Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 4. Zwischenergebnis

Das Nachlassgericht hilft mit seiner Praxis somit weder dem Vermieter noch dem Fiskalerben. Gleiches gilt in den Fällen, in denen der wahre Erbe erst später ausfindig gemacht wird.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 4. Bestellung

Die Bestellung des Nachlasspflegers erfolgt durch Bestallungsurkunde.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 6. Wirkungskreis erweitern

Denkbar ist aber auch, dass der Wirkungskreis im Laufe der Nachlasspflegschaft erweitert wird.mehr

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§ 23 Ehegattentestament / F. Sonstige Verfügungen von Todes wegen

Rz. 100 Im Ehegattentestament stehen alle übrigen letztwilligen Verfügungen zur Verfügung wie beim Einzeltestament. Zu denken ist vor allem an Fragen der Rechtswahl (hierzu § 24 Rdn 5), Auflagen oder die Anordnung der Testamentsvollstreckung. I. Auflagen Rz. 101 Als sonstige letztwillige Verfügung von Todes wegen kommen namentlich Auflagen in Betracht, etwa in Bezug auf die Gr...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / III. Die Situation des (Fiskal-)Erben

1. Fiskalerbschaft Die §§ 1965 und 1964 BGB regeln das Verfahren zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus. Wird der "wahre" Erbe nicht innerhalb einen den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe ist....mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / IV. Die Nachlasspflegschaft

1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlagen für die Nachlasspflegschaft ergeben sich aus den §§ 1960–1962 BGB. 2. Sicherungsbedürfnis Nach § 1960 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht nur insoweit für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, hat das Nachlassgericht einzelfallbezogen zu entscheiden. Dabei sind für die Beu...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / I. Die Belange des Vermieters

1. Beginn des Mietverhältnisses Am Anfang eines Mietverhältnisses ist die Welt noch in Ordnung: Vermieter und Mieter werden sich einig und schließen einen mehr oder weniger standardisierten Mietvertrag über eine Wohnung ab. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags denken vermutlich nur die wenigsten Vermieter daran, dass der Mieter während des Mietverhältnisses versterben...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / II. Die Reaktion der Nachlassgerichte und die Wirkung auf den Vermieter

1. Ablehnung des Antrags des Vermieters auf Bestellung eines Nachlasspflegers In der Praxis wurden in der Vergangenheit entsprechende Anträge von mehreren Nachlassgerichten abgelehnt. 2. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft Gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gem. § 59 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 3. Person

Der Nachlasspfleger wird durch das Nachlassgericht ausgesucht, dabei greift das Gericht häufig auf schon bekannte und zuverlässige Anwälte oder Steuerberater zurück.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 1. Ablehnung des Antrags des Vermieters auf Bestellung eines Nachlasspflegers

In der Praxis wurden in der Vergangenheit entsprechende Anträge von mehreren Nachlassgerichten abgelehnt.mehr

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§ 24 Erbvertrag / b) Nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 139 Der Rücktritt kann durch Testament ausgeübt werden (§ 2297 BGB).mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 17. Schadenersatzpflicht bei Verwertung von unpfändbaren Sachen

Wenn der Vermieter unpfändbare Dinge verwertet, macht er sich gegenüber dem Mieter bzw. dessen Erben schadenersatzpflichtig.mehr

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§ 23 Ehegattentestament / a) Vermächtnisanordnungen zugunsten der Kinder und Enkelkinder

Rz. 19 Da schon bei mittleren Vermögen die Freibeträge der Kinder/Enkel nach dem Tod des Letztversterbenden meist nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bereits beim ersten Todesfall neben der gegenseitigen Erbeinsetzung der Eltern Vermächtnisse zugunsten der Kinder bspw. in Höhe der Freibeträge vorzusehen. In Betracht kommen sowohl Geldvermächtnisse als auch Sachvermächtnisse...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 4. Es sind keine Erben vorhanden oder aber die Erben schlagen die Erbschaft aus

Erste Fallgruppe Es ist zunächst ein Erbe vorhanden, der aber innerhalb von sechs Wochen die Erbschaft ausschlägt: Solange der Erbe die Erbschaft noch nicht ausgeschlagen hat, kann der Vermieter gegenüber dem potenziell Erbberechtigten die Kündigung aussprechen. Sie bleibt auch dann wirksam, wenn derjenige später auf die Erbschaft verzichtet (§ 1959 Abs. 2 und 3 BGB). Zweite Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 208 FamFG – Tod eines Ehegatten.

Gesetzestext Stirbt einer der Ehegatten vor Abschluss des Verfahrens, gilt dieses als in der Hauptsache erledigt. Rn 1 Die Ehewohnungs- und Haushaltssachen sind höchstpersönliche Rechte der Ehegatten. Als solche sind sie nicht vererblich. Mit dem Tod eines der Beteiligten hat sich der Rechtsstreit damit erledigt. Eine Fortsetzung durch die Erben ist nicht möglich. Etwas ande...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Tod des Vorerben – Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 143 Wenn der Vorerbe verstirbt, fällt die Nacherbschaft bei dem Nacherben an und er hat diese entsprechend als Erwerb zu versteuern.[157] Nach § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG ist der steuerpflichtige Erwerb abweichend zur zivilrechtlichen Einordnung als vom Vorerben stammend zu versteuern. Aus diesem Grund bestimmen sich Steuerklasse und persönlicher Freibetrag grundsätzlich nach...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 58 Verträge zugunsten Dritter (z.B. kapitalbildende oder Risikolebensversicherungen, Sparbücher oder andere Geldanlagen für Dritte) haben ihren Regelungsschwerpunkt außerhalb einer letztwilligen Verfügung. Für sie gelten regelmäßig nicht die strengen Formvorschriften für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 BGB).[40] Rz. 59 Abg...mehr

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§ 24 Erbvertrag / II. Verfügung von Todes wegen, die vor dem Erbvertrag errichtet wurde

Rz. 62 Ein bestehendes Testament wird durch den später abgeschlossenen Erbvertrag insoweit aufgehoben, als dadurch das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigt wird (§ 2289 Abs. 1 S. 1 BGB – Aufhebungswirkung). Rz. 63 Ein Erbvertrag, der zwischen denselben Personen geschlossen worden war, wird unwirksam, soweit er dem zweiten widerspricht, es gilt dann nur noch der zu...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 16. Beschränkung des Vermieterpfandrechts für Dinge des persönlichen Gebrauchs und der Haushaltsführung auch für verstorbene Mieter fraglich

Hier stellt sich aus meiner Sicht allerdings die Frage, ob die Einschränkung der § 811 ff. ZPO auch im Fall der Ausübung des Vermieterpfandrechts nach dem Tod des Mieters eine Berechtigung hat, denn einem verstorbenen Mieter muss keine weitere Haushaltsführung ermöglicht werden.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 7

Auf einen Blick Der Autor kritisiert die Praxis einiger Nachlassgerichte, den Anträgen von Vermietern auf Bestellung eines Nachlasspflegers nicht stattzugeben, sondern stattdessen auf das Vermieterpfandrecht zu verweisen. Er stellt infrage, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts nach dem Tod des Mieters, solange es keine Erben gibt, überhaupt ...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 3. Zweifelhafte Verfahrensweise einiger Nachlassgerichte

Trotz der vorstehend dargestellten m.E. eindeutigen Rechtslage gibt es auch heute noch Nachlassgerichte, die den Anträgen der Vermieter auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach wie vor nicht nachkommen. Zu beobachten war vielmehr in den letzten Jahren, dass Anträge von Vermietern auf die Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht monatelang nicht oder zumin...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / III. Absicherung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen durch vorbereitende und begleitende Gestaltungen

Rz. 8 Allein mit der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die Unternehmensnachfolge weder abgesichert noch abgeschlossen. Vielmehr müssen regelmäßig verschiedene vorbereitende und begleitende Gestaltungen aufgegriffen werden. Der Berater, der mit der Erstellung eines Unternehmertestaments beauftragt ist, sollte stets die folgenden begleitenden Gestaltungen im Auge beha...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 7. Vergütung

Bei berufsmäßiger Führung der Nachlasspflegschaft und vermögendem Nachlass erhält der Nachlasspfleger eine Vergütung nach angemessenem Stundensatz entsprechend seinen Fachkenntnissen, dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad sowie der Höhe des Nachlasses aus dem Nachlass (§§ 1987, 1836, und 1915 BGB). Es haben sich in dem Bereich schon vor zehn Jahren Stundensätze um die 1...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 11. Rechtsgrundlage für das Vermieterpfandrecht

Das Vermieterpfandrecht ist in § 562 BGB geregelt. Dem Vermieter steht zur Absicherung seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis, wie beispielsweise Mietzahlungen, Zahlung von Nutzungsentschädigungen oder Schadenersatz, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen (z.B. Mobiliar des Mieters) zu.[10]mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 4. Mögliche Gründe dafür, dass vom Nachlassgericht kein Nachlasspfleger bestellt wird

Der Grund mag darin liegen, dass es schwer ist, Nachlasspfleger zu finden, deren Wirkungskreis auf die Entgegennahme der Kündigung oder Beendigung des Mietverhältnisses beschränkt ist. Das Handeln des Rechtspflegers beim Nachlassgericht mag aber auch das grundsätzlich sinnvolle Ziel haben, Kosten zu vermeiden.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 8. Auswirkung auf den Antrag des Vermieters auf die Bestellung eines Nachlasspflegers

Zunächst einmal dürfte klar sein, das mit dem o.g. Schreiben des Nachlassgerichts der Antrag des Vermieters auf Bestellung eines Nachlasspflegers nicht aus der Welt ist, sondern immer noch beschieden werden müsste. Der zuständige Rechtspfleger ist also eigentlich keinen Schritt weiter, hat sich höchstens – und das könnte das Ziel sein – Ruhe vor dem hartnäckigen Vermieter ve...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 19. Verwertung des Pfandgegenstands

Die Verwertung der gepfändeten Gegenstände muss im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung nach §§ 1233 ff. BGB erfolgen. Nur wenn die Sache einen Börsen- oder Marktwert hat, ist gem. §§ 1235 Abs. 2 BGB i.V.m. 1221 BGB ein freihändiger Verkauf möglich. Entsteht ein Übererlös, ist dieser dem Mieter bzw. im Fall des verstorbenen Mieters an den Erben auszuzahlen.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 2. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft

Gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gem. § 59 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Rechtsmittel die Beschwerde gegeben. a. Auszüge aus zwei Gerichtsentscheidungen auf entsprechende Beschwerden: OLG München, Beschl. v. 20.3.2012 – 31 Wx 81/12 [3] Zitat "… Nach der zwingenden Re...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 5. Wirkungskreis

Unter dem Wirkungskreis versteht man die Aufgaben, für die der Nachlasspfleger bestellt worden ist. Zu den Aufgaben des Nachlasspflegers zählt die Ermittlung der unbekannten Erben sowie die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Der Wirkungskreis kann durch das Gericht eingeschränkt werden, wenn dem Nachlasspfleger nur bestimmte Aufgaben übertragen werden sollen, z.B. die Mi...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 6. Welche Möglichkeit hat der Vermieter, wenn das Nachlassgericht über seinen Antrag nicht in angemessener Zeit oder gar nicht entscheidet?

Der Vermieter kann im Fall, dass über seinen Antrag nicht entschieden wird, eine Verzögerungsrüge nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einlegen und eine Entschädigung beantragen.mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 18. Entnahme von Gegenständen aus der Wohnung des Mieters ohne Verwertung

Entnimmt der Vermieter Gegenstände aus der Wohnung des Mieters und behält sie für den Eigenbedarf, kann darin eine Unterschlagung nach § 246 StGB gesehen werden. Räumt der Vermieter die Wohnung aufgrund der Räumungsermächtigung durch das Nachlassgericht, begeht er m.E. eine unerlaubte Selbsthilfe i.S.v. § 231 BGB.mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 4. Rechtsgeschäftliche Eintrittsklauseln

Rz. 101 Im Gegensatz zur Anordnung von Nachfolgeklauseln geht die Beteiligung des Erblassers im Falle rechtsgeschäftlicher Eintrittsklauseln nicht automatisch mit dem Todesfall auf den Nachfolger über.[148] Rechtsgeschäftliche Eintrittsklauseln sollen vielmehr Dritten im Todesfall den rechtsgeschäftlichen Eintritt in die Gesellschaft ermöglichen. Eintrittsklauseln stellen Ve...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / A. Einleitung

Rz. 1 § 2265 BGB bestimmt knapp und damit klar: "Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden".[1] § 10 Abs. 4 S. 1 LPartG erweitert die Möglichkeit auf (eingetragene) Lebenspartner. Unter dem Begriff des "Ehegattentestaments" sind in der (notariellen) Praxis indes nicht nur gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten zusammengefasst, sondern letzt...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Abfindungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 36 Im Rahmen der Nachfolgeplanung in Bezug auf Gesellschaftsanteile müssen die folgenden zusätzlichen Erbschaftsteuertatbestände berücksichtigt werden, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 und 3 ErbStG geregelt sind. Diese Vorschrift erweitert den Anwendungsbereich steuerpflichtiger Erwerbe auf Fälle des Anteilsübergangs unter dem gemeinen Wert bei Personen- und Kapitalgesellsch...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Grundtypen

Rz. 8 Inhaltlich können drei Grundtypen von Ehegattentestamenten unterschieden werden:mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.16: Ehegattentestament/Patchworktestament nach dem Vermächtnismodell Wir, die Eheleute _________________________ und _________________________, errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: _________________________ I. Verfügungen für den ersten Todesfall 1. Erbe Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen u...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Verhältnis zwischen lebzeitiger Leistungsverpflichtung und Verfügung von Todes wegen

Rz. 9 Die Regeln über den gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB finden jedoch auf derartige Verträge keine Anwendung, weil die Verfügung des Erblassers keine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, sondern eine Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag steht mit der Gegenleistung in einem Entgeltlichkeitszusammenhang. Man spricht von einem "synallagmatischen Vertrag ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / d) Gleichzeitiges Versterben – Katastrophenklausel

Rz. 31 Wenn Ehegatten tatsächlich gleichzeitig versterben, erben die Schlusserben von jedem Ehegatten unmittelbar, also ohne Durchgangserwerb beim überlebenden Ehegatten. In diesem Fall ist somit die gegenseitige Erbeinsetzung in einem Ehegattentestament gegenstandslos.[13] Die Auslegungsregel des § 2269 BGB findet beim tatsächlich gleichzeitigen Versterben keine Anwendung. ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Erbeinsetzung bereits verstorbener Personen

Rz. 12 Zum Zeitpunkt des Erbfalls Verstorbene können nicht Erben werden (§ 1923 Abs. 1 BGB). Im Extremfall können daher wenige Minuten oder gar Sekunden darüber entscheiden, wer Erbe eines anderen wird. Grundsätzlich kommt es dabei auf die exakten Zeitpunkte der beiden Todesfälle an; erst wenn diese nicht ermittelt werden können und somit die Reihenfolge der Todesfälle nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten, dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Erfasst sind Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, also auch Schenkungen auf den Todesfall.[2] Rz. 2 [Autor/Stand] Für Eheleute und Leben...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / c) Nießbrauchslösung

Rz. 30 Letztlich ist auch die Nießbrauchslösung als einer der drei Grundtypen des Ehegattentestaments (in erster Linie) steuerlich motiviert. Mit ihr soll möglichst viel Vermögen bereits beim ersten Todesfall auf die Kinder übertragen werden. Regelmäßig wird somit die Substanz des Vermögens des erstversterbenden Elternteils auf die Kinder übertragen. Zugunsten des überlebend...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 1. Beginn des Mietverhältnisses

Am Anfang eines Mietverhältnisses ist die Welt noch in Ordnung: Vermieter und Mieter werden sich einig und schließen einen mehr oder weniger standardisierten Mietvertrag über eine Wohnung ab. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags denken vermutlich nur die wenigsten Vermieter daran, dass der Mieter während des Mietverhältnisses versterben könnte und an die sich daraus ...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 2. Tätigkeiten des Fiskalerben

Normalerweise würde der Fiskalerbe, sobald das Erbrecht des Fiskus durch das Nachlassgericht festgestellt worden ist, mit der Ermittlung und Sichtung des Nachlassvermögens beginnen. Dazu würde im Regelfall die Wohnung der verstorbenen Person aufgesucht werden. Vor Ort würden dann die Briefe aus dem Briefkasten genommen werden und in der Wohnung nach weiterer Post, einem Test...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 5. Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers

In der Literatur wird, soweit ersichtlich, in diesen Fällen unisono dem Vermieter empfohlen, beim zuständigen Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers nach § 1961 BGB zu beantragen, um diesem gegenüber als Vertreter der unbekannten Erben rechtswirksam die Kündigung der Wohnung aussprechen und darüber hinaus die Räumung der Wohnung rechtssicher erwirken zu können...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / VI. Einfluss über den Tod hinaus

Rz. 56 Inhalt einer testamentarischen Auflage kann jedes Tun oder Unterlassen sein (§ 241 Abs. 1 BGB), womit der Erblasser sehr frei ist, den Auflageninhalt zu bestimmen. Hat der Erblasser dementsprechend sehr individuelle Vorstellungen bezüglich einzelner Nachlassgegenstände, etwa Kunstgegenstände[54] oder Grundbesitz, können diese mittels Auflagenanordnung gestaltet werden...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / V. Fazit

Würde das Nachlassgericht, wie von der Rechtsprechung aufgezeigt, zeitnah mindestens für die Kündigung und Räumung der Wohnung einen Nachlasspfleger bestellen, wäre beim Gericht der Druck und Ärger durch drängelnde und unzufriedene Vermieter genommen. Optimal und m.E. unumgänglich wäre es aber, wenn dem Nachlasspfleger auch gleich die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses ...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 5. Exkurs: Vergütungsanspruch und Kosten bei Nachlasspflegschaft

Das Ziel des Rechtspflegers, Kosten zu vermeiden, könnte insbesondere bei mittellosen Nachlässen im Vordergrund stehen, da sich der Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei mittellosen Nachlässen gegen die Staatskasse richtet (§§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 3 BGB i.V.m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 VBVG) und dem berufsmäßigen Nachlasspfleger bei mittellosen Nachlassen Stund...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 15. Das Vermieterpfandrecht ist grundsätzlich auf pfändbare vom Mieter eingebrachte Sachen beschränkt

Zu beachten ist außerdem, dass sich das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB nur auf pfändbare, eingebrachte Sachen des Mieters bezieht. Es besteht kein Vermieterpfandrecht an Gegenständen im Eigentum Dritter, die der Mieter in die gemieteten Räume einbringt, BGH, Urt. v. 15.10.2014 – XII ZR 163/12.[16] Dabei kann es sich beispielsweise um Dinge handeln, die sich der Mieter vo...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 12. Keine Geltendmachung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem verstorbenen Mieter möglich

Das wirkliche Problem sehe ich in der Praxis bei einem verstorbenen Mieter in der wirksamen Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, denn es gibt Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Wochen angekündigt werden sollte/müsste: Zitat "… Der Vermieter sollte dem Mieter zunächst ankündig...mehr

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§ 24 Erbvertrag / aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 96 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Auflagenanordnung und die Wahl des anwendbaren Rechts vereinbart werden (§ 2278 Abs. 2 BGB). Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Fr...mehr