Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pensionsverpflichtung aus einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage)

Rn. 24 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemäß § 6a Abs 1 S 1 EStG darf nur unter bestimmten Voraussetzungen für Zitat "eine Pensionsverpflichtung ... eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) ... gebildet werden". Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 7/1281, 37) wird eine "Pensionsverpflichtung" durch die "Zusage eines Unternehmens, seinen ArbN oder deren Hinterbliebenen für das Al...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Gesellschaftsvertragliche Klauseln im Einzelnen und ihre Rechtsfolgen

a) Fortsetzungsklausel aa) Zivilrecht Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Einzelfälle

a) Rücktrittsvorbehalt Rz. 121 Das GBA kann weder einen Erbschein noch eine Negativ-Versicherung an Eides statt verlangen, wenn die Erbfolge auf einem Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt beruht.[227] Der (beurkundungspflichtige) Rücktritt wäre beim Geburtsstandesamt bzw. im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und müsste bei der Eröffnung auffallen, also im Eröffnungsp...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / B. Zivilrechtliche Zuordnung

Rz. 2 Nach der bisher wohl h.M. steht das Guthaben auf einem Konto bei einer späteren Trennung dem Lebensgefährten zu, der im Außenverhältnis zum kontoverwaltenden Kreditinstitut Kontoinhaber ist, es sei denn, die Beteiligten haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.[1] Dem alleinigen Kontoinhaber steht somit das Guthaben im Zweifel im Innenverhältnis ausschließlich zu....mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / V. Person des Ersatzvermächtnisnehmers

Rz. 153 Der Ersatzvermächtnisnehmer tritt an die Stelle des zunächst Bedachten, wenn dieser vor oder nach dem Anfall des Vermächtnisses wegfällt. Fällt er nach dem Anfall des Vermächtnisses weg, muss dies mit Rückwirkung auf den Anfall geschehen. Fällt er zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses weg, kommt der Ersatzvermächtnisnehmer allerdings nur dann zum Zug...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt der Mitteilung

Rz. 5 Die Mitteilung muss enthalten: Zweckmäßigerweise wird das Nachlassgericht das Grundbuchamt auch von einem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / X. Nachfolge in Gesellschaftsanteile (Erbfall)

Rz. 1495 Ein Mitglied der Vereinigung scheidet ipso iure aus der Vereinigung aus, wenn es verstirbt (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EWIV-VO). Die Vereinigung besteht mit den verbleibenden Mitgliedern fort. Im Fall des Todes einer natürlichen Person, die Mitglied der Vereinigung ist, kann niemand ihre Nachfolge in der Vereinigung antreten, es sei denn nach Maßgabe des Gründungsvertrag...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Qualifizierte Nachfolgeklausel

(1) Zivilrecht Rz. 97 Anders als bei der einfachen Nachfolgeklausel folgen bei der qualifizierten Nachfolgeklausel [182] nur einer oder mehrere, jedoch nicht alle Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers nach: Nur die Erben, die die Qualifikationsmerkmale erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht (z.B.: "Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie") und zugl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Länderübersicht

aa) Belgien Rz. 394 Im belgischen Erbrecht gibt es das Testament in öffentlicher Urkunde ("testament par acte public"), das errichtet wird durch einen Notar als Niederlegung des Erblasserwillens in Anwesenheit zweier Zeugen, die die Kundgabe des letzten Willens durch den Testator, die Niederschrift durch den Notar, das Vorlesen sowie die eigenhändige Unterschrift bestätigen, ...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sowohl das Geschiedenentestament als auch das Testament für Patchworkfamilien ist in aller Regel darauf ausgerichtet, den geschiedenen Ehegatten vollumfänglich von der Teilnahme am Nachlass auszuschließen. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der frühere Ehegatte nicht den Erwerb von Todes wegen seiner Kinder verwalten kann. Denn dadurch könnte er wieder Einfluss auf ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / II. Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Auslegungsfragen und Lückenfüllung

