Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Übersicht

Rz. 358 Die in der Praxis regelmäßig als unpassend erachtete Auflösung der Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters erfolgte nach der früheren Grundregel des § 727 Abs. 1 BGB a.F. nur dann, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart war. Für die Unterscheidung der verschiedenen vertraglichen Klauseln zur Abwendung der Auflösung haben sich dabei drei Hauptkateg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (d) Eintrittsklausel

Rz. 1215 Die Eintrittsklausel[1588] bewirkt – anders als die erbrechtlichen Nachfolgeklauseln – keinen automatischen und unmittelbaren Übergang des Kommanditanteils. Vielmehr wird dem Berechtigten im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) lediglich das Recht eingeräumt, bei Tod des Kommanditisten in die Gesellschaft einzutreten. Der Eintritt des neuen Gesell...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesel...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Zivilrecht

Rz. 141 Während bei Personengesellschaften die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Gesellschaftsvertrag selbst gesteuert werden kann, ist dies bei Kapitalgesellschaften ausgeschlossen. Deshalb kann lediglich versucht werden, im Nachgang zu einem Erbfall unerwünschte Gesellschafter wieder aus der Gesellschaft zu entfernen. Dazu hat sich ein festes Klauselwerk etabliert, das ne...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 112 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirkt einen Erwerb auf rechtgeschäftlicher Grundlage und kann deshalb nicht als Erwerb durch Erbanfall qualifiziert werden; es handelt sich bei dem Erwerb um eine Schenkung auf den Todesfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG. Erwerbsgegenstand ist der (Mitunternehmer-)Anteil auch dann, wenn betriebswesentliches Sonderbetrie...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Allgemeines

Rz. 12 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe nichtig oder wenn sie vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist (§ 2077 Abs. 1 S. 2 BGB). Besteht allerdings die Annahme, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde, ist die Verfügung nach § 2077 Abs. 3 BGB nicht unwirksam....mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 81 Erbschaftsteuerlich sind zwei betroffene Personen bzw. -gruppen zu betrachten. Auf der Seite des oder der Erben ist die Abfindungsforderung als Teil des Vermögensanfalls (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) i.R.d. Erwerbs durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zu erfassen und zwar, soweit nicht eine Sachabfindung zu gewähren ist,[160] als mit dem Nennwert zu bewertende Kapi...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Eine optimale Vermögensnachfolgeplanung sollte sich selbstverständlich nicht nur auf eine Verfügung von Todes wegen beschränken. Eine vernünftige Vorsorgeplanung stellt eine langfristige Koordination des Vermögensübergangs unter Berücksichtigung steuerlicher und zivilrechtlicher Belange dar, wobei der Wille des Erblassers selbstverständlich immer im Vordergrund steht. ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzungsklauseln

Rz. 360 Mit der Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel wird gesellschaftsvertraglich der Rechtszustand bestätigt, der seit Inkrafttreten des MoPeG gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. von Gesetzes wegen für die GbR besteht und bereits zuvor für die Personenhandelsgesellschaften bestand, nämlich das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters unter Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / K. Pflichtteilsvermeidung

Rz. 63 Die durch das Pflichtteilsrecht verankerte Mindestbeteiligung am Nachlass ist grundsätzlich nicht entziehbar und stört regelmäßig die Nachlassplanung gerade auch bei Testamenten in Patchworkfamilien. Nicht selten ist es der Wunsch eines Elternteils, die Kinder aus der gescheiterten Beziehung auf den ersten Todesfall oder gänzlich vom Nachlass fernzuhalten. Das wirksams...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 23 Gemäß §§ 2346, 2348 BGB können Abkömmlinge oder Ehegatten (auch Eltern) des Erblassers durch einen notariellen Vertrag auf ihren Pflichtteil verzichten (siehe auch § 3 Rdn 8). Der Pflichtteilsverzicht stellt eine ideale Störfallvorsorge dar und kann auch in Kombination mit einem Übergabevertrag im Wege der vorweggenommenen Erbfolge abgeschlossen werden. Praxishinweis S...mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Änderungsvorbehalt beim Erbvertrag

Rz. 31 Obschon im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, kann aufgrund der Vertragsfreiheit die vertragsmäßige Bindung im Erbvertrag ausdrücklich oder stillschweigend durch den Vorbehalt des Rechts eingeschränkt oder gelockert werden.[40] Dadurch wird den Vertragschließenden die Option eingeräumt, die betreffenden erbvertraglich bindenden letztwilligen Verfügungen einseitig a...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Erwerbsvorgänge

