Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2 Tarif- und arbeitsvertragliche Altersgrenzen

Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, werden vom BAG rechtlich als kalendermäßige Befristung, d. h. als Zeitbefristung qualifiziert.[1] 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristun... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2 Erreichen der Altersgrenze

2.1 Gesetzliche Altersgrenze Gesetzliche Altersgrenze ist Ungleichbehandlung wegen Alters Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze endet, gibt es in Deutschland nicht. Solche Regelungen gibt es bisher lediglich bei Beamten. Diese werden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und den Oberverwaltungsgerichten für zulässig... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1 Abgrenzung zur Zweckbefristung

Schwierig ist dabei insbesondere die Abgrenzung der auflösenden Bedingung von der Zweckbefristung. Die Befristung unterscheidet sich von der Bedingung dadurch, dass bei der Befristung der Eintritt des Termins sicher ist, wobei bei der Zweckbefristung unsicher sein kann, wann der Termin eintritt, während die Bedingung überhaupt nicht eintreten muss. Bei der Bedingung ist dami... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.3 Kündigungsmöglichkeit

Auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse sind – wie befristete Arbeitsverhältnisse – nur dann ordentlich kündbar, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.[1] Bei Vereinbarung einer unwirksamen auflösenden Bedingung gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.[2] Ist die auflösende Bedingung ausschließlich wegen Nichteinhaltu... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.3 Notwendigkeit der schriftlichen Unterrichtung

Nach § 21 TzBfG gilt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung § 15 Abs. 2 TzBfG "entsprechend". Danach endet das Arbeitsverhältnis mit Eintritt der auflösenden Bedingung, frühestens aber 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. De... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.6 Prozessuales

Nach der Rechtsprechung des BAG gilt die 3-wöchige Klagefrist [1] nicht nur, wenn die Parteien über die Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung streiten, sondern auch dann, wenn darüber gestritten wird, ob die auflösende Bedingung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eingetreten ist.[2] Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die auflösende Bedingung sei... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3 Auflösende Bedingung als Beendigungstatbestand

Als sonstiger Beendigungsgrund kommt grundsätzlich auch eine auflösende Bedingung in Betracht. Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.[1] Übertragen auf das Rechtsgeschäft "Arbeitsvertrag" ermöglicht die Aufn... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Vertragliches Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts Regelaltersgrenze

Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Fall der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch schriftliche Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist insbesondere auch mit höherrangigem Recht, d. h. dem Unionsrecht, ve... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.2 Schriftformerfordernis bei auflösender Bedingung im Arbeitsvertrag

Bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung ist zu beachten, dass für auflösende Bedingungen nach § 21 TzBfG die Regelung des § 14 Abs. 4 TzBfG entsprechend gilt; d. h. auflösende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso der Schriftform, wie dies bei Befristungen des Arbeitsvertrags der Fall ist. Das Schriftformerfordernis findet aber keine Anwendung, wenn ein Tarifvertrag ... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4 Bewilligung von Erwerbsminderungsrente als das Arbeitsverhältnis auflösende Bedingung

Das Vorliegen einer Erwerbsminderung oder von Berufsunfähigkeit hat nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht automatisch Auswirkungen auf den Bestand oder Vollzug eines Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann sowohl in Tarifverträgen als auch in Arbeitsverträgen eine dahingehende Regelung getroffen werden. Nach der Rechtsprechung des BAG beschränken R... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.4 Bei schwerbehinderten Menschen Zustimmung des Integrationsamts erforderlich

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf "auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn sie im Fall des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt."[1] Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert, so tritt daher d... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.5 Rolle der Personal- und Schwerbehindertenvertretung

Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig.[1] Insbesondere ist § 102 BetrVG nicht entsprechend auf die Mitteilung d... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.1 Auflösende Bedingung im Tarifvertrag

Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass die unbefristete Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zur automatischen Beendigung führt.[1] Das BAG legt entsprechende Regelungen unter Hinweis auf ihren Sinn und Zweck einschränkend aus. Diese dienen einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigk... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Altersgrenze vor dem gesetzlichen Rentenalter

Auch einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen, die ein Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder der Erlangung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld vorsehen, können sachlich gerechtfertigt sein, z. B. dann, wenn mit der Tätigkeit erhebliche Gefahren verbunden sind. Für die früher nach ständiger Rechtsprechung des BAG zu... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2 Sachgrunderfordernis und Schriftform

Da das Recht der auflösenden Bedingung durch § 21 TzBfG aber weitgehend dem Befristungsrecht angeglichen ist, hat die Abgrenzung in der Praxis stark an Bedeutung verloren. Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag bedarf immer eines Sachgrunds. Auch wenn der Arbeitnehmer bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung und der dadurch ausgelösten Beendigung des Arbeitsverhältnisses no... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.1 Gesetzliche Altersgrenze

Gesetzliche Altersgrenze ist Ungleichbehandlung wegen Alters Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze endet, gibt es in Deutschland nicht. Solche Regelungen gibt es bisher lediglich bei Beamten. Diese werden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und den Oberverwaltungsgerichten für zulässig gehalten.[1] Entsprechende ... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche... mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 3 Nachgelagerte Besteuerung

Während der Ansparphase erfolgt bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. Dies gilt unabhängig davon, ob oder in welchem Umfang die Altersvorsorgebeiträge gefördert wurden.[1] Die Regelungen über die Erhebung der Kapitalertragsteuer sind nicht anzuwenden. In der Ansparphase fallen keine kapitalertragsteuerpflichtigen Kapit... mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.7 Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags, soweit der St... mehr

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Entgeltliche Ablösung eines... / 3.2 Ablösung durch wiederkehrende Leistungen

Ein Vorbehaltsnießbrauch kann auch durch wiederkehrende Leistungen abgelöst werden. Die vom Neueigentümer aufgebrachten wiederkehrenden Leistungen führen bei ihm in Höhe ihres Barwerts zu Anschaffungskosten.[1] Zu beachten ist hierbei, dass, soweit die wiederkehrenden Leistungen den Wert des Vermögens übersteigen, ein entgeltlicher Vorgang vorliegt. Beim Nießbraucher sind die ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Entgeltliche Ablösung eines... / 4.2 Übertragung aus dem Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt

Überträgt jemand ein Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, das zu seinem Betriebsvermögen gehört, entnimmt er das Grundstück aus seinem Betriebsvermögen. Die Bewertung erfolgt mit dem Teilwert, wobei die Belastung mit dem Nießbrauchrecht nicht zu berücksichtigen ist.[1] Eventuell aufgedeckte stille Reserven können nicht nach § 6b EStG neutralisiert werden. Gleiches ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein... mehr

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Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.2 Ausscheiden

Rz. 170 Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen eine Abfindung aus, so veräußert er damit seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich an die verbleibenden Mitunternehmer. Der Vorgang ist rechtssystematisch als Veräußerung, nicht als Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzusehen. Zwar führt das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zivilrechtlich zu eine... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 59 Unentgeltliche Übertragungen sind keine Veräußerungen. Dies entspricht dem gebräuchlichen Wortsinn (veräußern = verkaufen). Zwar ließe sich der Begriff "Veräußerung" auch als Gegensatz zu dem Begriff der "Entäußerung" als – entgeltliche und unentgeltliche – Rechtsübertragung im Gegensatz zur Aufgabe eines Rechts verstehen[1]. § 16 EStG geht jedoch erkennbar von der En... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.3 Willensakt

Rz. 47 Veräußerung und Aufgabehandlungen sind im Regelfall willensgesteuerte Handlungen. Für die Betriebsaufgabe folgert die Rspr. dies aus der Entnahmeähnlichkeit des Aufgabevorgangs (Totalentnahme, Rz. 18f.). Für die Betriebsveräußerung folgt dies bereits aus der Notwendigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen. Eine zwangsweise Be... mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.4 Aufgaben und anzuwendende Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 9 Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben sich aus § 197 (Satz 1). Dazu gehören die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, den Vorstand zu überwachen, alle Entscheidungen zu treffen, die für den Landesverband von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Haushaltsplan festzustellen, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, den Lande... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.1 Übersicht, Begriff

Rz. 66 § 16 Abs. 3 EStG stellt die Betriebsaufgabe im Wege einer Fiktion der Betriebsveräußerung gleich. Bei zutreffender Beurteilung der Systematik handelt es sich indes nur vordergründig und formal um eine Fiktion. Sachlich ist der Begriff der Betriebsaufgabe der weitere und umfasst auch die Betriebsveräußerung (wegen des Verhältnisses der beiden Begriffe zueinander Rz. 22... mehr

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Boykott des Aufsichtsrats durch dauerhaftes Fernbleiben? – BGH erteilt gerichtlicher Ergänzung eine Absage

Zusammenfassung Blockiert ein Aufsichtsratsmitglied durch wiederholtes Fehlen die Beschlussfähigkeit des Gremiums, ist eine gerichtliche Ergänzung nur nach Abberufung dieses Mitglieds möglich. Fraglich ist, ob die Aktionäre oder die verbleibenden Aufsichtsratsmitglieder über die dafür erforderlichen Mehrheiten verfügen. Zum Hintergrund: Bleibt ein Mitglied eines dreiköpfigen A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.4 Nachträgliche Einkünfte und Aufwendungen aus Gewerbebetrieb

Rz. 237 Auch noch nach restloser Verwertung des früheren Betriebsvermögens (Vollbeendigung des Gewerbebetriebs) und somit auch nach Betriebsveräußerung und -aufgabe können nachträgliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben anfallen, die im Rahmen von § 24 Nr. 2 EStG zu erfassen sind (Rz. 74)[1]. Dies gilt insbesondere für spätere Zinszahlungen auf Betriebsschulden. Soweit diese ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erford... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 4 Rechtsnachfolge von Todes wegen und Fragen des ehelichen Güterrechts

Wie beim sachlichen Anwendungsbereichs der Europäischen Erbrechtsverordnung bereits dargestellt, findet diese keine Anwendung auf Fragen des ehelichen Güterrechts, Art. 1 Abs. 2d EuErbVO. Allerdings sind Erb- und Ehegüterrecht im deutschen Recht eng miteinander verknüpft: Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet, können sich Ansprüche des überlebenden Ehegatten sow... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.1 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Will ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein Testament errichten und besteht keine Absicht, letzteren durch einen Umzug ins Ausland zu verlegen, ist eine Rechtswahl grundsätzlich nicht angezeigt. Dennoch ist es sinnvoll, auch in diesen Fällen – neben der bereits üblichen Feststellung der eigenen Staatsangehörigkeit – den gewöhnlichen Au... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Rechtslage nach dem EGBGB

Nach der Grundnorm des Art. 3 EGBGB ist dabei in folgender Reihenfolge vorzugehen: Anmerkung Überblick Prüfungsreihenfolge und Rangordnung des Art. 3 EGBGB 1. Ebene: Staatsverträge, Art. 3 Nr. 2 EGBGB, 2. Ebene: Europäisches Recht, Art. 3 Nr. 1 EGBGB, 3. Ebene: Innerstaatliches Recht, Art. 3 Nr. 2, 2. HS EGBGB, 4. Ebene: Richter- und Gewohnheitsrecht. Bei den wichtigsten völkerrec... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 9 Übergangsbestimmungen

Die Verordnung findet auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am oder nach dem 17.8.2015 versterben (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Hatte der Erblasser das auf seine Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht vor dem 17. August 2015 gewählt, so ist diese Rechtswahl wirksam, wenn sie die Voraussetzungen der Art. 20 ff EuErbVO oder wenn sie nach den zum Zeitpunkt ... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.3 EU-Ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland– Kriterien der Rechtswahl

Auch EU-ausländischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland steht ein Wahlrecht, anstelle des Rechts ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts ihr Staatsangehörigkeitsrecht zu wählen, zu. Die Kriterien einer solchen Rechtswahl sind den zuvor dargestellten Gründen vergleichbar. Achtung Wohnsitzverlegung ins Ausland In diesen Konstellationen... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 6.2.1 Reichweite der Rechtswahl

Anstelle des Rechts des Staates in dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, kann er für seine Rechtsnachfolge von Todes wegen auch das Recht des Staates wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes angehört, Art. 22 Abs. 1 S. 1 EuErbVO. Eine besondere Verbindung zu diesem Staat ist nicht notwendig. Besitzt ein... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.3 Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnis

Die Ausstellungsbehörden verwenden für das Nachlasszeugnis ein europaweit einheitliches Formblatt, Art. 67 Abs. 1 S. 2, 80 S. 1 EuErbVO. Gemäß Art. 68 EuErbVO enthält das Zeugnis – soweit erforderlich – folgende Angaben: Anmerkung Überblick: Inhalte des Europäischen Nachlasszeugnisses die Bezeichnung und die Anschrift der Ausstellungsbehörde und das Aktenzeichen; das Ausstellung... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1.3 Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961

Nach dem Haager Testamentsformübereinkommen, dem seinerzeit über 40 Vertragsstaaten beigetreten sind, ist eine Verfügung von Todes wegen immer dann formwirksam errichtet worden, wenn der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen Verfügung alternativ folgende Formvorschriften eingehalten hat: Anmerkung Überblick über die Formvorgaben des Haager Testamentsvorübereinkommens Eine... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.2 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland – Kriterien der Rechtswahl

Hat ein deutscher Staatsangehöriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem zu wählenden Recht. Das deutsche Recht wird grundsätzlich immer dann sinnvoll sein, wenn im Rahmen der Testamentsgestaltung bestimmte Absichten nur nach rechtlichen Instrumentarien des deutschen Rechts umsetzbar sind. So kennt beispielsweise nicht jede... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung

Die Verordnung gilt für den Bereich der Rechtsnachfolge von Todes wegen. Nicht erfasst sind verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie Steuer- und Zollsachen, Art. 1 Abs. 2 S. 1 EuErbVO. Die nationalen Erbschaft- und Schenkungssteuerregelungen bleiben demnach unberührt. Der Begriff "Rechtsnachfolge von Todes wegen" erstreckt sich auf alle zivilrechtlichen Aspekte in diesem Z... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.2 Einwendungen gegen eine öffentliche Urkunde

Einwendungen bezüglich der Authentizität einer öffentlichen Urkunde sind bei den Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats (nicht des Annahmestaats) zu erheben, Art. 59 Abs. 2 EuErbVO. Die "Authentizität" betrifft Aspekte wie die Echtheit der Urkunde, die Formerfordernisse für die Urkunde, die Befugnisse der Behörde, die die Urkunde errichtet und das Verfahren, nach dem die Urku... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1.1 Erbstatut

Während das Personalstatut beschreibt, warum eine Rechtsordnung maßgeblich sein soll, bestimmt das Erbstatut den zu regelnden Anwendungsbereich, das Erbrecht. Das Erbstatut regelt alle Umstände, die mit dem Tod einer Person und des damit verbundenen Vermögensübergangs auf dritte Personen einhergehen. Vom Erbstatut sind insbesondere umfasst: Die wichtigsten Regelungspunkte des E... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 6.1 Anwendbares Recht ohne Rechtswahl des Erblassers

Die Verordnung geht dabei als Grundsatz im Rahmen einer objektiven Anknüpfung vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes als anzuwendendes Recht aus, Art. 21 EuErbVO. Im Hinblick auf die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts wird auf die in dieser Abhandlung gemachten Ausführungen zur Zuständigkeit verwiesen. mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1.2 Nachlasseinheit und Nachlassspaltung

Die EuErbVO geht vom Grundsatz der Nachlasseinheit aus: Das Erbstatut bildet ein Gesamtstatut. Der gesamte Erbfall unterliegt einheitlich derselben Rechtsordnung, unabhängig davon, in welchen Staaten sich die Vermögenswerte befinden. Maßgebliches Erbstatut ist entweder das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte ... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 6.2.3 Rechtswahl und internationale Zuständigkeit

Die Verordnung versagt dem Erblasser die Möglichkeit, neben dem anwendbaren Heimatrecht die dortigen Gerichte zu wählen. Nach dem Erbfall können sich allerdings die Beteiligten per Gerichtsstandsvereinbarung auf die Zuständigkeit des Heimatstaates förmlich oder infolge rügeloser Einlassung formlos verständigen oder aber das ausländische Gericht kann sich auf Antrag infolge f... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.2.2 Erforderliche Angaben und Nachweise

Für die Antragstellung kann der Antragsteller ein entsprechendes Formblatt verwenden, Art. 65 Abs. 2 EuErbVO. Der Antrag muss mindestens die in Art. 65 Abs. 3a–m EuErbVO verlangten Angaben enthalten, soweit sie dem Antragsteller bekannt sind und von der Ausstellungsbehörde zur Beschreibung des Sachverhalts, dessen Bestätigung der Antragsteller begehrt, benötigt werden: Anmerk... mehr