1. Verhältnis von Erbschein zu öffentlichem Testament als Nachweisdokument Rz. 107 Den Erbschein als Erbfolgenachweis konstituiert § 35 GBO als abschließend. Einen Erbschein könnte das GBA damit nur wegen derart gravierender inhaltlicher Mängel zurückweisen, die den Erbschein zu einem "Schein-Erbschein" machen. Das kommt praktisch nicht vor, zumal der typische Erbschein ja au...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 137 Die erbschaftsteuerliche Erfassung erfordert eine Bewertung des übergegangenen Geschäftsanteils bzw. der übergegangenen Aktien. Diese Bewertung richtet sich nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG. Danach ist bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften – (Kommandit-)Aktien – der Börsenkurs anzusetzen.[240] Kommt eine Bewertung anhand des Börsenk...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbuchfähigkeit

Rz. 26 Die Grundbuchfähigkeit des Berechtigten beantwortet die Frage, ob er überhaupt in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grundbuchfähigkeit ist die nach materiell-rechtlichen Maßstäben zu beurteilende Fähigkeit, Inhaber eines im Grundbuch einzutragenden Rechts sein zu können und setzt damit die Fähigkeit zum Erwerb von Grundstücksrechten voraus. Jede natürliche od...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 150 Testamentsvollstreckung[256] ist bei einem Einzelunternehmen zulässig. Unzweifelhaft ist dies allerdings nur für die zeitlich beschränkte Abwicklungstestamentsvollstreckung, [257] während dies für die Verwaltungstestamentsvollstreckung z.T. nach wie vor bestritten wird.[258] Nicht anerkannt ist die sog. echte Testamentsvollstreckerlösung.[259] Bei diesen Fragestellung...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Regelungsinhalt des § 1586b BGB

Rz. 170 Was häufig übersehen wird: Auch nach einer Scheidung kann ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des unterhaltspflichtigen Erblassers nach den Vorschriften der §§ 1569–1586b, 1933 S. 3 BGB geltend machen, auch wenn sein Erbrecht bereits nach § 1933 S. 1 BGB erloschen ist. Für die Verpflichtung zur Leistung des nachehelichen Unterhalts haften nach § 15...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Vermögenserwerb

Rz. 203 Der Begriff des "Vermögens" ist umfassend zu verstehen. Er umfasst alle geldwerten Güter eines Unternehmens ohne Rücksicht auf Art, Verwendung oder Verwertbarkeit. Zum Vermögen gehören auch tatsächliche Werte wie Kundenkreis, Goodwill, Betriebsgeheimnisse, Rezepturen oder Absatzorganisation, soweit sie als Gegenstand des Geschäftsverkehrs in Betracht kommen und für s...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / B. Steuerliche Behandlung von Stiefkindern

Rz. 3 In § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG wird nicht zwischen den eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern unterschieden. Stiefkinder verfügen deshalb über die gleichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge wie leibliche Kinder, also über 400.000 EUR.[1] Außerdem gehören sie zur günstigen Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser Umstand ist in der Bevölkerung nu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rücktrittsvorbehalt

Rz. 121 Das GBA kann weder einen Erbschein noch eine Negativ-Versicherung an Eides statt verlangen, wenn die Erbfolge auf einem Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt beruht.[227] Der (beurkundungspflichtige) Rücktritt wäre beim Geburtsstandesamt bzw. im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und müsste bei der Eröffnung auffallen, also im Eröffnungsprotokoll vermerkt werd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 323 In den meisten US-Bundesstaaten ist gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens und grundsätzlich unbeschränkt darüber verfügungsbefugt ist.[970] In Arizona, Idaho, Kalifornien, Louisiana, New Mexico, Nevada, Texas, Washington, Wisconsin und Puerto Rico fungiert dagegen die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetz...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / I. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 61 Gemäß § 1371 Abs. 4 BGB steht den Stiefkindern ein sog. Ausbildungsanspruch nach Ableben ihres leiblichen Elternteils gegen den Stiefelternteil zu. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei der erbrechtlichen Lösung. Demnach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbil...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Erwerb eines Handelsgeschäfts

Rz. 139 Nach § 22 HGB darf für das unter Lebenden oder von Todes wegen erworbene Geschäft die bisherige Firma mit Einwilligung des Namensgebers fortgeführt werden, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält. Dabei muss grds. das Handelsgeschäft in seiner Gesamtheit übernommen werden. Da eine Firma gem. § 23 HGB nicht ohne das Handelsgeschäft, für das sie...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung

Rz. 13 Für die Vornahme der Löschung derart zeitlich beschränkter, rückstandsfähiger Rechte gilt das zu § 23 GBO Ausgeführte (vgl. § 23 GBO Rdn 27 ff.), wobei für eine Löschung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO anstelle des Todes das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, der Eintritt des Endtermins oder der auflösenden Bedingung nachzuweisen ist. Als problematisch kann sich insbe...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Firmenfortführung (§§ 21, 22, 24 HGB)

Rz. 47 Im Fall der Geschäftsveräußerung gibt der Veräußerer regelmäßig seinen Gewerbebetrieb auf. Der Erwerber kann unter den Voraussetzungen des § 22 HGB die Firma fortführen. Willigt der Veräußerer in die Fortführung nicht ein, erlischt die Firma. Aber auch dann, wenn der Erwerber die Firma nicht fortführen will (obwohl er es darf) und er eine neue Firma wählt, erlischt di...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 157 Die Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen ist sowohl in der Form der Auseinandersetzungs-/Abwicklungsvollstreckung als auch in der Form der Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung ohne Weiteres zulässig und wird auch durch eine Anteilsvinkulierung nach § 15 Abs. 5 GmbHG nicht ausgeschlossen. Sofern dem Testamentsvollstrecker Verwaltungsbefugnisse übert...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesetzliche Regelungen zur Auflösung

Rz. 428 Die gesetzlichen Regelungen zur Auflösung der Gesellschaft finden sich nach Inkrafttreten des MoPeG in den §§ 729 ff. BGB n.F. (vormals: §§ 723 ff. BGB a.F.). Die Auflösungsgründe sind nun gebündelt in § 729 BGB n.F. aufgelistet. Danach führen entsprechend dem bisherigen Rechtsverständnis folgende Gründe zur Auflösung der Gesellschaft:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nacherbenanwartschaftsrecht

Rz. 7 Mit dem Tode des Erblassers erlangt der Nacherbe materiell-rechtlich ein bis zum Nacherbfall ganz oder teilweise übertragbares, verpfändbares und pfändbares [6] Anwartschaftsrecht,[7] wenn der Erblasser die Übertragbarkeit nicht ausgeschlossen hat.[8] Die Veräußerung des Anwartschaftsrechts an einen Dritten macht diesen nicht zum Nacherben; der Erwerber erwirbt aber die...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Vorempfänge ("fiktives Vermögen")

Rz. 17 Es ist für den Berater unerlässlich, exakt festzustellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten bzw. Ex-Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Zum einen spielen diese Vorempfänge im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge möglicherweise unter Abkömmlingen auszugleichen (§§ 2050...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Belgien

Rz. 394 Im belgischen Erbrecht gibt es das Testament in öffentlicher Urkunde ("testament par acte public"), das errichtet wird durch einen Notar als Niederlegung des Erblasserwillens in Anwesenheit zweier Zeugen, die die Kundgabe des letzten Willens durch den Testator, die Niederschrift durch den Notar, das Vorlesen sowie die eigenhändige Unterschrift bestätigen, oder durch ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 94 Der Erwerb einer Beteiligung infolge einfacher Nachfolgeklausel ist als Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar. Die Bewertung des erworbenen Anteils richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG (vgl. Rdn 15 ff.). Der Wert des jeweils erworbenen Anteils ist durch eine Bewertung des Unternehmens der Gesellschaft und die anschließen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ee) Italien

Rz. 400 Ein öffentliches Testament wird nach italienischem Erbrecht vor einem Notar in Gegenwart von zwei Zeugen errichtet, indem der Notar den erklärten Willen schriftlich abfasst und verliest und alle Beteiligten unterschreiben, Art. 603 CC. Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind im italienischen Recht verboten; zulässig ist allenfalls die Zusammenfassung gleich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zeitpunkt der Entscheidung; Aussetzung; Unterbrechung

Rz. 24 Das Beschwerdegericht hat über die Beschwerde zu entscheiden, sobald es dazu in der Lage ist. Es müssen nicht zwingend Schriftsatzfristen gesetzt werden, sofern dies nicht aus Gründen des rechtlichen Gehörs geboten ist.[61] Eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens kann der Beschwerdeführer nicht verlangen und kommt auch grundsätzlich nicht in Betracht.[62] Das Beschwe...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erwerbsvorgänge

Rz. 24 § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG setzt keinen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung voraus, sondern ordnet ohne Anknüpfung an bestimmte Erwerbsvorgänge für alle Erwerbsvorgänge nach dem ErbStG die Gewährung der Verschonung an, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ungeachtet dessen geht die Verwaltung in R E 13b.1 Abs. 4 und R E 13b.2 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Beweiskraft des Erbscheins

Rz. 60 Bei der Berücksichtigung des materiellen Inhalts des Erbscheins ist zu unterscheiden: In Abweichung von der materiell-rechtlichen Regelung (§ 2365 BGB) erbringt die Vorlage des Erbscheins nach § 35 GBO:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Übergang aufgrund von Erbfolge

Rz. 90 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 bestimmt sich das anwendbare Erbrecht aus deutscher Sicht nach den Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 84 Abs. 2 EuErbVO).[157] Diese sieht vor, dass die Erbfolge nicht dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, sondern dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Eu...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Personengesellschaft

Rz. 164 Eine Mitunternehmerstellung – denkbar nur in Treuhandfällen – kommt allenfalls in den Fällen der unbeschränkten Haftung in Betracht. Der Testamentsvollstrecker kann jedoch als Verfügungsberechtigter insoweit erklärungspflichtig sein, als die Erklärungspflicht an die Gesellschafterstellung anknüpft. Das ist bei der USt und Gewerbesteuer nicht der Fall: Unternehmensträ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Dekadentransfer, Rückfallklauseln

Rz. 22 Unter Umständen ist es geboten, die Verfügung von Todes wegen mit geeigneten anderen Maßnahmen zu begleiten. Hier ist beispielsweise an eine lebzeitige Vermögensübertragung zu denken, um die persönlichen Steuerfreibeträge nach Ablauf von 10 Jahren erneut ausschöpfen zu können (sog. Dekadentransfer). Zudem wirken sich derartige Maßnahmen auch friedensstiftend auf die K...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Frankreich

Rz. 396 Das öffentliche Testament wird vor einem Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen oder vor zwei Notaren errichtet, Art. 971 ff. CC. Der Erblasser diktiert seinen letzten Willen, der von dem/den Notar(en) niedergeschrieben und vom Erblasser, Notar und Zeugen bzw. den Notaren unterzeichnet wird.[1186] Die Zeugen müssen französische Staatsangehörige, volljährig, schreib-,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / gg) Niederlande

Rz. 403 Das Erbrecht der Niederlande ist mit Wirkung zum 1.1.2003 vollständig reformiert worden.[1196] Das neue Erbrecht findet Anwendung auf Erbfälle, die nach diesem Inkrafttreten erfolgen; vorher errichtete Testamente bleiben gültig.[1197] Das notariell beurkundete Testament wird vom Notar oder Konsul errichtet, wobei die Hinzuziehung zweier Zeugen nicht mehr verlangt wir...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Sukzessivberechtigung

Rz. 39 Bei der Sukzessivberechtigung sind drei Gestaltungen zu unterscheiden (zur Gesamtgläubigerschaft siehe Rdn 37):mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Zeitliche Schranken

Rz. 65 § 2109 Abs. 1 S. 1 BGB beschränkt die Wirkung der Anordnung der Nacherbfolge auf die Dauer von 30 Jahre nach dem Erbfall. Nach Ablauf der Frist wird die Nacherbfolge automatisch unwirksam. Der Vorerbe wird Vollerbe. Der Nachlass des Erblassers steht ihm zur freien Verfügung. Sind mehrere Nacherbfolgen angeordnet, so kommt das Unwirksamwerden demjenigen zu Gute, der be...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 11 Wie bereits dargestellt (siehe Rdn 1), hat das Getrenntleben der Ehegatten für sich noch keine erbrechtlichen Auswirkungen. Sowohl die gesetzliche als auch die gewillkürte Erbfolge bleiben hiervon unberührt. Häufig kann oder will der Ehegatte die Rechtsfolgen des § 1933 BGB nicht herbeiführen. In solchen Krisenmomenten kann der Ehegatte eine ihm unerwünschte Erbfolge ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (2) Typische Fallgruppen beim Änderungsvorbehalt

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Bisherige letztwillige Verfügungen

Rz. 29 Von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass sich der Berater alle bisher vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen vorlegen lässt. Nur so kann die Testierfreiheit des Mandanten festgestellt werden. Hat der Mandant nämlich bereits ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet und hierbei wechselbezügliche und bindende Verfügungen angeordnet (siehe § 3...mehr