Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auflösungsgebot bei Wegfall oder Minderung der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 228 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Auflösung der Pensionsrückstellung wird in § 6a EStG nicht ausdrücklich geregelt. Sie ergibt sich jedoch indirekt aus § 6a Abs 3 S 1 EStG, denn danach darf eine Pensionsrückstellung höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden. Wenn zB während des Wj der Pensionsberechtigte ohne Aufrechterhaltung einer Anwartscha...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Ausgleichsverbot

Rz. 6 In seiner bis zu den Urteilen vom 9.7.2008[16] ständigen Rechtsprechung lehnte der BGH es grundsätzlich ab, nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die Vermögenszuordnung der Partner einzugreifen. Die Rechtsprechung unterschied dabei nicht, ob die Lebensgemeinschaft durch Trennung oder durch Tod geendet hatte.[17] Hauptmotiv dieser Rechtsprechung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 832 Ein Nachteil der einfachen Nachfolgeklausel ist die Zersplitterung der Beteiligungen der Altgesellschafter im Fall mehrerer Erben und die fehlende Kontrolle der Mitgesellschafter über die Person des/der Erben. Abhilfe bietet die sog. qualifizierte Nachfolgeklausel, die die Nachfolge in den Komplementär- oder Kommanditanteil auf einen oder mehrere Erben beschränkt. De...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Änderung des gesetzlichen Leitbilds der GbR

Rz. 28 Das Leitbild des historischen Gesetzgebers von der nicht rechtsfähigen Gelegenheitsgesellschaft wird durch das neue Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, rechtsfähigen Außengesellschaft ersetzt.[73] Die in den §§ 705–740c BGB n.F. enthaltenen Neuregelungen sind konsequent an der rechtsfähigen Außen-GbR ausgerichtet. Dies ermöglicht es, die Außen-GbR als Grundfo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 38 Darunter ist nur der nach dem BGB erteilte Erbschein (§ 2353 BGB) zu verstehen. Der Erbschein eines ausländischen Notars oder sonst ein ausländischer Erbnachweis genügt nicht.[57] Es genügt aber ein auf Inlandsvermögen beschränkter Erbschein, egal auf welchem materiell-rechtlichen Erbstatut er erteilt wurde. Die (kostenrechtliche) Kategorie des Erbscheins allein für G...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Allgemeines

Rz. 6 Die einkommensteuerliche Behandlung der Rechtsnachfolge von Todes wegen basiert im Wesentlichen auf der Entscheidung des Großen Senats vom 5.7.1990.[2] Die Folgerungen aus dieser Entscheidung hat die Steuerverwaltung in dem BMF-Schreiben v. 14.3.2006[3] niedergelegt. Im Einzelnen ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:[4]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 8 Der Testamentsvollstreckungsvermerk ist, ggf. auch im Wege des Grundbuchzwangs (§§ 82, 83 GBO) im Grundbuch einzutragen,mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / II. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 66 Gemäß § 2338 BGB ist eine Pflichtteilsbeschränkung möglich, wenn sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchem Maße überschuldet ist, dass sein späterer Erwerb des Nachlasses erheblich gefährdet erscheint. Das Gestaltungsziel des § 2338 BGB ist es, Gläubiger des betroffenen Abkömmlings von dessen Nachlassbeteiligung abzuhalten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 35 Gemäß § 19 GBO legitimiert sich die Grundbucheintragung durch die einseitige Erklärung des von ihr "Betroffenen". Betroffen ist jede Person, deren grundbuchmäßiges Recht durch die bewilligte Eintragung rechtlich – nicht nur wirtschaftlich – (unmittelbar oder mittelbar) beeinträchtigt oder nachteilig berührt wird oder bei der dies nicht auszuschließen ist. Rz. 36 Ist di...mehr

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Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weitere Erlöschensgründe

Rz. 90 Entsprechend § 418 Abs. 1 BGB erlischt eine Vormerkung im Fall der Schuldübernahme.[224] Dies ergibt sich schon daraus, dass die Vormerkung ebenfalls ein Sicherungsrecht für die Forderung darstellt und daher der Sicherungsgeber nicht weniger schutzwürdig ist.[225] Unabhängig davon erlischt die Vormerkung aber stets dann, wenn Schuldner und Eigentümer auseinanderfallen...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Systematische Stellung der §§ 23, 24 GBO

Rz. 22 Da der Eintritt der oben genannten auflösenden Ereignisse für das Stammrecht gerade nicht zum Erlöschen (auch) der Rückstände führt, könnte eine vollständige Löschung des Rechts nach § 22 Abs. 1 GBO an sich nur erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass keine Rückstände bestehen. Nur dann läge tatsächlich eine "reine" Grundbuchberichtigung vor, ansonsten handelt es sich be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Materiell-rechtlicher Erlöschenstatbestand

Rz. 2 § 5 Abs. 1 GBBerG bestimmt, dass alle zugunsten natürlicher Personen eingetragenen unveräußerlichen und unvererblichen Rechte zu einem bestimmten Zeitpunkt erlöschen. Solche Rechte sind Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte, die kraft Gesetzes nicht veräußerlich sind und mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, §§ 1059, 1061 BGB. Umgekehrt gilt § 5 GBBer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Erbfolge

Rz. 5 Derjenige, dessen Recht im Sinne des § 39 GBO von einer Eintragung betroffen wird, also der mit den zulässigen Nachweismitteln der GBO legitimierte Inhaber des Rechtes, muss dieses Recht durch Erbfolge erworben haben. Unanwendbar ist § 40 GBO auf den Begünstigten eines dinglich wirkenden Vermächtnisses, der z.B. unmittelbar weiterverkauft. Seine Voreintragung ist zwing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausscheiden mit aufrechterhaltener Anwartschaft oder beim Eintritt des Versorgungsfalles

Rn. 247 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 4 S 5 EStG darf am Schluss des Wj, Zitat "in dem das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten unter Aufrechterhaltung seiner Pensionsanwartschaft endet oder der Versorgungsfall eintritt, ... die Pensionsrückstellung stets bis zur Höhe des Teilwertes der Pensionsverpflichtung gebildet werden". Als Teilwert gilt hier der Barwert d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 3 Zivilrechtlich gibt es zahlreiche Gestaltungsüberlegungen, die einen Anwendungsbereich für die stille Gesellschaft eröffnen. Rz. 4 Ausgangspunkt ist zunächst der Begriff "stille Gesellschaft", der auf das wesentliche Motiv der Geheimhaltung hindeutet. Sowohl aufseiten des stillen Gesellschafters als auch aufseiten des Geschäftsinhabers kann ein Interesse daran bestehen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Eintritt des Nacherbfalls in sonstigen Fällen

Rz. 131 Tritt die Nacherbfolge vor dem Tod des Vorerben ein, z.B. Eintritt der Nacherbfolge bei Wiederverheiratung des Vorerben oder bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Nacherben, so ist die Vorerbfolge ein auflösend bedingter, die Nacherbfolge ein aufschiebend bedingter Erbanfall (§ 6 Abs. 3 ErbStG). Insoweit folgt also das Erbschaftsteuerrecht der zivilrechtlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Einzelheiten zur Abtretung, insbesondere Bedingungen und Befristungen

Rz. 12 Bei der Briefhypothek wird die Forderung nach § 398 BGB abgetreten (Form: § 1154 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB), der die Hypothek als Nebenrecht folgt (§ 1153 Abs. 1 BGB). Briefgrund- und Rentenschulden werden hingegen durch Einigung nach § 873 Abs. 1 BGB übertragen, wobei nach §§ 1192 Abs. 1, 1200 Abs. 1 BGB die Formerfordernisse des § 1154 Abs. 1 S. 1 BGB (schriftliche Erkl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahme des Abs. 2

Rz. 14 Werden mehrere Eintragungen beantragt, so kann ein Eintrag von dem anderen abhängig gemacht werden. 1. Mehrere Eintragungen müssen beantragt sein. a) Keine Rolle spielt, ob die Anträge von dem gleichen Antragsteller oder von verschiedenen Personen gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob eine Grundbuchberichtigung oder eine Rechtsänderung beantragt ist. Die Eintragunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmeregelung beim Übergang auf in 1998 veröffentlichte neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen

Rn. 262 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 52 Abs 17 EStG aF waren in Zitat "1998 veröffentlichte neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen ... erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 1998 endet; § 6a Abs 4 S 2 und 6 ist in diesen Fällen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Verteilung gleichmäßig auf drei Wj vorzunehmen ist". Diese Übergangsregelung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verpflichteter Personenkreis

Rz. 28 Der verpflichtete Personenkreis wird bestimmt durch die Worte "dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht". Antragsverpflichtet ist, wer nach den allgemeinen Vorschriften antragsberechtigt (vgl. § 13 Abs. 1 S. 1 GBO) ist; denn § 82 GBO verwandelt ein bestehendes Antragsrecht in eine Antragspflicht. Danach ist auch die Fr...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Sachverhalt

Rz. 24 Im dem Urteil XII ZR 39/06 [70] zugrundeliegenden Sachverhalt erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Sie trugen den Kaufpreis für das Grundstück und die Grunderwerbsteuer zu gleichen Teilen. Die Partner bebauten das Grundstück anschließend mit einem Familienwohnhaus, das sie gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken nutzte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Rz. 89 Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung um ein aleatorisches Rechtsgeschäft handle, das geeignet ist, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu unterlaufen. Allerdings ist diese Meinung heftig umstritten. In der Literatur werden zu diesem Problemfeld nahezu alle Meinungen vertreten. Eine umfassende Darlegung des...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Rechtsnatur und Grundsätze der Vermächtnislösung

Rz. 138 Der Nachlass geht zunächst auf einen Vollerben über. Der Vermächtnisnehmer erwirbt erst zu einem vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf den vermachten Gegenstand (§§ 2177, 2174 BGB).[208] Dies stellt eine abweichende Regelung zu § 2176 BGB dar. Im Gegensatz zu dem Vermögen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Vermögensverschiebungen

Rz. 123 Abhängig vom mit der Gesellschaft verfolgten Ziel kann es für den Gesellschafter eine erhebliche Rolle spielen, in welchem Umfang Steuern dann anfallen, wenn er Vermögensgegenstände aus seinem sonstigen Vermögen auf die Gesellschaft und umgekehrt transferiert. Die Frage hat dabei sowohl eine ertrags- wie auch verkehrsteuerliche Dimension. Das Trennungsprinzip bei Kap...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 2 Geschiedenentestament / c) Bestimmung der gewillkürten Erben des Vorerben als Nacherben (sog. Dieterle-Klausel)

Rz. 74 Beim Geschiedenentestament ist die in der Praxis am häufigsten gewählte Gestaltungsvariante die, wonach der Erblasser die gemeinschaftlichen Kinder aus der geschiedenen Ehe zu befreiten Vorerben einsetzt und diejenigen Personen Nacherben werden, die der Vorerbe von Todes wegen zu seinen Erben bestimmt, wobei der geschiedene Ehegatte und dessen Verwandten von der Nache...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 93 Durch den Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft werden die beiden Vermögenssubstanzen der Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Vermögen, dem sog. "Gesamtgut" verschmolzen (§ 1416 Abs. 1 S. 1 BGB). Das Gesamtgut entsteht kraft Gesetzes und Bedarf infolgedessen keines rechtsgeschäftlichen Übertragungsaktes (§ 1416 Abs. 2 Hs. 2 BGB). Durch diese Maßnahme wird ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung im Grundbuchverfahren

Rz. 75 Einschränkungen der Verfügungsmacht sind im Grundbuchverfahren von Bedeutung, wenn das GBA sie als Einschränkung der Bewilligungsmacht berücksichtigen muss.mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 602 Die Wahl der Rechtsform hat für eine Pool-Gesellschaft mit eigenem Gesellschaftsvermögen auch im Hinblick auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erhebliche Bedeutung. Seit 2009 kommt eine solche aber auch Poolverträgen in Form reiner Innengesellschaften ohne Gesellschaftsvermögen zu. Dies wurde durch die rückwirkend zum 1.1.2016 in Kraft getretenen Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeitregelungen/Nachteilsausgleich

Rn. 46 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es existieren in der Praxis zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell ist der ArbN während des gesamten Altersteilzeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell arbeitet der ArbN während der ersten Hälfte des Altersteilzeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte des Zeitraums wird er von der Arbeitspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Stichtagsprinzip und Wartezeit (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 5 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Pensionszusagen, die erst in Wj nach dem Beginn des Dienstverhältnisses erteilt werden, ist laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 5 EStG Zitat "die Zwischenzeit für die Berechnung der Jahresbeträge nur insoweit als Wartezeit zu behandeln, als sie in der Pensionszusage als solche bestimmt ist". Beispiel: Diese Vorschrift besagt, dass die Dienstzeit, i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Umfang

Rz. 66 Für diese rein privatautonom erteilte Verfahrensvollmacht gelten die allgemeinen Vorschriften, z.B. hinsichtlich Erlöschen bei Insolvenzeröffnung[118] und ihrer Gebundenheit an die persönliche Beziehung.[119] Der Umfang ist nach der Formulierung und den dort abgesteckten Befugnissen zu bestimmen.[120] Zu berücksichtigen ist dabei, dass sie sinnvoll nur als Erweiterung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Testierfähigkeit

Rz. 110 Fraglich ist der Einwand der fehlenden Testierfähigkeit des Erblassers. Hat der beurkundende Notar mit Zweifelsvermerk beurkundet, weil schon er sich nicht von der vollen Testierfähigkeit überzeugen konnte, kann m.E. das GBA ohne weiteres auf Vorlage des Erbscheins bestehen. Die Geschäftsfähigkeit lässt sich im nachlassgerichtlichen Verfahren einfacher und für die Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erlöschen dinglicher Rechte

Rz. 66 Dingliche Rechte können zudem außerhalb des Grundbuchs, d.h. ohne Löschung (Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch) erlöschen, z.B. in folgenden Fällen: Rz. 67mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Begriff des Altenteils

Rz. 3 Das Altenteil wird vielfach gesetzlich erwähnt, jedoch nicht legal definiert (Art. 96 EGBGB, § 49, § 9 EGZVG, § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 23 Nr. 2 lit. g GVG).[4] Das Altenteil wird regional unterschiedlich auch als Leibgeding, Leibzucht oder Auszug bezeichnet. Rechtsgeschichtlich hat es seine Grundlage als vorwiegend in ländlichen Gebieten vertragliches Rechtsinstitut,...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / C. Beeinträchtigung des Vertragserben (§§ 2287 f. BGB)

Rz. 16 Hat der Erblasser seine Lebensgefährtin beschenkt und dabei die Absicht verfolgt, einen erbvertraglich oder durch gemeinschaftliches Testament bindend eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer zu beeinträchtigen, so sind die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte zwar schuldrechtlich und dinglich wirksam (§ 2286 BGB).[57] Ein beeinträchtigter Vertragserbe kann jedoch im E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr