Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Berechnung im Todesfall (Tabelle "verbundene Leben")

Rz. 263 Hinweis Tabellen § 6 Rdn 374 ff. Rz. 264 Unterhaltsschäden finden ihre Grenze u.a. in zwei Eckdaten: Dem Tod des Unterhaltsberechtigten und dem hypothetischen Tod des Unterhaltsverpflichteten. Beide Eckdaten müssen in die Einschätzung der Restlaufzeit von Renten einfließen.[194] Aber auch andere bis dahin fiktiv eintretende Momente (wie Verrentung der Partner, Aussche... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Todesfall

Rz. 460 Anders als im Verletzungsfall stützt sich der wegen Tötung des Haushaltsführenden entgangene Betreuungsunterhalt, wie der Barunterhalt, auf § 844 Abs. 2 BGB (bzw. die entsprechenden Parallelvorschriften der speziellen Haftungsgesetze) und ist nicht (wie bei den §§ 842, 843 BGB) zu splitten. Rz. 461 Beim Unterhaltsschaden entscheidet (nur) das familienrechtlich geschul... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Todesfall

Rz. 671 Werden nach dem Tod eines nicht-ehelichen Vaters nur die Ansprüche des Halbwaisen durch Abfindungsvergleich endgültig erledigt, sind Ansprüche der nicht-ehelichen Mutter nicht automatisch ebenfalls Gegenstand des Vergleiches. Die nicht-eheliche Mutter kann eigene Ersatzansprüche (gestützt auf § 1615l Abs. 2 BGB) haben, die getrennt abzuwickeln sind. Rz. 672 Soweit das... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Todesfall

Rz. 379 Trifft den Verstorbenen, dessen Tod die Schäden und Einbußen beim ersatzberechtigten mittelbar Geschädigten auslöste, eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (Mitverschulden, aber auch Verantwortlichkeit für eine Betriebsgefahr oder Gefahrenquelle) und/oder zur Höhe (z.B. Nichtanlegen des Gurtes, vorwerfbare mangelnde gesundheitliche Versorgung) des entstandenen Schaden... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Tod des Berechtigten

Rz. 511 Die Unterhaltsverpflichtung endet mit dem individuellen Tod des jeweiligen Unterhaltsberechtigten. Dessen statistische Lebenserwartung kann länger, ebenso aber auch kürzer, als die des Unterhaltsverpflichteten sein. Abzustellen ist auch für die berechtigte hinterbliebene Person auf die hypothetische Lebenserwartung im Todeszeitpunkt des Geschädigten, ermittelt anhand... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Tod des Mündels

Rz. 791 Mit dem Tod des unter Vormundschaft pp. stehenden Betreuten (Mündel) endet die Vormundschaft (bzw. Betreuung pp.). Es obliegt dem Vormund (Betreuer pp.), unverzüglich über Tod des Mündels und Eintritt der Erbfolge zu informieren. Rz. 792 Stand der Verstorbene vor seinem Tod unter Betreuung pp., und war von daher bei einer Abfindung die Genehmigung des Familien- bzw. B... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Tod des Schadenersatzpflichtigen

aa) Strafrecht Rz. 601 Verstirbt der schadenersatzpflichtige Täter, erlischt die Strafverfolgung, wenn der Unfallverursacher gestorben ist, ein Strafprozess findet nicht (mehr) statt. Der Tod des Beschuldigten schließt eine Sachentscheidung aus,[695] das Verfahren ist nach § 206a StPO einzustellen.[696] bb) Zivilrecht (1) Erbrecht (a) Rechtsnachfolge Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt... mehr

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§ 6 Tabellen / II. Tod

Rz. 156 Entscheidend ist die Restlebenserwartung im Todeszeitpunkt. Dabei ist auf die zeitnah zum jeweiligen Todeszeitpunkt gültigen Tabellen abzustellen (siehe § 1 Rdn 254, 269, 296). mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ... mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Auswirkung des nachträglichen Entfalls der’Gemeinnützigkeit

Während der vorgenannte Streit für den Fall des ewigen Fortbestands der Gemeinnützigkeit nicht entschieden werden muss, ergeben sich drastische Unterschiede, wenn die Gemeinnützigkeit unter Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung nachträglich entfällt. Beispiel: E verstirbt am 1.1.2010 und hinterlässt seinen Alleinerben A. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der... mehr

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ZErb 07/2024, Versicherungsrecht

Testamentarischer Widerruf des Bezugsrechts einer Lebensversicherung Im Jahr 2022 bestanden laut Statista in Deutschland ca. 81. Mio. Lebensversicherungsverträge. Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Deckungsverhältnis des Erblassers zum Versicherer einerseits,... mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Grundlage

