Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Wiederkehrende Leistung

Rz. 14 Renten sind gleichartige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen,[19] die für einen von vornherein bestimmten oder noch ungewissen Zeitpunkt (z.B. Tod) geschuldet werden. Ihr vorrangiger Zweck ist die Versorgung des Berechtigten oder die fortdauernde Befriedigung eines Lebensbedürfnisses. Rz. 15 Temporäre Renten enden früher, z.B. mit der Verrentung des Berechtigten. mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (dd) Hinterbliebenenrente

Rz. 409 Die Gewährung von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt keine Zahlung von Versicherungsbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum vor dem Tod voraus.[305] Ausreichend ist die Erfüllung der Wartezeit (i.d.R. fünf Jahre) durch den Verstorbenen. mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zivilrecht

(1) Erbrecht (a) Rechtsnachfolge Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (§ 1922 BGB). Der Erbe ist damit auch verpflichtet, Schulden des Erblassers zu begleichen (§ 1967 BGB). Zu typischen Nachlassschulden gehören Schadenersatzansprüche Dritter; verstirbt ein Schadenersatzpflichtiger, haften nach seinem Tod die Erbe... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / V. Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 624 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 604 ff. Rz. 625 Sind z.B. die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener zu kapitalisieren, ist mit Differenzfaktoren den veränderten Unterhaltsverpflichtungen Rechnung zu tragen (sog. "Schadenharfe"). Rz. 626 Beispiel 1.18 (Beispiel mit vereinfachter Berechnung) Der aufgrund eines Schadenereignisses verstorbene Ehegatte V (zum Todeszeitpunkt 45 Jahr... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Abweichender Zeitpunkt

Rz. 293 Zwischen Schadenereignis (Unfall), Schadeneintritt (z.B. Tod, vorzeitige Verrentung) und Abfindungsverhandlung (Kapitalisierung) liegt nicht selten eine größere Zeitspanne. Der zurückliegende und noch nicht regulierte Schaden wird dann addiert, der künftige kapitalisiert. (1) Unmittelbar verletzte Person Rz. 294 Bei der Kapitalisierung derjenigen Renten, bei denen es n... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Verjährung

Rz. 614 Die Erbenhaftung kann verjähren. Machen Nachlassgläubiger ihre Forderungen nicht innerhalb von drei Jahren geltend, sind diese i.d.R. verjährt. Dann haftet der Erbe für diese Verbindlichkeiten weder mit dem Nachlass noch mit seinem Eigenvermögen. Rz. 615 Von dieser regelmäßigen Verjährungsfrist gibt es Ausnahmen wie Ansprüche aus Insolvenzverfahren oder titulierte Ans... mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Die Beweggründe der Finanzverwaltung sind rechtspolitisch nachvollziehbar, dogmatisch jedoch mehr als zweifelhaft. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag im Rahmen der Bewertung (erste Stufe) zu berücksichtigen und nicht als Last zu qualifizieren.[78] Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass §... mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Erbrecht

(a) Rechtsnachfolge Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (§ 1922 BGB). Der Erbe ist damit auch verpflichtet, Schulden des Erblassers zu begleichen (§ 1967 BGB). Zu typischen Nachlassschulden gehören Schadenersatzansprüche Dritter; verstirbt ein Schadenersatzpflichtiger, haften nach seinem Tod die Erben auf Ersatz... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / IV. Kinderunfall, hinausgeschobene Leibrente

Rz. 623 Beispiel 1.17 Ein zum Zeitpunkt der Abfindung (also "heute"[564]) achtjähriges Mädchen wird durch einen Unfall schwer verletzt und daher zukünftig entweder als Hausfrau oder aber in ihren Erwerbseinkünften[565] beeinträchtigt sein. Die Parteien verständigen sich – mit Blick auf die endgültige Erledigung der Schadenregulierung im Rahmen eines Abfindungsvergleiches – au... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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ZErb 07/2024, Fiskus kann i... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach dem am 15.1.2021 verstorbenen Erblasser. Dieser errichtete am 13.11.2020 ein notarielles Testament, in dem er u.a. Folgendes verfügte: Zitat "Zum Alleinerben meines gesamten Nachlassvermögens bestimme ich meinen Sohn, Herr Bert K., […] Sollte mein Sohn vor dem Erbfall versterben, so ist ersatzweise mein Enkelsohn, Herr John-Phili... mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Beginn

Rz. 322 § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anspruch und Berechtigung

Rz. 42 Anspruchstellende ("Ersatzansprüche einfordernde Person") und anspruchsberechtigte Person sind sauber auseinander zu halten. Rz. 43 Die Forderungsberechtigung orientiert sich auch an der Art der Betroffenheit (Verletzung oder Tod) unter Beachtung der dynamischen Entwicklung der Aktivlegitimation vor allem durch Zessionen.[32] Rz. 44 Fordernder kann sein der unmittelbar ... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / d) Erkrankungsrisiko

Rz. 588 Die Tabellen berücksichtigen nur den Tod (letaler Faktor) bei durchschnittlicher statistischer Lebenserwartung, nicht allerdings die weiter vorhandenen non-letalen Faktoren, die ebenfalls ein Ende der Rentenzahlung zur Folge haben können. Das sonstige allgemeine Lebens- und Gesundheitsrisiko wird dem Geschädigten (oder seinem Rechtsnachfolger) abgenommen. Rz. 589 Eben... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

Rz. 694 Art. 7 EGBGB – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (bis 31.12.2022) mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Befristung

Rz. 185 Für eine Rente ist (auch im Urteil) eine zeitliche Grenze festzusetzen.[150] Diese Grenze kann auf einen bestimmten Kalendertag (z.B. das Ende desjenigen Monats, in dem der Geschädigte sein 63. Lebensjahr vollendet), aber auch (z.B. bei lebenslang anhaltenden vermehrten Bedürfnissen oder Schmerzensgeldrenten) " bis zu seinem Tode " festgelegt sein. Rz. 186 Die Rente ist... mehr

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§ 5 Verjährung / (3) § 199 Abs. 2–5 BGB

Rz. 204 § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 6. Forderungswechsel, Drittleistungsträger

Rz. 1449 Es gilt bis zur endgültigen Abwicklung des Schadenfalles das Recht im (primären) Unfallzeitpunkt. Rz. 1450 Kommen mehrere Handlungen in Betracht (z.B. spätere vorwerfbare ärztliche Fehlbehandlung im Anschluss an einen vorangegangenen Verkehrsunfall), ist für jede schädigende Handlung der jeweilige primäre Schädigungszeitpunkt zu bestimmen. Rz. 1451 Beispiel 2.15 Bei e... mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Splittingtarif

Rz. 46 Der gegenüber dem Grundtarif günstigere Splittingtarif gilt für Verheiratete mit Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 5 EStG). Rz. 47 Verwitwete Personen erhalten ihn letztmals im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Auf geschiedene und getrennt lebende Ehegatten findet dieser Tarif nur ausnahmsweise Anwendung; wegen der Einzelheiten ist auf § 32a Abs.... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Hinterbliebenengeld

Rz. 119 An Stelle eines in das deutsche Recht nicht eingeführten Angehörigenschmerzensgeldes wurde[92] ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB und entsprechende Regeln in den Spezial-Haftpflichtgesetzen) steht den gesetzlich beschriebenen Personen (nahestehende Hinterbliebene) unmittelbar zu.[93] Rz. 120 Sofern Anspruch auf Schmerzensgeld... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) Besonderheit für Drittleistungen

Rz. 472 Von Drittleistungsträgern werden zum Haushaltsführungsschaden kongruente Leistungen erbracht, die anspruchsmindernd auf den Direktanspruch anzurechnen sind. Rz. 473 Bei der Kapitalisierung von Regressforderungen der Drittleistungsträger ist zu bedenken, dass sich der Haushaltsführungsschaden rechtlich aus dem Verdienstausfallschadenanteil und dem Teil der vermehrten B... mehr

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§ 5 Verjährung / f) Rechtsnachfolge, Erbe

Rz. 464 Hinweis Rdn 478 ff. Rz. 465 Die Kenntnis von der Person des ersatzpflichtigen Schuldners erfordert nicht auch die Kenntnis von der Person des Rechtsnachfolgers (Erben), auf den die Ersatzpflicht im Wege der Universalsukzession nach ihrer Entstehung übergegangen ist.[450] Rz. 466 Der Erbe oder sonstige (Gesamt)Rechtsnachfolger tritt in vollem Umfang in die Rechte und Pf... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Einzelschuld – Gesamtschuld

Rz. 1095 Die rechtliche Situation soll beispielhaft an einem medizinischen (allgemein betrachtet unter Einbeziehung z.B. des Personals und pflegerischer Aufgaben) Fehlverhalten im Anschluss an ein vorangegangenes Haftpflichtgeschehen (wie Verkehrsunfall) verdeutlicht werden. Dies stellt einen Hauptanwendungsfall in der Regulierungspraxis dar. Rz. 1096 Ist ein Arztfehler auch ... mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 36 Zahlungen auf Unterhaltsschäden[46] sind weder bei Rentenzahlung oder als kapitalisierter Einmal-Betrag steuerpflichtig. Ebenso ist der Ersatz von Beerdigungskosten steuerbefreit.[47] mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 3. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass die gGmbH – ähnlich, aber nicht gleich einer gemeinnützigen Stiftung – von steuerlichen Privilegien nach den Einzelsteuergesetzten profitiert. In’der Praxis sind insbesondere die Nachversteuerungstatbestände der § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG, § 61 Abs. 3 S. 1 AO und § 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 AO zu beachten, um eine (empfindliche)... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Fiskus

Rz. 604 Lässt sich anderweitig kein Erbe feststellen, erbt in letzter Konsequenz (ohne Ausschlagungsrecht, § 1942 Abs. 2 BGB) vorrangig dasjenige Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls wohnte bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nachrangig der Bund (§§ 1936, 1964 ff. BGB). Rz. 605 Die Nachlassverbindlichkeiten gehen dabei auf den Staat als gesetzlichen E... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Unfallzeitpunkt

Rz. 291 Als Stichtag für sämtliche Renten ist grundsätzlich der Unfallzeitpunkt zugrunde zu legen, wenn der Schaden, der durch die Rente ausgeglichen werden soll, bereits im Unfallzeitpunkt eingetreten ist.[204] Rz. 292 Die gesetzlichen Vorschriften gewähren dem unmittelbar Geschädigten einen Rentenanspruch. Dieser entsteht bereits mit der Schädigung und nicht erst mit der Fe... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Erbfolge

Rz. 830 Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren gesamten Vermögen (Erbschaft) als Ganzes (Gesamtrechtsnachfolge) auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Rz. 831 Zu beachten ist, dass Erben einerseits und Unterhaltsberechtigte andererseits nicht zwingend personenidentisch sein müssen.[855] Desweiteren sind die aus dem Unfall ererbten Ansprüche... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Drittleistung

Rz. 183 Ob und wie lange der Drittleistungsträger seinerseits welche Leistungen erbringen muss, richtet sich nach seiner Rechtsbeziehung (Leistungsbeziehung) zu seinem Partner (versicherte/mitversicherte Person, Arbeitnehmer, Beamter pp.). Rz. 184 Die Leistungsverpflichtung kann zeitlich kürzer sein als der Schadenersatzanspruch (z.B. Lohnfortzahlung nur für sechs Wochen, Kra... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 610 Kann oder will ein Erbe die Erbschaft nicht ausschlagen (§§ 1942 ff. BGB), kommt auch eine Beschränkung der Erbenhaftung in Betracht (§§ 1975 ff. BGB). Will sich der Erbe vor einem Zugriff auf sein Eigenvermögen schützen, muss er aktiv werden (§ 1975 BGB). Rz. 611 Die Beschränkung erfolgt rechtlich über Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz (§ 1975 ff. BGB). Dadurc... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Scheidung

Rz. 516 Grundsätzlich ist auch dem Aspekt einer möglichen Scheidung (siehe auch § 6 Rdn 164 f.).[411] Rechnung zu tragen: In der Praxis wird dies relevant, wenn deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Ehe vor dem Tod des Unterhaltspflichtigen bereits zum Scheitern verurteilt war. Rz. 517 Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Schädiger. Bei mehr als drei Jahre g... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Handelsrecht

Rz. 616 Neben der grundsätzlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten aus § 1967 BGB können durch den Erbfall auch weitere Haftungsgründe bestehen. Rz. 617 Die Haftung des Erben aus § 27 HGB wird nicht von einer Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren erfasst. Die haftungsbeschränkende Wirkung bezieht sich nur auf die speziell... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Übersicht

Rz. 107 Übersicht 2.5: Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung mehr

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ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / kk) Patientenverfügung

Rz. 767 Hinweis Siehe auch Rdn 721 f. Rz. 768 Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1829 BGB (§ 1904 Abs. 1 S. 1, 2 BGB a.F.) genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen ... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS? mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abgrenzung zum mittelbar Geschädigten

Rz. 47 Hinweis Siehe auch Rdn 342 ff., 837 ff. Rz. 48 Der Umstand, dass jemand nach einem Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein anderer materiellen Schadensersatz und billige (immaterielle) Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Anspruchsn... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 393 § 116 Abs. 6 SGB X,[456] § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[457] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[458] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkas... mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / d) Befristung

Rz. 129 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1213 ff., Rdn 148 ff. Rz. 130 Nicht selten wird übersehen, die Rentenansprüche im Urteil zeitlich zu begrenzen. Die Notwendigkeit einer solchen Begrenzung hat der BGH[187] mehrfach betont. Rz. 131 Bei einem Rentenurteil (gleiches gilt für eine außergerichtliche Verständigung) ist darauf zu achten, dass ein Endzeitpunkt für die Rentenzahlung (... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / III. Vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfall

Rz. 622 Beispiel 1.16 Ein "heute" 30-jähriger Schwerverletzter hat unter Berücksichtigung der anzurechnenden Drittleistungen (z.B. der SVT) Etwas mehr als zwei Jahre (... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Elterliche Sorge

Rz. 622 Hinweis Siehe auch Rdn 457 ff., 820 ff. Rz. 623 § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätze mehr

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§ 6 Tabellen / a) Anlage 9 (zu § 14 BewG)

Rz. 59 Die Anlage 9 zu § 14 BewG a.F.[34] bestimmt den Kapitalwert[35] einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem EUR. Rz. 60 Die Anlage 9 (zu § 14) wurde m.W.v. 1.1.2009 aufgehoben.[36] Das ist allerdings kein Hinderungsgrund, die Tabellen im Rahmen von § 287 ZPO (der die Beurteilung sehr weit gestaltet)[37] indiziell beizuziehen. Das Bundesminist... mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 101 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[150] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 127 f.). Rz. 102 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersa... mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / k) Entgangene Dienste

Rz. 480 Wird ein Kind durch einen Unfall verletzt oder getötet, kommen Ersatzansprüche der Eltern gegen den Schädiger in Betracht, sofern und soweit das Kind ihnen (seinen Eltern) gesetzlich zur Leistung von Diensten in Haushalten und/oder im Gewerbe verpflichtet war (§ 845 BGB, § 53 Abs. 2 LuftVG). Rz. 481 Zur Dienstleistung sind die Kinder gesetzlich (§§ 1591, 1671 Abs. 6, ... mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / a. Verfassungsrechtlicher Schutz des Pflichtteilsrechts

Grundlage des verfassungsrechtlich geschützten Pflichtteilsrechts bildet die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, aus dem das BVerfG eine Institutsgarantie des Erbrechts ableitet.[22] Die Vorschrift garantiert nach Auffassung des Gerichts zum einen das Vererben durch den Erblasser, das heißt vor allem die Testierfreiheit.[23] Zum anderen schützt Art. 14 Abs. 1 S. 1 ... mehr