Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Einhaltung der Formvorschriften des Einzeltestaments

Rz. 45 Unabdingbare Umdeutungsvoraussetzung ist zunächst, dass die gesetzlichen Formvorschriften eines Einzeltestaments eingehalten sind.[123] Wie oben ausgeführt, ist ein untaugliches gemeinschaftliches Nichtehegatten-Testament in der Form des § 2267 S. 1 BGB oder aber in der Weise denkbar, dass beide Partner wörtlich übereinstimmende Erklärungen unter Verwendung der Worte "...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Unternehmensfortführung

aa) Einzelunternehmen Rz. 161 Teilweise wird vertreten,[283] dass der Testamentsvollstrecker im Fall der Treuhandlösung trotz § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO im Hinblick auf seine unentziehbare Handlungsmöglichkeit und unbeschränkte Außenhaftung die Stellung eines (Mit-)Unternehmers neben dem Erben einnimmt mit der Folge, dass seine Vergütung nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Orientierung am angedeuteten Erblasserwillen (subjektive Andeutungstheorie, h.M.)

Rz. 40 Zu Recht wird der von Goßrau vorgeschlagene "Gegenschluss" aus § 2265 BGB von der h.M. nicht gezogen. Indem diese Vorschrift das gemeinschaftliche Testament Ehegatten vorbehält, erlaubt sie nicht die Schlussfolgerung, dass eine von Nichtehegatten errichtete letztwillige Verfügung stets ein Einzeltestament sei. § 2265 BGB enthält vielmehr ein Formverbot des gemeinschaf...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 97 Anders als bei der einfachen Nachfolgeklausel folgen bei der qualifizierten Nachfolgeklausel [182] nur einer oder mehrere, jedoch nicht alle Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers nach: Nur die Erben, die die Qualifikationsmerkmale erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht (z.B.: "Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie") und zugleich Erben sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkung und Widerspruch

Rz. 17 Bei der Vormerkung, die schon kein dingliches Recht darstellt, sondern als Sicherungsrecht sui generis[60] ohnehin vom Wortlaut der Norm nicht umfasst ist, sind Rückstände im Sinne des Abs. 1 ausgeschlossen. Früher wurden Rückstände auch bei einer Vormerkung teilweise für möglich gehalten, wenn diese, jedoch nicht der gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit des Berecht...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Besteuerung des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb wird nicht besteuert. Die Steuer entsteht erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG). 1. Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben Rz. 129 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls durch den Tod des Vorerben hat derjenige, auf den das Vermögen überge...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 24 Der Vermögenszuwachs aufgrund einer Vermächtniserfüllung gilt gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Dies trifft auch auf das "Supervermächtnis" zu, bei dem der Empfänger des Vermächtnisses wirtschaftlich aus den Vermögen des erstversterbenden Ehegatten bereichert wird. Folglich ermöglicht das "Supervermächtnis" dem Leistungsempfänger seinen er...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Insbesondere bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Tod oder Trennung kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung an Guthaben gemeinsam geführter Konten. Treten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen als Verkäufer von Grundbesitz auf, etwa als Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft oder in Gesellschaft bürgerli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Vorbehalt zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs

Rz. 449 Ist dagegen gezielt geplant, in Zugewinngemeinschaft zu leben, um zwischenzeitlich den Zugewinn durch Güterstandswechsel bei fortbestehender Ehe unter Lebenden schenkungsteuerfrei ausgleichen zu können, so muss die Formulierung so erweitert werden, dass auch der Zugewinnausgleich für diesen Fall des Güterstandswechsels durch Ehevertrag erhalten bleibt. Gleiches gilt,...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Fortsetzungsklausel

aa) Zivilrecht Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / mm) USA

Rz. 415 In den USA gibt es keine Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten.[1220]mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / III. Rechtsstellung des Erben

Rz. 140 Der Beschwerte wird mit dem Tod des Erblassers nicht nur Vorerbe, sondern Vollerbe. Er ist mit einem aufschiebend befristeten schuldrechtlichen Anspruch beschwert. Für die Zeit zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden die Vorschriften Anwendung, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird (§ 21...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Vorgesellschaft

Rz. 130 Ab dem Zeitpunkt der Beurkundung der Satzung liegt eine Vorgesellschaft vor, die zivilrechtlich als werdende Kapitalgesellschaft im Wesentlichen dem Statut der eingetragenen Gesellschaft unterstellt wird und sich identitätswahrend in die eingetragene Kapitalgesellschaft wandelt. Handelt es sich um eine echte Vorgesellschaft, die letztlich tatsächlich eingetragen wird,...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Weitere Auflösungsgründe

Rz. 183 Eine Auflösung der stillen Gesellschaft erfolgt zudem nach Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen ist, bei Eintritt einer auflösenden Bedingung (soweit nicht vor Zeitablauf oder Bedingungseintritt eine Fortsetzung vereinbart wurde)[236] oder durch Aufhebungsvereinbarung der Gesellschafter. Darüber hinaus endet die stille Gesellschaft bei Erreichung oder vollständig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(a) Einfache Nachfolgeklausel Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgebe...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 6. Praktikabilität

Rz. 48 Des Weiteren hat der erbrechtliche Berater stets der einfachen Lösung den Vorzug vor einer komplizierten Lösung zu geben. Dies gründet zum einen darauf, dass der Mandant als Laie den Inhalt seiner eigenen Verfügung von Todes wegen noch nachvollziehen und verstehen kann. Zum anderen liegt natürlich die Gefahr in komplexen Lösungsvarianten, dass diese später nicht verst...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / I. Einzelunternehmen in der Nachfolge

1. Zivilrecht Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB) auszuschließen oder auf den Nachlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kollision von öffentlicher Urkunde und privatschriftlichem Testament

Rz. 96 Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des Abs. 1 S. 1,[163] sofern die Erbfolge (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Eine Erbfolge allein aufgrund öffentlichen Testaments liegt vor, wenn das privatschriftliche Testament widerrufen wurde, ungültig ist oder ersichtlich keine Erbeinsetzung enthä...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / dd) Nießbrauch an Sachen und insbesondere Grundstücken

Rz. 43 Ein Nießbrauch kann bestellt werden an beweglichen und unbeweglichen Sachen aller Art, an Rechten, aber auch an Sachgemeinschaften wie z.B. einer Erbschaft. Zur Absicherung des länger lebenden Ehegatten eignet sich insbesondere der Grundstücksnießbrauch. Der Nießbrauch kann in einer letztwilligen Verfügung zugewendet werden. Der im Wege des Vermächtnisses Begünstigte h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VII. Abschließende Bewertung der Vermächtnislösung

Rz. 167 Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass mittels eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses eine Teilhabe bestimmter, unerwünschter Personen sowohl über die Erbfolge als auch über das Pflichtteilsrecht wirksam unterbunden werden kann. Im Verhältnis zur Vor- und Nacherbenregelung ist es häufig wesentlich schwieriger, bei Eintritt des Nachvermächtnisfalles festzus...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Allgemeines

Rz. 49 Das Wohnungsrecht berechtigt eine Person, ein Gebäude oder den Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen, § 1093 Abs. 1 S. 1 BGB. Dem Ehegatten soll das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod des Partners sichergestellt werden, ohne dass auch das Eigentum an der Wohnung an den Ehegatten übergeht.mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Treuhandlösung

Rz. 151 Der Testamentsvollstrecker kann das Unternehmen als Treuhänder für die Erben führen mit der Konsequenz, dass er im Außenverhältnis unbeschränkt haftet, jedoch im Innenverhältnis Befreiung von allen Verbindlichkeiten aus dem Betrieb des Unternehmens fordern kann. Gleichwohl trägt der Testamentsvollstrecker bei dieser Lösung persönlich ein erhebliches Risiko.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs

Rz. 13 Die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss auf einem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs beruhen.[34] Der wichtigste Fall ist hier der Eigentumsübergang kraft Erbgangs (§ 1922 BGB). Weitere Fälle sind beispielsweise: die Übertragung des Anteils eines Miterben an dem Nachlass (§ 2033 BGB);[35] der Tod eines Miterben;[36] bei dem Eintritt oder Ausscheiden eines Miteigent...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Einfache Nachfolgeklausel

(1) Zivilrecht Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("autom...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / F. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 10 Es drängt sich an dieser Stelle die Frage auf, ob der überlebende Elternteil als allgemein Vertretungsberechtigter i.S.d. § 1629 Abs. 1 BGB trotz Entzug der Vermögenssorge nach § 1638 BGB berechtigt ist, das Erbe für das minderjährige Kind auszuschlagen. In der Literatur werden hierzu im Wesentlichen zwei Meinungen vertreten: Nach einer Auffassung[13] soll der Elternte...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

aa) Zivilrecht Rz. 106 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln sind – sofern sie nicht in eine erbrechtliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden können (vgl. dazu bereits unter Rdn 68) – grds. unwirksam.[199] Hinweis Eine echte rechtsgeschäftliche Klausel, die eine Nachfolge allein auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bewirkt, kann die beabsichtigte Rechtswirkung nur erzeugen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Nachfolgeregelung

Rz. 530 Im Poolvertrag sollten außerdem Regelungen für den Fall des Todes eines Poolmitgliedes getroffen werden. Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2024 geltende neue Rechtslage ist eine (einfache) Nachfolgeklausel allerdings nicht mehr erforderlich, um die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat insoweit das bisherige Regel-Ausnah...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 91 Die Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil erfolgt einkommensteuerlich[176] zwingend zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 3 EStG). Eine Gewinnrealisierung scheidet infolge der Nachfolge aus. Die Erben werden – sofern eine zu Gewinneinkünften führende Tätigkeit oder gewerbliche Prägung der Gesellschaft vorliegt – zu Mitunternehmern der Gesellschaft. Die einfache Na...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 159 Den Testamentsvollstrecker treffen mehrere steuerliche Pflichten:[275] a) Erbschaftsteuer Rz. 160 Während die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Testamentsvollstreckung den Erben trifft, ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung der Testamentsvollstrecker verpflichtet (§ 31 Abs. 5 ErbStG).[276] Ggü. dem Testamentsvollstrecker ist au...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Kapitalgesellschaften

Rz. 165 Sowohl bei der Körperschaftsteuer, als auch bei der Gewerbe- und USt ist Unternehmensträger und damit erklärungspflichtig die Gesellschaft als solche. Die Abgabe der Steuererklärungen ist eine Geschäftsführungsaufgabe. Der Testamentsvollstrecker ist mit Erklärungspflichten nicht belastet.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 188 Der Nießbrauch umfasst grundsätzlich sämtliche Nutzungen des Grundstücks. Abdingbar (§ 1030 Abs. 2 BGB) mit Eintragungspflicht[726] ist es, einzelne Nutzungen qualitativer Art von dem Recht auszunehmen,[727] soweit dadurch nicht gegen das Wesen des Nießbrauches verstoßen wird, indem die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch und damit der Grund...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Schenkung gegen Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente

Rz. 76 Wie gerade dargestellt, kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wenn bei der Anwendung des Niederstwertprinzips der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist. Das OLG Schleswig[123] vertrat in einer Entscheidung vom 25.11.2008 die Auffassung, dass die Ermittlung des Grundstückswerts zum Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 15 Als zusätzliche Voraussetzung für die Anwendung des § 23 GBO muss neben der Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten und dem Versterben als Erlöschensgrund noch die grundsätzliche Möglichkeit von Rückständen des zu löschenden Rechts hinzutreten; andernfalls ist lediglich § 22 GBO anzuwenden.[52] Es kommt mithin nicht darauf an, ob im konkreten Einze...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Inhalt und Ausgestaltung

Rz. 22 Der Zuerstversterbende wendet den auf seinen Tod von der Erbfolge ausgeschlossenen ehegemeinsamen Kindern und/oder den Kindern aus der ersten Beziehung und/oder den Kindern des neuen Partners aus erster Beziehung ein Vermächtnis zu, dessen Zweck es ist, ihnen als Ersatz eine Abfindung einzuräumen und ihre Erbschaftsteuerfreibeträge auf den Tod des Zuerstversterbenden ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 101 Die einkommensteuerliche Betrachtung folgt streng der zivilrechtlichen Sonderzuordnung: Mitunternehmer wird allein der qualifizierte Nachfolger. Ungeachtet des Umstandes, dass die wirtschaftliche Wirkung einer qualifizierten Nachfolgeklausel – nicht anders als bei einer einfachen Nachfolgeklausel – die einer dinglich wirkenden (Teil-)Erbauseinandersetzung ist, was je...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Erbeinsetzung unter Bedingung und Befristung

Rz. 63 Der Eintritt der Nacherbfolge kann auch von einer Bedingung oder Befristung abhängig gemacht werden. An der Zulässigkeit bedingter Zuwendungen bestehen keine Zweifel (§§ 2074, 2075 BGB). Im Rahmen eines Geschiedenentestaments bietet es sich an, den Eintritt der Nacherbfolge unter eine auflösende Bedingung zu stellen. Die auflösende Bedingung soll eintreten, wenn der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 2 Die Nacherbfolge setzt materiell-rechtlich eine rechtswirksame letztwillige Verfügung deutschen oder ausländischen Rechts voraus – keine Vor- und Nacherbfolge ohne Testament bzw. Erbvertrag! Für die Wirksamkeit der entsprechenden Verfügung von Todes wegen kommt es allein auf das materielle Recht an. Der Nachweis der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung und die Ermit...mehr

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Vorwort

Die nun vorliegende 6. Auflage des Handbuchs wird vom tragischen Tod desjenigen überschattet, der dieses Handbuch von Anfang an seit 2007 betreut und ihm den Status verliehen hat, den es heute hat: Thomas Wachter. Sein Tod hinterlässt auch im Gesellschaftsrecht eine große Lücke, da er wie kaum ein anderer in der Lage war, Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrec...mehr

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ZErb 01/2024, Zustandsveran... / 1 Gründe

I. Bei einer Ortsbesichtigung am 17.8.2021 stellte der Antragsgegner fest, dass sich das auf dem 759 m² großen Grundstück der Gemarkung (R.), Flur … , Flurstück … (G-Straße 2) befindliche, im Jahr 1880 errichtete Wohngebäude in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Als Eigentümerin dieses Grundstücks ist im Grundbuch von R-Stadt, Bl. … , Frau G. eingetragen. In der zweite...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Beendigung und Abwicklung des Handelsvertretervertrages

Rz. 117 Der Handelsvertretervertrag kann aufgrund Zeitablaufs, Anfechtung, Aufhebungsvertrages sowie des Todes einer Vertragspartei oder aber Insolvenz des Unternehmers beendet werden. Selbstverständlich kann eine Beendigung auch durch Kündigung erfolgen. 1. Ordentliche Kündigung Rz. 118 Die ordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages hat unter Einhaltung der gesetzlic...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Weitere Beendigungsgründe

Rz. 468 Weitere Gründe für die Beendigung des Treuhandverhältnisses sind bspw. Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, Unmöglichkeit der Treuhandtätigkeit wegen Ausschlusses des Treuhänders aus der Gesellschaft oder Tod des Treuhänders (§§ 673, 675 BGB). Letzteres gilt allerdings nicht bei der Sicherungstreuhand, die sich im Zweifel mit den Erben fortsetzt.[584] Du...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Nacherbenvermerks

Rz. 13 Einzutragen ist gem. § 51 GBO nicht nur die Anordnung der Nacherbfolge selbst, sondern das gesamte "Recht des Nacherben". Dazu gehören die Person des Nacherben und etwaiger Nachnacherben und/oder Ersatznacherben sowie der Inhalt seines "Rechts", die Bedingungen für den Eintritt der Nacherbfolge und etwaige Befreiungen des Vorerben von den Beschränkungen seines Verfügu...mehr