Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 840 Auch erbschaftsteuerlich richten sich die Besteuerungsfolgen danach, welche Nachfolgelösung im Ergebnis zur Anwendung gelangt. Sofern einer bzw. alle Erben in die Beteiligung nachfolgen, liegt ein Erwerb durch Erbanfall vor (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), für den die Begünstigungen für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden können (R E 13b.1 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Fazit und Konsequenzen

Rz. 66 Im Hinblick auf die Inhaltskontrolle ist mit einem Anstieg diesbezüglicher Erbstreitigkeiten zu rechnen. Mitunter wird die Meinung vertreten, dass sich, gerade in Bezug auf den Vorwurf, die Verfügung von Todes wegen wäre aufgrund einer ungleichen Verhandlungsposition oder in einer Drucksituation getroffen worden, diese Gefahr vermeiden ließe durch notarielle Beurkundu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Bei rechtshängiger Scheidung

Rz. 2 Vor rechtskräftiger Scheidung ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und im Todeszeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen. In diesem Fall kann der Ehegatte auch keinen Pflichtteil mehr verlangen, da er nicht durch Verfügung von Todes wegen von der E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 106 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln sind – sofern sie nicht in eine erbrechtliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden können (vgl. dazu bereits unter Rdn 68) – grds. unwirksam.[199] Hinweis Eine echte rechtsgeschäftliche Klausel, die eine Nachfolge allein auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bewirkt, kann die beabsichtigte Rechtswirkung nur erzeugen, wenn der Nac...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 1933 BGB

Rz. 7 Ist der Erblasser während eines Scheidungsverfahrens verstorben, ist der Ehegatte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat. Dies gilt allerdings nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Der Erblasser muss vor seinem Tod die Scheidung beantragt haben. Die Rechtshängigke...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Vorgeschichte, "Umbuchungs"-Urteil des BGH vom 31.10.2007

Rz. 21 Lange Zeit prägte der II. (Gesellschaftsrechts-) Senat die Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dies mag ein Grund dafür sein, dass der BGH einen Vermögensausgleich gescheiterter Beziehungen im Wesentlichen nur auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage bejahte. Als der XII. (Familienrechts-) Senat die Zuständigkeit für die nichteheliche Lebensgemeinschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Höfeordnung (HöfeO)

Rz. 102 Im Geltungsbereich der HöfeO ist der Hofeigentümer bei Einsetzung eines Hoferben (§ 7 Abs. 1 HöfeO) nicht gebunden, einen gesetzlich zur Hoffolge Berufenen einzusetzen.[176] Der eingesetzte Erbe muss jedoch wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 HöfeO).[177] Gesetzlich unbeschränkter Vollerbe auf Dauer ist der Abkömmling, dem die Bewirtschaftung des Hofes auf Dauer übertr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Einzelfälle

Rz. 43 Anspruch auf Übereignung einer nicht vermessenen Fläche ist vormerkbar, wenn die Fläche so genau bezeichnet ist, dass sich ihre Größe und Lage in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Weise zweifelsfrei ergibt oder Flächenbestimmungsrecht nach §§ 315, 317 BGB besteht (im Einzelnen vgl. § 28 GBO Rdn 17).[135] Rz. 44 Wirksame Ansprüche sind auch vormerkungsfähig[136...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Erbfall

Rz. 579 Der Gesellschaftsvertrag der Pool-Gesellschaft sollte außerdem Bestimmungen enthalten, welche die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters im Erbfall regeln. Andernfalls kann sich der Pool neuen, ggf. familienfremden Gesellschaftern gegenübersehen. Rz. 580 Der Gesellschaftsvertrag einer Pool-GbR sollte auch nach der Neuregelung des Rechts der GbR zum 1.1.2024 aus...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VI. Nachvermächtnis

Rz. 154 Bei einem Geschiedenentestament muss sich der Erblasser darüber im Klaren sein, dass der unerwünschte Personenkreis auch über einen Vermächtnisnehmer an seiner Erbschaft teilhaben kann. Mangels weiterer Anordnungen wird der Bedachte mit der Erfüllung des Vermächtnisses unbeschränkter Eigentümer der ihm vermachten Gegenstände. Infolgedessen kann er hierüber frei verfü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Form der Vorlage

Rz. 106 Die Verfügung von Todes wegen und die Eröffnungsniederschrift können auch in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.[188] Beglaubigte Abschrift von beglaubigter Abschrift genügt.[189] Die Prüfung hat sich auf die Formgültigkeit und den Inhalt der letztwilligen Verfügungen zu erstrecken. Die erhöhte Beweiskraft nach § 415 ZPO beim notariellen Testament ist zu beachten...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Verlustabzug

Rz. 136 Nach § 8c KStG führt die Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum vollständigen Wegfall des Verlustvortrags, sofern nicht einer der in §§ 8c Abs. 1 Satz 4 ff., 8c Abs. 1a oder 8d KStG geregelten Ausnahmefälle vorliegt.[235] Nach Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[236] gilt dies jedoch nicht im Fall der Rechtsnachfolge von Todes ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XI. Rechtsnachfolge

Rz. 129 Soweit der Franchise-Vertrag keine Rechtsnachfolgeklausel enthält, endet dieser mit dem Tod des Franchise-Nehmers. Dies ergibt sich aus zwei Rechtsanalogien:mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass eine Absicherung des überlebenden Lebensgefährten über den Tod des Erstversterbenden hinaus mangels gesetzlichen Erbrechts nur rechtsgeschäftlich erfolgen kann, sei es durch Verfügung von Todes wegen, sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (z.B. Einräumung eines Wohnrechts, Vertrag zugunsten Dritter, insbesonder...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Vorrang vertraglicher Regelungen

Rz. 54 Stets sind vertragliche Vereinbarungen vorrangig. Hat z.B. der Erblasser seiner Partnerin ein Hausgrundstück übertragen und sich dabei höchstpersönliche Rechte vorbehaltenen – Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht sowie Rückübereignungsansprüche –, die ihm nur zu seinen Lebzeiten zustehen sollten, sind diesbezügliche Ausgleichsansprüche seiner Erben im Ergebnis regelmäßig ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Eintrittsklauseln

Rz. 576 Alternativ hierzu kann der Gesellschaftsvertrag auch künftig vorsehen, dass an die Stelle eines verstorbenen Gesellschafters eine bestimmte Person (bzw. auch bestimmte Personen, etwa die Erben) treten sollen (sog. Eintrittsklauseln). Ist im Gesellschaftsvertrag eine Eintrittsklausel enthalten, besteht die OHG beim Tod eines Gesellschafters zunächst unter den verbleib...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1

Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple.[1] Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private key"...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Weitere Grundentscheidungen

Rz. 58 Weitere Grundentscheidungen im MoPeG sind die Gestaltungsfreiheit des Gesellschaftsvertrags (§ 708 BGB n.F.) und der (dispositive) Einstimmigkeitsgrundsatz, wonach Gesellschafterbeschlüsse der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen (§ 714 BGB n.F.). Zwar ist eine Gesellschafterversammlung als Organ der GbR vom Gesetz weiterhin nicht als Regelfall v...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Grundsatz

Rz. 127 Anteile an Kapitalgesellschaften sind vererblich. Diese Vererblichkeit ist zwingend und kann nicht durch Satzungsbestimmungen eingeschränkt werden. Der Anteil an einer GmbH fällt, solange er nicht geteilt wird (durch Beschluss der Gesellschafter, § 46 Nr. 4 GmbHG, oder – vorzugswürdig – aufgrund einer Satzungsregelung) der Erbengemeinschaft an. Vor der Teilung können...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Vorgründungsstadium

Rz. 129 Bis zur Beurkundung der Satzung handelt es sich um eine Vorgründungsgesellschaft, die gemeinhin als GbR, ggf. (§ 123 Abs. 2 HGB, ab 2024 § 123 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F.) als OHG zu qualifizieren ist. Die Rechtsnachfolge in Anteile an einer Vorgründungsgesellschaft, die häufig nicht über einen ausformulierten Gesellschaftsvertrag verfügen wird, richtet sich regelmäßig na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Im Ausland beurkundete Testamente

Rz. 100 Auch ausländische öffentliche Urkunden genügen.[173] Der Charakter als öffentliche Urkunde bemisst sich nach § 415 ZPO; dies unterliegt der Prüfung durch das Grundbuchamt. In der Regel wird es sich um Niederschriften zu Protokoll ausländischer Notare handeln. Die Kenntnis ausländischen Rechts hat das GBA sich selbst zu beschaffen (vgl. aber § 13 GBO Rdn 13).[174] Alle...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu.mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Anwartschaft des Nachvermächtnisnehmers

Rz. 158 Eine weitere Störquelle besteht in dem möglichen Transfer der Vermächtnisanwartschaft zwischen dem Tode des Erblassers und dem Anfall des Vermächtnisses. Während der Schwebezeit, bis zum Anfall des Vermächtnisses beim Nachvermächtnisnehmer, hat dieser eine über die §§ 160 Abs. 1, 2177, 2179 BGB geschützte Anwartschaft.[239] Diese Position ist grundsätzlich übertragbar...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Form

Rz. 93 Die Verfügung von Todes wegen muss als öffentliche Urkunde formgültig errichtet sein. Anders als bei Erbscheinen kann es sich dabei jedoch auch um ausländische öffentliche Urkunden handeln. Rz. 94 Nach deutschem Recht kommen Testamente und Erbverträge (§ 2276 BGB) zur Niederschrift eines deutschen Notars oder eines Berufskonsuls oder Konsularbeamten in Betracht (§§ 223...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eröffnungsniederschrift

Rz. 103 Vorgelegt werden muss das Eröffnungsprotokoll (§§ 2260 ff., 2273, 2300 BGB). Wird dieses vorgelegt, so kann der Nachweis der Annahme oder der Nichtausschlagung der Erbschaft nicht verlangt werden, auch wenn die Testamentseröffnung ohne Ladung und Anwesenheit der Beteiligten erfolgte.[185] Rz. 104 Vorgelegt werden muss diese Niederschrift auch bei einem ausländischen T...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 83 Wie die Bezeichnung der Klauseln bereits trefflich beschreibt, geht es bei diesen Klauseln um die Rechtsnachfolge eines Nachfolgers in den als solchen fortbestehenden Anteil des Verstorbenen (vgl. bereits o. u. Rdn 67 ff.).[162] Diese gedankliche Grundlage schließt eine Anwachsung und die Entstehung eines Abfindungsanspruchs aus. Eine Sonderstellung nimmt in diesem Ko...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kapitalistische bzw. personalistische Gesellschaft

Rz. 8 Die historische Konzeption der BGB-Gesellschaft zeichnet diese als personalistische Gesellschaft aus. Dies wird an zahlreichen Stellen der §§ 705 ff. BGB a.F. deutlich, vor allem daran, dass der Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft beendete (§ 727 Abs. 1 BGB a.F.). An dieser Konzeption hat der Gesetzgeber des MoPeG festgehalten, auch wenn die bisherigen Auflösung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verwendung im Grundbuchverfahren

Rz. 26 Einen Sonderstatus nimmt das Handeln des postmortal Bevollmächtigten ein.[33] Wiewohl üblicherweise bei § 35 GBO besprochen, handelt es sich m.E. inhaltlich um eine Erweiterung des § 36 GBO, indem in weiteren Situationen von einer Offenlegung des Erbfalls im Grundbuch abgesehen wird. Anerkannt ist in Fortentwicklung der Dogmatik des BGB, dass eine Vollmacht auch über ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)

Rz. 60 Aus demselben Grund scheiden bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche der Erben gegen die überlebende Partnerin aus. Seit den Grundsatzurteilen vom 9.7.2008[206] steht der BGH einer Anwendung des § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB auf gescheiterte Partnerschaften zwar aufgeschlossen gegenüber. Entscheidend ist, welcher Erfolg genau mit der Leistung "nach dem Inhalt d...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / B. Ermittlung der Ausgangssituation

Rz. 2 Die Erarbeitung einer letztwilligen Verfügung setzt eine detaillierte Kenntnis des Sachverhalts durch den Berater voraus. Der Berater kann bei Erfassung des Sachverhalts gar nicht penibel und kleinlich genug vorgehen. Nur die exakte Kenntnis des Sachverhalts garantiert letztendlich eine erfolgreiche Mandatsführung. Die Ermittlung der Ausgangslage wird i.d.R. einen Groß...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Angesichts einer stetig weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist zu erwarten, dass ihre Bedeutung in der juristischen Praxis noch zunehmen wird. Dies gilt umso mehr, als es im bürgerlichen Recht an einschlägigen gesetzlichen Regelungen fehlt. Es handelt sich um eine Materie, in der dem Notar ein breiter Gestaltungsspielraum...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Bloß einseitige Formwirksamkeit (untauglicher Versuch der Form des § 2267 S. 1 BGB)

Rz. 47 In den Fällen des untauglichen Versuchs der Form des § 2267 S. 1 BGB ist die Erklärung des Beteiligten, der das vom anderen verfasste Testament nur mitunterschrieben hat, unheilbar formunwirksam. Was die (materielle) Wirksamkeit der Erklärung des Urhebers betrifft, besteht divergierende Rechtsprechung. Rz. 48 Das OLG Hamm hat die gegenseitige Erbeinsetzung in einem vom...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil

Rz. 1225 Die Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ist zulässig.[1591] Dies gilt auch, wenn die Haftsumme nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellschaftsvertrag enth...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung, wenn Rückstände ausgeschlossen sind

Rz. 26 Sind Rückstände ausgeschlossen, so gilt § 22 Abs. 1 S. 1 GBO uneingeschränkt, ohne dass es noch einer Erleichterung durch § 23 GBO bedürfte: In diesem Fall erfolgt die Löschung allein nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO auf Antrag (§ 13 GBO), wenn dem Grundbuchamt der Tod des Berechtigten durch Sterbeurkunde, rechtskräftigen Todeserklärungsbeschluss (§§ 9 Abs. 1, 29 Abs. 1 Vers...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 578 Ist von den Gesellschaftern beabsichtigt, dass die Erben eines Gesellschafters bei dessen Tod automatisch in seine Gesellschafterstellung einrücken, kommt die Aufnahme einer einfachen Nachfolgeklausel in Betracht. In dieser wird festgelegt, dass die Gesellschaft mit dem oder den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Soweit der verstorbene Gesellsch...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / a) Aus einem bestimmten Personenkreis

Rz. 150 Nach § 2151 Abs. 1 BGB kann der Erblasser mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll. Sinn der Vorschrift ist es, wegen der restriktiven Auslegung des § 2065 Abs. 2 BGB, bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen eine Drittbe...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / E. Berücksichtigung gesetzlicher Auslegungsregeln

Rz. 31 Bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen sollte der Berater die gesetzlichen Auslegungsregeln beachten. Diese sind immer dann heranzuziehen, wenn nach Ermittlung des Erblasserwillens und nach Auslegung der Verfügung von Todes wegen entsprechend den allgemeinen Vorschriften (§ 133 BGB) kein Resultat erzielt werden kann. In den §§ 2066–2076 BGB finde...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 125 Die Behandlung der Eintrittsklausel bei der Erbschaftsteuer ist aus der Sicht der Steuerverwaltung[223] durch R E 13b.1 Abs. 2 Satz 2 f. ErbStR 2019 für die Abfindungsvariante und den Eintritt eines Erben geklärt; es handelt sich um grds. begünstigte Erwerbe von Todes wegen. Diese Auffassung ist deshalb überzeugend, weil sie – wie im Fall der mittelbaren Zuwendung un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Barwert der künftigen Pensionsleistungen als Teilwert (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG gilt als Teilwert der Pensionsverpflichtung Zitat "der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wj", wenn das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten beendet ist. Ein Barwert der Teilwertprämien ist von dem Barwert nicht mehr abzuziehen (s Rn 120ff), da der ArbN seine Versorgungsleistung voll...mehr