Rz. 7 Alle Kapitalisierungstabellen sind nur mathematische Grundlage der Kapitalisierung. Sie unterscheiden sich – rein mathematisch – nach der Laufzeit, der Höhe der Verzinsung und der teilweise eingearbeiteten Versterblichkeit des Berechtigten und (bei Todesfall von diesem getrennt zu sehen) des Verunfallten. Rz. 8 Weitere Faktoren sind individualisiert einzubeziehen. mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Todeszeitpunkt

Rz. 824 Erbfolge kann auch zwischen Personen eintreten, die beim selben Unfallereignis ums Leben kommen. § 1923 BGB macht die Erbfähigkeit allein davon abhängig, dass der Erbe den Erblasser – wenn auch nur um den Bruchteil einer Sekunde – überlebt. Dem Tod geht stets die Körperverletzung voraus, auch wenn die Zeitspanne zwischen Verletzung und Tod denkbar gering ist. Rz. 825... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Drittleistungsträger

Rz. 207 Gesetzliche und private Versorgungsträger kennen in ihren Leistungsbereichen Abfindungen von Rentenzahlungen. Gesetzliche Vorgaben zur Rentenkapitalisierung existieren u.a. im Sozialleistungs-/Versorgungsrecht. Der Kapitalbetrag orientiert sich dabei häufig an einem Vielfachen einer Monatsleistung. Rz. 208 Kapitalabfindungen sind bei Hinterbliebenenrenten anlässlich e... mehr

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ZErb 07/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 3 begehrt als Erbin des am … 2019 nachverstorbenen W.A. – des Ehemanns der Erblasserin – die Erteilung eines Erbscheins, der diesen als Alleinerben der Erblasserin ausweist. Die Erblasserin hinterließ ein im Februar 2000 errichtetes und im Oktober 2013 ergänztes handschriftliches Testament, in dem es auf der Vorderseite des Schriftstücks heißt: Zitat “Ich, H... mehr

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ZErb 07/2024, Familienrecht

In Fortführung des "Blicks über den Tellerrand" in ZErB 2024, 19, werden hier weitere familienrechtliche Strategien zur Pflichtteilsminimierung von Abkömmlingen vorgestellt. Lebzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs Erhält ein Ehegatte aufgrund ehevertraglicher Beendigung der Zugewinngemeinschaft etwas, wird das Nachlassvermögen geschmälert. Der Erhalt stellt keine Schenk... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Abwicklung

Rz. 100 Bis zum Tod eines unfallbeteiligten Geschädigten sind Ansprüche aus seiner Verletzung zu regulieren. Rz. 101 Mit dem Versterben ist dann die das Vermögen des verletzten Geschädigten betreffende Schadenabwicklung abgeschlossen. Der Tod verhindert die Weiterentwicklung des Schadens eines Verletzten.[79] Rz. 102 Anstelle von Ansprüchen des unfallkausal Verstorbenen entste... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Ersatzverpflichtung

Rz. 485 Einen eigenen Ersatzanspruch verschaffen den gegenüber einem Getöteten im Verletzungszeitpunkt [375] Unterhaltsberechtigten trotz ihrer nur mittelbaren Betroffenheit die § 28 Abs. 2 AtG, § 844 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 HaftPflG, § 35 Abs. 2 LuftVG, § 10 Abs. 2 StVG, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 12 Abs. 2 UmweltHG. Rz. 486 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v. § 844 Abs. 2 BGB ist, w... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 847 Beispiel 2.5 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e... mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Rechtsübergang zu späterem Zeitpunkt

Rz. 513 Erwirbt zunächst der Geschädigte selbst den Anspruch und kommt es danach durch Abtretung, Erbgang oder sonst kraft Gesetzes zum Gläubigerwechsel (§§ 398, 412 BGB), kommt dann § 404 BGB zum Zuge: mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 837 Hinweis Siehe auch Rdn 48 ff., 342 ff. Rz. 838 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, voneinander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang dif... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Erbe

Rz. 1256 Ansprüche, die wie vermehrte Bedürfnisse an den lebenden Verletzten anknüpfen, finden schadenersatzrechtlich ihren zeitlichen Abschluss mit seinem Tod. Stirbt ein Verletzter, endet der Ersatzanspruch wegen vermehrter Bedürfnisse mit dem Tod des Bedürftigen. Mit dem Todeseintritt stehen nur noch die Ansprüche nach §§ 844, 845 BGB zur Verfügung.[1289] Zum mittelbaren ... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Variable Laufzeit

Rz. 245 Die Kapitalisierungstabellen berücksichtigen nur die durchschnittliche und nicht die individuelle Lebenserwartung. Einer konkreten – möglicherweise auch erst durch den Unfall verursachten – gesundheitlich verkürzten Lebenserwartung ist durch Kürzung des Kapitalisierungsfaktors Rechnung zu tragen. Rz. 246 Die Tabellen berücksichtigen allein nur den Tod (letaler Faktor)... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §... mehr

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§ 6 Tabellen / b) Entwicklung der Sterblichkeit seit 1871

Rz. 87 Es ist ein langfristiger Trend einer steigenden Lebenserwartung in Deutschland seit der Veröffentlichung der ersten allgemeinen Sterbetafel von 1871/1881 zu beobachten. Im Deutschen Reich betrug 1871/1881 die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Männer 35,6 Jahre (2013/2015: 78,1) und für Frauen 38,5 Jahre (2013/2015: 83,1). Als maßgebliche Gründe für dies... mehr

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§ 5 Verjährung / c) Kenntnis des Hinterbliebenen

Rz. 449 Hinweis § 2 Rdn 837 ff. Rz. 450 Der Anspruch der Hinterbliebenen aus § 844 BGB entsteht bereits mit dem Unfall.[432] Es handelt sich um einen originären Anspruch der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Rz. 451 Der Verletzte kann nur über die eigenen Ansprüche vor seinem Tod wirksam verfügen, d.h. z.B. eine Haftungsquote vereinbaren oder die Ansprüche ganz bzw. teilw... mehr

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§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Klage

Rz. 607 Steht hinter dem Schädiger ein Kfz-Haftpflichtversicherer, ändert dies angesichts der action directe (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) nichts an der Passivlegitimation der Versicherung. Rz. 608 Im Privathaftpflichtbereich ist die Klage nur gegen den Erben des Täters zu richten; es gibt hier keine Direktklage. Der Tod des Versicherten berechtigt nicht zur Direktklage. Hand... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 493 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[384] Rz. 494 Über den fiktiven... mehr

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FoVo 07/2024, (Un-)Zulässig... / 2 II. Die Entscheidung

Auch vor dem BGH hat der Gläubiger keinen Erfolg Der Zweck der Verpflichtung des Schuldners nach § 802c ZPO zur Abgabe einer Vermögensauskunft besteht darin, dem Gläubiger eine Grundlage für eine etwaige Vollstreckung zu geben und ihm Kenntnis von denjenigen Vermögensstücken zu verschaffen, die möglicherweise seinem Zugriff im Wege der Zwangsvollstreckung unterliegen (vgl. BG... mehr

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ZErb 07/2024, Kein Selbstko... / 1 Gründe

I. Gegenstand der vorliegenden Grundbuchbeschwerde sind Beanstandungen hinsichtlich eines am 11.9.2023 eingereichten Antrags der Beteiligten zu 1) und 2), mit dem diese unter Bezugnahme auf einen "Vermächtniserfüllungsvertrag" vom 20.7.2023 (UR Nr. … des Notars V., Saarbrücken = Bl. 58’ff. d.A.) ihre Eintragung als Eigentümer zu je ½ der im Grundbuch von R. Blatt … verzeichne... mehr

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§ 6 Tabellen / V. Korrekturfaktoren

Rz. 137 Werden Hinterbliebenenrenten erst etliche Jahre[124] nach dem Tod des Verunfallten kapitalisiert, wäre theoretisch der (noch nicht korrigierte) Abfindungsbetrag mit einem mathematisch ermittelten[125] Faktor zu multiplizieren, um der zwischenzeitlichen durchschnittlichen (weiteren) Versterblichkeit Rechnung zu tragen, wenn man bei der Kapitalisierung das Alter des Ve... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Veränderungen

Rz. 468 Durch Differenzfaktoren ist der voraussehbaren späteren Mitarbeit anderer Familienangehöriger und der unfallunabhängigen Einstellung von Ersatzkräften (z.B. Putzfrau, Gartenhilfe) Rechnung zu tragen.[358] Mit der Verrentung bzw. Pensionierung oder einer Teilzeitbeschäftigung des Ehepartners ist dieser unterhaltsrechtlich zur hälftigen Mitarbeit im Haushalt verpflicht... mehr

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§ 5 Verjährung / b) Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 651 Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern (i.S.d. LPartG) ist gehemmt, solange diese Gemeinschaft besteht (Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens).[670] § 207 S. 1 und § 207 S. 2 Nr. 1 BGB entsprechen dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht (§ 204 S. 1 und 3 BGB a.F.[671]). Rz. 652 Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Eheschließung bzw. Begründun... mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be... mehr

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FoVo 07/2024, (Un-)Zulässig... / 1 Der Fall zusammengefasst

Zusatzfragen bei Abnahme der Vermögensauskunft … Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Sie beantragte die Abnahme einer Vermögensauskunft des Schuldners und formulierte im Antrag folgende vier Zusatzfragen an den Schuldner: 1. Die Mutter des Schuldners ist mittlerweile 80 Jahre alt. Gab oder gibt es einen vorzeitigen Erbausglei... mehr

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ZErb 07/2024, Testamentsaus... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Will der Erblasser einen bestimmten Vermögensgegenstand zunächst einer Person und nach deren Tod einer anderen Person zuwenden, kann dies entweder in Form von – teilweise aufschiebend bedingten – Vermächtnissen oder aber im Rahmen der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Trotz des Grundsatzes der Universalsukzession kann eine gegenständlich besc... mehr

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ZErb 07/2024, Nachweis der ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer begehrt seine Eintragung als Eigentümer in das verfahrensgegenständliche Wohnungsgrundbuch. Als Eigentümerin eingetragen ist gegenwärtig Frau X, geb. am […].1948, die am […].2021 in M verstorbene Mutter des Beschwerdeführers. Die eingetragene Eigentümerin war deutsche Staatsbürgerin und hatte im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt in M/S... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Rechtsnachfolge

Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (§ 1922 BGB). Der Erbe ist damit auch verpflichtet, Schulden des Erblassers zu begleichen (§ 1967 BGB). Zu typischen Nachlassschulden gehören Schadenersatzansprüche Dritter; verstirbt ein Schadenersatzpflichtiger, haften nach seinem Tod die Erben auf Ersatz. Die zivilrechtlic... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Hinterbliebene

Rz. 512 Für den hinterbliebenen Ehegatten gelten Erwerbsobliegenheiten.[610] Rz. 513 Zu berücksichtigen sind die gesetzlich geschuldeten Mitarbeitsverpflichtungen von Kindern und Ehegatten unabhängig davon, ob diese ohne den Tod des Haushaltsführenden ansonsten tatsächlich erbracht worden wären. Soweit vor dem Tod eine familienrechtliche Mithilfepflicht der Unterhaltsgeschädi... mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Festgebühren, Mindest- und Höchstgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG): Anhebung um 9 Prozent

Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sollen um 9 % erhöht werden. Erfasst sind auch diejenigen Festgebühren des GNotKG, die eine Entsprechung im GKG oder im FamGKG haben, um insoweit einen Gleichlauf in den Gerichtskostengesetzen beizubehalten. Außerdem werden die Fest- und Höchstgebühren in Nachlasssachen, die seit 2013 (2. KostRMoG) unverändert sind, um 9 % angehoben. Hiervon ... mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Bewertungsgesetz (BewG)

Rz. 57 Das Bewertungsgesetz [32] enthält Regeln zur Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen. Rz. 58 § 1 BewG – Geltungsbereich mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Hinterbliebene

Rz. 295 Bei der Barwertberechnung von Hinterbliebenenrenten (Unterhaltsschaden) ist grundsätzlich derjenige Tag, an dem der Schaden (= Tod des Unterhaltspflichtigen) eintrat, als Berechnungsstichtag anzusetzen.[205] Rz. 296 Würde der Tag der Abfindungsverhandlung zugrunde gelegt, bliebe zum Nachteil des Schadenersatzverpflichteten (bzw. dessen Haftpflichtversicherers) die zwi... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Versicherungsrecht

Rz. 618 Hatte dem verstorbenen Versicherten zum Zeitpunkt der Schädigungshandlung sein Haftpflichtversicherer Deckung zu gewähren, ändert der Tod des Versicherten nichts an der Einstandspflicht. Auch die Vorleistungspflicht (§ 117 VVG) bleibt bestehen. Rz. 619 Das Absonderungsrecht des § 110 VVG greift auch bei Nachlassinsolvenz.[700] mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / o) Laufzeit (Übersicht)

Rz. 564 Besonderen Risiken wird durch Erhöhung des Kapitalbetrages, verringerten Lebenserwartungen hingegen durch eine entsprechende Reduzierung (z.B. des Kapitalisierungsfaktors) Rechnung getragen. Insbesondere bei einer Erwerbs-, Unterhalts- und Haushaltsführungsschadensrente sind neben der Laufzeit künftige Veränderungen zu berücksichtigen und möglichst präzise zu prognos... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Strafrecht

Rz. 601 Verstirbt der schadenersatzpflichtige Täter, erlischt die Strafverfolgung, wenn der Unfallverursacher gestorben ist, ein Strafprozess findet nicht (mehr) statt. Der Tod des Beschuldigten schließt eine Sachentscheidung aus,[695] das Verfahren ist nach § 206a StPO einzustellen.[696] mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 543 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 544 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SGB VII) wird nach dem Tode ... mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / V. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 1 ErbStG sind Zuwendungen an inländische gGmbH erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei. Die Vorschrift gilt sowohl für freigiebige Zuwendungen als auch für Erwerbe von Todes wegen.[40] 1. Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 1 ErbStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist zunächst, dass es sich um eine freigiebige Zuwendung... mehr