Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / ee) Berufspendler

Rz. 20 Befindet sich eine Person während der Woche regelmäßig in dem Staat, in dem sie ihre Arbeit verrichtet, an den Wochenenden allerdings in dem bisherigen Aufenthaltsstaat, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt in dem neuen Staat in der Regel – jedenfalls zunächst – nicht begründet. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser in dem bisherigen Staat familiär gebunden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 3 Gemäß § 778 I ist die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben wegen Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn diese nicht gleichzeitig auch Eigenschulden des Erben sind. Zu den Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 II BGB gehören nicht nur die vom Erblasser herrührenden Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall und in der Person ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Testierfreiheit / V. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 59 Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten.[38] Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 ff. BGB gelten. Im F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / (2) Rechtswahl nach der EuErbVO

Rz. 232 Besitzt der Erblasser die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates und knüpft dieser die Rechtsnachfolge von Todes wegen an das Heimatrecht des Erblassers an, kann sich – je nach Fallgestaltung – eine Wahl des Heimatrechts nach Art. 22 EuErbVO empfehlen, um internationalen Entscheidungseinklang mit diesem Staat zu erreichen. Relevanz kann dies insbesondere in den Fälle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / e) Gesetzliche Vermächtnisse

Rz. 40 Die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erwähnten sog. gesetzlichen Vermächtnisse, insbesondere nach § 1932 BGB (Voraus des Ehegatten für den Hausrat [in der Regel steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG]), § 1969 BGB (Anspruch der Hausgenossen auf Wohnung usw. für 30 Tage [in der Regel steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG]) und § 1514 BGB (Regelung für die fortgesetzte G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung beginnt mit der Wirksamkeit der gerichtlichen Anordnung (vgl § 248). Die Wirkung tritt schon mit der formlosen Mitteilung des Aussetzungsbeschlusses durch das Gericht (§ 329 II 1) und nicht erst mit der nach § 329 II 2 erforderlichen Zustellung ein (BGH MDR 11, 1134). Die Aussetzung umfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Karlsr BeckRS 09, 27323; Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / K. (Notar-)Kosten

Rz. 153 Der Geschäftswert eines Erbvertrags ist nach § 102 GNotKG zu bestimmen. Maßgeblich ist das sog. modifizierte Reinvermögen des Erblassers, bei mehreren Erblassern ist es für jeden gesondert zu ermitteln und sodann zu addieren. Eine Saldierung der Schulden ist also nicht möglich. Unter modifiziertem Reinvermögen versteht man die Aktiva, von denen die Passiva bis maxima...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 5. Eintritt und Wirkung des Nacherbfalls

Rz. 44 Gem. § 2103 BGB besteht der Nacherbfall grundsätzlich in dem Eintritt des vom Erblasser dafür gesetzten Zeitpunkts oder Ereignisses. Nur wenn eine solche Anordnung nicht vorliegt, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein (§ 2106 Abs. 1 BGB). Rz. 45 Die 30-jährige Höchstgrenze nach dem Erbfall des § 2109 Abs. 1 S. 1 BGB dürfte die Vorerbschaft in der Praxis nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / i) Abfindung für den Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche

Rz. 51 Ein Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche löst keine Erbschaftsteuer aus, soweit der Verzichtende dafür keine Vorteile i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG in Form einer Abfindung erlangt. In der Regel erwartet und erhält der Verzichtende jedoch einen Vorteil, der dann an die Stelle der erbrechtlichen Ansprüche tritt.[62] Steuerpflichtig sind die Vermögensvorteile, die der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 54 Die Partnerschaftsgesellschaft dient dem Zusammenschluss von Angehörigen Freier Berufe (§ 1 Abs. 1 PartGG). Die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft ist grundsätzlich nicht vererblich (§ 9 Abs. 4 S. 1 PartGG). Mit dem Tod eines Partners wird die Partnerschaftsgesellschaft mit den übrigen Partnern gem. § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB fortgese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 In Anwaltsprozessen sind die Parteien selbst nicht postulationsfähig, vielmehr müssen sie sich durch einen beim Prozessgericht zugelassenen RA vertreten lassen (§ 78); die Postulationsfähigkeit ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die jeweilige Prozesshandlung (BGH NJW-RR 20, 1191; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 1; Anders/Gehle/Becker ZPO § 244 Rz 2). Deshalb tritt in Anwaltsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / VI. Ersatzerben

Rz. 68 Gem. § 2096 BGB kann der Erblasser für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen Erben (sog. Ersatzerbe) einsetzen. Die Einsetzung des Ersatzerben ist somit aufschiebend bedingt durch den Wegfall des zunächst Berufenen. Rz. 69 Umstritten ist, ob es sich um eine rechtsgeschäftliche Bedingung oder um eine gesetzliche Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Persönliche Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG)

Rz. 62 Die mit Abstand wichtigsten persönlichen Steuerbefreiungen enthält § 16 ErbStG. Dieser gewährt den Erben persönliche Freibeträge bei Schenkungen und dem Erwerb von Todes wegen. Die Höhe des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG hängt von der nach § 15 ErbStG zu bestimmenden Steuerklasse ab. Im Einzelnen gelten für Vermögensübergänge an folgende Personen die folgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / 1. Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 57 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Wertorientierte Vergütung

Rz. 163 Auch eine wertorientierte Vergütung, insbesondere in Form der Orientierung am Nachlasswert, kann in Frage kommen. Was die Höhe des Werts anbelangt, kann es keine pauschalen Empfehlungen geben, da der Erblasser stets den Umfang, die Verantwortung und das Haftungsrisiko des Testamentsvollstreckers im jeweiligen Einzelfall berücksichtigen sollte. Rz. 164 Bei der Anordnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entbehrlichkeit der Erklärung.

Rn 11 In Ausnahmefällen kann die Erklärung der Entbindung von der Schweigepflicht entbehrlich sein, nämlich beim Tod des Vertrauensgebers in den Fällen, in denen aufgrund der Interessenlage davon auszugehen ist, dass ein Geheimhaltungsbedürfnis nicht besteht. So hat zB der testierende Erblasser ein Interesse daran, dass nach seinem Tod seine Testierfähigkeit geklärt wird dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / II. Testamentsvollstreckung

1. Erster Erbfall Rz. 105 Eine Testamentsvollstreckung ist in Ehegattentestamenten beim ersten Erbfall in der Regel nicht veranlasst. Dem überlebenden Ehegatten soll nämlich jedenfalls bei der Einheitslösung regelmäßig die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf alle Nachlassgegenstände zustehen. Etwa anders gilt dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / IV. Rechtswahl im Erbrecht

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO kann eine Person für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört. Rz. 54 § 111 Nr. 4 GNotKG legt fest, dass Rechtswahlen nach dem internationalen Privatrecht einen besonderen und damit eigenen Beurkundungsgegenstand bilden. Dies gilt auch, wenn i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1353 I 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und demzufolge durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst. Danach kommen weder eine Scheidung (§ 1564 BGB) noch eine Aufhebung der (aufgelösten) Ehe (§ 1317 III BGB) in Betracht. Auch einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe wird die Grundlage entzogen (Prütting/Helms/Helms § 131...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 267 In der Person des Erblassers entstandene Steuerschulden wie insbesondere Einkommensteuer oder Gewerbesteuer gehen gem. § 45 AO im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Daran ändert sich durch die Testamentsvollstreckung grundsätzlich nichts. Hatte der Erblasser für seine persönlichen Steuern noch keine Steuererklärungen abgegeben, ist der Testamentsvolls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 241 regelt den dritten Fall der Unterbrechung. Zum Begriff der Unterbrechung vgl § 239. Neben dem Tod einer Partei, § 239 Rn 5 ff, oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 240 Rn 3, führt auch der Verlust der Prozessfähigkeit während des Prozesses, der Tod des gesetzlichen Vertreters oder die Beendigung seiner Vertretungsbefugnis, ohne dass die Partei prozessfähi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Formvorschriften bei no... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf die allgemeinen Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / II. Erbvertrag oder Einzeltestament

1. Allgemeines Rz. 26 Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nichtehelichen Lebensgefährten nicht möglich.[26] Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beteiligten im Nachgang der Errichtung von Todes wegen die Ehe schließen und damit nachträglich die erbrechtliche Legitimation herstellen wollen.[27] In einem solchen Fall kann der Formmangel nicht geheilt werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / V. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 67 Eine Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine – jedenfalls teilweise – Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist (§§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB).[52] Unter Ehegatten genügt die Form des gemeinschaftlichen Testame...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / VII. Unselbstständige Stiftung durch Auflagenanordnung

Rz. 69 Durch die Belastung eines Erben[75] oder eines Vermächtnisnehmers[76] kann der Erblasser von Todes wegen eine sog. unselbstständige Stiftung (auch fiduziarische Stiftung genannt) errichten. In Abgrenzung zur selbstständigen Stiftung nach §§ 80 ff. BGB handelt es sich nicht um eine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern um ein Zweckvermögen, das einem Rechtsträger zur Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Errichtung

Rz. 191 Wird ein Trust unter Lebenden errichtet, erfolgt dies durch einen Vertrag des "Trustor" mit dem "Trustee". Der "Trustor" hat in diesem Fall die Möglichkeit, anzuordnen, dass er bis zu seinem Tod der alleinige Begünstigte ("Beneficiary") des Trusts bleibt. Es handelt sich dann um einen sog. "Grantor Trust". In dieser Konstellation gelangen Dritte erst nach dem Tod des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 13. Zusammentreffen von Testamentsvollstreckeramt und Nießbrauch in einer Person

Rz. 178 Der überlebende Ehegatte ist aufgrund gemeinschaftlicher Verfügung von Todes wegen häufig sowohl Nießbraucher am Nachlass als auch Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses des Erstversterbenden. Der Nießbraucher, dem sonst nur Verwaltungs- und geringe Verfügungsbefugnisse an den dem Nießbrauch unterliegenden Nachlassgegenständen zustehen, erhält ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / VIII. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 74 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden wird bzw. bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft diese aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Ehele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Formelle Wirksamkeit

Rz. 68 Aus Art. 22 Abs. 4 EuErbVO ergibt sich, dass auch die Änderung oder der Widerruf der Rechtswahl den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen entsprechen muss. D.h., Art. 27 Abs. 2 EuErbVO bzw. Art. 2 HTestformÜ, die den Kreis der nach Art. 27 Abs. 1 EuErbVO bzw. Art. 1 HTestformÜ in Betracht kommenden Rechtsordnungen erweiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / aa) Sachverhalt

Rz. 132 Beispiel (Nach DNotI-Report 2000, 119) Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Hausgrundstü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerbe bei Beendigung der Gütergemeinschaft

Rz. 257 [Autor/Stand] Mit der Beendigung der Gütergemeinschaft [2] haben sich die Ehegatten über das ihnen weiterhin gesamthänderisch gehörende Gesamtgut auseinanderzusetzen (§§ 1471 ff. BGB). Die Durchführung der Auseinandersetzung erfolgt, soweit nicht durch Vereinbarung geregelt (§ 1474 BGB), nach Maßgabe der §§ 1475–1481 BGB). Endet die Gütergemeinschaft durch Tod eines E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / 1. Auflagen betreffend den Umgang mit einzelnen wertvollen Nachlassgegenständen

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Auflagenanordnung betreffend eine Kunstsammlung Mein Erbe _________________________, ersatzweise seine Ersatzerben (Auflagenbeschwerte), ist mit folgender Auflage beschwert: meine Kunstsammlung für _________________________ Jahre nicht zu veräußern oder zu verschenken und diese der interessierten Öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / 1. Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnungen

Rz. 38 Eine Absicherung kann sowohl über eine Erbeinsetzung als auch über Vermächtnisanordnungen zugunsten des Partners erfolgen. Ist dem Mandanten daran gelegen, den Lebensgefährten als seinen Rechtsnachfolger zu installieren, wird einer Erbeinsetzung der Vorzug zu geben sein. Sollen dritte Personen – insbesondere Abkömmlinge – nachfolgen, erfolgt die Absicherung regelmäßig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / II. Objektive Anknüpfung des Erbstatuts

Rz. 3 Das objektive Erbstatut richtet sich gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO grundsätzlich nach dem Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Ausnahmsweise ist gem. Art. 21 Abs. 2 EuErbVO stattdessen das Recht des Staates maßgebend, zu dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine wesentlich engere Verbindung hatte. 1. Anknüpfung an den letzten gewöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / ff) Rentner mit teilweisem Aufenthalt im In- und Ausland

Rz. 22 Hat ein Rentner seinen Aufenthalt teilweise im Inland und teilweise im Ausland, wird ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt in der Regel nicht begründet.[26] Es handelt sich in diesen Fällen allerdings um eine Einzelfallbeurteilung, ob sich der gewöhnliche Aufenthalt in dem bisherigen oder im neuen Aufenthaltsstaat befindet.[27] Auch in einem solchen Fall empfiehlt sich ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / b) Qualifikation im Internationalen Privatrecht

Rz. 195 Die Frage, wie der "Testamentary Trust" im Internationalen Privatrecht zu qualifizieren ist, ist sehr umstritten. Art. 1 Abs. 2 Buchst. j EuErbVO schließt die Errichtung, die Funktionsweise sowie die Auflösung des Trusts aus dem Anwendungsbereich der EuErbVO ausdrücklich aus. Dies bedeutet allerdings nach Erwägungsgrund 13 S. 2 EuErbVO nicht, dass der Trust generell ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Mündliche Testamente

Rz. 101 Unter das HTestformÜ fallen aus deutscher Sicht auch mündliche Testamente. Gem. Art. 10 HTestformÜ hat zwar jeder Vertragsstaat des HTestformÜ die Möglichkeit, sich das Recht vorzubehalten, letztwillige Verfügungen nicht anzuerkennen, die einer seiner Staatsangehörigen in mündlicher Form errichtet hat, wenn er keine andere Staatsangehörigkeit besaß, sofern nicht auße...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung anzuwenden; sie gilt auch bei der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gem § 887 mit der Begründung, diese ähnele der Vollstreckung zur Erwirkung eines Zahlungs- oder Herausgabetitels, eine unterschiedliche Behandlung sei daher nicht gerechtfertigt (MüKoZPO/K. Schmidt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses

Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe des Unternehmens als solches, sondern auf Herausgabe der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Formvorschriften bei no... / H. Genehmigung der Niederschrift durch den Erblasser

Rz. 28 Eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen kann durch mündliche Erklärung des letzten Willens gegenüber dem Notar errichtet werden (§ 2232 S. 1 BGB). Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 8 BeurkG), die den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss (§ 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG). Vermag ein Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Kumulative Einhaltung mehrerer unterschiedlicher Testamentsformen

Rz. 233 Sehen die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsordnungen unterschiedliche Testamentsformen vor, die inhaltlich nicht übereinstimmen, empfiehlt sich die kumulative Einhaltung der Testamentsformen aller dieser Rechtsordnungen.[260] Sofern nach einer ausländischen Rechtsordnung die notarielle Form vorgeschrieben ist, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Hinzuzie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / III. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten

Rz. 54 Zunächst ist bei der Auslegung, aber auch bei der Formulierung von (gemeinschaftlichen) letztwilligen Verfügungen penibel darauf zu achten, dass im allgemeinen Sprachgebrauch vielfach der Begriff des Vorerben für den Erben beim Tod des Erstversterbenden verwendet und insbesondere der Begriff des Nacherben mit dem des Schlusserben verwechselt wird. Aufgrund der Sachnäh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Standesamt der Tod einer Person, die ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, oder die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Vaters oder das Auffinden eines Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, oder fehlt in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft

Rz. 73 Im Rahmen des Kombinationsmodells wird während der Dauer, in der der geschiedene Ex-Partner und leibliche Elternteil des Kindes lebt, das Vor- und Nacherbenmodell gewählt. Mit dem Tod des Ex-Partners fallen die Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft qua auflösender Bedingung weg und das Recht erstarkt zum Vollrecht. Gleichzustellen mit dem Tod des geschiedenen Ex-Partn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / b) Konsequenzen für iranische Erblasser

Rz. 77 Für einen iranischen Erblasser hat Art. 8 Abs. 3 S. 1 des Abkommens zur Konsequenz, dass sich seine Rechtsnachfolge von Todes wegen unabhängig davon, ob er eine letztwillige Verfügung errichtet hat oder die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommt, nach iranischem Recht richtet. Art. 21 ff. EuErbVO gelangen nicht zur Anwendung. Umstritten ist allerdings, ob das Abkommen au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / 4. Verwahrung

Rz. 45 Der Erbvertrag soll grundsätzlich in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist, verbracht werden, wenn nichts anderes verlangt wird (§ 2277 BGB). Die Beteiligten können somit die (besondere) amtliche Verwahrung ausschließen (§ 34 Abs. 2 BeurkG). Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars. In jedem Fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Testierfreiheit / F. Wirkungen eines Zuwendungsverzichts gem. § 2352 BGB

Rz. 65 Eine eingetretene Beschränkung der Testierfreiheit kann durch eine vertragliche Regelung mit dem hierdurch Geschützten wieder beseitigt werden. Ein Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB bewirkt keine Aufhebung der Verfügung von Todes wegen, sondern verhindert in entsprechender Anwendung des § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB nur den Anfall der Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung.

Rn 12 Der Schiedsrichtervertrag endet mit der Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 1056 III). Wegen § 613 BGB endet der Schiedsrichtervertrag auch mit dem Tod des Schiedsrichters oder dem Wegfall seiner Geschäftsfähigkeit. Dagegen löst der Tod einer Partei den Schiedsrichtervertrag nicht auf. Ebenso wenig endet der Schiedsrichtervertrag durch die Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr