Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / bb) Vorvermächtnis für behinderten Sohn

Rz. 161 Beim Tod des erstversterbenden Ehegatten muss der behinderte Sohn S bereits ein Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils erhalten, da der Sozialhilfeträger sonst den Pflichtteilsanspruch des Sohnes auf sich überleiten und geltend machen könnte. Zudem sollte immer ein Vorvermächtnis in Höhe eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs angeordnet werden, w... mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Dauerhafte Versorgung der Familie

Rz. 85 Geht es dem Stifter vorrangig um die Sicherstellung der Versorgung bestimmter Familienmitglieder, kann diese Motivation auch bei der Wahl des Errichtungszeitpunkts eine Rolle spielen. Gerade, wenn es um die Absicherung der Familie nach dem eigenen Tod geht, bietet es sich an, die Stiftung durch letztwillige Verfügung als Stiftung von Todes wegen zu errichten. mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 4. Errichtungsbedingte Abgrenzungen

Rz. 40 Der Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung kann variieren. Dieser Zeitpunkt hängt maßgebend davon ab, welchen Weg der Stifter für die Errichtung seiner Stiftung wählt. Hierbei ist er in seinem Ermessen frei. Es stehen ihm die Möglichkeiten der Stiftungserrichtung unter Lebenden oder von Todes wegen zur Verfügung. Der Umstand, ob eine Stiftung lebzeitig oder durch Ver... mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / D. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 69 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.7: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückfo... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Grundsätze der Trennungslösung

Rz. 85 Anders als beim sog. Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Schlusserben sind, kann der überlebende Ehegatte auch nur Vorerbe und die Kinder Nacherben werden (sog. Trennungslösung, da zwei getrennte Vermögensmassen in der Hand des überlebenden Ehegatten entstehen). Der Vorerbe ist... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 166 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli... mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / a) Anordnung von Gesamtvertretung

Rz. 32 Eine sehr effektive Sicherungsmöglichkeit gegen einen Vollmachtsmissbrauch ist die Anordnung der Gesamtvertretung. Wenn z.B. immer mindestens zwei Bevollmächtigte gemeinsam handeln müssen, dürfte ein Vollmachtsmissbrauch nahezu ausgeschlossen sein. Um trotz angeordneter Gesamtvertretung für nicht so missbrauchsanfällige Rechtsgeschäfte eine alltagstaugliche Abwicklung... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Muster

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [22] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und d... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Erbeinsetzung bei Behindertentestament

Rz. 159 Die Eheleute E sollten sich zunächst wechselseitig zu Alleinerben einsetzen. Abweichend von der früher üblichen Gestaltung sollte der behinderte Sohn nicht auch zum Vorerben eingesetzt werden, da die dann entstehende Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und dem behinderten Sohn nicht dem Wunsch der Eheleute E nach möglichst geringen Einschränkungen d... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine ungeschickte testamentarische Regelung birgt eine große Gefahr für das Familienvermögen, da sich z.B. bei widersprüchlichen oder nicht eindeutigen Formulierungen ein wertvernichtender Streit unter den Familienmitgliedern über die Auslegung des Testamentes entzünden kann. Gute testamentarische Regelungen hingegen sind das Herzstück jeder nachhaltigen Vermögensnachf... mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 2. Nicht alle Streitigkeiten schiedsfähig

Rz. 32 Ein weiterer Nachteil sind die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Schiedsfähigkeit bestimmter Streitigkeiten, z.B. Pflichtteilsstreitigkeiten. Nachdem Bindungswirkung eingetreten ist, also nach dem Tod des Erstversterbenden, ist fraglich, inwiefern das Schiedsverfahren noch angeordnet werden kann. Dies birgt Unsicherheiten. mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 1. Allgemeines

Rz. 12 So wichtig die Einholung von Verzichtserklärungen für eine vernünftige Planung ist, so gering ist die Bedeutung des klassischen Erbverzichts in der Praxis. Der Erbverzicht ist die weitestgehende Verzichtserklärung. Sie wird auch als scharfes Schwert bezeichnet, beseitigt sie doch den Verzichtenden und seine Abkömmlinge endgültig aus der Reihe der Erbprätendenten. § 23... mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / III. Leibrente

Rz. 67 Zur Absicherung bzw. Versorgung des Übergebers ist auch die Vereinbarung einer Leibrente denkbar. Für den Übergeber hat dies den Vorteil, dass er auch dann Zahlungen erhält, wenn vorübergehend keine oder nur sehr geringe Mietüberschüsse erzielt werden, da z.B. Mieteinnahmen ausbleiben und/oder Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Überneh... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Die sog. Erbschaftslösung

Rz. 138 Die sog. Erbschaftslösung ist der Prototyp eines Testaments zugunsten Behinderter. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung. Sie wird vom BGH als zulässiges Gestaltungsmittel voll akzeptiert. Roland Wendt, ehemaliges Mitglied des Erbrechtssenats beim BGH, schreibt bei seiner Darstellung der Erbschaftslösung... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / dd) Abschließende Beurteilung der Chancen und Risiken

Rz. 48 Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Gestaltung des Supervermächtnisses schon in zivilrechtlicher Hinsicht eine gewisse Herausforderung darstellt, da es nur einen Beschluss des OLG Hamm gibt, der die grundsätzliche zivilrechtliche Zulässigkeit des Supervermächtnisses bestätigt und es in der Literatur durchaus kontroverse Auffassungen zur zivilrechtlic... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / E. Testamentsvollstreckung und post- bzw. transmortale Vollmacht

Rz. 72 Testamentsvollstreckung und trans- bzw. postmortale Vollmacht schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind nebeneinander möglich. Eine bereits vom Erblasser erteilte Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) bleibt auch mit dessen Ableben grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von den Erben widerrufen wird. Eine Vollmacht des Erblassers, die erst ... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 6. Durchführung

Rz. 132 Der Antrag auf Adoption muss bei der Volljährigenadoption von dem Annehmenden und dem Anzunehmenden gestellt werden. Der Antrag muss notariell beurkundet werden. Rz. 133 Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch über die Annahme als Kind nur zulässig, wenn der Annehmende den Antrag beim Familiengericht eingereicht oder nach der notariellen Beurkundung des Antrag... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Entnahmerechte

Rz. 103 Zudem kann in dem Gesellschaftsvertrag eine die Gründungsgesellschafter begünstigende Entnahmeregelung enthalten sein. Rz. 104 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Entnahmerecht § _________________________ Entnahmen (1) Zur Bildung einer angemessenen Rücklage werden mindestens 15 % des Überschusses der gesamthänderisch gebundenen Rücklage zugefü... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Schicksal des Nachlasses nach dem Ableben des Erblassers und die Frage, inwieweit die von ihm in einer letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen befolgt werden, hängen von dem Verhalten der Erben bzw. Vermächtnisnehmer ab. Oft haben Erblasser den Wunsch, auf das Schicksal des Nachlasses nach ihrem Tod über einen bestimmten Zeitraum noch Einfluss zu nehmen (z.... mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / II. Wohnungsrecht

Rz. 65 Möchte der Übergeber die übertragene Immobilie oder Teile davon nur selbst bewohnen und nicht vermieten, so bietet sich die Vereinbarung eines Wohnungsrechtes an. Der Übergeber muss sich dann aber darüber im Klaren sein, dass er für den Fall, dass er die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen kann oder will, weil er z.B. in ein Pflegeheim zieht, keinen Anspruch auf die ... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (1) Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 38 Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[53] Ein von diesem Grundsatz abweichender Anfall des Vermächtnisses kann sich aber zivilrechtlich aus §§ 2176–2178 BGB ergeben. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a E... mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Bindungswirkung

Rz. 58 Der Schutz der als Schlusserben eingesetzten Kinder vor einer anderweitigen testamentarischen Verfügung des länger lebenden Ehegatten ist sichergestellt, wenn die Schlusserbeneinsetzung der Kinder wechselbezüglich im Sinne des § 2270 BGB ist. Zwar enthält § 2270 Abs. 2 BGB eine Auslegungsregel, wonach bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern im Zweifel von einer Wechselb... mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / II. Stiftermotivation

Rz. 82 Nach der Ertragskalkulation sollte weiterhin klar sein, welches Ziel der Stifter vorrangig mit der Stiftungsgründung erreichen will. In der Regel sind dies vor allem die nachfolgenden drei Ziele:[180] mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Arglistige Täuschung

Rz. 50 In einer weiteren interessanten Entscheidung hat das LG Koblenz[35] sich mit der Frage einer arglistigen Täuschung beschäftigt, aufgrund derer ein Pflichtteilsverzicht zustande gekommen sein sollte. Es hat gemeint, dass der Erblasser im Rahmen der Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts insbesondere bei Bestehen eines persönlichen Vertrauensver... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / C. Verzicht auf Zugewinnausgleich

Rz. 54 Nachdem die Tragweite eines Pflichtteilsverzichts erfasst ist, darf nicht vergessen werden, die güterrechtlichen Auswirkungen einer entsprechenden erbrechtlichen Regelung, bei der dann der Ehegatte unter Umständen nicht mehr bedacht ist und auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat, zu bedenken. Schließlich kann er gemäß § 1371 Abs. 2 BGB den güterrechtlichen Zug... mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / h) Regelungen zur Entgegennahme von analoger Post und Zugang zu digitalen Medien

Rz. 24 Anders als ein Betreuer bedarf der Vorsorgebevollmächtigte keiner ausdrücklichen Ermächtigung zur Entgegennahme der Post des Vollmachtgebers, wenn die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet ist.[29] Nachdem es teilweise zu praktischen Problemen kam, wenn Vorsorgevollmachten keine ausdrückliche "Postklausel" enthielten, hat nun auch die Rechtsabteilung der... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / C. Erbvertrag

Rz. 123 Alle Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes können auch in einem Erbvertrag getroffen werden. Anders als ein gemeinschaftliches Testament kann ein Erbvertrag aber nicht nur von Ehegatten oder Lebenspartnern errichtet werden. Rz. 124 Die Bindungswirkung bei vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrages tritt unmittelbar bei Abschluss des Erbvertrages ein, we... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (1) Kein Verstoß gegen § 2065 Abs. 2 BGB

Rz. 15 § 2065 BGB regelt die materielle Höchstpersönlichkeit letztwilliger Verfügungen und ergänzt damit die in § 2064 BGB enthaltene formelle Höchstpersönlichkeit. § 2065 Abs. 2 BGB bezweckt sicherzustellen, dass die Entscheidung über das Schicksal des Nachlasses nicht von Personen getroffen wird, die sich der Verantwortung für die Verwendung dieses Vermögens gar nicht als ... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / III. Anrechnung und Ausgleichung

Rz. 80 Die Kombination von Anrechnung und Ausgleichung führt oft zu überraschenden Ergebnissen, sieht doch § 2316 Abs. 4 BGB vor, dass in diesen Fällen, in denen eine ausgleichspflichtige Zuwendung zugleich auch anzurechnen ist, diese Zuwendung nur mit der Hälfte des Wertes angerechnet wird. Das kann in bestimmten Fällen sogar zu einer geringeren Berücksichtigung der Zuwendu... mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / E. Anrechnung auf den Pflichtteil, Pflichtteilsverzicht, Ausgleichung oder Abfindung

Rz. 71 Eine Anrechnungsbestimmung auf den Pflichtteil gem. § 2315 BGB sollte vorsorglich bei jeder größeren Schenkung vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Anrechnung vor oder bei der Zuwendung erfolgt. Unterblieb die Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung, kann der Erblasser sie nicht mehr nachholen, selbst wenn er die Rechtslage nicht erkannt oder sich bei der Zuwendu... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / II. Lösungsansätze

Rz. 136 Die Gestaltungspraxis versucht die dargestellten Probleme zu lösen, indem dem behinderten oder bedürftigen Angehörigen Vermögen so zugewendet wird, dass die Vermögenssubstanz langfristig geschützt und auch die Erträge möglichst nicht auf die Sozialhilfe oder das Bürgergeld angerechnet werden. Man bedient sich hierzu der erbrechtlichen Institute der Vor- und Nacherbsc... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ... mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / a) Die Anwachsung gem. § 2094 Abs. 1 BGB

Rz. 36 Ein erklärter Zuwendungsverzicht beseitigt nicht die zugrunde liegende letztwillige Verfügung, sondern verhindert nur den Anfall der Zuwendung an den Verzichtenden.[24] Der Verzichtende wird also kein Erbe mehr. Das heißt aber nicht, dass dessen Erbteil nunmehr frei würde, vielmehr ist zu prüfen, ob nicht eine Anwachsung nach § 2094 Abs. 1 BGB gegeben ist, sodass also... mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Weitere Lücken im Schutz durch § 2287 BGB

Rz. 80 Wenn es dem bindend bedachten Erben gelingt, sowohl das Vorliegen einer Schenkung als auch das Vorliegen eines Missbrauchs der Verfügungsmacht darzulegen und zu beweisen, ergibt sich für ihn eine weitere Lücke im vermeintlichen Schutz des § 2287 BGB. Der Anspruch aus § 2287 BGB stellt nämlich nur einen Bereicherungsanspruch auf Herausgabe des Geschenkes gemäß den §§ 8... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 8. Ergebnis zum Schutz durch Vor- und Nacherbschaft

Rz. 109 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft stellt für den Erblasser eine sehr sichere Möglichkeit dar, die erbrechtlichen Ansprüche des Zweitbedachten zu sichern. Ein unerwünschtes "Abwandern" von Vermögenswerten aus der Familie kann vermieden werden. Außerdem besteht ein Schutz vor Pflichtteilsansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten des Vorerben, denn die Vorerbscha... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / H. Zusammenfassung

Rz. 116 Checkliste: Regelungen in der letztwilligen Verfügung zur Testamentsvollstreckung mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 9. Übertragung eines Grundstücks unter Vereinbarung von Ausgleichungs- und Pflichtteilsanrechnungsbestimmungen

Rz. 33 Selbst die Anordnung einer erbrechtlichen Ausgleichspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB [46] oder eine Pflichtteilsanrechnungspflicht nach § 2315 BGB [47] gilt als lediglich rechtlich vorteilhaft. Die Anrechnung muss hierfür jedoch auf den Wert im Zeitpunkt der Zuwendung, höchstens bis zum Wert zum Zeitpunkt des Todes des Schenkers, begrenzt werden.[48] Ein mit der Schenkung... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / d) Ausschluss der Vermögenswerte beim Zugewinn, die jeder Ehegatte aus "seiner Familie" erhalten hat

Rz. 26 Gerade bei noch jungen Ehegatten lässt sich oft noch nicht genau definieren, welche Vermögenswerte die Ehegatten zukünftig noch aus den jeweiligen Familien erhalten werden. Hier bietet sich dann eine generelle Definition des Verzichtsgegenstandes an. Da die Rechtsprechung den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches sehr ... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / III. Sog. Württemberger Testament

Rz. 119 Um eine ähnliche Absicherung wie bei der Vor- und Nacherbschaft zu erreichen, ohne jedoch die oben dargestellten Nachteile der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere die erbschaftsteuerlichen Nachteile, in Kauf nehmen zu müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Ehegatten jeweils ihre Kinder direkt zu Erben einsetzten und der überlebende Ehegatte mit auf dessen jeweilige... mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (1) Stiftung als Inhaberin von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 112 Die Stiftung bürgerlichen Rechts kann als juristische Person problemlos Inhaberin von Anteilen an Personengesellschaften sein.[210] Bei Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, was mit der Gesellschaft im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters durch Tod geschehen soll. Die Gesellschaftsverträge enthalten daher regelmäßig Bestimmungen zur Fortführu... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden... mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / C. Wann ist der Einsatz von Stiftungen sinnvoll?

Rz. 71 Stiftungen können für den Zweck des Vermögenserhalts vor allem dann interessant sein, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, auf die das Vermögen übertragen werden könnte oder wenn eine bestimmte Vermögensnachfolge nicht gewünscht wird. Weiterhin kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte aus einer potenziellen Erbmasse herauszunehmen, um sicherzustellen, dass die... mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / III. Aufgaben des Betreuers bzw. des Bevollmächtigten

Rz. 54 Liegt eine schriftliche Patientenverfügung vor, prüft der Vertreter nur, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen zutreffen. Ist das der Fall und gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene seine Entscheidung geändert hat, ist es – nach Konsultation des Arztes und möglicher Anh... mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / IV. Ende der Testamentsvollstreckung

Rz. 69 Das Amt eines Testamentsvollstreckers erlischt gem. § 2225 BGB bei seinem Ableben oder wenn ein Fall des § 2201 BGB eintritt (Geschäftsunfähigkeit, Beschränkung der Geschäftsfähigkeit oder Bestellung eines Betreuers bzw. bei juristischen Personen Verlust der Rechtsfähigkeit). Das Amt endet weiterhin durch Kündigung des Testamentsvollstreckers, die jederzeit gegenüber ... mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / aa) Zusammenspiel von Schenkungen, ehebezogenen Zuwendungen und Zugewinnausgleich

Rz. 73 Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[43] Zu solchen Zuwendungen kann es z.B. kommen, wenn ein Ehegatte alleine Zins- und Tilgung für die Entschuldung einer gemeinsam erworbenen Immobilie leistet. Bei der 1. Abwandlung hätte M daher die Zuwendung i.H.v. 1.500.000 EUR als Schenkung versteuern müssen. Rz. 74 So... mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / II. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 12 Gemäß § 1643 i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichtes.[14] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Rz. ... mehr