerdigungskosten

Die Kosten für die Beerdigung belasten zunächst das durch Erbfall übergegangene Vermögen. Daher scheidet ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung insoweit aus, als diese Kosten aus dem Nachlass, z. B. aus Sterbegeldern oder aus auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen, erbracht werden können.[1] Es reicht auch aus, dass die Beerdigungskosten aus... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gemäß § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht e... mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.2 Natürliche Personen

Ehegatten, die die Voraussetzungen der Ehegattenbesteuerung erfüllen, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschafts- als auch für Einzelkonten der Ehegatten.[1] Wichtig Verlustverrechnung bei Ehegatten Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist Voraussetzung für... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.1 Laufendes Kalenderjahr

Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Erträgen verrechnet. Eine... mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel... mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.1 Goodwill und negativer Unterschiedsbetrag

Die Behandlung eines positiven und negativen Firmenwerts ist in IFRS 3 geregelt. Die wesentlichen Unterschiede zum Handelsrecht sind wie folgt: einheitliche Vorschriften für Einzel- und Konzernabschluss gegenüber den insoweit unterschiedlichen Regelungen des HGB (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB vs. §§ 301 Abs. 3 und 309 HGB). Im Unterschied zum HGB, das einen negativen Unterschiedsbet... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3–16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgemeines... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.2 Unfall versus Arbeitsunfall

Fraglich ist, ob es sich als relevant erweist, dass die europarechtlichen Vorgaben die Erfassung eines Arbeitsunfalles vorsehen, die nationalen deutschen Regelungen allerdings vorsehen, „Unfälle“ zu erfassen. Im Ergebnis ist dies allerdings aus deutscher Sicht aufgrund der rechtlichen nationalen Gepflogenheiten folgerichtig. Als Unfälle können allgemein zeitlich eingrenzbare, ... mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.1 Unterbringung im Elternhaushalt (Nr. 1)

Rz. 4 Die Unterbringung hat für die Heranziehung des Bedarfssatzes in § 123 Satz 1 Nr. 1 im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zu erfolgen. Dazu müssen die Eltern oder der Elternteil in ihrem Haushalt dem Menschen mit Behinderungen den Wohnraum während der Berufsausbildung oder der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Verfügung stellen, d. h. der Mensch mit... mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.3 Reisekosten (§ 73 SGB IX)

Rz. 15 Reisekosten werden in der Verwaltungspraxis regelmäßig mit begünstigendem Verwaltungsakt dem Menschen mit Behinderungen bewilligt und mit einem monatlichen (ggf. unterschiedlichen) Betrag festgelegt und ausgezahlt. Insbesondere Fahrkosten sind für die (tägliche) Anreise zum Maßnahmeort (einschließlich Praktikumsplatz) und die Abreise zur Wohnung relevant. Die Reisekos... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhe... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Rz. 24 Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Rz. 25... mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / e) Regelung zur Wirksamkeit der Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 19 Die Vollmacht sollte unbedingt eine Bestimmung dazu enthalten, ob sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Letzteres empfiehlt sich deshalb, weil das OLG Hamm entschieden hat, dass eine Vorsorgevollmacht entgegen der Regelung der §§ 672, 168 BGB im Zweifel mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt.[22] Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamm vom 10.1.2013 soll ... mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen

Rz. 44 Die Möglichkeit einer Stiftungserrichtung von Todes wegen ist ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 83 BGB (nach der Stiftungsrechtsreform nicht in einer eigenen Norm genannt, durch § 80 Abs. 2 S. 2 und § 81 Abs. 4 BGB n.F. wird die Zulässigkeit aber ersichtlich). Demnach obliegt es dem Stifter, das Stiftungsgeschäft in Form einer Verfügung von Todes wegen festzuhalten. ... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 3. Aufhebung eines Verzichts nach dem Tod des Verzichtenden?

Rz. 21 Der BGH[15] hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Die am 10.6.1993 verstorbene Erblasserin hatte drei Kinder: den Kläger, einen schon 1984 ohne Kinder verstorbenen Sohn und den Vater der Beklagten. Dieser hatte am 30.8.1972 durch notariellen Vertrag mit der Erblasserin auf sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht gegen eine Abfindung verzichtet. Er starb am 17... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Abfindungsausschluss bei Tod eines Gesellschafters

Rz. 127 Es wird von der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor zugelassen, dass die Abfindung für Erben, die nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht nachfolgeberechtigt sind, völlig ausgeschlossen wird.[128] mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 22 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 15 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen: mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 9. Schutz vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder

Rz. 113 Setzten Ehegatten sich wechselseitig zu Erben ein, sind deren Kinder beim Erbfall des Erstversterbenden enterbt und daher grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Einen wirklich effektiven Schutz des länger lebenden Ehegatten vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder bietet nur ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Kinder. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 verwie... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / Literaturtipps

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / I. Nießbrauch

Rz. 59 Bei vermieteten Immobilien oder für den Fall, dass der Übergeber auch die Möglichkeit der Vermietung haben möchte, bietet sich die Vereinbarung eines Nießbrauchs an. Der vorbehaltene Nießbrauch berechtigt den Übergeber, die übertragene Immobilie selbst zu bewohnen, aber auch zu vermieten und die Mieterträge für sich zu verwenden. Der Nießbrauch kann nicht nur an einze... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (2) Keine steuerliche Entlastung im Fall von § 6 Abs. 4 ErbStG

Rz. 41 Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen Nacherbschaften gleich, für die die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 ErbStG gelten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass § 6 Abs. 1 ErbStG das Prinzip, wonach das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt, durchbricht, indem in Abweichung zur zivilrechtlich... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Erbfolgeregelungen

Rz. 146 Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werd... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Vermächtnisregelung in Berliner Testament bei vermögenden Ehegatten

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei "Berliner Testament" § _________________________ Vermächtnis über Vermögenswerte aus den jeweiligen Familien (1) Der Erstversterbende der Ehegatten wendet jeweils die Vermögenswerte, die er aus seiner Familie zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen erhalten hat bzw. noch erh... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Muster

Rz. 53 Entscheidet man sich für eine solche Kombination aus verbindlicher Sockelvermächtnisanordnung mit einem zusätzlichen Supervermächtnis, ließe sich dieses wie folgt formulieren.[84] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Gestaltung eines Sockelvermächtnisses mit aufgesetztem Supervermächtnis § _________________________ Vermächtnisse zur Betei... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR

Rz. 80 Das MoPeG [75] enthält zur Testamentsvollstreckung im Bereich der Personengesellschaften keine gesetzliche Regelung. Neu geregelt wird jedoch die Rechtsnachfolge in eine GbR. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wurde gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. eine GbR beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht gesellschaftsvertraglich etwas anderes bestimmt war. Da... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Fallbeispiel Behindertentestament

Rz. 157 Das nachfolgende Fallbeispiel soll die praktische Umsetzung der Gestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind darstellen. Fallbeispiel Die Eheleute E haben einen gemeinsamen Sohn S und eine gemeinsame Tochter T. Der Sohn ist geistig behindert und bewohnt eine Einrichtung für geistig Behinderte. Die Kosten werden vom Landschaftsverband getragen. Sowohl die El... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 19 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Ausschluss des Zugewinnausgle... mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungserrichtung unter Lebenden

Rz. 41 Ist im Stiftungsgeschäft bestimmt, dass die Stiftung bereits zu Lebzeiten des Stifters entstehen soll und werden Stiftungsgeschäft und Satzung zu Lebzeiten bei der zuständigen Stiftungsbehörde zum Zwecke der Anerkennung eingereicht, so handelt es sich um eine Stiftungserrichtung unter Lebenden (das Stiftungsgeschäft unter Lebenden wird im § 81 Abs. 1–3 BGB n.F. gerege... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Freibetragsvermächtnis ohne Supervermächtnis

Rz. 55 In vielen Fällen reicht die Gestaltung eines Freibetragsvermächtnisses aus, um die steuerlichen Nachteile des Berliner Testamentes zu vermeiden. Diese Gestaltung ist zudem weniger komplex und für Familien mit normalem Vermögen zu bevorzugen. Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Gestaltung eines Freibetragsvermächtnisses ohne Supervermäc... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / B. Gemeinschaftliches Testament (sog. Ehegattentestament)

Rz. 5 Ehegatten haben meist den Wunsch, dass der länger lebende Ehegatte für die Zeit nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bis zu seinem eigenen Tod gut abgesichert und versorgt ist. Sind Kinder vorhanden, sollen diese aber schlussendlich in den Genuss des Familienvermögens oder zumindest doch dessen wesentlicher Bestandteile kommen. Dieser Erwerb soll meist von dem ... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Rz. 12 Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gemäß § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebende... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / I. Verzichtserklärungen in Erbverträgen

Rz. 2 Häufig erscheint es sinnvoll, die Nachfolgeplanung zusammenfassend in einem Erbvertrag zu regeln. Dort erscheinen dann die jeweiligen Erbeinsetzungen, aber auch die Regelungen hinsichtlich derjenigen, die keine Erbenstellung erhalten und auch nicht mit Vermächtnissen bedacht werden sollen, mithin die Abkömmlinge (oder auch Ehegatten), die lediglich die Position des Pfl... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Die sog. Vermächtnislösung

Rz. 140 Bei der sog. Vermächtnislösung wird der Behinderte enterbt und mit einem Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils bedacht. Auch die Vermächtnislösung wird von der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung flankiert. Bisher gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit der sog. Vermächtnislösung. Die Sozialhilfeträger versuchen daher auch i... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Ergebnis zum Schutz durch § 2287 BGB

Rz. 83 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Erwerbsposition der bindend bedachten Kinder beim sog. Berliner Testament nur schlecht geschützt ist. Selbst wenn der Verstoß gegen eine bindende Verfügung und das Vorliegen der Beeinträchtigungsabsicht offensichtlich erscheinen, steht der bindend bedachte Erbe regelmäßig vor einem Beweisproblem, wenn er das Nichtvorliegen eines ... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 7. Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 107 Gem. § 6 ErbStG gilt der Nacherbe steuerrechtlich als Erbe des Vorerben. Dieser wiederum wird als Vollerbe des Erblassers angesehen, obwohl beim Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe das Vermögen an den Nacherben herauszugeben hat. Damit führt die Vor- und Nacherbschaft zu einer Doppelbesteuerung des Vermögens des Erblassers. Eine Abmilderung kann sich aus § 6 Abs. 3... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 4. Schutz vor beeinträchtigenden Verfügungen durch § 2287 BGB

Rz. 63 Sofern Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich gem. § 2270 BGB sind oder es sich um bindende Verfügungen in einem Erbvertrag gem. § 2289 BGB handelt, führt diese Bindung grundsätzlich zur Anwendbarkeit der §§ 2287, 2288 BGB. Danach hat der bindend bedachte Erbe einen Herausgabeanspruch nach Bereicherungsrecht, falls der Erblasser den Erben d... mehr