Rz. 13 Anders als bei der Einkommensteuer, die den Erbanfall grds. als steuerneutral behandelt und eventuelle Einkünfterealisierungen in erster Linie im Bereich der Erbauseinandersetzung annimmt, unterliegt der Erbschaftsteuer gerade der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen. Die Erbauseinandersetzung als solche ist grds. steuerneutral, weil der Erwerbstatbestand "Erwerb dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Näherungsverfahren

Rn. 213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (s Rn 203) schließt die Anwendung von Näherungsverfahren nicht aus. Mit diesen Verfahren soll ua die Rechenarbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Näherungsverfahren mathematisch-statistisch begründet sind u...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / D. Freies Rücktrittsrecht im Erbvertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 20 Schließen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen einen Erbvertrag,[59] so entspricht die Aufnahme eines freien, nicht an einen Grund gebundenen Rücktrittsrechts regelmäßig dem Willen der Beteiligten.[60] Von einem an die Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gebundenen Rücktrittsrecht ist abzuraten, weil damit im Rücktrittsfall Streit über das ...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (3) Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 48 Ein weiteres Gestaltungsziel des "Württembergischen Modells" ist, dass der längerlebende Ehegatte die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den gesamten Nachlass hat. Dies kann mittels einer Dauertestamentsvollstreckung erreicht werden, wobei der Längerlebende oder eine andere Vertrauensperson des Erblassers zum Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Zudem wird dami...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Bestehen und Erlöschen des Anspruchs

Rz. 20 Der Anspruch muss wirksam bestehen oder wenigstens ein bedingter oder künftiger Anspruch i.S.d. § 883 Abs. 1 S. 2 BGB sein. Auch wenn das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft unwirksame AGB-Klauseln enthalten sollte, bleibt der Vertrag in der Regel im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB) und beeinträchtigt die Wirksamkeit des vorzumerkenden Anspruchs nicht.[52] Ist da...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Abfindungsausschluss bei Personengesellschaften

Rz. 86 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters durch die übrigen Gesellschafter fortgeführt, steht dessen Erben grundsätzlich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Nach herrschender Meinung kann dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden.[161] Wegen des aleatorischen Charakters ist eine solche Ges...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 12 Ebenso akribisch sollte der Berater bei Erfassung des Vermögens des Erblassers vorgehen. Bei Aufstellung des Nachlassverzeichnisses sollte nach Immobilien, Geld und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall. In Bezug auf die Lebensversicherungen sollte die Art der Versic...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / C. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen des Vermögens

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens vorausschauend im Auge behalten. Ist beispielsweise absehbar, dass der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner die liquiden Barmittel zum Lebensunterhalt benötigt, sollten diese keinesfalls vorschnell an die Abkömmlinge abgeschichtet werden. Ist der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner jedoch durch entspre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 297 Die Gütertrennung ist in Österreich der gesetzliche Güterstand, § 1237 ABGB.[910] Verfügungsbeschränkungen gibt es während der Ehe nicht.[911] Das österreichische Recht kennt die Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall als Wahlgüterstände,[912] wobei die Gütergemeinschaft inhaltlich sehr verschieden ausgestaltet sein kann, z.B. entsprechend einer Errun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes

Rz. 9 Da eine dingliche Beteiligung am Vermögen des anderen Ehegatten nicht eintritt, ist die eigentliche Rechtswirkung der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe (§ 1363 Abs. 2 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs wird der andere Ehegatte nicht dinglich an den Vermögensgütern des Ehepartners beteiligt, sondern er erhält nur eine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Krankheitsbeihilfen für Pensionäre

Rn. 43 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter dem Begriff der Krankheitsbeihilfen sind Beihilfen zu verstehen, die der ArbG seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG (FG Köln vom 20.09.2000, EFG 2001, 63; Höfer/Pisters, DB 2002, 2288). Beihilfeverpflicht...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / Leitsatz

1. Einen Vertrag i.S.v. § 2346 BGB kann der Erblasser – jedenfalls in Bezug auf das erbrechtliche Verfügungsgeschäft – gem. § 2347 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. nur höchstpersönlich schließen. Eine rechtsgeschäftliche ("gewillkürte") Stellvertretung ist somit auf Erblasserseite nicht möglich. Ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Form lässt zwar (unter bestimmten Voraussetzungen) das...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 842 Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Di...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / dd) Begünstigungstransfer

Rz. 42 Nach § 13a Abs. 5 Satz 1 (§ 19a Abs. 2 Satz 2) ErbStG kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag, den Abzugsbetrag und den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers/Schenkers auf einen Dritten überträgt. Die Begünstigungen sind dem anderen Erwerber unmitte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 818 Scheidet der verstorbene Gesellschafter aus der KG aus, ohne dass seine Erben in seine Gesellschafterstellung nachrücken, kommt es zur Anwachsung seines Anteils bei den Mitgesellschaftern. Dieser Vorgang wird steuerlich als Schenkung auf den Todesfall behandelt und unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG der Erbschaftsteuer, soweit der Anteilswert (§ 12 ErbStG...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Vorerbe als "echter Erbe"

Rz. 28 Der Vorerbe wird wahrer Erbe. Dies allerdings nur zeitlich befristet, bis zum Eintritt des Nacherbfalls. Auf den Vorerben gehen das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB), sowie dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) über. Die Erbschaft geht also als Ganzes oder zu einem Bruchteil über. Eine Vererbung einzelner Gegenstände durch “Vonselbst...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 827 Da die Erben in diesem Fall selbst lediglich einen Abfindungsanspruch, nicht aber Betriebsvermögen erben, haben sie den Abfindungsanspruch mit seinem Nennwert zu versteuern (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Begünstigungen von Betriebsvermögen (§§ 13a ff., 19a ErbSt) kommen zugunsten der Erben folglich nicht zur Anwendung. Sofern ein Veräußerungsgewinn in der Person des ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes

Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / 3 Anmerkung:

Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes konsequent fort. Nachdem er die Praxis in seinen Urteilen vom 6.12.2022 (VI ZR 168/21 und VI ZR 73/21) sozusagen eingenordet und festgestellt hat, wie sich das Verhältnis von Ansprüchen aus § 823 Abs. 1 BGB einerseits sowie § 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG andererseits gestaltet, und in seinem ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Widerruf früherer Testamente

Rz. 51 Immer dann, wenn der Mandant bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt zu klären und in die Verfügung aufzunehmen, ob und inwieweit frühere Verfügungen von Todes wegen bestehen bleiben sollen. Grundsätzlich empfiehlt sich, vorsorglich einen umfassenden Widerruf aller früheren Verfügungen von Todes wegen aufzunehmen, um damit Rechtsklarheit zu...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Ausgleich auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Rz. 56 Sofern keine vertraglichen Regelungen getroffen sind, können sich Ausgleichsansprüche nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nach der neueren BGH-Rechtsprechung aus BGB-Innengesellschaft (ab 1.1.2024: "nicht rechtsfähige Gesellschaft", § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB idF durch das MoPeG;[197] § 740b Abs. 1 BGB idF durch das MoPeG bzw. – bei Handelsgewerbe §§ 230 ff....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / D. Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 4 Muster 6.4: Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.4: Geschiedenentestament, Enterbung Abkömmling, familienrechtliche Anordnung (Pflichtteil), Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, geschi...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / E. Vormundbenennung/Sorgerechtsverfügung

Rz. 5 Gerade wenn ein Elternteil bereits unter Hinterlassung des Längerlebenden und gemeinsamer minderjähriger Kinder verstorben ist, stellt sich die Frage, ob der Längerlebende in der Lage ist, eine andere Person zur Ausübung des Sorgerechts zu ermächtigen oder einen Vormund für die minderjährigen Kinder verbindlich festzulegen. Dabei kann man an zwei mögliche Situationen d...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / V. Totenfürsorgerecht

Rz. 27 Im Rahmen der Errichtung einer letztwilligen Verfügung, sollte auch die Frage mit dem Erblasser erörtert werden, wem nach dem Tod des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Hierbei geht es um alle Fragen rund um die Bestattung des Erblassers (Art und Ort der Bestattung, Ausgestaltung des Grabes, Grabpflege etc.). Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer f...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 52 Wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rdn 29 ff.) hat der BGH das Ausgleichsverbot im Bereich wesentlicher Beiträge eines Partners zur gemeinsamen Lebensgemeinschaft mit seinen Urteilen vom 9.7.2008[189] aufgegeben für die Fälle, in denen die Lebensgemeinschaft durch Trennung endet. Zu der Konstellation, dass sie durch den Tod des zuwendenden Partners endet, hatte der BGH...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Keine Umdeutung in Löschungsvollmacht

Rz. 47 Fraglich ist, ob die Eintragung oder die Bewilligung einer unzulässigen Löschungserleichterung als Vollmacht zur Löschung ausgelegt oder umgedeutet (§ 140 BGB) werden kann. Dies wird von der wohl überwiegenden Ansicht verneint.[128] Dem ist zumindest insoweit zuzustimmen, als aus der Eintragung der Löschungserleichterung derartige Konsequenz nicht abgeleitet werden ka...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / C. Geschiedenentestament, Kombinationslösung Nacherbfolge/Herausgabevermächtnis, Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Muster 6.3: Geschiedenentestament, Kombinationslösung Nacherbfolge/Herausgabevermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung Muster 6.3: Geschiedenentestament, Kombinationslösung Nacherbfolge/Herausgabevermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung Ich, Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft ___...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / A. Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung

Rz. 1 Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. § 1 Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr